Es ist schon eine perfide Grundkonstruktion: Man beschäftigt sich erst gar nicht mit der Frage, ob eine Beschneidung dem Kindeswohl dient oder wie der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen wäre. Stattdessen überlässt man die Entscheidung - ohne jede weitere Begründung - den Eltern. Um etwaiger Kritik vorzubeugen, baut man dann ein Hintertürchen ein, dass die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährden darf. Letzteres wäre wohl nur im Einzelfall vor Gericht zu klären. Man spekuliert dabei offensichtlich darauf, dass sich ein Kölner Fall nicht wiederholen wird (im Zweifelsfall wird man das dann auch den Staatsanwaltschaften noch einmal deutlich zu verstehen geben).
Ärgerlich auch, dass in der Presse heute vielfach zu lesen ist, dass der Vorschlag die Empfehlungen des "Ethikrates" aufnimmt, was ich so nicht sehen kann:
- Ein Veto-Recht für Jungen ist nicht vorgesehen, da Beschneidungen überwiegend vor dem elften Lebensjahr vorgenommen werden, so dass die Kinder nach Auffassung des Justizministeriums "mangels Einsichts- und Urteilsfähigkeit jedenfalls noch nicht selbst wirksam in den Eingriff einwilligen können". Und nur für diese Kinder gilt die Regelung. Auch hier lässt man unter Verweis auf den Kindeswohlvorbehalt ein Hintertürchen offen, was in der Praxis keinerlei Relevanz haben dürfte.
- Durchführung nach Regeln der ärztlichen Kunst umfasst nach Auffassung des Justizministeriums "eine unter Beachtung der medizinischen Standards im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung". Klingt sehr vage. Der Verweis auf den Einzelfall dürfte wohl das Zugeständnis an Mohalim sein, auch weiterhin Beschneidungen ohne wirksame Anästhesie (wenn man bei Neugeborenen überhaupt davon sprechen kann) durchzuführen.
- Pflicht zur Aufklärung der Eltern: Wird vorausgesetzt und soll daher nicht explizit im Gesetz auftauchen. Auch das ist eine perfide Argumentation, denn wer die Debatte verfolgt, wird schnell feststellen, dass jüdische Religionsvertreter teilweise große Probleme mit einer umfassenden Aufklärung über Risiken haben (man schaue nur auf die derzeit in den USA geführte Debatte um das Metzitzah B'peh). Überhaupt: Ein Mohel klärt über die gesundheitlichen Risiken der Beschneidung auf. Was für eine absurde Vorstellung.
Außerdem hat sich der "Ethikrat" explizit auf Beschneidungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen beschränkt und nicht für eine Legalisierung von Zwangsbeschneidungen im Allgemeinen ausgesprochen.
Die Dreistigkeit, mit der hier versucht wird, möglichst geräuschlos den Zustand von vor dem Kölner Urteil wiederherzustellen, macht mich schon einigermaßen wütend.