Beschneidung von Jungen soll zulässig bleiben
ZitatDie Beschneidung von Jungen war bisher in Deutschland stets erlaubt und soll es auch in Zukunft sein.
Falsch. Die Beschneidung von Jungen war bisher in Deutschland als Körperverletzung gewertet, wurde aber nicht strafrechtlich verfolgt.
ZitatDer Eingriff selbst muss mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung verbunden sein.
"Möglichst effektiv" bedeutet nicht "schmerzlos". Einem nicht einwilligungsfähigem Kind das OHNE GRUND anzutun, hat niemand das Recht. Auch Eltern nicht.
ZitatGrundsätzlich dürfen nur Ärzte eine Beschneidung vornehmen. Personen, die von Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mohalim, dürfen dies nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn sie speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sind wie ein Arzt.
Ja, denn in den ersten sechs Lebenmonaten ist der Körper eines Menschen viel weniger wert, als danach.
ZitatDer Gesetzentwurf bewegt sich damit ganz auf dem Boden unserer Verfassung.
Sicher. Und ein Zitronenfalter faltet Zitronen.