That’s the best thing my grandmother did for me
Und sie ist bei weitem nicht die einzige afrikanische Frau die sich derart äußerte.
Es gibt Männer und Frauen, die es gut finden, dass sie "beschnitten" wurden und es gibt Männer und Frauen, die darunter leiden.
Und es gibt keinen Grund, das eine als etwas prinzipiell anderes als das andere darzustellen. So, wie es der dt. Bundestag mit den Paragraphen 226a StGB und 1631d BGB mehrheitlich getan hat.
Dass es Menschen gibt, die unter ihrer körperliche Beraubung leiden (oder dadurch sogar versterben) reicht völlig aus um zu bestimmen, dass solche Eingriffe erst im Alter der Zustimmungsfähigkeit ausgeführt werden dürfen.