Es geht nach dem alten Motto: "Reim dich, oder ich hau' dir ein paar in die Fresse!"
Ja, der 226a ist Murks, ja, beißt sich mit dem 1631d - aber dat krieje mer schon hin!
Alles egal, Hauptsache am Ende bleibt die MGM legal!!!
Dafür müssen dann die kleinen Mädchen halt auch mal bluten....
Wenn ich solche Konvolute lese wird mir wieder glasklar deutlich, warum es mich nie zur Juris"prudenz" gezogen hat.
Da hat er sogar recht, aber dann...
Geistlichen?
Merkt ihr was? Auf einmal wird die Klitvorhaut nicht mehr ab- sondern "nur" eingeschnitten!
Wenn beim einen Geschlecht ein- und beim anderen abgeschnitten wird - keine Verletzung des Gleichheitsgebots!
Körpersubstanz? Ist das wichtig, wenn ein Kind mit einer Nadel an den Genitalien traktiert wird?
Ist die Penis-Vorhaut auch keine "Körpersubstanz"?
Ach, aber eine Amputation der Klitorisvorhaut dann ja wohl schon, denn die geht ja mit dem Verlust von "Körpersubstanz" einher.
Und zwar erogener und funktionaler Körpersubstanz.
Attestieren wir doch mal dies, attestieren wir doch mal das - und schon sind wir beim gewünschten Ergebnis.
Das umfassende Erziehungskonzept, die Stämme lassen grüßen!
Geht die sagenhafte Emla-Schmerzauschhaltung bei Mädchen nicht? Ist doch rezeptfrei!
Ist Verstümmelung von Jungen nicht öffentlich?
der in den wenigsten Fällen vorliegt
Äh, die äußeren männlichen Genitalien bilden nicht
eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer
Funktion im Gesamtorganismus? Sind die nur so zierendes Anhängsel?
Da haben wir es: das Bessergeschlecht!
Diesem Umstand könnte ja leicht abgeholfen werden - FGM in der Arztpraxis oder im "sterilen" (gerade wieder ein Bekannter an MRSA gestorben) Krankenhaus! Was ist das für ein behämmertes Argument?
100%ig richtig, aber nicht so, wie sich das Sotiriadis vorstellt!
Aha, da haben wir es. Alles Rassisten, Antiafrikaner! Das ganze Parlament!
Anitafrikanismus in Reinkultur! Pfui Deibel!
zis-online.com/dat/ausgabe/2014_7-8_ger.pdf
Ja, der 226a ist Murks, ja, beißt sich mit dem 1631d - aber dat krieje mer schon hin!
Alles egal, Hauptsache am Ende bleibt die MGM legal!!!
Dafür müssen dann die kleinen Mädchen halt auch mal bluten....
Wenn ich solche Konvolute lese wird mir wieder glasklar deutlich, warum es mich nie zur Juris"prudenz" gezogen hat.
Die Entfernung der Klitorisvorhaut kann somit ein in seiner Intensität durchaus mit der männlichen Genitalbeschneidung vergleichbarer Eingriff sein. Die Kriminalisierung der weiblichen Beschneidung und die Ausnahme von der Bestrafung für die männliche Beschneidung lassen sich also bei diesen, in ihrer Eingriffsintensität ähnlichen Verhaltensmustern, verfassungsrechtlich nicht halten.54
Da hat er sogar recht, aber dann...
Dies gilt ebenso für Eingriffe identischer Intensität: Die leichteste Art einer Knabenbeschneidung und der denkbar schonendste Einschnitt in die Klitorisvorhaut sollen also deswegen unterschiedlich behandelt werden dürfen, weil die Begleitumstände der Durchführung unterschiedliche Folgen mit sich bringen. Dasselbe gilt auch, wenn die Knabenbeschneidung nach § 1631d Abs. 2 BGB von einem Geistlichen durchgeführt wird, denn auch dort wird eine einschlägige Ausbildung des Operateurs verlangt.57 Insoweit liege keine Verletzung des Gleichheitsgebots vor.
Geistlichen?
Merkt ihr was? Auf einmal wird die Klitvorhaut nicht mehr ab- sondern "nur" eingeschnitten!

Wenn beim einen Geschlecht ein- und beim anderen abgeschnitten wird - keine Verletzung des Gleichheitsgebots!

Dazu gibt es ebenso Eingriffe, bei denen an den weiblichen Genitalien nicht „weggeschnitten“ wird, sondern z.B. der Eingriff sich auf das Durchstechen der Klitoris mit einer Nadel beschränkt (Typ IV). In diesen Fällen liegt eindeutig kein Verlust von Körpersubstanz vor.
Körpersubstanz? Ist das wichtig, wenn ein Kind mit einer Nadel an den Genitalien traktiert wird?
Ist die Penis-Vorhaut auch keine "Körpersubstanz"?
Attestiert man den äußeren weiblichen Genitalien eine unverzichtbare Funktion zur sexuellen Erregbarkeit einer weiblichen Person, sind sehr leichte Einschnitte der Klitorisvorhaut (ein Teil der Eingriffe des Typs I) sowie einige Eingriffe des Typs IV, welche die Funktionsfähigkeit der Klitoris nicht erheblich beeinträchtigen, nicht als „Verstümmeln“ aufzufassen.34
Ach, aber eine Amputation der Klitorisvorhaut dann ja wohl schon, denn die geht ja mit dem Verlust von "Körpersubstanz" einher.
Und zwar erogener und funktionaler Körpersubstanz.
Attestieren wir doch mal dies, attestieren wir doch mal das - und schon sind wir beim gewünschten Ergebnis.
eindeutig um erheblich entwürdigende Maßnahmen (§ 1631 Abs. 2 S. 2 BGB), vor allem, wenn man den öffentlichen Charakter dieses Rituals mitberücksichtigt. Dazu, und das wiegt bei der Abwägung umso schwerer, ist diese Maßnahme mit sehr starken körperlichen Schmerzen verbunden, und zwar bei allen oben aufgeführten Eingriffstypen. Bezieht man in den Abwägungsprozess die von den Autoren als weiche Kriterien charakterisierten Maßstäbe (darunter die Reversibilität des Eingriffs sowie die Einbindung in ein umfassendes Erziehungskonzept) ein, dann wird klar, dass auch bei dem verfassungsdogmatisch denkbar weitesten Verständnis des elterlichen Erziehungsrechts das Kindeswohl durch die Maßnahme der weiblichen Genitalverstümmelung eindeutig als gefährdet anzusehen ist.72
Das umfassende Erziehungskonzept, die Stämme lassen grüßen!
Geht die sagenhafte Emla-Schmerzauschhaltung bei Mädchen nicht? Ist doch rezeptfrei!
Ist Verstümmelung von Jungen nicht öffentlich?
neben dem Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 letzte Alt. StGB), der nicht in allen Fällen vorliegen wird,113
der in den wenigsten Fällen vorliegt
können sämtliche Formen der weiblichen Genitalverstümmelung als Verlust eines wichtigen Glieds des Körpers (Nr. 2) gelten. Umstritten ist dabei, ob die äußeren weiblichen Genitalien dem Merkmal „wichtiges Glied des Körpers“ unterfallen würden. Dafür spricht, dass die äußeren weiblichen Genitalien eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus bilden114 und dies auch, wenn sich diese Funktion in der sexuellen Erregung der Frau erschöpft.
Äh, die äußeren männlichen Genitalien bilden nicht
eindeutig eine abgeschlossene Existenz mit besonderer
Funktion im Gesamtorganismus? Sind die nur so zierendes Anhängsel?
Da haben wir es: das Bessergeschlecht!
Bei der weiblichen Genitalverstümmelung kommt allerdings ein Faktor hinzu, welcher das normative Urteil zusätzlich erschwert: Dieser Eingriff findet – anders als die männliche Zirkumzision mindestens im Großteil der Fälle – nicht in einem medikalisierten Umfeld statt: Die weibliche Genitalverstümmelung wird in den meisten Fällen nicht von ärztlich ausgebildetem Personal vorgenommen, sondern von älteren Stammesfrauen, die qua (fragwürdiger) Erfahrung diesen schwerwiegenden Eingriff durchführen. Dies erhöht das Risiko des Eingriffs:
Diesem Umstand könnte ja leicht abgeholfen werden - FGM in der Arztpraxis oder im "sterilen" (gerade wieder ein Bekannter an MRSA gestorben) Krankenhaus! Was ist das für ein behämmertes Argument?
An dieser Stelle vermisst man ein geschlossenes Konzept des Gesetzgebers hinsichtlich der Beschneidung an männlichen und weiblichen Genitalien.
100%ig richtig, aber nicht so, wie sich das Sotiriadis vorstellt!
"Abgesehen davon, dass afrikanische Immigranten nur schwerlich Kenntnis von der Einführung des § 226a StGB erlangen werden, stellt sich heraus, dass in der Wirklichkeit Adressat dieses Signals die Mehrheitsgesellschaft ist. Durch den an prominentester Stelle angesiedelten Tatbestand werden somit die Angehörigen der kulturell-ethnischen Minderheiten pauschal als gewalttätig, unterdrückungsfreundlich, ja rückschrittlich und frauenfeindlich abgestempelt. Dieses Signal kann jedoch unter Umständen der Ablenkung von geschlechtsbezogenen Diskriminierungen und Machtassymetrien zulasten von Frauen in der Mehrheitsgesellschaft dienen. Darüber hinaus verbirgt sich hinter dieser symbolischen Gesetzgebung eine zusätzliche Gefahr: Die Angehörigen der kulturell-ethnischen Gruppen, welche diese Praktiken befürworten, könnten diese Strafnorm als einen Angriff gegen die eigene kulturelle Identität empfinden.
Aha, da haben wir es. Alles Rassisten, Antiafrikaner! Das ganze Parlament!
Anitafrikanismus in Reinkultur! Pfui Deibel!

zis-online.com/dat/ausgabe/2014_7-8_ger.pdf
There is no skin like foreskin