Der berüchtigte "Kulturrabatt"

  • Beschlüsse des 70. Deutsche Juristentags:


    Zitat

    Dem Gesetzgeber ist nicht zu empfehlen, die kulturelle oder religiöse
    Prägung des Täters als Grundlage für einen neu zu schaffenden


    a. Rechtfertigungsgrund (sog. „cultural defense“) angenommen 90:0:0
    b. Entschuldigungsgrund angenommen 87:0:2


    heranzuziehen.

    Hört sich doch total gerecht und vernünftig an, oder? Alle Menschen sollen doch angeblich vor Gericht gleich sein, war das nicht so?

    Aaaber - listig, wie Juristen nun mal sind - jetzt kommt geschwind die Hintertür, der wischi-waschi-Gummiparagraph, das "religiöse Ausnahmerecht"


    Zitat

    Bei der Strafzumessung sollten tatrelevante kulturelle oder religiöse Gebote...


    ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn der Widerspruch zwischen kulturellen oder religiösen Geboten und dem rechtlichen Verbot für den Täter einen echten, schweren Konflikt begründete, und wenn zugleich die kulturelle oder religiöse Verhaltensnorm nicht in fundamentalem Widerspruch zur hiesigen Verfassungs- und Rechtsordnung steht. angenommen 81:3:5

    Und so hatte dieser Juristentag auch kein Problem damit, einen nur leicht getarnten, 100%igen Kulturrabatt (Legalisierung) in Form des §1631d BGB abzusegnen und alle Jungen in Deutschland um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu bringen.

    Ei, was steht denn über dem Juristentag-Gequake und über den sonstigen Gesetzen?

    Das angeblich immer noch gültige Deutsche Grundgesetz:

    Art. 3 GG (3):

    Zitat

    Niemand darf wegen... seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner... Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen... Anschauung...bevorzugt werden

    Steht da, wirklich. Aber manche Rechtsverdreher können oder wollen nicht lesen.

    Art. 3 GG (3):

    Zitat

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden


    Steht da, wirklich. Aber manche Rechtsverdreher können oder wollen nicht lesen.

    Was steht im §1631d BGB?


    Zitat

    ...Beschneidung des ... männlichen Kindes...

    "Männlich" - hat das wohl mit "Geschlecht" zu tun? Während man über Jahrzehnte viele Gesetze geschlechtlich symmetrisiert hat, den Geschlechtsbezug entfernt hat, hat man es tatsächlich geschafft im 21. Jahrhundert, im dritten Jahrtausend unserer Zeitrechnung ein klar geschlechtsdiskriminerendes Gesetz zu schaffen.
    Unglaublich, aber wahr.

    Noch mal:


    Zitat

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden

    Außer es sei das männliche Geschlecht, und man raube ihm einen funktionalen und sensiblen Teil seines gesunden Genitals.

    Hier wird ein Geschlecht gegenüber dem weiblichen und den "intersexuellen" glasklar benachteiligt, da beißt keine Maus einen Faden von ab!

    Wir haben jetzt also ein Hierarchie der Geschlechter:

    Ganz oben, das weibliche Geschlecht. Maximaler Schutz der Geschlechtsteile, hohe Strafen, bis zu 40 Jahre Verjährungsfrist
    Dann die Intersexuellen: eingeschränkter Schutz (strafbare Körperverletzung)
    Und der Bodensatz: kleine Jungen. Zum Verstümmeln freigegeben.

    Juristen konterkarieren den Rechtsstaat.

    Und das wirkt sich dann so aus:

    Zitat von Amtsgericht Essen

    Darüber hinaus war zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass es ihm eben nicht darum ging, seinen Sohn zu verletzen und ihm Schmerzen zuzufügen. Vielmehr ging es ihm darum, dass sein Sohn durch Schaffung der in der islamischen Gesellschaft üblichen Voraussetzungen in die Religionsgemeinschaft aufgenommen wird. So handelt es sich bei der Beschneidung um eine sowohl in der islamischen als auch in der jüdischen Gesellschaft verankerte Tradition, die auch in den USA, in Afrika sowie in der arabischen Welt weit verbreitet ist.

    Und was liefert dem Gericht die Begründung für diese grundgesetzwidrige religiöse Vorzugsbehandlung?

    Na klar, der 1631d!


    Zitat

    Mit der Neueinführung des § 1631d BGB hat auch der deutsche Gesetzgeber die Beschneidung der nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als eine gesetzlich zulässige Entscheidung sorgeberechtigter Eltern eingestuft und damit diese in anderen Kulturen übliche und verankerte Tradition entkriminalisiert.

    Hm, es gibt noch andere "Traditionen" gegenüber Kindern, die in anderen Kulturen übliche und verankert sind. Die hat der Gesetzgeber nicht "entkriminalisiert", sondern im Gegenteil, unter Strafe gestellt.
    Aber da geht es dann auch oder ausschließlich um weibliche Kinder.

    Zitat von Unsere Verfassung

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes..benachteiligt werden

    Die sogenannten "Volksvertreter" (die große Mehrheit des Volkes war dagegen) sagten: Papperlapapp!


    Zitat von Amtsgericht Essen

    So handelt es sich bei der Beschneidung um eine sowohl in der islamischen als auch in der jüdischen Gesellschaft verankerte Tradition, die auch in den USA, in Afrika sowie in der arabischen Welt weit verbreitet ist.

    Ja, ja, ja! Das stimmt! Sind wir hier in Afrika, sind wir in den USA, sind wir in Arabien?

    Ja, die "Beschneidung" ist eine sowohl in Afrika als auch in Asien weit verbreitete Tradition, die von Mädchen. Die z.T ganz ähnliche Formen wie die von Jungen hat.
    Diese ist aber streng verboten.

    Die Züchtigung von Kindern ist auch eine weit verbreitete Tradition, z.T auch religiös begründet (12 Stämme, gewisse "Freikirchen"), die lange Zeit auch in Kinderheimen der beiden großen christlichen Kirchen in schlimmer Weise wütete.
    Ist aber - verboten! Und wird bestraft!

    Bei den "12 Stämmen" war nix mit Kulturrabatt. In den Knast sind manche gewandert, man hat ihnen die Kinder weggenommen, man hat Kinder von der Muttterbrust weggerissen. Grüne Politiker haben sich gewaltig echauffiert und waren auf einmal ganz dolle Kinderschützer.


    OK, die betrifft aber auch Mädchen. Das geht natürlich nicht! Und die 12 Stämme waren ja auch "nur" Christen.

    Ja ja,ja, eigentlich, im Prinzip, sollten alle Menschen vor Gericht gleich sein. Aber, um es mit Orwell zu sagen: "Manche sind gleicher"

    Und nun rekapitulieren wir mal. Ein Fall in Frankfurt, da hatte ein muslimischer Ehemann seine Frau geschlagen. Die Richterin triefte vor Kultur- und Religionsverständnis und rezitierte die bekannte einschlägige Koran-Sure.

    Was brach dafür ein Shitstorm los. Kulturrabatt, wenn es um eine Frau geht - das geht doch gar nicht!

    Der sonst stets pro-Jungenverstümmelung geifernde und vor Religionsverständnis sich überschlagende Heribert Prantl konnte auf einmal ganz anders!



    Aber klar, hier war das Opfer ja eine FRAU!

    Und natürlich wurde jenes Urteil in 2. Instanz ratz-fatz zerfetzt.

    Weil - das ist ja klar, wenn es gegen Frauen oder Mädchen geht, dann kann es keinen Kulturrabatt geben!

    Weil wir ja wohl alle gegen geschlechtliche Diskriminierung sind, oder?! :S

    Und jetzt verstehen wir auch besser, was mit den Beschlüssen des 70. dt. Juristentages gemeint war:


    Wir lernen:

    Kulturrabatt - wenn die Opfer Mädchen oder Frauen sind - böse, böse, böse!

    Kulturrabatt - wenn die Opfer Jungen sind - für diese furchtbaren Juristen völlig OK

    Der Trick ist, dass man den Jungen den Opfer-Status einfach abdefiniert.

    Das Essener Urteil und andere, ähnliche heben ja eben nicht auf den körperlichen schaden ab, den der Junge erlitten hat. Nicht der Junge ist für diese Gerichte das Opfer, das kann ja gar nicht sein, wegen 1631d - sondern die Mutter - eine Frau! Weil ihr Bestimmungsrecht über den Jungen übergangen wurde.

    Und wenn eine Frau Opfer ist, dann muss es schon eine, wenigstens symbolische (zur Bewährung ausgesetzt) geben.

    Denn sonst - mit ihrer Zustimmung (also Mittäterschaft) hätte es ja nicht einmal einen Prozess gegeben.
    weil - unser Gesetzvermurkser findet Genitalvestümmelung ja völlig OK, wenn sie allein das männliche Geschlecht betrifft. Dann wäre das eine schützenswerte kulturelle Errungenschaft.

    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen…l_20160901.html


    https://web.archive.org/web/2014092719…ung-strafrecht/

    There is no skin like foreskin

  • Interessant auch:


    Zitat

    Die Einlassung des Angeklagten, dass die sorgeberechtigte Mutter, die Zeugin J, in die Beschneidung des C eingewilligt habe, konnte durch die Beweisaufnahme widerlegt werden. So bekundete die Zeugin J, dass sie keinesfalls jemals in einen solchen Eingriff eingewilligt habe. Zwar gehöre sie auch der islamischen Religionsgemeinschaft an, bei der die Beschneidung auch allgemein üblich sei. Die Beschneidung sei jedoch nicht zwingend erforderlich und sie habe das für ihren Sohn auch nicht gewollt. Dies habe sie auch gegenüber dem Kindsvater und den weiteren Familienangehörigen von Anfang an klargestellt. Sie habe sogar klargestellt, dass sie beabsichtige, die Polizei einzuschalten, soweit sie erfahren sollte, dass das Kind beschnitten werden sollte.

    Soweit zum Thema: "Die Muslime können gar nicht anders, die müssen das machen!"

    There is no skin like foreskin

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