Medizinischer Nutzen der weiblichen Genitalbeschneidung

  • Bei den Rote-Linien-Malern zwischen BGM und GGM wird ja als einer der vielen fiktiven Fundamentalunterschiede gerne herausgestellt, BGM habe einen medizinischen Nutzen (im Falle von gesunden Jungen: Bullshit) im Gegensatz dazu habe die weibliche "Beschneidung" (gerne wird unsinniger Weise von der Beschneidung von "Frauen" geredet, obwohl es praktisch immer Mädchen trifft) habe keinerlei medizinischen Nutzen ("no medical benefit").

    Aber es ist einfach nur logisch, dass im Krankheitsfall auch beim weiblichen Geschlecht (genau wie beim männlichen Geschlecht) genitalreduzierende Operationen medizinisch geboten sein können.

    Ob die im verlinkten Artikel vorgeschlagene Operation Entfernung der Klioris-Vorhaut und der kleinen Schamlippen bei der Diagnose sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Aber das es Fälle gibt wo krankhaft verändertes Gewebe (ins besonders kanzeröses) von den Genitalien entfernt werden muss ist doch klar.

    Allerdings bei Kindern - solange keine erheblichen Beschwerden bestehen, die anders nicht zu beheben sind oder bösartige Veränderungen entstanden sind (bei Kindern wohl sehr selten) gibt es keine Rechtfertigung für genitalreduzierende Eingriffe.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Man google mal nach female circumcision no medical benefit - da fliegt es einem nur so um die Ohren. Und dann nach male circumcision medical benefits..... Propaganda ist alles!

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Post by MosiaVoit (July 3, 2026 at 1:09 PM).

    This post was deleted by Selbstbestimmung: Spam (July 3, 2026 at 4:31 PM).

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!