Wolfgang Thierse (SPD)

  • Zitat von Wolfgang Thierse in der Zeit "Ich bin zugleich Politiker und Christ. Das lässt sich nicht trennen. Was ich glaube, ist meine persönliche Sache, aber das kann ich doch nicht von dem fernhalten, was ich als Politiker tue, sage, entscheide."

    Da haben wir es doch. Die religiöse Prägung wird zum Leitbild der Ausübung des politischen Amtes.
    Wer Glaube und Politik nicht trennen kann, sollte in einem säkularen Staat erst garnicht in die Politik, denn er gefährdet das politische Gefüge. In meinen Augen, ist Herr Thierse ein Demagoge.

  • Es ist Aufgabe eines freien Rechtsstaates, stets aufs Neue zu prüfen, ob die Regeln unseres Zusammenlebens den hohen Ansprüchen unseres Grundgesetzes gerecht werden und ggfls neuen Erkenntnissen anzupassen sind.
    Dies geschah und geschieht zu aller Menschen Nutzen. Wer will noch den 175er? Oder das Recht, Kinder zu verprügeln? Seiner Ehefrau die Eröffnung eines Kontos verweigern? Findet Vergewaltigung in der Ehe ok?

    Wer wie Thierse Religionen von diesen Prozessen ausnehmen will - nicht mal, wenn Erkenntnisse klar belegen, dass es hier um sinnloses Leid von Kindern geht - macht ein sehr gefährliches Fass auf, füttert Nährboden von religiösem Fundamentalismus - der sich für mich dadurch definiert, dass er sich rechtsstaatlichen Regeln zu entziehen versucht und diese durch religiös begründetet Regeln ersetzt bzw. ergänzt.

  • Jup, so langsam bekommt man ein wirklich interessantes, bisher selten beleuchtetes Bild unserer Politiker.

    Gut zu wissen, dass Herr Thierse Politik und Religion nicht trennen kann. Der Mann ist für mich als Politiker damit unten durch.

    Next, please!

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Es geht um die Aufgabe des Rechtsstaates Hickhack, welcher hier in Sachen Beschneidung seiner Pflicht nicht nachkommt. Justitias Augenbinde abzunehmen ist schon ein invasiver Prozess.

  • Ich bin gläubiger/praktzierender Katholik - darf ich jetzt deswegen nicht mehr whlen gehen?

    nein, natürlich ist das nicht so gemeint. :)

    Was wir hier kritisieren ist die Verquickung von religiösen Ansichten und Politik. Es kommt natürlich immer auf das Ausmaß an und ich schätze Herrn Thierse auch nicht als christlichen Fundamentalisten ein.

    Aber allein die Tatsache, dass er hier für sich die Religion selbst ins Spiel bringt, läßt mich aufhorchen.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Das lässt sich nicht trennen.

    Das lässt sich eben doch trennen. Religion ist Privatsache und sollte seinen Einflussbereich nicht auf den Säkularen Staat ausdehnen, wie es derzeit passiert.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • ""…Wer dem folgt, der reduziert das volle Freiheitsrecht der Religion auf negative Religionsfreiheit und propagiert faktisch Säkularismus als staatlich verordnete Weltanschauung. Bei der Diskussion um Beschneidung geht es eben auch um eine mögliche Beschneidung der Religionsfreiheit und - das füge ich hinzu - eben nicht um ein Sonderrecht für Juden und Muslime." (Wolfgang Thierse, SPD)

    "Am Dienstag in der Sitzungswoche besuchten mich zwei Schüler aus dem Wahlkreis. Die beiden 14-jährigen Jugendlichen besuchen das Gymnasium in Kölleda und stammen aus Ellersleben bzw. Großneuhausen. Niklas und Jakob absolvieren ein 14-tägiges Praktikum beim Deutschen Bundestag. Sie interviewten mich zu verschiedenen Fragen, z. B. warum ich den Weg in die Politik gegangen bin, welchen Beruf ich vorher ausgeübt habe.

    Ich finde es wichtig, jungen Leuten das Funktionieren von Demokratie zu erklären und um ihre Teilnahme zu werben. Ich bin davon überzeugt, dass die beiden Jugendlichen ein eindrückliches Praktikum haben werden. Hoffentlich entsteht der Wunsch, mitzumachen."


    Neues aus Berlin (151) : 27.11.2012, 14.09 Uhr

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • ""…Wer dem folgt, der reduziert das volle Freiheitsrecht der Religion auf negative Religionsfreiheit und propagiert faktisch Säkularismus als staatlich verordnete Weltanschauung. Bei der Diskussion um Beschneidung geht es eben auch um eine mögliche Beschneidung der Religionsfreiheit und - das füge ich hinzu - eben nicht um ein Sonderrecht für Juden und Muslime." (Wolfgang Thierse, SPD)


    Vielen Dank für die Darlegung Ihrer Gesinnung, Herr Thierse. Ihnen geht es in der Beschneidungsdebatte also weder um die Gesundheit der Kinder noch um die religiös spezifische Problematik anderer Religionsgemeinschaften sondern allein um die Ausnutzung der Situation zwecks Abkehr vom Säkularismus hin zu mehr Einfluss Ihrer Religion.

    Sie, Herr Thierse, haben eine erbärmliche Ansicht von Ethik & Moral.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • nein, natürlich ist das nicht so gemeint. :)

    Was wir hier kritisieren ist die Verquickung von religiösen Ansichten und Politik. Es kommt natürlich immer auf das Ausmaß an und ich schätze Herrn Thierse auch nicht als christlichen Fundamentalisten ein.

    Aber allein die Tatsache, dass er hier für sich die Religion selbst ins Spiel bringt, läßt mich aufhorchen.

    Ich hatte heute morgen erst wieder im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf den Einwurf "Ja, aber eigentlich dürfte man ja auch keine unmündigen Kinder taufen lassen."

    Diese Forderung erscheint mir insofern symptomatisch, als daß damit das Recht der Eltern auf die weltanschauliche Erziehung ihrer Kinder angegriffen wird.

    Ich kann verstehen, wenn Säkulare nun versuchen über die Hintertür ein Taufverbot gleich mit durchzubekommen - allein, wenn sich der Gesetzgeber säkularen Prinzipien verpflichtet sieht, muss ihm vllig egal sein, ob einem Kind Wasser über den Kopf gegossen wird oder nicht, ob es Esspapier bekommt oder es die Rituale seines Elternhauses wie seines sozialen Umfelds mitbekommt (eine weltanschaulich neutrale Erziehung halte ich für praktisch unmöglich). Die Grenzen dafür sind meiner Meinung nach bestimmt durch die allgemeingültigen Gesetze. Deshalb finde ich den Gesetzentwurf von der Anlage her ohne jeden Verweis auf religiöses Sonderrecht auch pinzipiell geradezu vorbildlich. Das Recht muss meiner Meinung nach generell so liberal wie möglich sein. Aber es muss halt auf der anderen Seite klare Grenzen setzen - insofern erscheint mir das Prinzip der "praktischen Konkordanz" einfach zu beliebig.

    Gruß
    Hickhack

  • Ich denke, für die wenigsten "Säkularisten" ist die Taufe ein Problem, allein aus der Tatsache heraus, dass man das ganze rational sieht. Es tut keinem weh und die Eltern fühlen sich gut, weil sie "ihrem Glauben" folgen können. Das Kind bekommt es vermutlich noch nicht einmal richtig mit und wird somit durch die Prozedur an sich auch noch nicht "indoktriniert". Aus der Kirche austreten kann es ja später immer noch.

    Von mir aus können sie auch noch 3x Weihrauch über dem Kindchen schwenken oder 7x um den Knirps im Kreise hüpfen. Alles kein Ding.

    Die Beschneidung hingegen verletzt auf blutigste Weise einen anderen Menschen. Das ist Fakt, das ist Realität. Echter Schmerz, echte Komplikationen, spürbare Nachwirkungen.

    Art. 2 GG:
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.

  • Ich denke, für die wenigsten "Säkularisten" ist die Taufe ein Problem, allein aus der Tatsache heraus, dass man das ganze rational sieht.

    Als überzeugter Säkularer habe ich keine Einwendungen gegen eine religiöse Erziehung von Kindern. In dieser Frage gebe ich dem Elternrecht Vorrang. Religionsunterricht hat auch eine Erziehung in moralischen Fragen zum Inhalt und da sollten sich Kinder/Jugendliche sehr wohl ihre Gedanken machen. Ich wünsche mir aber auch, dass der weltanschaulich neutrale Staat für Menschen, die keiner Kirche angehören, ein passendes Schulangebot macht (Ethikunterricht). Zur Religionsausübung gehören auch Rituale wie die Taufe, Kommunion usw. Die Grenze ist dort gegeben, wo wohl gemeinte, religiös oder sonst wie begründete Rituale in die körperliche Integrität des Kindes eingreifen, wie in diesem Fall die Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Kindern. Diese stellt über die Körperverletzung hinaus so etwas wie eine irreversible Brandmarkung des Kindes als Eigentum einer bestimmten Religion dar und schränkt damit zugleich dessen Recht auf freie Religionswahl ein.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • An anderer Stelle, so auch hier, habe ich die Befürchtung geäußert, die Kirchen nutzen die Diskussion um die Beschneidung als Gelegenheit, die Säkularisation ein Stück zurückzudrehen und dem Religiösen in Politik und Gesellschaft wieder einen (noch) größeren Einfluss zu verschaffen. Sie sind ja auch durch die massenhaften Kirchenaustritte der letzten Jahre und die Pfui-Missbrauchsdebatte ungebührlich und despektierlich gebeutelt worden. Wird ja auch Zeit, dass der Bürger, der sich auf seine Freiheitsrechte beruft, wieder mehr dem klerikalen Willen beugt. Dazu muss ein Exempel statuiert werden: Legalisierung des archaisch-religiösen Rituals Kanbenbeschneidung.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • "Wolfgang Thierse: Ich selbst habe als Katholik weder vor dem Papst das Knie gebeugt noch seinen Ring geküsst. Warum sollte ausgerechnet PastorGauck es tun? Als Christ, auch als Katholik, beugt man sein Knie nur vor Gott, vor sonst niemandem!"


    Dass er sein Knie nicht beugt, heisst nicht, dass er nicht einknicken kann.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Dass er sein Knie nicht beugt, heisst nicht, dass er nicht einknicken kann.

    Danke für diese feinsinnige Differenzierung. ;)

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • "ZEIT ONLINE: Die Menschenrechte wurden gegen den erbitterten Widerstand der Kirchen erstritten.Thierse: Ich gebe es ja zu. Aber Aufklärung war nun mal ein mühseliger Prozess der Mäßigung von Religion und der Entwicklung ihrer Toleranzfähigkeit."
    Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen. [Blockierte Grafik: webkit-fake-url://57A42F7B-5E2B-43A3-9780-B349D7D8EC6C/imagegif]

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Aber Aufklärung war nun mal ein mühseliger Prozess der Mäßigung von Religion und der Entwicklung ihrer Toleranzfähigkeit."

    Mäßigung und Toleranzfähigkeit kann Thierse ja durch seine Zurückweisung einer Legalisierung der Knabenbeschneidung in der Abstimmung weiter fördern. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Tatsache ist, Religionslosigkeit kann gefährlich sein. Denken Sie nur an die schlimmsten religionslosen Verbrecher des 20. Jahrhunderts: Stalin, Hitler, Mao Zedong, Pol Pot.

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    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
    George Orwell

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