Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die Körpersubstanz von Kindern können strafrechtlich insbesondere Körperverletzungstatbestände erfüllen. Sie betreffen einen vulnerablen Personenkreis, dessen Schutz staatlich zu gewährleisten ist. Diese Gewährleistung erfolgt über das sogenannte Wächteramt des Staates, das über die Einhaltung des Kindeswohlschutzes wacht.
QuoteDas so ermittelte Gesamtergebnis ist ein rechtspolitischer Appell für mehr Kindeswohlschutz und gegen kindeswohlgefährdende Eingriffe, denen keine medizinische Indikation zugrunde liegt.