Tatjana Hörnle:
1631d ist angesichts der der nicht gesicherten Beweislage zu Risiken und Spätfolgen" -> nicht verfassungswidrig! (Im Zweifel gegen das Kind)
Die unantastbare Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit - nur ein Verfassungs-Jux!
Lokalanästhesie (Emla?) -> hat zu reichen!
Voraussetzung: "ein entsprechendes religiöses Selbstverständnis" -> verfassungswidrige Bevorzugung von Religionsgemeinschaften
Jetzt wird auch die Klitorisvorhaut von Mädchen für vogelfrei erklärt!
Wie bekommt man die Klitorisvorhaut ab, ohne sie zu amputieren?
Ja, völlig richtig, aber nicht in dem Sinne, dass nun beide Geschlechter verstümmelt werden dürfen.
Sollen nur die Verweise in der Begründung vermieden werden, oder auch die Strafmaßreduzierungen?
Für solche "furchtbaren Juristen" haben Kinder offenbar keine Menschenwürde, nicht einmal ein Recht auf ihren eigenen Körper. Der Körperteile des Kindes werden zum disponiblen Eigentum der Eltern.
djt.de/fileadmin/downloads/70/…sen_Strafrecht_140804.pdf
Und dann noch das:
Schluckebier:
Edit:Ein paar Schluck Bier zu viel? Immerhin macht sich Schluckebier dies nicht zu eigen. Allerdings wäre hier eine kritische Anmerkung fällig gewesen, denn es gibt keine "angemessene Betäubung" für eine Vorhaut-Amputation im Säuglingsalter.
djt.de/fileadmin/downloads/70/…sen_Strafrecht_140804.pdf
1631d ist angesichts der der nicht gesicherten Beweislage zu Risiken und Spätfolgen" -> nicht verfassungswidrig! (Im Zweifel gegen das Kind)
Die unantastbare Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit - nur ein Verfassungs-Jux!
Lokalanästhesie (Emla?) -> hat zu reichen!
Voraussetzung: "ein entsprechendes religiöses Selbstverständnis" -> verfassungswidrige Bevorzugung von Religionsgemeinschaften
Jetzt wird auch die Klitorisvorhaut von Mädchen für vogelfrei erklärt!
(etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen).
Wie bekommt man die Klitorisvorhaut ab, ohne sie zu amputieren?
Zweitens ist der Tatbestand geschlechtsneutral zu fassen, indem die Worte „einer weiblichen Person“ durch „eines Menschen“ ersetzt werden.
Ja, völlig richtig, aber nicht in dem Sinne, dass nun beide Geschlechter verstümmelt werden dürfen.
Strafmaßbegründungen: Tatgerichten ist zu empfehlen, unspezifische Verweise auf „fremde Kulturkreise“ und undifferenzierte Urteile über große Religionen wie „den Islam“ oder Länder mit heterogenen Verhältnissen zu vermeiden
Sollen nur die Verweise in der Begründung vermieden werden, oder auch die Strafmaßreduzierungen?
Für solche "furchtbaren Juristen" haben Kinder offenbar keine Menschenwürde, nicht einmal ein Recht auf ihren eigenen Körper. Der Körperteile des Kindes werden zum disponiblen Eigentum der Eltern.
djt.de/fileadmin/downloads/70/…sen_Strafrecht_140804.pdf
Und dann noch das:
Schluckebier:
...die Beschneidung im Säuglingsalter schließe die verstärkte Gefahr einer psychischen Traumatisierung aus, die etwa im Pubertäts- und Religionsmündigkeitsalter zu gewärtigen sei.
Edit:
djt.de/fileadmin/downloads/70/…sen_Strafrecht_140804.pdf
There is no skin like foreskin
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