Schmerzen, Blutungen, Infektionen, Komplikationen bei Heilung und mögliche langfristige Folgen sind keine theoretischen Randthemen. Auch die psychische Erfahrung, dass Erwachsene über den intimsten Körperbereich verfügt haben, lässt sich nicht einfach wegdefinieren.
Hinzu kommt ein grundlegender Konflikt: Eine religiöse oder kulturelle Zugehörigkeit kann später frei gelebt werden. Die entfernte Vorhaut kann nicht später frei wiederhergestellt werden. Das Kind verliert durch die frühe Beschneidung gerade die Wahlmöglichkeit, die Erwachsene für sich selbstverständlich beanspruchen. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie ist aber nicht das Recht Erwachsener, eine irreversible religiöse Markierung am Körper eines nicht zustimmungsfähigen Menschen durchzusetzen.
Der Gesetzgeber hat diesen Konflikt nicht überzeugend gelöst. Er hat ihn zugunsten organisierter Interessen verschoben und Jungen einen geringeren Schutzstandard zugemutet. Das ist keine ausgewogene Gleichstellungspolitik, sondern eine rechtliche Mogelpackung: Man beschwört das Kindeswohl, erlaubt aber genau den Eingriff, dessen Notwendigkeit bei einem gesunden Kind fehlt.
ZitatDie eigentliche Frage lautet nicht, welche Tradition politisch besonders geschützt werden soll. Sie lautet: Welches Recht hat ein Kind auf seinen eigenen Körper? Ein freiheitlicher Rechtsstaat sollte diese Frage nicht nach Geschlecht beantworten. Körperliche Unversehrtheit darf für Jungen kein nachrangiges Grundrecht sein.
MANNdat fordert deshalb eine Debatte, die den Betroffenen ins Zentrum stellt – nicht die Empfindlichkeiten von Verbänden und nicht die Bequemlichkeit eines Gesetzgebers, der Konflikten ausweicht. Bis Jungen selbst informiert und frei entscheiden können, ist Zurückhaltung kein Angriff auf Religion, sondern Respekt vor dem Menschen, dessen Körper betroffen ist