Dana Ionescu zum Worldwide Day Of Genital Autonomy und überhaupt

  • Meine
    These ist, dass die Folge bzw. die Wirkung des Kölner Landgerichtsurteils auf
    Jüdinnen:Juden sowie die Verteidigung eines pauschalen Verbots von kultu-
    rell-religiösen Vorhautbeschneidungen als antisemitisch eingeordnet werden
    können. Das Urteil hatte schwerwiegende Auswirkungen auf Jüdinnen:Juden...

    Jüdischen Mädchen wird doch gar nichts von ihrem Körper geraubt. Und jüdische Jungen? Eine Vorhaut zu haben hat in aller Regel keine "schwerwiegenden Auswirkungen", eher positive. Selbst entscheiden zu können ist Freiheit, beraubt zu werden ist Unfreiheit. Das Urteil betraf und schützte zu 99% nicht Söhne jüdischer Eltern, sondern es schützte ALLE Jungen.


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    Die Ignoranz dieser Folgen und
    der »Kampfruf« der Beschneidungsgegner:innen von der Unantastbarkeit
    des männlichen jüdischen Säuglingsköpers wurden in der Beschneidungs-
    kontroverse »zum effektivsten und erprobtesten Mittel der Antastbarkeit des
    Judentums in seiner überlieferten Form«.

    Wer bitteschön tastet wen an? Wenn es nur tasten wäre! Es wird abgeschnitten, kaputt gemacht!

    Es geht nicht um den "jüdischen Säuglingskörper" - der im weibliche Fall ja auch nicht angetastet werden darf, zumindest darf ohne medizinischen Grund dann nichts von den Genialien abgeschnitten werden.

    Es geht um alle KINDER! Dass sie vor medizinisch nicht notwendigen Operationen geschützt werden. Weil es IHR Körper ist, nicht der ihrer Eltern. Weil für nicht notwendigen Operationen die Einwilligung des/der Betroffenen notwendig ist Und dessen/deren Aufklärung über die Risiken unabdingbar ist.


    Aber das Kölner LG diskriminierte doch in keinster Weise! Es besagte lediglich, dass ALLE Kinder ein Recht auf körperlich und somit auch genitale Unversehrtheit haben - nicht nur Mädchen.

    Ein krass diskriminierendes Gesetz hingegen ist der §1631d BGB, er hebt auf das Geschlecht ab "des männliche Kindes" - grundgesetzlich verbotene geschlechtliche Diskriminierung in Reinform. Auf die Doppelpunkt:Ionescu einfach gar nicht eingeht.


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    Zwei zeitlich betrachtet jüngere Antisemitismusdefinitionen, die Arbeits-
    definition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance
    (IHRA) sowie die Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA) umfassen die
    Gegnerschaft zu kulturell-religiösen Alltagspraktiken – wie beispielsweise die
    Vorhautbeschneidung oder das rituelle Schächten – hingegen nicht.

    Ooooch! Das ist jetzt aber doof, gell? :P

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    Gesellschaftlich gibt es wenig Bewusstsein für
    diese reaktivierte gegenwärtige Ausdrucksform des Antisemitismus, die sich
    in einer Verbotsforderung der zentralen kulturell-religiösen jüdischen Praxis
    der Vorhautbeschneidung ausdrücken kann

    Dass die Forderung nach einem Schutz von Kindern, ja auch von Jungen! Vor Genitalverstümmelung etwas mit Antisemitismus zu tun hätte ist ein reines, aber offenbar sehr manifestes Hirngespinst von Dana Ionescu.

    (Selbstverständlich waren ein paar tatsächliche Antisemiten als Trittbretfahrer auf die "Beschneidungsdebatte" aufgesprungen, dagegen können sich Menschen die das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ernst nehmen nicht wehren.)


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    2018 gab die große Mehrheit der befragten Jü-
    dinnen:Juden in Deutschland an, nämlich 74 %, dass ein Verbot der Beschneidung dung für sie ein Problem darstellen würde

    Man muss doch auch das positive sehen: Für immerhin 26% der Befragten wäre das kein Problem!

    Und wenn man diese Genitalverstümmeliung heute beenden würde - zwei Generationen später würde sie niemand mehr vermissen. "And they lived happily ever after" (nocut)

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    Weder jüdische Perspektiven noch die Wirkung oder der Effekt des
    Landgerichtsurteils auf den Großteil der Jüdinnen:Juden spielen in den Äuße-
    rungen und Haltungen der meisten Beschneidungsgegner:innen eine Rolle.

    Offenbar ist die "jüdische Perspektive" (s.o.) durchaus uneinheitlich. Die Aussagen der pro-BGM Lobby werden zur Kenntnis genommen - ändern aber an Kinderrechten nichts. Man muss eben nicht nur die Perspektive von in einem Täter-Opfer-Kreislauf verhafteten Erwachsenen sehen, sondern auch die Perspektive der betroffenen Babys und Kleinkinder. Die Angst haben, die Schmerzen haben, die einen körperlichen Verlust erleiden. Die um ihr Recht auf Selbstbestimmung beraubt werden.


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    Das gilt auch für die Strafrechtler, die die kulturell-religiöse Vorhautbeschnei-
    dung als rechtlich, medizinisch und psychologisch großes Problem bewerten
    und deren Argumentationen dem Kölner Landgerichtsurteil zugrunde lie-
    gen. Sie ignorieren jüdische Perspektiven, die an der kulturell-religiösen
    Praxis festhalten, weitgehend oder behaupten sogar, die Argumentation von
    Jüdinnen:Juden sei »nicht zutreffend«.

    Was für eine Argumentation? Ist "festhalten" eine Argumentation? Ist: "wir haben das immer so gemacht und machen das weiter so, basta!" - eine sachliche Argumentation?

    Im übrigen ging es im Kölner Fall überhaupt nicht um einen Sohn jüdischer Eltern. Wie in 99% der Fälle von Genitalverstümmelung in Deutschland.


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    Es gehe um die »(innere) Freiheit,
    zu glauben oder nicht zu glauben« und die »äußere Freiheit, den Glauben
    zu manifestieren, zu bekennen und zu verbreiten«.80 Dazu gehöre, sich
    nach den religiösen Überzeugungen zu verhalten und zu handeln.

    Völig OK! Erwachsene können sich aus religiöser Überzeugung Genitalteile abschneiden lassen, sich geißeln, auf Steintreppen sich die Knie blutig rutschen, sich an ein Kreuz schlagen lassen - kein Problem! Jeder, wie er meint, dass er es braucht!

    Oder sich aus Gründen einer Tradition und um ihren Mut zu beweisen sich gegenseitig mit scharfen Degen das Gesicht in Fetzen hauen.

    Wenn es um Kinder geht ist absichtliche Körperverletzung ohne medizinische Notwendigkeit völlig anders zu bewerten.


    Man fragt sich, was Dana Ionescu eigentlich antreibt, woher dieser geradezu fanatische Furor kommt. Ist es eine Art antideutscher Hass, weil 70% der Deutschen Genitalverstümmelung nicht nur von Mädchen, sondern auch von Jungen ablehnen?

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    Eltern hätten das Recht, die Kinder in der
    Überzeugung zu erziehen, die sie für richtig halten.

    Ei, das habe sie ja! Und nicht mal das ist unproblematisch, wenn sie ihren Kinder Überzeugungen wie z.B. Rassenhass vermitteln.

    Aber Erziehung hat nichts, aber auch gar nichts mit Körperverletzung, mit absichtlichem Kaputtmachen von gesunden Körperteilen zu tun.

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    Da durch das Kölner Landgerichtsurteil eine Rechtsunsicherheit herbei-
    geführt wurde, war eine klarstellende, gesetzliche Regelung zu kulturell-
    religiösen Vorhautbeschneidungen notwendig.

    Das Kölner Urteil war völlig klar, was für eine Unsicherheit lässt es übrig?

    Angela Merkel hat doch selbst klargestellt, dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu akzeptieren sind. Und sie müssten auch umgesetzt werden!

    Und gerade erst hat unsere Bundesjustizministerin verlautet:

    ist es mir als Justizministerin wichtig zu sagen, dass die Gerichte in Deutschland unabhängig sind, dass wir Gerichtsentscheidungen zu respektieren und auch zu akzeptieren haben egal ob sie uns gefallen oder nicht...

    Gerichtsentscheidungen müssen nicht allen gefallen! Sie können gar nicht allen gefallen.

    Und dass das Kölner Landgericht nicht unabhängig sei hat nie jemand behauptet.

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    Der Absatz 1 des Paragraphen erklärt Vorhautbeschneidungen – unabhän-
    gig von der spezifischen Begründung und Motivation der Eltern – für zulässig,
    wenn sie »nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt« werden.

    Falsch, falsch, falsch.

    Vorhautbeschneidungen waren und sind sowieso immer zulässig, wenn sie von einem Erwachsenen selbstbestimmt veranlasst werden. Darüber hat das Kölner LG nicht geurteilt, wozu auch?

    Vorhautbeschneidungen waren und sind sowieso immer zulässig sofern für sie eine objektive medizinische Notwendigkeit besteht. Auch darüber hat das Kölner LG nicht geurteilt.

    "unabhängig von der spezifischen Begründung und Motivation der Eltern" - stimmt nicht. Sie dürfen das nicht zur "Masturbationserschwerung" machen. Nein nein, das darf auf keinen Fall!

    Aber die Motivation der Eltern wird in keinster Weise überprüft, sie können ihren Sohn verstümmel lassen "einfach so, weil es ja erlaubt ist"


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    "für zulässig,
    wenn sie »nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt« werden."

    Damit gemeint sind die allgemein anerkannten Grundsätze und Methoden der Medizin. Darunter fallen aber auch die Aufklärungspflicht vor einem Eingriff sowie eine effektive Schmerzbehandlung.

    Was in Verbindung mit Absatz 2 des Gesetzes ein Widerspruch in sich darstellt. Denn nicht-ärztliche Kinderverstümmler können keine Anästhesie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchführen. Sie dürften das auch gar nicht.


    Das Baby bzw das Kind wird gar nicht aufgeklärt (geht ja auch schlecht). Obwohl ES betroffen ist - lebenslang. Obwohl Es um die Vorhaut und das Recht, selbst entscheiden - ggf. nach Aufklärung über die Risiken denen es ausgesetzt wird - gebracht wird.


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    Es handele sich um »ein jüdisch-muslimisches Sonderrecht« und einen »Sündenfall des Rechtsstaats«.

    Natürlich war das die Motivation des Gesetzgebers. Aber gegen ein Sonderrecht hat sich der Zentralrat (Graumann, Latasch) ja aufs schärfste gewehrt. Es ist sogar noch schlimmer. Es entrechtet alle Jungen.


    Ja so ist es! Und die Wahrheit erregt Ionescu offenbar sehr.


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    Andererseits kann die Konstellation als antisemitisch eingeordnet werden,
    dass ein Großteil der Gesellschaft (und der Beschneidungsgegner:innen oh-
    nehin) jüdische Perspektiven und Lebensrealitäten – die formulieren, ohne
    Beschneidung nicht mehr in Deutschland leben zu können – nicht ernst nahm
    und diese sogar ignorierte.

    Na bitte! Alles Antisemiten, außer Mutti! Zumindest 70% der Deutschen!

    Niemand muss dieses schöne Land verlassen, aber wer sich einbildet, er müsse Deutschland verlassen weil hier Kinder vor Genitalverstümmelung geschützt werden der darf Deutschland verlassen.

    Hier wird niemand festgehalten. (Doch, Mütter die nach Afrika reisen wollen, wenn vermutet wird, dass sie dort ihre Töchter "beschneiden" lassen wollen)

    Ich glaube nicht, dass gff. viele das Land verlassen würden. Daran dürfen Kinderrechte nicht scheitern.


    ja, und wo ist's veröffentlicht? Aber klar, mal wieder die einschlägig berüchtigte Humboldt-Uni!


    BTW, ätzend, diese penetrante Doppelpunktverhunzung

    There is no skin like foreskin

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