Faktencheck: Beschneidungsethik – erlaubte Körperverletzung?
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Faktencheck
- FAZ
ZitatWichtig in unserem Kontext ist beim Punkt „Autonomie“ das Kleingedruckte. Autonomie heißt nämlich nicht etwa, dass Patienten einen Anspruch darauf haben, dass ein Arzt jeden ihrer Wünsche erfüllt. Vielmehr können Ärzte auch die Erfüllung von Patientenwünschen ablehnen, gerade wenn es für diese keine medizinische Grundlage (Indikation) gibt. Dazu der Hannoveraner Medizinethiker Gerald Neitzke (2008.)
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Ärzte aus ethischen Gründen und vom Prinzip primum non nocere leiten lassen und sich weigern die Beschneidung aus religiös motivierten Gründen durchzuführen!