• Zitat

    Eine Beschneidung kann negative Folgen für die Psyche und auch die Sexualität haben. Sie ist nicht rückgängig zu machen. Ein solcher Eingriff darf daher nicht ohne die Zustimmung des Jungen selbst erfolgen. Eltern sollten sich für die Beschneidung ihres mindestens 14-jährigen Sohnes entscheiden können, sofern dieser zustimmt sowie einsichts- und urteilsfähig ist. Die Festlegung der Altersgrenze auf 14 liegt nahe, da mit diesem Alter die Religionsmündigkeit beginnt.

    „Beschneidung ist keine Bagatelle“ | Pro | Braunschweiger Zeitung

  • "Auf der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90 / Die Grünen, auf der die NRW Grünen an diesem Wochenende in Hagen die Landesliste für den Bundestag 2013 aufstellen, ist die Bonner Abgeordnete Katja Dörner mit herausragenden 89 Prozent erneut auf Platz 5 gewählt worden. Sie erreichte damit das zweitbeste Ergebnis auf den ersten 10 Plätzen."


    Liste zur Bundestagwahl: Gewählt auf Platz 5 - Katja Dörner

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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