In dem Fall mal aufgeflogen:
Aber, dass wir alle immer wieder für Genitalverstümmelung blechen müssen ist - der Gipfel!
Dann lasst halt eure Finger vom intimen Körperbereich von Kindern!
Eine öffentliche Diskussion wäre wegen der Genitalverstümmelungen und des Kassenbeschisses (rettet den Genitiv) wesentlich angebrachter.
So stellt man sich eine fälschungssichere Dokumentation auch vor!
Auf einmal kennen solche Leute Grundrechte von Kindern!
Klar, für vorhauterhaltende OPs gibt es mehr Geld!
Und die Kinderärzte stellen dann hinterher fest - radikal abgesäbelt.
justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw…4_18_Urteil_20201021.html
Finger und Messer weg von den Genitalien von Kindern, wenn diese "nicht behandlungsbedürftig" sind!Bei der angeordneten Dokumentationspflicht in Bezug auf Zirkumzisionen gehe es jedoch weder in erster Linie um die Feststellung, ob Leistungen vollständig erbracht worden seien, noch um die Einhaltung notwendiger Qualitätsstandards. Ebenso wenig diene die Dokumentationspflicht dem Nachweis, dass die abgerechneten Leistungen auf den medizinisch notwendigen Rahmen begrenzt gewesen seien. Es gehe vielmehr um die Dokumentation, ob eine medizinische Indikation für die Erbringung der Zirkumzision zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder ein nicht behandlungsbedürftiger Zustand vorgelegen habe.
Zur „Diskussion“ stünden 1.118 operierte Patienten, bei denen in 212 Fällen Histologien durchgeführt worden seien. Daneben seien seit Anfang 2014 in 81 Fällen Bilddokumentationen angefertigt worden (in 50 Fällen präoperativ, in 31 Fällen prä- und postoperativ).
Schlimm genug, dass diesen Profi-Kinderverstümmlern nicht das Handwerk gelegt wird.Auf dieser Grundlage berechne sich ein Rückforderungsbetrag in Höhe von insgesamt 138.748,77 €.
Aber, dass wir alle immer wieder für Genitalverstümmelung blechen müssen ist - der Gipfel!
OMG, auf ein mal diese Empathie für die Persönlichkeitsrechte des Kindes!Die Klägerin schrieb:
Um seinen Versorgungsanspruch zu realisieren, sei der Patient gehalten, sein Einverständnis mit der Anfertigung einer Fotodokumentation aus dem intimen Körperbereich zu erteilen.

Dann lasst halt eure Finger vom intimen Körperbereich von Kindern!
Die Klägerin schrieb:
Die Bilder seien mit privaten Kameras aufgenommen worden. [sehr professionell!] Die entsprechenden Speicherkarten seien anschließend gelöscht worden. Hintergrund sei, dass die Praxis unter keinen Umständen wegen solcher – erst recht noch gespeicherter - Fotos in eine öffentliche Diskussion habe geraten wollen.
Eine öffentliche Diskussion wäre wegen der Genitalverstümmelungen und des Kassenbeschisses (rettet den Genitiv) wesentlich angebrachter.
Ja, nee, ist klar!Die Klägerin schrieb:
Die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und Operationsdaten könnten ggf. von Klägerseite nachgetragen werden.



So stellt man sich eine fälschungssichere Dokumentation auch vor!

Soll man jetzt lachen oder weinen? Da sieht jemand die Mücke und nimmt den Elefanten nicht wahrDie Klägerin schrieb:
Das Gericht habe sich nicht mit der Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs mit Blick auf den schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der Betroffenen auseinandergesetzt.

Auf einmal kennen solche Leute Grundrechte von Kindern!
Die Klägerin hat den Leistungsinhalt der streitigen Gebührenpositionen nicht vollständig erbracht. Die GOP 31102 EBM regelt die berechnungsfähigen Leistungen für dermatochirurgische Eingriffe der Kategorie A2. Deren obligater Leistungsinhalt erfasst chirurgische Eingriffe an der Körperoberfläche der Kategorie A2 entsprechend Anhang 2
Eine der Kategorie A2 zuzuordnende Operation am Präputium ist allein die Frenulum- und Präputiumplastik (OPS 5-640.3), nicht die reine Zirkumzision nach dem OPS 5-640.2, die systematisch der Kategorie A1 zugeordnet ist.
Klar, für vorhauterhaltende OPs gibt es mehr Geld!

Und die Kinderärzte stellen dann hinterher fest - radikal abgesäbelt.
justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw…4_18_Urteil_20201021.html
There is no skin like foreskin