Wien: Anzeigen wegen religiöser Beschneidung
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In Österreich ist Juden und Moslems die Beschneidung ihrer Söhne doch schon längst gesetzlich erlaubt.Gruß
Hickhack -
Hickhack schrieb:
In Österreich ist Juden und Moslems die Beschneidung ihrer Söhne doch schon längst gesetzlich erlaubt."Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
Anbei der Gesetzestext des §90 StGB (Österreich):
1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.
(2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.
(3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden. -
Ah, entschuldige.
Ich hatte das hier: hno.at/fileadmin/hno/pdfs/03_Ä…Begutachtungs_Entwurf.pdf
und das hier: RIS Dokument
anders im Kopf.Gruß
Hickhack -
Gerhard schrieb:
(3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden."Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
Und was hat das mit Beschneidung zu tun? Es ist doch längst bewiesen, dass beschnittene Männer ständig wie geile Gockel herumlaufen."Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen" (Hermann Hesse)
"Die schönste Frucht der Gerechtigkeit ist Seelenfrieden" (Epikur)
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Aphrodite schrieb:
werner schrieb:
Und was hat das mit Beschneidung zu tun? Es ist doch längst bewiesen, dass beschnittene Männer ständig wie geile Gockel herumlaufen."Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
Hm, ich schaue keine Pornofilme..Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg) -
R(h)einwein schrieb:
werner schrieb:
Das Opfer muss man einmal auf sich nehmen, um zu wissen, wovon da geredet wird."Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
Wie? In Pornofilmen wird über Beschneidung geredet?Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg) -
Hier kommt die Anzeige her:
Erstmals Strafanzeige gegen muslimischen und jüdischen Beschneider | Kirchen-Privilegien
Weitere Details zur Beschneidungsdebatte in Österreich
Beschneidungsdebatte | Eine weitere WordPress-Seite
Die Jüdische Allgemeine ist auch schon auf Sendung
Jüdische Allgemeine / JÜDISCHE WELT / Wien - Anzeige gegen Mohalim"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
werner schrieb:
Hickhack schrieb:
In Österreich ist Juden und Moslems die Beschneidung ihrer Söhne doch schon längst gesetzlich erlaubt.
Ihr Schreiben vom 18. Mai 2009 an das Bundesministerium für Justiz wurde an mich als Leiter der für Fragen des materiellen Strafrechts zuständigen Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet.
Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Schutz von Kindern ein zentrales Anliegen der Frau Bundesministerin Maga. Claudia Bandion-Ortner ist.
Zur rechtlichen Einordnung des von Ihnen konkret aufgezeigten Problembereiches wäre zunächst Folgendes festzuhalten:
Der durch die Beschneidung erfolgende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines minderjährigen Buben stellt eine Körperverletzung nach § 83 StGB dar. Von mangelnder Tatbildlichkeit infolge Sozialadäquanz und Unerheblichkeit ist daher nicht auszugehen. Geprüft werden muss jedoch in jedem einzelnen Fall, ob der operative Eingriff nicht nach den Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt ist. Nach § 90 Abs. 1 StGB ist eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt. § 90 Abs. 3 StGB zufolge kann jedoch in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, nicht eingewilligt werden. Diese als klarstellende Ausnahmebestimmung zur Einwilligungsfähigkeit von Körperverletzungen gedachte Regelung wurde – so RV 754 BlgNR XXI. GP 12 – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses geschlechtsneutral formuliert, jedoch ändere sich an der Rechtslage bezüglich der weit verbreiteten männlichen Beschneidung durch die neu vorgeschlagene Bestimmung nichts. Allfälligen Bedenken, dass auf Grund dieser Bestimmung die männliche Beschneidung nunmehr jedenfalls gerichtlich strafbar wäre, sei laut Regierungsvorlage bereits entgegenzuhalten, dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen.
Einfache männliche Beschneidungen der Penisvorhaut durch deren Einschneiden oder deren teilweise oder gänzliche Entfernung sind vom Anwendungsbereich des generellen Einwilligungsausschlusses nach Abs. 3 ausgenommen. Derartige Eingriffe unterliegen den allgemeinen Einwilligungsregeln
(Burgstaller/Schütz in WK2 § 90 Rz 198).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Manquet
Elektronisch
werner schrieb:
Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt -
Möglicherweise (!) bezieht sich die Anzeige auf folgenden Artikel:
DiePresse.com
Der Arzt hat auch eine eigene Homepage
Dr Nihat KOCA EuroMedica Sünnet Merkezi (Beschneidung)"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
Transkript eines Beitrags in den ORF Nachrichten
ORF Transkripte
Hier die Sendung
ORF TVthek: ZIB 2 - 29.11.2012 22:00 Uhr"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M. -
RE: Dr. Manquet der Leiter der Strafrechtsabteilung im Wiener Justizministerium
"dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen."
Moment mal, der Mann klassifiziert das Abtrennen der Penisvorhaut ohne medizinischen Grund als "nur" leichte Körperverletzung?
Und was soll sein Gerede von "sexuellem Empfinden"? Was maßt sich dieser Mensch an, über vorhandene oder nicht vorhandene sexuelle Empfindungen anderer zu spekulieren? Unerträglich so ein Geschwätz.
Das Abtrennen eines funktionierenden Körperteils wird damit nicht relativiert und bleibt eine unnötige Verstümmelung, egal was die unfreiwillig malträtierte Person später empfinden mag!
Vielleicht sollte dieser Schwätzer mal wieder in seine Gesetzestexte schauen, hier findet sich zB dies:
Schwere Körperverletzung, § 84 Ö StGB
Gemäß § 84 Abs 1 StGB handelt es sich um eine schwere Körperverletzung, wenn die Tat
... unter Zufügung besonderer Qualen ausgeübt wurde.Art. 2 GG:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
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Nicht aufregen. Der ist vielleicht beschnitten und braucht noch etwas Zeit, um seine Desensibilisierung wahrzuhaben. Am Penis, meine ich, anderweitig ist der bereits ausreichend "desensibilisiert".
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
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Medienberichte. es gab dann doch eine ganze Menge.
hier: die IKG will die Anzeiger anzeigen
Tatbestand der Körperverletzung: Klagsflut wegen religiöser Beschneidung
| Heute.at
oe1.ORF.at Journale
ZIB2 am DO: ORF TVthek: ZIB 2 - 30.11.2012 22:00 Uhr
Beschneidung: Anzeige gegen Rabbiner und Arzt - news.ORF.at
Anzeige wegen religiöser Beschneidung von Buben - religion.ORF.at
Wiener Rabbiner und muslimischer Arzt wegen Beschneidung angezeigt - Diskussion über Religion - derStandard.at › Panorama
» Beschneidungsdebatte – Wiener Rabbiner und muslimischer Arzt wegen Beschneidung angezeigt Austria
Beschneidung: Rabbiner und muslimischen Arzt angezeigt « DiePresse.com
Rabbiner und Arzt betroffen: Wien: Anzeigen wegen religser Beschneidung > Kleine Zeitung
Beschneidungsdebatte: Anzeige gegen Rabbiner und muslimischen Arzt erhoben - Welt-News - Vienna Online -
Manfred schrieb:
Tatbestand der Körperverletzung: Klagsflut wegen religiöser Beschneidung
| Heute.at -
Wien - Beschneidung: Verfahren eingestellt
"In ihrem Anliegen will die Initiative nun „alle Rechtsmittel ausschöpfen“, offensichtlich seien dem Staat und der Justiz Kinderrechte „augenscheinlich ziemlich egal“, hieß es dort."
Beschneidung: Verfahren eingestellt - wien.ORF.at"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
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