Die Versuche, die geschlechtliche Diskriminierung weg zu kriegen werden immer verzweifelter und wirrer.
Schmid begibt sich auf einen ganz ähnlichen, unlogischen und unpraktikablen Irrweg wie Tonio Walter bereits Jahre zuvor.
Allerdings - und das rechne ich Tonio Walter hoch an! hat bei ihm offenbar ein Umdenken eingesetzt, denn er hat 2022 den offenen Brief an den Bundestag unterschrieben, der fordert:Die elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.
QuoteSchaffen Sie § 1631d BGB ab!
Ich kann nur inständig hoffen, dass auch bei Yvonne Christina Schmid irgendwann ein Umdenken (oder überhaupt logisches Denken) einsetzt.
Es geht um ihre Dissertation. Herausgeber ist Helge Sodan, ehemaliger Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht.
Hier meine Rezension.
Ja, ja sie ist recht lang!
Aber mit der seltsame Gedankenwelt mancher BGM-Relativierer sollte man sich ruhig mal auseinandersetzen.
Thema: Die elterliche Einwilligung in eine Zirkumzision – eine unzulässige Beschneidung kindlicher Rechte?
Man merkt schnell, dass das für Schmid eine rhetorische Frage ist. Ihre Antwort ist nein. Jedenfalls, wenn die Verstümmelung religiös motiviert ist.
Man kann ihr Traktat auch schlicht zusammenfassen: Die hochheilige Religionsfreiheit geht vor! Da hat sich der Staat nicht einzumischen! (Höchstens so ein paar kleine Einschränkungen gesteht Schmid ihm zu)
Der Kleine muss bluten, muss Schmerzen und Verlust erleiden! Ist eben unvermeidbar! Und an den Mädchen kann auch ruhig geschnitten werden, wenn es nur halt religiös ist. Gleichheit im Unrecht! Hauptsache Gleichheit.
Und das scheint wirklich ihr Ernst zu sein! ![]()
QuoteDisplay MoreDie Zirkumzision soll u. a. der Vermeidung von Harnwegsinfekten dienen. Die
AAP geht davon aus, dass bei nicht beschnittenen Jungen die Gefahr, innerhalb
des ersten Lebensjahres an einer Harnwegsinfektion zu erkranken, mehr als
10mal höher ist als bei der zirkumzidierten Vergleichsgruppe. Valide Studien-
ergebnisse, die den Zusammenhang zwischen der Reduktion des Risikos, an einer
Harnwegsinfektion zu erkranken, und der Zirkumzision belegen, fehlen aller-
dings. Die natürliche Funktion der Vorhaut besteht gerade darin, die Harn-
wege vor Infektionen zu schützen.
Richtig, die Vorhaut ist nicht nutzlos, sie hat Funktionen. Ja, prima Sache, die Vorhaut!
QuoteDas Präputium ist ein äußerst empfindsames Hautorgan, das wichtige Schutzfunktionen übernimmt. Es verhindert den ständigen Kontakt der Eichel mit der Kleidung und eine dadurch verursachte Hornhautbil-
dung. Gleichzeitig dient die Vorhaut der Aufrechterhaltung einer stabilen Bakterienflora, welche wiederum kausal ist für die Vermeidung von Infektionskrankheiten. Im Neugeborenenalter schützt die Vorhaut die Harnröhrenöffnung vor
Verunreinigungen durch Ausscheidungen. Darüber hinaus ist das Präputium
mit zahlreichen Nervenendigungen ausgestattet, die eine besondere Sensibilität
garantieren. Auch bei dem Geschlechtsakt spielt die Vorhaut eine entschei-
dende Rolle.
Man glaubt kaum, dass Schmid jetzt noch die Kurve kriegt, aber das schafft sie ganz locker!
Eine entscheidende Rolle! Aber, laut Yvonne Christina Schmid - kann ruhig weg! *plonk*
Da darf ein Sohn entsprechend religiöser Eltern nicht selbst drüber entscheiden, ob er auf so was Tolles verzichten möchte, sagt Schmid. Alle anderen dürften das. Gleiches Recht für alle?
QuoteDamit kann die Verwendung der EMLA-Salbe keine taugliche Betäubungsalternative
darstellen.
Völlig richtig! Wo sie Recht hat, hat sie Recht! Quacksalbe, das!
Immerhin, das hat Schmid begriffen. Emla war ja das Feigenblatt von Leutheusser-Schnarrenberger 2012. Selbst würde die sich bestimmt nie mit Emla-"Anästhesie" operieren lassen.
QuoteMit einer Zirkumzisionsentscheidung greifen die Eltern er-
heblich und nachhaltig in den kindlichen Körper ein und verändern diesen irre-
versibel. Ohne kosmetische Korrektur lässt sich der Eingriff nicht wieder
rückgängig machen.
Echt jetzt? Das lässt sich rückgängig machen? Wow! Diesen Trick muss uns Schmid verraten, da warten hier viele drauf! (man lernt doch nie aus!)
Na, dann ist das doch alles kein Problem. Simsalabin, Vorhaut zurück am Pin!
![]()
QuoteDisplay MoreEine Behandlung am kindlichen Körper zu dem Zweck, dem Kind
Schmerzen zuzufügen, verstößt bereits gegen die Menschenwürde des betroffenen
Kindes und kann aus diesem Grund nicht mit dem elterlichen Erziehungsrecht,
auch nicht in Kombination mit der Religionsfreiheit, gerechtfertigt werden.868
Die kindlichen Rechte schließen die Rechtmäßigkeit des elterlichen Wunsches
absolut aus. Wird der Ritus vorgenommen, besteht aufgrund der staatlichen
Schutzverpflichtung kein Spielraum dahin gehend, vermeidbare Schmerzen zuzu-
lassen
Das ist doch völlig praxisfremdes Gesabbel. Schmerzen entstehen immer, und ganz besonders bei der Genitalverstümmelung von Neugeborenen durch nicht-ärztliche Verstümmler.
"Vermeidbare Schmerzen" ist schon tragikomisch. Alle Schmerzen bei der Genitalverstümmelung eines gesunden Kindes sind komplett vermeidbar. In dem man dem Kind einfach nicht mit einem Messer weh tut. Wr kontrolliert denn die Schmerzbehandlung bei der "rituellen" Neugeborenen-Verstümmelung?
Ganz einfach, wo kein Kläger, da kein Richter. Der Staat drückt sämtliche Augen und Hühneraugen zu. Will das alles gar nicht wissen.
QuoteDie Vorschrift [§ 1631d Abs. 2 BGBl leistet daher jedenfalls auch einen Beitrag zum Schutz der
kindlichen Rechte
Soll das jetzt SATIRE sein?
QuoteDie elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird
Ja, der Lebenschutz, der ist im Art. 2 GG verankert. Jeder hat das Recht auf Leben und...war da nicht noch was? Ja! ...auf körperliche Unversehrtheit! Schmid weißt darauf hin, dass das Recht eingeschränkt werden kann.
"absolut unverfügbare Rechte des Kindes, wie den Lebensschutz" Auch der Lebensschutz aus Art 2. GG ist nicht unverfügbar. Der Art. 2 kann eingeschränkt werden und wird eingeschränkt, z.B. der "finale Rettungsschuss" oder auch die "Polizeigewalt". Das kommt aber bei Kindern praktisch nicht vor.
Die Einschränkung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit ist verständlich, wenn es um medizinisch notwendige Operationen geht. Z.B. wenn ein Kind Knochenkrebs im Unterschenkel hat, dann muss man den Unterschenkel amputieren, damit sein Leben gerettet wird. Das Kind bekommt eine Prothese, das ist eine Einschränkung, aber damit kann man leben.
Es gibt aber keinen Rechtfertigung, warum Eltern ein Recht haben sollten Teile des Körpers ihres gesunden Kindes zu zerstören. Der Körper gehört dem Kind und alle Teile davon. Er ist sein Eigentum und es gibt ein Grundrecht auf Eigentum.
Und die Menschenwürde? Ist es mit der Menschenwürde vereinbar, wenn einem Menschen für den Rest seines Lebens in seine Sexualität gepfuscht wird? Wenn ihm das Recht, selbst über die Vollständigkeit seines Genitals zu entscheiden genommen wird?
Wenn ihm ein sensibler, funktionaler, sinnvoller Teil seines gesunden Körpers geraubt wird?
QuoteBestimmte elterliche Verhaltensweisen sind bereits
nach § 1631 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wie die Zirkumzision zur Verhinde-
rung der Masturbation...
Soll man lachen oder weinen? Erstens verhindert die Vorhautamputation Masturbation nicht (laut der Studie von Laumann) masturbieren vorhautlose Männer sogar häufiger als intakte Männer, zweitens, welche Eltern wären so blöd das als Motivation öffentlich anzugeben? Die Motivation der Eltern überprüft eh niemand, kann auch niemand überprüfen. Die häufigste Motivation ist "weil der Papi auch so ist". Wenn Papi ein Holzbein hat oder nur ein Auge darf er aber trotzdem nicht... Söhne sind nie genau so wie ihre Väter, das muss man auch mal akzeptieren.
QuoteBestimmte elterliche Verhaltensweisen sind bereits
nach § 1631 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wie die Zirkumzision zur Verhinde-
rung der Masturbation durch das Kind sowie die Verwendung der Zirkumzision
als Erziehungsmittel
Ach! Wie bitte? Und die ganze Zeit argumentiert Schmid mit dem elterlichen Erziehungsrecht. Was denn nun?
QuoteDie Zulässigkeit einer positiven elterlichen Entscheidung macht eine andere,
wenn auch diametral entgegengesetzte Entscheidung nicht per se unzulässig. Das
ist der besonderen Ausgestaltung der elterlichen Erziehungsfreiheit geschuldet
QuoteEine fremdbestimmte Zirkumzision
aus gesundheitsprophylaktischen Gründen ist nicht möglich
Immerhin, das gibt Schmid zu! Dabei wurden und werden prophylaktische Gründe geradezu gebetsmühlenartig als Rechtfertigung für BGM angeführt.
Warum denn nicht? Wenn das doch gar nicht schlimm ist und keinen Schaden verursacht?
Und warum sollte sie aus religionsprophylaktischen Gründen möglich sein, wenn sie schlimm ist und Schaden verursacht?
Die Schmerzen, die Ängste und der Verlust der "entscheidende Rolle" "beim Geschlechtsakt" (Schmid!) sind genau nix anders!DDie elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.ie elterliche Zirkumzisionsentscheidung lässt sich mit den Rechten des Kin-
des grundsätzlich vereinbaren. Die Entscheidung überschreitet nicht generell die
elterliche Handlungsbefugnis, wie sie durch absolut unverfügbare Rechte des
Kindes, wie den Lebensschutz oder die Menschenwürde, gezogen wird.
Dann gibt es tatsächlich einen Abschnitt: "Die Förderungen des psychischen Wohlbefindens
durch eine Zirkumzision"
Das meint Schmid nicht als Scherz. Leiden Jungen etwa unter einer gesunden Vorhaut?
QuoteDer Eingriff ... und erspart ihm, aufgrund des Zustandes des
Nichtbeschnittenseins, ausgeschlossen und stigmatisiert zu werden.
Ach, aber das haben doch die Vertreter der beiden Zentralräte bestritten! An den Eingängen der Synagogen fänden keine Peniskontrollen statt, jeder sei Jude, der Kind eine jüdischen Mutter ist...
Quote...erspart ihm, aufgrund des Zustandes des
Nichtbeschnittenseins, ausgeschlossen und stigmatisiert zu werden.
Wäre das tatsächlich so wie Schmid schreibt - das wäre ja äußerst beschämend für jene Religions- bzw Traditionsgemeinschaften.
Ja, wäre das denn OK, wenn ein Kind auf Grund seines vollständigen Genitals gemobbt wird? Wäre das überhaupt hinnehmbar? Müsste da nicht das Jugendamt einschreiten?
Es geht also nicht um das Wohlbefinden (was sich ja bei Babys auch durch das Gebrüll mit hochrotem Kopf ausdrückt) sondern um das nicht gemobbt werden!
"ausgeschlossen und stigmatisiert" - ja, das wäre ja Diskriminierung! Da würde doch sicher Ferda Ataman enschreiten, oder?
Allein diese Begründung, dass GM das Wohlbefinden eines Kindes fördern würde, weil es ansonsten "stigmatisert" würde ist schlimm, ganz schlimm.
Niemand hat das Recht, Kinder auf Grund ihrer körperlichen Erscheinung zu stigmatisieren!
Niemand hat das Recht, Kinder überhaupt zu stigmatisieren!
Stigma, was ist eigentlicher der Wortursprung? Stigma - das Wundmal!
Und genau das ist die Beschneidungsnarbe - ein Wundmal.
Niemand hat das Recht, Kinder zu stigmatisieren.
Niemand hat das Recht einen Jungen oder einen Mann zu hänseln oder zu mobben weil er einen vollständigen Penis hat.
Und Niemand hat das Recht einen Jungen oder einen Mann zu hänseln oder zu mobben weil er keine Vorhaut mehr hat.
Quote
In den islamischen Gemeinschaften bekommt das Kind Geschenke...
Eine lebenslange Quelle des Genusses gegen Geschenke, die bald darauf nur noch in der Ecke liegen. Ein schlechter Deal, aber er ist ja auch nicht freiwillig. Man sollte nicht versuchen, Kinder zu korrumpieren.
Und die Mädchen kriegen - nix. Wie gerecht.
Dafür müssen sie als "Jungfrauen" um den Jungen herumtanzen.
QuoteDas elterliche Entscheidungsrecht darf durch das Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt allerdings nicht über Maß belastet werden.
Der Grund ist doch einfach, dass der Junge/Mann das dann meist nicht mehr will. Die freie, eigene Entscheidung ist nicht erwünscht.
Freiheit, Freiheit
Ist die einzige, die fehlt
Freiheit, Freiheit
Wurde wieder abbestellt
Jetzt wird's richtig schlimm:
QuoteDisplay MoredieDie potenzielle Benachteiligung von Mädchen
durch § 1631d BGB [kein Scheiß, das steht da!]
Gleichzeitig können Mädchen durch § 1631d BGB in einer verfassungsrecht-
lich unzulässigen Weise benachteiligt werden, da die Einwilligung in die Genital-
beschneidung der Tochter durch die Personensorgeberechtigten unabhängig von
der elterlichen Motivation nicht möglich sein soll. Auch religiöse Begründun-
gen vermögen daran nichts zu ändern. Eine Rechtfertigung des Eingriffs unter
Bezugnahme auf dessen Förderung des kindlichen Wohlbefindens, wie sie für
die männliche Zirkumzision möglich ist, scheidet aus. Dies kann Personen
weiblichen Geschlechts – soweit die Eingriffe der Vergleichbarkeit zugänglich
sind – unzulässig benachteiligen.
Unzulassig benachteiligt! Die armen kleinen Mädchen! Unter's Messer mit ihnen! Schnipp, schnapp, Klitorisvorhaut ab! ![]()
Eine vermiedene Genitalreduzierung als Nachteil, da muss man erst mal drauf kommen!
Ich kann mir vorstellen wie Alice Schwarzer bei solchen Sprüchen im Sechseck springt.
Den Shitstorm von feministischer Seite und von Anti-FGM-Aktivistinnen kann sich Schmid gar nicht ausdenken. ![]()
Damit macht Schmid ein neues Fass auf, das niemals zu öffnen ist.
QuoteViele Rituale in sonstigen Kulturkreisen haben irreversible Aus-
wirkungen auf das – für jeden erkennbare – äußere Erscheinungsbild, z. B. das
Gesicht des betroffenen Kindes, sodass es bereits aus diesem Grund an der Ver-
gleichbarkeit zur männlichen Zirkumzision und folglich an einer grundrechtlich
relevanten Ungleichbehandlung fehlt...
Ach, und unter der Gemeinschaftsdusche, in der Sauna, am FKK-Strand sieht man die dauer-entblößte Eichel nicht? Schmid biegt sich alles irgendwie zurecht, damit am Ende: "Jawoll, zulässig!" herauskommt.
QuoteDie Vorschrift sollte daher dahin gehend angepasst werden, dass ausdrücklich
nur religiös motivierte Beschneidungen zulässig sind...
Religiöse Gewissensprüfung? Wie überprüft werden soll ob die Motivation der Eltern ernsthaft religiös ist oder "das ist so Tradition" (sollen beschneidungswillige afrikanische Eltern für die BGM eine Stammestradition ist ausgenommen werden?) wird nicht erklärt.
Was für ein Kokolores!
Dürfen dann noch die sekularen Juden - auch wenn sie nicht an einen Gott und seine Gebote glauben? Hat Schmid sich das wirklich überlegt?
Oder kann sie für den Fall noch eine Hintertür aufmachen?
Schmid führt eine neue grundgesetzwidrige Diskriminierung ein, die strafrechtliche Privilegierung von "bestimmten unbestimmten", bzw. noch zu bestimmenden (per Gutachter? ) Religionsgemeinschaften.
Alle Muslime, Juden (nur die gläubigen, oder auch die unreligiösen?) (und wer gehört noch zum privilegierten Kreis? Auch Aleviten, Yesiden, Philippinos, koptische Christen?
Religionen bewerten und einteilen in Beschneidungsberechtigte und solche, die sich dann strafbar machen würden, das ist religiöse Erbsenzählerei, das ist nicht des Staates!
Oder anders herum wir die Willkürlichkeit schön offenbar:
Warum soll man ausgerechnet in Deutschland Menschen christlichen Glaubens mit Kriminalstrafen verfolgen, wenn sie Gebote erfüllen, die ihnen ihr Glaube – aus ihrer Sicht – zwingend auferlegt. Wenn sie ausgerechnet im EU-Nachbarland Frankreich nicht verfolgt werden?
Mal so, mal so, ganz nach "Wirkmächtigkeit" der Lobby?
QuoteRecht muss für alle gleich sein und alle Kinder verdienen den gleichen Schutz.
Die Prognose einer ausreichenden
Wohlbefindensförderung orientiert sich dabei am Beschneidungswunsch der El-
tern, dessen Fundiertheit sowie dem Beschneidungswunsch des Kindes
Donnerlüttchen, Heidewitzka!
Selbstverletzungen von Kindern sind ein ernstes Zeichen einer gefährlichen psychischen Störung. Kein psychisch gesundes Kind wünscht sich verletzt zu werden. Es sei denn, es wird getäuscht, in dem ihm suggeriert wird, nur so könne es zum Mann werden, es werde dadurch verbessert, perfektioniert und außerdem gäbe die sagenhaft tollen Geschenke, die sich der Junge schon so lange gewünscht hat....
In Wahrheit geht es allein um das Wohlbefinden der Eltern, die den Machtverlust fürchten wenn ihr Sohn alt genug ist um selbst zu entscheiden und ihren Amputationswünschen eine Nase macht. Man fürchtet diese Ohnmacht: "verdammt, der will das nicht, der macht das nicht!"
Und das sind im wesentlichen die bizarren Verbesserungsvorschläge von Schmid für den 1631d:
In (1) wird eingeschoben "religiös motiviert" "männlichen" wird gestrichen - endlich Gleichheit im Unrecht! Geht also auch bei Mädchen und uneindeutigen Kindern
Dann kommt noch in (2) dazu, dass ein Arzt die Schmerzbehandlung durchführen muss.
Dabei schreibt Schmid selbst: "Die Vornahme des Eingriffs unter Vollnarkose ist die wirksamste Form der
SchmerzDa wird eingeschoben "religiös motiviert" "männlichen" wird gestrichen - endlich Gleichheit im Unrecht! Geht also auch bei Mädchen und uneindeutigen Kindern
Dann kommt noch in (2) dazu, dass ein Arzt die Schmerzbehandlung durchführen muss.
Dabei schreibt Schmid selbst: "Die Vornahme des Eingriffs unter Vollnarkose ist die wirksamste Form der
Schmerzvermeidung"vermeidung"
Das nennt man "Narkose" (voller geht nicht). Es gibt noch eine weitaus wirksamere Form der Schmerzvermeidung. Gar nicht schneiden, gar nicht amputieren! eine bessere Schmerzvermeidung gibt es nicht.
Aber ist eine OP medizinisch notwendig, dann gilt der Satz natürlich, völlig richtig.
Und die wirksamste Form der Schmerzvermeidung bei Jungen unter sechs Monaten wäre, die OP zu verschieben, bis eben eine Narkose medizinisch vertretbar ist. Am besten ins zweite Lebensjahr.
Aber Schmid will Jungen unter sechs Monaten diese wirksamste Form der
Schmerzvermeidung nicht zugestehen. Weil manche Menschen meinen, die Verstümmelung müsse am achten Tage oder jedenfalls kurz nach der Geburt geschehen. Also nochmal mehr Schmerzen und mehr Trauma - wegen der Religion.
Den Absatz zwei kann man nicht verbessern, genauso wenig wie den Absatz eins. Nur komplett streichen. Es gibt in Bezug auf Körperverletzung ausreichend einschlägige Gesetze.
Ob es für ein solchermaßen politisch "wokes" Traktat wenigstens ein "Summa cum laude gab"?
Die elterliche Einwilligung in
eine Zirkumzision – eine unzulässige
Beschneidung kindlicher Rechte?
Das nennt man "Narkose" (voller geht nicht). Es gibt noch eine weitaus wirksamere Form der Schmerzvermeidung. Gar nicht schneiden, gar nicht amputieren! eine bessere Schmerzvermeidung gibt es nicht.
Aber ist eine OP medizinisch notwendig, dann gilt der Satz natürlich, völlig richtig.
Und die wirksamste Form der Schmerzvermeidung bei Jungen unter sechs Monaten wäre, die OP zu verschieben, bis eben eine Narkose medizinisch vertretbar ist. Am besten ins zweite Lebensjahr.
Aber Schmid will Jungen unter sechs Monaten diese wirksamste Form der
Schmerzvermeidung nicht zugestehen. Weil manche Menschen meinen, die Verstümmelung müsse am achten Tage oder jedenfalls kurz nach der Geburt geschehen. Also nochmal mehr Schmerzen und mehr Trauma - wegen der Religion.
Den Absatz zwei kann man nicht verbessern, genauso wenig wie den Absatz eins. Nur komplett streichen. Es gibt in Bezug auf Körperverletzung ausreichend einschlägige Gesetze.Rechtliche Analyse des § 1631d BGB
unter Bezugnahme des deutschen Verfassungsrechts
und des internationalen Rechts
Von
Yvonne Christina Schmid
Schriften zum Gesundheitsrecht Band 41
Verlag Duncker & Humblot · Berlin
2017, 339 Seiten
gibt es schon ab schlappe 99€
Kaufhauspreis! ![]()