link.springer.com/article/10.1007/s15014-018-1306-9Die Zirkumzision sollte nur bei Phimose-Beschwerden erfolgen, sofern eine konservative Behandlung nicht genügt. Darauf verweist Prof. Dr. Maximilian Stehr aus Nürnberg.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.