Hallo, eine kurze Frage an alle ExpertInnnen hier:
Früher dachte ich immer, dass die kleinen Jungen nur in den ersten 6 Monaten beschnitten werden dürfen laut Beschneidungsgesetz. Die Idee sollte dabei sein, dass das unmittelbare seelische Leid für das Kind dann ein wenig geringer ausfällt, weil es das Prozedere nicht bewusst wahrnimmt. Offenbar dürfen aber weiterhin Kinder eines beliebigen Alters beschnitten werden. Die Regelung mit den ersten 6 Monaten sieht nämlich lediglich vor, dass in dieser Zeit auch Religionsbeautragte beschneiden dürfen. In diesem Fall dürfen die Kinder sogar mit mangelhafter Betäubung beschnitten werden, also ohne eine Vollnarkose!
Auch die Auslandsoption wird in dem Gesetz nicht verboten. Demnach darf man die Kinder im Urlaub ins Ausland bringen und nach den dortigen Regelungen beschneiden lassen. Wenn es sich dabei um Regionen mit Armut und ohne Krankenhäuser handelt, kann durchaus auch mal eine rostige Rasierklinge oder eine Glasscherbe zum Einsatz kommen.
Habe ich das alles korrekt wiedergegeben?
Früher dachte ich immer, dass die kleinen Jungen nur in den ersten 6 Monaten beschnitten werden dürfen laut Beschneidungsgesetz. Die Idee sollte dabei sein, dass das unmittelbare seelische Leid für das Kind dann ein wenig geringer ausfällt, weil es das Prozedere nicht bewusst wahrnimmt. Offenbar dürfen aber weiterhin Kinder eines beliebigen Alters beschnitten werden. Die Regelung mit den ersten 6 Monaten sieht nämlich lediglich vor, dass in dieser Zeit auch Religionsbeautragte beschneiden dürfen. In diesem Fall dürfen die Kinder sogar mit mangelhafter Betäubung beschnitten werden, also ohne eine Vollnarkose!
Auch die Auslandsoption wird in dem Gesetz nicht verboten. Demnach darf man die Kinder im Urlaub ins Ausland bringen und nach den dortigen Regelungen beschneiden lassen. Wenn es sich dabei um Regionen mit Armut und ohne Krankenhäuser handelt, kann durchaus auch mal eine rostige Rasierklinge oder eine Glasscherbe zum Einsatz kommen.
Habe ich das alles korrekt wiedergegeben?