Ich habe mir die Schlussfolgerungen des Gutachtens mal durchgelesen.
Um es mal vorne weg zu sagen: Der Kinderchirurg, der dieses MDK-Gutachten erstellt hat, ignoriert die Leitlinien, oder hat sie erst gar nicht gelesen.
Zunächst folgert der Autor aus dem Pathologiebericht, dass tatsächlich eine "narbige Phimose" vorlag. Dabei zeigt der Befund dieses Berichts nichts, was auf die Existenz einer narbigen Phimose hinweisen sicher hinweisen würde.
Eckert et al haben sich in ihrer Studie sehr genau damit beschäftigt - und diesen Sachverhalt noch mal betont:
Die subepitheliale Fibrose und die diskrete bis mittelgradige, chronisch fibrosierendePosthitis hingegen waren in 87% der Fälle der häufigste histopathologische
Befund.Da insbesondere die subepitheliale Fibrose und die diskrete chronisch fibrosierende Posthitis auch als deskriptive und damit nicht-pathologische Befunde eingestuft werden können, ist eine abschließende Bewertung des Krankheitswertes der histopathologischen Korrelate derzeit nicht möglich [29, 47].
So kann eine Posthitis, die sich histologisch durch eine mehr oder weniger stark ausgeprägte lymphozytäre Infiltration auszeichnet, als eine vorübergehende oder reversible Veränderung gewertet werden, da es sich beim männlichen Präputium
um eine hochdifferenzierte mukokutane Übergangszone mit zusätzlichen
immunologischen Funktionen handelt.Andererseits sind akut entzündliche und fibrotische Veränderungen auch durch Mikrotraumatisierungen infolge vorzeitiger Retraktionsversuche erklärbar. Für einen ätiopathologischen Zusammenhang zwischen einer chronisch fibrosierenden Posthitis und z. B. einem LS finden sich in der Literatur keine Hinweise.
Wenn der Großteil aller Jungen mit dem histologischen Befund einer subepithelialen
Fibrose oder einer Posthitis klinisch beschwerdefrei sind, erscheint deshalb auch im Nachhinein der histopathologische Befund als rechtfertigende Indikation zur Vorhautentfernung als ungeeignet.
Der letzte Satz ist praktisch wie für deinen Fall den deines Sohnes geschrieben!
Dann ignoriert er weiter noch Leitlinien, wenn er behauptet, dass bei einer narbigen Phimose eine konservative Behandlung nicht möglich sei.
In der zum damaligen Zeitpunkt gültigen Leitlinie heißt es im Kapitel 6:
Empfehlung 4: Eine Therapie der primären oder sekundären Phimose sollte nur dann erfolgen, wenn die Patienten Beschwerden haben oder solche unmittelbar zu erwarten sind,beispielsweise Miktionsbeschwerden (R39.-), Kohabitationsbeschwerden (N48.-) oder eine Paraphimose. (starker Konsens)
....
Empfehlung 9:
Vor einer operativen Therapie (Zirkumzision) soll zunächst eine topische Behandlung
der Vorhaut mit einer steroidhaltigen Salbe oder Creme vorgenommen werden.
(starker Konsens)Empfehlung 10: Erst nach erfolgloser konservativer Therapie soll bei Fortbestehen der Phimose und der Beschwerden die Zirkumzision durchgeführt werden. (starker Konsens)