Frankfurter Rundschau: Der Versuch einer objektiv falschen Sache richtige Aspekte abzugewinnen
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"Die Toleranz war vergebens, wenn die Glaubensgemeinschaften das Gesetz als ihr selbstverständliches Anrecht verstehen."
Daran haben die Glaubensgemeinschaften von Anfang keinen Zweifel gelassen. Was soll dann dieser Satz?
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"Das Kriterium für deren Bewertung kann nicht aus den Traditionen selbst gewonnen werden. Wer dies nicht einsieht, argumentiert zirkulär: „Wir machen es so, weil es gut ist und es ist gut, weil wir es so machen.“ Aus der schlichten Faktizität einer Praxis folgt kein normativer Anspruch. Vom Sein kann nicht auf das Sollen geschlossen werden und wer dies tut, begeht einen naturalistischen Fehlschluss."
Wie sagte doch Dieter Graumann (ZDJ): "Wenn es den Kindern schaden würde, würden wir es nicht machen".
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" Viel ist gewonnen, wenn die Religionsgemeinschaften erkennen und anerkennen, dass der säkulare Rechtsstaat bis an die Grenzen seines Selbstverständnisses gehen musste, um dieses Entgegenkommen zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, so ist der Rechtsstaat nicht nur über den Schatten seiner Prinzipien gesprungen, sondern auch über die Dialektik seiner Toleranz gestolpert." (Zitat)
Und was soll das heißen? Dass die Religionsgemeinschaften sich wenigstens für die Grundrechtsbeugung auf ewig dankbar gegenüber dem Gesetzgeber verneigen und ihn lobpreisen sollen? Und wenn nicht - was wohl das wahrscheinlichere ist - dann haben sie einen ideellen Stolperer getan. Das wird ihnen fürchterlich weh tun!!!
Die Vorhaut ist dagegen ganz real für immer weg.
Der Autor sollte nicht davon sprechen, dass der säkulare Rechtsstaat bis an die Grenzen seines Selbstverständnisses gegangen ist, sondern dass er diese Grenzen - wie seinen vorausgehenden Feststellungen zu entnehmen ist - eindeutig überschreitet. Pietät (ein sehr subjektiver Wertbegriff) bleibt in diesem Beitrag die einzige Rechtfertigung für die im ersten Teil so klar formulierte Verletzung der körperlichen Integrität und der Grundrechte. Irrationaler geht's nimmer. Wo bleibt die Pietät gegenüber den Säuglingen und Kleinkindern? Die Rechtfertigungen für die kindliche Beschneidung werden immer abstruser. -
Zitat
Unversehrtheit ist das elementarste aller Individualrechte, das ohne eigenes Verschulden durch keinen Anspruch anderer Personen relativiert werden kann. Erziehungsrecht und Religionsfreiheit sind dem unterzuordnen.
Wie kann auch nur irgendjemand, der klar bei Sinnen ist, diese eindeutige Aussage in Frage stellen und nicht unterschreiben wollen. -
Zitat
Es liegt nun an den religiösen Minderheiten, die Situation in einen Gewinn für alle Beteiligten zu verwandeln. Die Toleranz war vergebens, wenn die Glaubensgemeinschaften das Gesetz als ihr selbstverständliches Anrecht verstehen. Viel ist gewonnen, wenn die Religionsgemeinschaften erkennen und anerkennen, dass der säkulare Rechtsstaat bis an die Grenzen seines Selbstverständnisses gehen musste, um dieses Entgegenkommen zu ermöglichen.
Das ist Wunschdenken.
Der ganze Verlauf der Debatte gibt stattdessen Erol Özkaraca recht:
ZitatDie schärfsten Vertreter dieser Religionsgemeinschaften haben mit unserem Staat schon lange abgeschlossen und werden die Vertreter einer freien und offenen Gesellschaft niemals akzeptieren.
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