"WIE UNSERE JUSTIZ BESCHNEIDUNG ZUM SKANDAL MACHTE!"

    • "WIE UNSERE JUSTIZ BESCHNEIDUNG ZUM SKANDAL MACHTE!"

      Richtig: Wie der Bundestag ein skandalöses Gesetz fabrizierte


      Seyed Shahram Iranbomy schrieb:

      Die Suche nach medizinischem Personal, das bereit ist, Beschneidungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, gestaltet sich schwierig

      Wie ist das denn zu verstehen? Die "Beschneidungsspezialisten" gibt es doch heute zu Hauf!. Da braucht man nur mal zu googeln. Welche gesetzlichen Vorgaben sind denn gemeint? Die Vorgaben sind doch Pillepalle.


      Das Urteil des Landgerichts Köln und die Debatten darüber wurden auch von Muslimen als Signal gewertet, dass ihre religiösen Praktiken in Deutschland nicht ausreichend respektiert werden
      Aber auf das Urteil hat doch der deutsche Bundestag doch subito kniefälligst reagiert! Respektiert? Respektlos gegenüber den Rechten von Kindern.

      Mal wieder so ein Griff in die eristische Kiste. Zur Ablenkung von einer Praktik auf alle erweitern. Es geht nicht darum, ob Menschen fünfmal am Tag gen Mekka beten oder kein Schweinefleisch oder keine Blutwurst essen. Gerne!

      Warum sollte man Respekt davor haben, dass Kindern weh getan wird, dass ihnen Angst gemacht wird, dass ihnen für immer ein sensibler, funktionaler, sinnvoller Teil ihres Körpers geraubt wird - ausgerechnet auch noch an ihren Genitalien? Warum sollte man Respekt vor einer irrationalen Gewalthandlung gegenüber wehrlosen Kindern haben?


      Viele jüdische Familien empfinden die gesetzliche Regulierung als Einschränkung ihrer religiösen Praxis...

      "Viele" - weasel word. Wie viele sind es denn? Hat Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy da wenigstens eine repräsentative Umfrage zur Hand?

      Das Gesetz ist doch windelweich. Es sieht keinerlei staatliche Überwachung vor, z.B. der Qualifikation der Verstümmler. Es baut auf das Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
      Eine "im Einzelfall angemessene" Schmerzbehandlung kann eben auch ein paar Tropfen Rotwein danach sein, wenn eben das als "religiös angemessen" empfunden wird.

      " das Recht, ...einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll."
      Allein der Ausdruck "einzuwilligen" ist manipulativ. Die Eltern (oder der alleinerziehende Elternteil) willigen nicht ein, er/sie veranlassen.
      "soll". Ob die Zirkumzision nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde ist gar nicht relevant, allein, ob sie das angeblich werden sollte. Und das kann man hinterher regelmäßig problemlos behaupten, überprüfen lässt sich das so gut wie nie.
      Im Übrigen ist eine Operation ohne medizinische Indikation und ohne Einwilligung des Betroffenen per se gegen die Regeln der ärztlichen Kunst. Arzt ist ein Heilberuf, kein Kaputtmach-Beruf. Primum non nocere!


      Insbesondere angesichts der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Volk.

      Dass jeder laut Grundgesetz ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat ist doch gerade eine logische Reaktion auf die furchtbaren Verbrechen der Nazi-Zeit.
      Die Verantwortung Deutschlands ist gegenüber alle Menschen in Deutschland, allen Kindern, auch Jungen.

      Auf der Webseite von Iranbomy:


      TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN


      und Diskriminierung deutschlandweit zu bekämpfen, gehört zu unserer Aufgabe
      Sehr schön!

      Toleranz? Toleranz gegenüber kleinen Jungen? Gegenüber ihrem gesunden, unversehrten Körper? Gegenüber ihrem natürlichen Genital? Toleranz gegenüber der Vorhaut?

      Diskriminierung bekämpfen? Na, dann mal ran!
      §226a StGB, §1631d BGB, einmal "weiblich", einmal "männlich". Geschlechtliche Diskriminierung in Reinform. Alle Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Genitalien in Frieden gelassen werden!


      Ein zentraler Kritikpunkt an der deutschen Justiz ist ihre Neigung, religiöse Praktiken aus einer säkularen und westlich-medizinischen Perspektive zu bewerten. Diese Haltung führt oft dazu, dass kulturelle und religiöse Traditionen als antiquiert oder sogar schädlich eingestuft werden, ohne deren tiefere spirituelle Bedeutung zu verstehen

      Ja, genau! Das sieht man ja besonders am §226a StGB, gell? Wie verständnislos gegenüber einer kulturellen Tradition und ihrer tieferen spirituellen Bedeutung! (Ironie)

      Das größte Unrecht ist Unrecht im Namen des Rechts!

      Dem kann man allerdings nur beipflichten. Bestes Beispiel ist der §1631d.
      There is no skin like foreskin
    • Iranbomy schrieb:

      Viele jüdische Familien empfinden die gesetzliche Regulierung als Einschränkung ihrer religiösen Praxis...
      Wie kommt Iranbomy dazu, für "viele jüdische Familien" zu sprechen? Ist er Jude? Oder haben sich viele jüdische Mandanten bei ihm über die Rechtslage beschwert?

      Iranbomy scheint sich doch hauptsächlich mit dem Islam zu beschäftigen, er hielt an der Uni Vorlesungen über islamisches Recht. Auf seiner Webseite findet man:

      Rechtsanwalt iranisches Recht
      Rechtsanwalt iranisches Familienrecht
      Rechtsanwalt islamisches Scheidungsrecht
      Rechtsanwalt Morgengabe-, Brautgaberecht
      Rechtsanwalt iranisches Erbrecht
      Wie kommt er zu der Aussage? Der Zentralrat hatte Schnarrenberger doch gelobt! Und der "Feinschliff" wurde dann ja auch noch schnell nachgereicht.

      In der "Jewish Voice from Germany" jubilierte ein Lorenz Schulz:

      Then, what about anesthetics? No strict rule (“im Einzelfall geboten”). And the professionality of the circumcisor? In the first six months of the child, no strict requirement of a doctor.
      Tiefer runter geht doch gar nicht mehr!

      Was für eine religiöse Praxis meint Iranbomy nur?
      Meint er das unhygienische und hochgefährliche (Herpes) Absaugen des Blutes vom frisch verstümmelten Penis des Babys mit dem Mund des Verstümmlers?
      Was von manchen Ultra-Orthodoxen als unabdingbar angesehen wird, weil das immer so was und am Ritual nichts geändert werden darf?
      Was auch in Deutschland stattfindet wo es aber keinerlei Strafverfolgung gibt?
      Nicht mal das ist verboten. Es ist nicht explizit im Gesetz verboten und im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist das auf 19 Din A4-Seiten mit keiner Zeile erwähnt. War wohl zu peinlich.

      Man könnte natürlich argumentieren, es sei implizit durch die Formulierung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" verboten.
      Dann muss man sich aber auch mit der Vergewaltigung dieses Begriffs im Gesetz auseinandersetzen,

      Natürlich ist eine Amputation ohne medizinische Indikation und ohne Einwilligung des Betroffenen von vorne herein gegen die Regeln der ärztlichen Kunst, denn sie ist keine Heilbehandlung und der Betroffene ist zu jung, um in die immer vorhandenen Risiken einzuwilligen.
      Mit den Regeln der ärztlichen Kunst ist auch keine blutige Operation auf einem Küchentisch, Wohnzimmertisch, mit -zig umstehenden Zuschauern, ohne Mundschutz, ohne Latexhandschuhe und ohne fachgerechte Anästhesie, wie sie laufend stattfinden vereinbar.
      Und kein Hahn kräht danach. "Wo kein Kläger, da kein Richter". Und kein Staatsanwalt möchte sich da die Finger verbrennen und so gescholten werden wie das Kölner LG.
      Worüber also beschweren sich die angeblich vielen jüdischen Familien?

      Die Justiz ist so "kulturell-verständnisvoll" - nicht gegenüber den Opfern, den Jungen, sondern gegenüber den Erwachsenen - dass selbst, wenn bei einer Baby-Verstümmelung etwas lebensgefährlich schief geht - das Verfahren eingestellt wird!


      Dass die Sache schiefgegangen sei, argumentierte Hiebl weiter, sei ein Unglücksfall gewesen.
      Ein Angriff mit einem Messer auf ein wehrloses Kind ist schon mal kein "Unglücksfall". Dann sind auch alle folgenden Komplikationen kein Unglücksfall. Das Risiko wird bewusst in Kauf genommen. Allerdings nicht von dem, der es ausbaden muss.
      There is no skin like foreskin