Bei den Rote-Linien-Malern zwischen BGM und GGM wird ja als einer der vielen fiktiven Fundamentalunterschiede gerne herausgestellt, BGM habe einen medizinischen Nutzen (im Falle von gesunden Jungen: Bullshit) im Gegensatz dazu habe die weibliche "Beschneidung" (gerne wird unsinniger Weise von der Beschneidung von "Frauen" geredet, obwohl es praktisch immer Mädchen trifft) habe keinerlei medizinischen Nutzen ("no medical benefit").
Aber es ist einfach nur logisch, dass im Krankheitsfall auch beim weiblichen Geschlecht (genau wie beim männlichen Geschlecht) genitalreduzierende Operationen medizinisch geboten sein können.
Ob die im verlinkten Artikel vorgeschlagene Operation Entfernung der Klioris-Vorhaut und der kleinen Schamlippen bei der Diagnose sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Aber das es Fälle gibt wo krankhaft verändertes Gewebe (ins besonders kanzeröses) von den Genitalien entfernt werden muss ist doch klar.
Allerdings bei Kindern - solange keine erheblichen Beschwerden bestehen, die anders nicht zu beheben sind oder bösartige Veränderungen entstanden sind (bei Kindern wohl sehr selten) gibt es keine Rechtfertigung für genitalreduzierende Eingriffe.