Beschneidung von Frauen vrs Beschneidung allgemein

  • Hab grad mal geschaut, was denn damals (2009) dem Bundesrat als Vorlage zur Beratung über ein Gesetz gegen die Beschneidung von Frauen zugeleite wurde, besonders interessant darin der Verweis auf Österreich

    Zitat

    Das österreichische Strafrecht enthält eine spezielle Regelung zur (Un-) Wirksam-keit der Einwilligung. § 90 Absatz 3 öStGB lautet: „In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchti-gung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.“

  • Das ist eine Vorlage für unser StGB

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

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