Do legst di nida! Yvonne Christina Schmid - auch Mädchen sollen ruhig rangenommen werden

  • Die Versuche, die geschlechtliche Diskriminierung weg zu kriegen werden immer verzweifelter und wirrer.

    Schmid begibt sich auf einen ganz ähnlichen, unlogischen und unpraktikablen Irrweg wie Tonio Walter bereits Jahre zuvor.


    Allerdings - und das rechne ich Tonio Walter hoch an! hat bei ihm offenbar ein Umdenken eingesetzt, denn er hat 2022 den offenen Brief an den Bundestag unterschrieben, der fordert:Die elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
    des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
    elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
    Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.

    Quote

    Schaffen Sie § 1631d BGB ab!

    Ich kann nur inständig hoffen, dass auch bei Yvonne Christina Schmid irgendwann ein Umdenken (oder überhaupt logisches Denken) einsetzt.

    Es geht um ihre Dissertation. Herausgeber ist Helge Sodan, ehemaliger Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht.


    Hier meine Rezension.

    Ja, ja sie ist recht lang!

    Aber mit der seltsame Gedankenwelt mancher BGM-Relativierer sollte man sich ruhig mal auseinandersetzen.

    Thema: Die elterliche Einwilligung in eine Zirkumzision – eine unzulässige Beschneidung kindlicher Rechte?

    Man merkt schnell, dass das für Schmid eine rhetorische Frage ist. Ihre Antwort ist nein. Jedenfalls, wenn die Verstümmelung religiös motiviert ist.


    Man kann ihr Traktat auch schlicht zusammenfassen: Die hochheilige Religionsfreiheit geht vor! Da hat sich der Staat nicht einzumischen! (Höchstens so ein paar kleine Einschränkungen gesteht Schmid ihm zu)
    Der Kleine muss bluten, muss Schmerzen und Verlust erleiden! Ist eben unvermeidbar! Und an den Mädchen kann auch ruhig geschnitten werden, wenn es nur halt religiös ist. Gleichheit im Unrecht! Hauptsache Gleichheit.

    Und das scheint wirklich ihr Ernst zu sein! :FP02



    Richtig, die Vorhaut ist nicht nutzlos, sie hat Funktionen. Ja, prima Sache, die Vorhaut!

    Quote

    Das Präputium ist ein äußerst empfindsames Hautorgan, das wichtige Schutzfunktionen übernimmt. Es verhindert den ständigen Kontakt der Eichel mit der Kleidung und eine dadurch verursachte Hornhautbil-
    dung. Gleichzeitig dient die Vorhaut der Aufrechterhaltung einer stabilen Bakterienflora, welche wiederum kausal ist für die Vermeidung von Infektionskrankheiten. Im Neugeborenenalter schützt die Vorhaut die Harnröhrenöffnung vor
    Verunreinigungen durch Ausscheidungen. Darüber hinaus ist das Präputium
    mit zahlreichen Nervenendigungen ausgestattet, die eine besondere Sensibilität
    garantieren. Auch bei dem Geschlechtsakt spielt die Vorhaut eine entschei-
    dende Rolle.

    Man glaubt kaum, dass Schmid jetzt noch die Kurve kriegt, aber das schafft sie ganz locker!

    Eine entscheidende Rolle! Aber, laut Yvonne Christina Schmid - kann ruhig weg! *plonk*

    Da darf ein Sohn entsprechend religiöser Eltern nicht selbst drüber entscheiden, ob er auf so was Tolles verzichten möchte, sagt Schmid. Alle anderen dürften das. Gleiches Recht für alle?


    Quote

    Damit kann die Verwendung der EMLA-Salbe keine taugliche Betäubungsalternative
    darstellen.

    Völlig richtig! Wo sie Recht hat, hat sie Recht! Quacksalbe, das!

    Immerhin, das hat Schmid begriffen. Emla war ja das Feigenblatt von Leutheusser-Schnarrenberger 2012. Selbst würde die sich bestimmt nie mit Emla-"Anästhesie" operieren lassen.


    Quote

    Mit einer Zirkumzisionsentscheidung greifen die Eltern er-
    heblich und nachhaltig in den kindlichen Körper ein und verändern diesen irre-
    versibel. Ohne kosmetische Korrektur lässt sich der Eingriff nicht wieder
    rückgängig machen.

    Echt jetzt? Das lässt sich rückgängig machen? Wow! Diesen Trick muss uns Schmid verraten, da warten hier viele drauf! (man lernt doch nie aus!)

    Na, dann ist das doch alles kein Problem. Simsalabin, Vorhaut zurück am Pin! :S :FP01


    Das ist doch völlig praxisfremdes Gesabbel. Schmerzen entstehen immer, und ganz besonders bei der Genitalverstümmelung von Neugeborenen durch nicht-ärztliche Verstümmler.
    "Vermeidbare Schmerzen" ist schon tragikomisch. Alle Schmerzen bei der Genitalverstümmelung eines gesunden Kindes sind komplett vermeidbar. In dem man dem Kind einfach nicht mit einem Messer weh tut. Wr kontrolliert denn die Schmerzbehandlung bei der "rituellen" Neugeborenen-Verstümmelung?
    Ganz einfach, wo kein Kläger, da kein Richter. Der Staat drückt sämtliche Augen und Hühneraugen zu. Will das alles gar nicht wissen.


    Quote

    Die Vorschrift [§ 1631d Abs. 2 BGBl leistet daher jedenfalls auch einen Beitrag zum Schutz der
    kindlichen Rechte

    Soll das jetzt SATIRE sein?


    Quote

    Die elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
    des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
    elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
    Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird


    Ja, der Lebenschutz, der ist im Art. 2 GG verankert. Jeder hat das Recht auf Leben und...war da nicht noch was? Ja! ...auf körperliche Unversehrtheit! Schmid weißt darauf hin, dass das Recht eingeschränkt werden kann.

    "absolut unverfügbare Rechte des Kindes, wie den Lebensschutz" Auch der Lebensschutz aus Art 2. GG ist nicht unverfügbar. Der Art. 2 kann eingeschränkt werden und wird eingeschränkt, z.B. der "finale Rettungsschuss" oder auch die "Polizeigewalt". Das kommt aber bei Kindern praktisch nicht vor.

    Die Einschränkung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit ist verständlich, wenn es um medizinisch notwendige Operationen geht. Z.B. wenn ein Kind Knochenkrebs im Unterschenkel hat, dann muss man den Unterschenkel amputieren, damit sein Leben gerettet wird. Das Kind bekommt eine Prothese, das ist eine Einschränkung, aber damit kann man leben.

    Es gibt aber keinen Rechtfertigung, warum Eltern ein Recht haben sollten Teile des Körpers ihres gesunden Kindes zu zerstören. Der Körper gehört dem Kind und alle Teile davon. Er ist sein Eigentum und es gibt ein Grundrecht auf Eigentum.

    Und die Menschenwürde? Ist es mit der Menschenwürde vereinbar, wenn einem Menschen für den Rest seines Lebens in seine Sexualität gepfuscht wird? Wenn ihm das Recht, selbst über die Vollständigkeit seines Genitals zu entscheiden genommen wird?

    Wenn ihm ein sensibler, funktionaler, sinnvoller Teil seines gesunden Körpers geraubt wird?

    Quote

    Bestimmte elterliche Verhaltensweisen sind bereits
    nach § 1631 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wie die Zirkumzision zur Verhinde-
    rung der Masturbation...

    Soll man lachen oder weinen? Erstens verhindert die Vorhautamputation Masturbation nicht (laut der Studie von Laumann) masturbieren vorhautlose Männer sogar häufiger als intakte Männer, zweitens, welche Eltern wären so blöd das als Motivation öffentlich anzugeben? Die Motivation der Eltern überprüft eh niemand, kann auch niemand überprüfen. Die häufigste Motivation ist "weil der Papi auch so ist". Wenn Papi ein Holzbein hat oder nur ein Auge darf er aber trotzdem nicht... Söhne sind nie genau so wie ihre Väter, das muss man auch mal akzeptieren.


    Quote

    Bestimmte elterliche Verhaltensweisen sind bereits
    nach § 1631 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wie die Zirkumzision zur Verhinde-
    rung der Masturbation durch das Kind sowie die Verwendung der Zirkumzision
    als Erziehungsmittel

    Ach! Wie bitte? Und die ganze Zeit argumentiert Schmid mit dem elterlichen Erziehungsrecht. Was denn nun?

    Quote

    Die Zulässigkeit einer positiven elterlichen Entscheidung macht eine andere,
    wenn auch diametral entgegengesetzte Entscheidung nicht per se unzulässig. Das
    ist der besonderen Ausgestaltung der elterlichen Erziehungsfreiheit geschuldet

    Quote

    Eine fremdbestimmte Zirkumzision
    aus gesundheitsprophylaktischen Gründen ist nicht möglich

    Immerhin, das gibt Schmid zu! Dabei wurden und werden prophylaktische Gründe geradezu gebetsmühlenartig als Rechtfertigung für BGM angeführt.

    Warum denn nicht? Wenn das doch gar nicht schlimm ist und keinen Schaden verursacht?

    Und warum sollte sie aus religionsprophylaktischen Gründen möglich sein, wenn sie schlimm ist und Schaden verursacht?

    Die Schmerzen, die Ängste und der Verlust der "entscheidende Rolle" "beim Geschlechtsakt" (Schmid!) sind genau nix anders!DDie elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
    des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
    elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
    Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.ie elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
    des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
    elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
    Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.


    Dann gibt es tatsächlich einen Abschnitt: "Die Förderungen des psychischen Wohlbefindens
    durch eine Zirkumzision"
    Das meint Schmid nicht als Scherz. Leiden Jungen etwa unter einer gesunden Vorhaut?

    Quote

    Der Eingriff ... und erspart ihm, aufgrund des Zustandes des
    Nichtbeschnittenseins, ausgeschlossen und stigmatisiert zu werden.

    Ach, aber das haben doch die Vertreter der beiden Zentralräte bestritten! An den Eingängen der Synagogen fänden keine Peniskontrollen statt, jeder sei Jude, der Kind eine jüdischen Mutter ist...

    Quote

    ...erspart ihm, aufgrund des Zustandes des
    Nichtbeschnittenseins, ausgeschlossen und stigmatisiert zu werden.

    Wäre das tatsächlich so wie Schmid schreibt - das wäre ja äußerst beschämend für jene Religions- bzw Traditionsgemeinschaften.


    Ja, wäre das denn OK, wenn ein Kind auf Grund seines vollständigen Genitals gemobbt wird? Wäre das überhaupt hinnehmbar? Müsste da nicht das Jugendamt einschreiten?

    Es geht also nicht um das Wohlbefinden (was sich ja bei Babys auch durch das Gebrüll mit hochrotem Kopf ausdrückt) sondern um das nicht gemobbt werden!
    "ausgeschlossen und stigmatisiert" - ja, das wäre ja Diskriminierung! Da würde doch sicher Ferda Ataman enschreiten, oder?

    Allein diese Begründung, dass GM das Wohlbefinden eines Kindes fördern würde, weil es ansonsten "stigmatisert" würde ist schlimm, ganz schlimm.

    Niemand hat das Recht, Kinder auf Grund ihrer körperlichen Erscheinung zu stigmatisieren!
    Niemand hat das Recht, Kinder überhaupt zu stigmatisieren!


    Stigma, was ist eigentlicher der Wortursprung? Stigma - das Wundmal!
    Und genau das ist die Beschneidungsnarbe - ein Wundmal.
    Niemand hat das Recht, Kinder zu stigmatisieren.

    Niemand hat das Recht einen Jungen oder einen Mann zu hänseln oder zu mobben weil er einen vollständigen Penis hat.

    Und Niemand hat das Recht einen Jungen oder einen Mann zu hänseln oder zu mobben weil er keine Vorhaut mehr hat.

    Quote


    In den islamischen Gemeinschaften bekommt das Kind Geschenke...

    Eine lebenslange Quelle des Genusses gegen Geschenke, die bald darauf nur noch in der Ecke liegen. Ein schlechter Deal, aber er ist ja auch nicht freiwillig. Man sollte nicht versuchen, Kinder zu korrumpieren.
    Und die Mädchen kriegen - nix. Wie gerecht.

    Dafür müssen sie als "Jungfrauen" um den Jungen herumtanzen.

    Quote

    Das elterliche Entscheidungsrecht darf durch das Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt allerdings nicht über Maß belastet werden.

    Der Grund ist doch einfach, dass der Junge/Mann das dann meist nicht mehr will. Die freie, eigene Entscheidung ist nicht erwünscht.

    Freiheit, Freiheit
    Ist die einzige, die fehlt

    Freiheit, Freiheit
    Wurde wieder abbestellt

    Jetzt wird's richtig schlimm:

    Unzulassig benachteiligt! Die armen kleinen Mädchen! Unter's Messer mit ihnen! Schnipp, schnapp, Klitorisvorhaut ab! (Ironie)

    Eine vermiedene Genitalreduzierung als Nachteil, da muss man erst mal drauf kommen!

    Ich kann mir vorstellen wie Alice Schwarzer bei solchen Sprüchen im Sechseck springt.

    Den Shitstorm von feministischer Seite und von Anti-FGM-Aktivistinnen kann sich Schmid gar nicht ausdenken. ^^

    Damit macht Schmid ein neues Fass auf, das niemals zu öffnen ist.

    Quote

    Viele Rituale in sonstigen Kulturkreisen haben irreversible Aus-
    wirkungen auf das – für jeden erkennbare – äußere Erscheinungsbild, z. B. das
    Gesicht des betroffenen Kindes, sodass es bereits aus diesem Grund an der Ver-
    gleichbarkeit zur männlichen Zirkumzision und folglich an einer grundrechtlich
    relevanten Ungleichbehandlung fehlt...

    Ach, und unter der Gemeinschaftsdusche, in der Sauna, am FKK-Strand sieht man die dauer-entblößte Eichel nicht? Schmid biegt sich alles irgendwie zurecht, damit am Ende: "Jawoll, zulässig!" herauskommt.

    Quote

    Die Vorschrift sollte daher dahin gehend angepasst werden, dass ausdrücklich
    nur religiös motivierte Beschneidungen zulässig sind...

    Religiöse Gewissensprüfung? Wie überprüft werden soll ob die Motivation der Eltern ernsthaft religiös ist oder "das ist so Tradition" (sollen beschneidungswillige afrikanische Eltern für die BGM eine Stammestradition ist ausgenommen werden?) wird nicht erklärt.
    Was für ein Kokolores!
    Dürfen dann noch die sekularen Juden - auch wenn sie nicht an einen Gott und seine Gebote glauben? Hat Schmid sich das wirklich überlegt?
    Oder kann sie für den Fall noch eine Hintertür aufmachen?

    Schmid führt eine neue grundgesetzwidrige Diskriminierung ein, die strafrechtliche Privilegierung von "bestimmten unbestimmten", bzw. noch zu bestimmenden (per Gutachter? ) Religionsgemeinschaften.

    Alle Muslime, Juden (nur die gläubigen, oder auch die unreligiösen?) (und wer gehört noch zum privilegierten Kreis? Auch Aleviten, Yesiden, Philippinos, koptische Christen?

    Religionen bewerten und einteilen in Beschneidungsberechtigte und solche, die sich dann strafbar machen würden, das ist religiöse Erbsenzählerei, das ist nicht des Staates!

    Oder anders herum wir die Willkürlichkeit schön offenbar:

    Warum soll man ausgerechnet in Deutschland Menschen christlichen Glaubens mit Kriminalstrafen verfolgen, wenn sie Gebote erfüllen, die ihnen ihr Glaube – aus ihrer Sicht – zwingend auferlegt. Wenn sie ausgerechnet im EU-Nachbarland Frankreich nicht verfolgt werden?

    Mal so, mal so, ganz nach "Wirkmächtigkeit" der Lobby?

    Quote

    Recht muss für alle gleich sein und alle Kinder verdienen den gleichen Schutz.
    Die Prognose einer ausreichenden
    Wohlbefindensförderung orientiert sich dabei am Beschneidungswunsch der El-
    tern, dessen Fundiertheit sowie dem Beschneidungswunsch des Kindes

    Donnerlüttchen, Heidewitzka!

    Selbstverletzungen von Kindern sind ein ernstes Zeichen einer gefährlichen psychischen Störung. Kein psychisch gesundes Kind wünscht sich verletzt zu werden. Es sei denn, es wird getäuscht, in dem ihm suggeriert wird, nur so könne es zum Mann werden, es werde dadurch verbessert, perfektioniert und außerdem gäbe die sagenhaft tollen Geschenke, die sich der Junge schon so lange gewünscht hat....


    In Wahrheit geht es allein um das Wohlbefinden der Eltern, die den Machtverlust fürchten wenn ihr Sohn alt genug ist um selbst zu entscheiden und ihren Amputationswünschen eine Nase macht. Man fürchtet diese Ohnmacht: "verdammt, der will das nicht, der macht das nicht!"

    Und das sind im wesentlichen die bizarren Verbesserungsvorschläge von Schmid für den 1631d:

    In (1) wird eingeschoben "religiös motiviert" "männlichen" wird gestrichen - endlich Gleichheit im Unrecht! Geht also auch bei Mädchen und uneindeutigen Kindern

    Dann kommt noch in (2) dazu, dass ein Arzt die Schmerzbehandlung durchführen muss.

    Dabei schreibt Schmid selbst: "Die Vornahme des Eingriffs unter Vollnarkose ist die wirksamste Form der
    SchmerzDa wird eingeschoben "religiös motiviert" "männlichen" wird gestrichen - endlich Gleichheit im Unrecht! Geht also auch bei Mädchen und uneindeutigen Kindern

    Dann kommt noch in (2) dazu, dass ein Arzt die Schmerzbehandlung durchführen muss.

    Dabei schreibt Schmid selbst: "Die Vornahme des Eingriffs unter Vollnarkose ist die wirksamste Form der
    Schmerzvermeidung"vermeidung"

    Das nennt man "Narkose" (voller geht nicht). Es gibt noch eine weitaus wirksamere Form der Schmerzvermeidung. Gar nicht schneiden, gar nicht amputieren! eine bessere Schmerzvermeidung gibt es nicht.

    Aber ist eine OP medizinisch notwendig, dann gilt der Satz natürlich, völlig richtig.

    Und die wirksamste Form der Schmerzvermeidung bei Jungen unter sechs Monaten wäre, die OP zu verschieben, bis eben eine Narkose medizinisch vertretbar ist. Am besten ins zweite Lebensjahr.

    Aber Schmid will Jungen unter sechs Monaten diese wirksamste Form der
    Schmerzvermeidung nicht zugestehen. Weil manche Menschen meinen, die Verstümmelung müsse am achten Tage oder jedenfalls kurz nach der Geburt geschehen. Also nochmal mehr Schmerzen und mehr Trauma - wegen der Religion.
    Den Absatz zwei kann man nicht verbessern, genauso wenig wie den Absatz eins. Nur komplett streichen. Es gibt in Bezug auf Körperverletzung ausreichend einschlägige Gesetze.


    Ob es für ein solchermaßen politisch "wokes" Traktat wenigstens ein "Summa cum laude gab"?

    Die elterliche Einwilligung in
    eine Zirkumzision – eine unzulässige
    Beschneidung kindlicher Rechte?

    Das nennt man "Narkose" (voller geht nicht). Es gibt noch eine weitaus wirksamere Form der Schmerzvermeidung. Gar nicht schneiden, gar nicht amputieren! eine bessere Schmerzvermeidung gibt es nicht.

    Aber ist eine OP medizinisch notwendig, dann gilt der Satz natürlich, völlig richtig.

    Und die wirksamste Form der Schmerzvermeidung bei Jungen unter sechs Monaten wäre, die OP zu verschieben, bis eben eine Narkose medizinisch vertretbar ist. Am besten ins zweite Lebensjahr.

    Aber Schmid will Jungen unter sechs Monaten diese wirksamste Form der
    Schmerzvermeidung nicht zugestehen. Weil manche Menschen meinen, die Verstümmelung müsse am achten Tage oder jedenfalls kurz nach der Geburt geschehen. Also nochmal mehr Schmerzen und mehr Trauma - wegen der Religion.
    Den Absatz zwei kann man nicht verbessern, genauso wenig wie den Absatz eins. Nur komplett streichen. Es gibt in Bezug auf Körperverletzung ausreichend einschlägige Gesetze.Rechtliche Analyse des § 1631d BGB
    unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts
    und des internationalen Rechts
    Von
    Yvonne Christina Schmid

    Schriften zum Gesundheitsrecht Band 41

    Verlag Duncker & Humblot · Berlin

    2017, 339 Seiten


    gibt es schon ab schlappe 99€

    Kaufhauspreis! :D

    There is no skin like foreskin

  • Im übrigen kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht, falls es sich irgendwann gnädigst mal mit BGM beschäftigen sollten (bislang hat es ja alle Klagen simpel mit "nicht unmittelbar betroffen" o.ä. abgewimmelt) so etwas ähnliches wie von Schmid vorgeschlagen verabschieden könnte.

    Natürlich ohne das mit den Mädchen, das ist ja klar. Mit Mädchen und Frauen ist ja immer was anderes, auch bei d er Wehrpflicht u.v.a.m. Mit zarten, zerbrechlichen Mädchen darf man das nicht machen und das ist ja auch gar kein "jüdisches Leben".

    Aber so ein paar zusätzliche Auflagen (ein Arzt anwesend bei der Baby-Verstümmelung) und nur für religiös motivierte "Beschneidung" (mit religiösen Extrawurst-Gesetzen hat das BVerfG ja keine Probleme, siehe religiös motivierte betäubungslose Schlachtung von Wirbeltieren. Und ansonsten: Religion über alles! Religiöses Recht über weltliches Recht.

    Und das wäre dann der GAU: Genitalverstümmelung von Jungen wäre verfassungskonform, par ordre mufti. Denn das BVerfG kann die Verfassung verbiegen so wie es lustig ist. Über dem sind nur noch die europäischen Gerichte. Und die dürften sich da raushalten , mit dem Argument, das sei Sache der Mitgliedstaaten.

    There is no skin like foreskin

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