Österreich: Muslime durch LEGO beleidigt

  • Merkel in Jabba's Palace...Mit schwingenden Hüften als Bauchtänzerin? (BD)


    Jeder hat das Recht, sich wegen was auch immer beleidigt zu fühlen. Aber die andere Seite hat gleichfalls das Recht, beleidigte Leberwürste mit selbstgemachten Problemchen nicht ernst zu nehmen.

    Dem kann ich voll und ganz zustimmen! :thumbup:

  • Was leider hängen bleibt ist das vermeindliche Bild, dass sich die Religion der ständig Beleidigten zu Recht und "erfolgreich verteidigt" hat und ihre Wehwehchen ernst genommen wurden.


    Nicht beleidigt sind die Anhänger der Jedi-Religion. Weise sie sind, schweigen sie tun. Möge die Macht mit ihnen sein.

  • köstlich, beleidigte Leberwurst zu spielen ist anscheinend im 21. Jhd en vogue. Immerhin wurde in diesem Fall nicht auf die Verkaufseinstellung des Spiels geklagt ;)

    Im PC-Game getauft: Geld zurück | hpd

    Es gibt ein Computerspiel namens Bioshock Infinite. Und darin am Anfang des Spiels eine Szene, bei der die Spielfigur getauft wird.

    Dies ärgerte den (gut)gläubigen Christen Breen Malmberg dermaßen, dass er an den Hersteller des Spiele schrieb und sein Geld zurückverlangte. Die Szene würde gegen seine religiösen Überzeugungen stehen und da es keinen Weg gibt, ohne Taufe das Spiel weiterzuzuspielen sei das ein Programmierfehler.

    Der Hersteller erstattete kommentarlos die Kaufsumme. Nicht frei von Kommentaren ist der Artikel bei der PC-Games


    Wieder die falsche Reaktion seitens des Herstellers wie ich meine.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Ich habe heute morgen eine große Abbildung des Jabba-Palastes im Lego-Katalog gesehen, den mir mein Neffe unter die Nase hielt ("das brauche ich.... und das brauche ich... und das brauche ich UNBEDINGT... und das wünsche ich mir am meisten... und das, weißt du, das ist nicht der R2D2, weil der rot ist, und der R2D2 ist blau... das Raumschiff wünsche ich mir am ALLERMEISTEN!"). Gültig bis Juli 2013.

    Also dieser Jabba-Palast hat so viel Ähnlichkeit mit einer Moschee wie ein Marienkäfer mit einer Spülbürste. In groß sieht man das erst richtig deutlich. Wir haben über die Behauptungen der türkischen Gemeinde in Österreich alle herzlich gelacht. Also ich finde, das hat alles einen gewissen Unterhaltungswert. Auch das mit der Tauf-Szene in dem PC-Spiel. Dem Unternehmen macht es nichts aus, ein Spiel zurückzunehmen, und alle anderen haben ihren Spass.

  • Bisher war ich davon ausgegangen, dass es gerade in Österreich auch noch andere Ansatzpunkte zur Bekämpfung von Anti- Islamismus gibt. Seitdem ich sehe, dass dies offensichtlich nicht der Fall ist, ist meine Achtung vor der Integrationsfähigkeir dieses Landes ins Unermessliche gewachsen.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Klar ist das alles funny, Maria, deswegen poste ich das ja hauptsächlich. Ein wenig die Bauchmuskeln trainieren und so :)

    Allerdings sehe ich hier schon einen gewissen Aspekt kritisch: Ich würde auch so manches mal gerne ein PC Spiel umtauschen, weil mir irgendwas im Spielablauf nicht gefällt. Leider sind solcher Art sekulare Gründe wohl zu nichtig und folglich bisher als Wandlungsgrund nicht anerkannt. Es scheint, als sollte ich beim nächsten Mal meine Argumentation besser in die Meta-Ebene führen ;)


    werner

    Ja, das sehe ich ähnlich. Allerdings kenne ich mich mit der Lage in Ö nicht tiefgreifender aus. Wurde in Ö nicht kürzlich jemand wegen angeblicher "Religionsbeleidigung" zu einer Geldstrafe verurteil? Da muss man sich schon wundern, wenn gleichzeitig die EU die Türkei für ein ähnliches Urteil öffentlich kritisiert...

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Leider sind solcher Art sekulare Gründe wohl zu nichtig und folglich bisher als Wandlungsgrund nicht anerkannt.

    Das ist bei religiös motivierten Gründen auch nicht anerkannt. Aber für eine Firma ist bereits ein längerer Briefwechsel eine größere Investition als die Rücknahme eines einzigen Spiels und man achtet auf seine Reputation in Foren.

  • Da hast du freilich Recht. Natürlich ist in diesem Zusammenhang ein religiös motivierter Grund nicht rechtlich anerkannt. Das wäre ja noch schöner :)

    Praktisch gesehen führte er hier aber zum Erfolg. Ganz im Gegensatz zu einem nicht-religiösen Grund, bei dem sich der Vertreiber gewiss nicht auf eine Wandlung eingelassen hätte.

    Es wird hier also mit zweierlei Mass gemessen und das halte ich schon für kritikwürdig. Klar sind die o.g. Fälle trivial, aber sie vermitteln ein gewisses Signal, dessen Wirkung dann auch auf der Makro-Ebene spürbar wird und dort leider nicht mehr so lustig ist.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Oh ich habe schon Firmen vertreten, die aus ganz anderen Gründen einen schlechten Ruf in irgendwelchen Foren angehängt bekommen haben. Wer bösen Willens ist, muss nur wissen, wie er es anstellt. Da ist die Palette breit. Nur dass es in vielen anderen Fällen meist nicht so eindeutig der Querulant ist, der am Ende blöd aussieht, wenn man veröffentlicht, was er zu monieren hatte.

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