Beiträge von Yelock

    Die Sache ist noch weit davon entfernt zuende zu gehen.

    Wir haben einen nicht neutralen Sachverständigen bekommen, der im Gutachten alle Tatsachen so verdreht hat, wie es ihm gerade passt.

    Jetzt sägen wir an seiner Glaubwürdigkeit und es sieht so aus, als ob wir diese Schlacht gewinnen können. Dann würde ein neuer ernannt und das alte Gutachten gegenstandslos. Es ist sehr kostenintensiv Krieg gegen einen gerichtlichen medizinischen Sachverständigen zu führen...

    Das Gericht möchte jetzt eine Beweisaufnahme durch einen Gutachter machen lassen, jetzt werden die Fragestellungen ausgearbeitet. Ich schätze, einen Gerichtstermin wird es dieses Jahr nicht mehr geben. So ein Gutachter kann sich locker ein Jahr zeit lassen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen...

    Ich weiß eure Hilfe sehr zu schätzen. ^^ Wenn ich das Gefühl habe, dass ihr mir helfen könnt, werde ich es hier kund tuen.

    Das Schreiben, in dem meine Beschwerden genauer konkretisiert wurden ist fristgerecht beim Gericht eingegangen. Die Gegenseite hat nochmal geschrieben... Beharrt weiterhin auf der Einrede der Verjährung (auch wenn das Gericht sich unterschwellig im Schreiben anders geäußert hat), der Eingriff war medizinisch indiziert (einzige Erklärung bisher von denen: Wenn verengt dann immer Abschneiden), bei "Routineeingriffen" reicht die Unterschrift eines Elternteils aus, etc.


    Bin mal gespannt wann nun der erste Gerichtstermin kommt, vorausgesetzt wenn es einen gibt...

    Lg

    Gibt es in der Sache Neuigkeiten?


    Aus den schriftlichen Ausführungen des Gerichtes lässt sich entnehmen, dass die Tat nicht verjährt ist. Nächste Woche wäre eigentlich n Verhandlungstag gewesen, der wurde aber kurzfristig aufgehoben. Stattdessen wurde mir nun vom Gericht aufgetragen, meine Beschwerden noch weiter zu konkretisieren.

    How do I trace back who exactly raped me using his scalpel?

    How do I sue them to get a giant compensation money to compensate for all my pains, including potential future pains?

    Du kannst ihn Zivilrechtlich auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen. Dabei musst du beweisen, dass er gegen den geltenden Behandlungsstandard verstoßen hat, das durch den Eingriff Schäden entstehen können und das diese Schäden auch bei dir eingetreten sind. Und das ganze sollte vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Wege geleitet werden.

    Hallo ananymous34 und willkommen im Forum.

    Im Alter von 6 Jahren stellte mein Kinderarzt bei einer der Untersuchungen fest, dass es an meinem Penis ein Problem mit der Vorhaut gibt. Daraufhin wurde ich zum einen Spezialisten geschickt - unter der Beteuerung, dass zunächst nur untersucht und noch nichts gemacht wird. Bei dieser Untersuchung musste ich mich dann ausziehen, und eine Ärztin hat dann meinen Penis untersucht und an der Vorhaut herumgezogen. Danach wurde ich noch gefragt, ob sich die Vorhaut beim Pinkeln aufbläht. Ich meinte dann ja, manchmal. Daraufhin wurde sofort festgestellt, dass man etwas machen müsse. Meine Eltern konnten dann noch unter mehreren Varianten wählen, ich kann mich daran aber nicht mehr genau erinnern. Mir wurde aber versichert, dass das nur eine kleine OP wäre und ich ansonsten noch einen normalen Penis haben werde.

    Eine verengte und/oder ballonierende Vorhaut bedarf keiner Behandlung, schon gar nicht wenn du keine Schmerzen hattest. Das war auch schon vor ~15 Jahren Facharztstandard, leider hat sich nur kaum ein Arzt dran gehalten... Dennoch sieht es so aus, als wäre dein Zustand kein Schicksal sondern das Resultat eines rechtswidrigen Eingriffes. Hast du schon mal die Krankenhausakte von damals angefordert?

    Ich möchte dich jetzt nicht damit verrückt machen, aber ich hielt es wichtig dich drauf hinzuweisen. Ich bin im ähnlichen Alter wie du und scheinbar sind wir auch zur gleichen Zeit dem Messer zu Opfer gefallen. Bei mir war der Eingriff auch unnötig und rechtswidrig.

    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ich wünsche dir viel Kraft!

    Die Einrede der Verjährung wurde nicht geltend gemacht?
    Vielleicht heben sie sich das auch noch als Joker auf. Manche Anwälte fahren hier solche Taktiken.

    Ah sorry, ganz vergessen! Natürlich ist das alles nach Ansicht des Beklagten schon lange verjährt. Während der Arzt damals (und vermutlich auch noch heute) zu inkompetent war um eine physiologische von einer pathologischen Phimose zu unterscheiden, hätten meine Eltern als medizinische Laien bereits alle unsere Vorwürfe direkt nach der OP erkennen können.

    Die Klageerwiderung ist eingetroffen. Ist eine schöne Bettlektüre wenn man sich Magenschmerzen zuziehen möchte. Auf das eigentliche Thema (ob der Eingriff überhaupt indiziert war) sind sie nur oberflächlich eingegangen - stattdessen vier Seiten wie toll die Durchführung des Eingriffes war. Wenn ich überhaupt nun Probleme hätte, dann deswegen, weil meine Eltern nach der OP irgendeinen Zwischenfall verpennt hätten. Also man merke sich, wenn Ärzte Eltern zur Beschneidung ihres Sohnes mit falschen Tatsachen drängen, dann tragen die Eltern die Schuld. Und das wichtigste: Wenn die Beschneidung einen Schaden darstellt, würde sie nicht in ganzen Kulturkreisen vollzogen werden. *Kotz*

    Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

    - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
    - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
    - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
    - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.

    Mit meinem Genital war alles in Ordnung, die Vorhaut war einfach nur alterstypisch noch mit der Eichel verklebt, sodass sie nicht zurückgezogen werden konnte. Ich hatte auch nie Beschwerden aufgrund dieser Tatsache, der Urologe meinte aber, bis zur Einschulung müsste das spätestens "behoben" sein. Also hat er meine Eltern zu ner radikalen Beschneidung gedrängt, die dann irgendwann nachgegeben haben.

    Die Erkenntnis, dass der Eingriff nie medizinisch Indiziert war, habe ich aber erst 2014 (durch Recherche) erlangt. Meine Eltern würden ohne meine Erkenntnis bis heute davon ausgehen, dass es medizinisch Notwendig war.


    Bezüglich des Mahnbescheides:


    • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (Bedingung erfülle ich)
    • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (Bedingung erfülle ich)
    • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (Bedingung erfülle ich nicht. Wir haben bisher nie einen festen Betrag gefordert und dementsprechend auch nie auf Zahlungsverzug hingewiesen)
    • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (Bedingung erfülle ich)

    Wann hatte denn deine Beschneidung genau stattgefunden?

    Mai 2003, da war ich fünf Jahe alt.

    Bevor man jedoch Geld ausgibt für die Einreichung der Klage und Privatgutachten sollte man erst einmal abklären ob nicht schon die Verjährung eingetreten ist. Denn es bringt nicht viel hier unnötig Geld auszugeben, wenn dann das Gericht feststellt, dass die Sache bereits verjährt ist.

    Diesen Punkt haben wir ja bereits festgestellt, die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren zum Ende diesen Jahres.


    Bezüglich eines Mahnbescheides, wir haben bis jetzt nie eine konkrete Summe von der Versicherung gefordert. So kann man keinen Mahnbescheid schicken schätze ich... Ich werde morgen meine Anwältin kontaktieren und mir von ihr n Zeitplan vorlegen lassen, wie sie sich das bis Ende des Jahres genau vorgestellt hat.

    Ich klinke mich kurz ein, denn die Person für die Urolüge gerade fragt bin ich.

    Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Die Verjährungsfrist um meinen Beschneider zu verklagen läuft am 31.12.2017 um 24 Uhr ab. Ich habe bisher zwei Anwälte gehabt, der erste von Sommer 2015 bis Frühjahr 2016. Der hat ersten Email Verkehr mit der gegnerischen Versicherung geführt, hat dann aber das Mandat aus betrieblichen Gründen gekündigt. Danach habe ich eine andere Anwältin beauftragt, die wollte ein MDK Gutachten machen; hat das Sommer 2016 in Auftrag gegeben. Die vom MDK haben aber uns bis gegenwärtig zappeln lassen (oder die Anwältin hat sich hinhalten lassen, wie man es auslegt), jedenfalls hat ist bis dahin bis Herbst 2017 nichts passiert. Ich habe immer wieder nachgefragt (fast immer alle 2 Wochen) wie es steht und gefordert sie solle mehr druck machen oder wir suchen uns ein zweites Gleis, etc. Immer wieder haltlose versprechen von ihr, dass sie in X Tagen Neuigkeiten haben wird die so gut wie nie eingehalten wurden. Auch die Idee für ein Privatgutachten wurde von ihr erstmal beschwichtigt und sie wollte das auf später aufschieben. Jetzt Ende Juli 2017 wollte sie endlich mal n zweites Gleis einschlagen (nachdem ich sie dafür fast schon Terrorisieren musste) und sie weiterhin meinte das hätte aber noch Zeit sich mal nach über einem Jahr Funkstille an die Versicherung zu wenden. Dann hat sie nochmal vier Wochen gebraucht um ein schreiben an die Versicherung aufzusetzen und hat dann entgegen ihres Versprechens den Brief (ohne Einschreiben) einfach losgeschickt (angeblich ganz vergessen), ohne mich Korrekturlesen zu lassen. Der gleiche Brief lag 4 Wochen später angekokelt und geöffnet im Briefkasten der Kanzlei. (Da kann sich jetzt jeder seien eigene Meinung zu bilden) Dann habe ich endlich den Inhalt vom schreiben zu Gesicht bekommen, der mehr als 3. Klassig war im vergleich zu dem was ich vom ersten Anwalt gewöhnt war. Darauf habe ich den Text in stundenlanger Arbeit selber verbessert und ihr zugeschickt als Hilfe. Wir haben der Versicherung angeboten, ein Privatgutachten zu machen, an dessen Urteil sich beide Seiten verbindlich halten. Die haben aber nur abgelehnt mit der Begründung, dass die immer noch alle Vorwürfe für unbegründet halten, laut denen fing die dreijährige Verjährungsfrist schon 2003 an zu laufen, sodass es schon 2007 verjährt wäre. Verjährungseinredeverzicht wollen die auch nicht drauf eingehen.

    Jetzt sind es weniger als 4 Wochen bis zur Verjährung und ich/wir haben NICHTS... Kein Gutachten, weder vom MDK noch von einem Privatgutachter, kein Einjährungseinredeverzicht und eine Klage die aufwendig vorbereitet werden muss, da hat sie noch nicht mit angefangen. Stattdessen will sie lieber nochmal an die Versicherung schreiben, in der Hoffnung das die einsehen, dass die Verjährungsfrist erst 2014 anfing zu laufen. Und dieses schreiben wurde auch noch nicht losgeschickt... Die Frau weiß seit Sommer 2016 dass sie bis Silvester diesen Jahres klagen muss, aber sie tut NIX, sitzt das alles aus und treibt mich damit emotional an den Rande der Verzweiflung, Gefühlte der Ohnmacht/Machtlosigkeit und Verzweiflung. Hätte ich das vorher gewusst... Aber n Anwaltswechsel ist auch teuer und so habe ich im Frühling davon abgesehen. Und jetzt ist es eigentlich auch unmöglich zu wechseln, so wenig Zeit, der alte Anwalt stellt dann kosten, der Informationstransfer muss erfolgen, das wäre dann schon der 3. Anwalt und und... Hätte ich die Frau Dr. Rosenke aus Bielefeld (ist nur 1 1/2h Autostunden entfernt) nur n paar Wochen eher kennengelernt wäre ich vielleicht zu der gegangen, aber vor nem Jahr habe war mir diese Distanz noch zu groß, mittlerweile wäre mir das egal gewesen...

    Ich hätte auch nicht gedacht, dass das mit meiner Anwältin so schlimm wird, die weiß doch schließlich genau, was der blüht, wenn die die Verjährungsfrist verpennt. (Die Anwältin hat vor ein paar Tagen noch beteuert, dass sie optimistisch ist, bis Silvester die Klage einzureichen) Was noch schlimmer wäre, wenn die nur n haufen schrott einreicht (wir haben ja nichtmal n Gutachten), den die dann über Weihnachten zusammenschustert und dann noch Fristgerecht zum Landgericht vor Silvester schickt...

    Und das alles obwohl ich eiegntlich aktuell n bisschen auf meine Gesundheit achten sollte, habe wegen dem ganzen Beschneidungstrauma, den quälereien durch meine Anwältin und beruflichen Stress mir n chronischen Tinnitus zugelegt... mit 20... Stattdessen ist der Anvendskalender gerade für mich n Countdown wie bei der tickenden Zeitbombe die bis Weihnachten/Silvester alles zunichte machen wird, an dem ich seit 4 Jahren meine Hoffnung auf Gerechtigkeit hineingesteckt habe.

    Das Problem ist, im Gespräch ist die Dame immer sehr kompetent, aber sonst wird halt getrödelt...


    Also wenn irgendjemand einen Rat oder Tipp hat, lasst es mich wissen...


    Lg

    Hallo 4R1988,

    1.,2.,3.,5.) Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen oder gar zu verhöhnen, bitte verstehe das jetzt nicht falsch, aber: Bist du dir ganz sicher, dass wirklich ALLE Probleme auf die Beschneidung zurückzuführen sind? Waren die Suizidgedanken in der Kindheit nur durch die Beschneidung verursacht worden? Wenn ja, was war die treibende Kraft dahinter? Lag es eher an der Tatsache das es "anders" aussieht, das du dich verstümmelt fühltest, die fehlende Möglichkeit es Rückgängig zu machen, nicht zu wissen was dort eigentlich passiert ist, die fehlende Empathie deiner Mitmenschen?

    4.) Ich kann dich in dem Punkt gut verstehen, ich habe ganz ähnliche Erfahrungen gemacht, suche aber noch nach einem Erfolgsrezept :/


    LG Yelock

    Bei den meisten ist die Beschneidungsnarbe etwas erhärtet, eine Eigenschaft des Narbengewebes. Keine Ahnung ob wir beide gerade in den gleichen Dimensionen denken... Am besten direkt zum Arzt, oder wenn er im Urlaub ist zu seiner Vertretung oder Notdienst. Wir dürfen hier eh keine medizinische Auskunft geben :)