Beiträge von B.O.Bachter

    hallo Benni,

    natürlich muss die Krankenkasse dafür aufkommen. Voraussetzung ist (wie immer), dass eine Behandlungsmöglichkeit besteht bzw. als therapeutisch zweckmässig erachtet wird. Evtl. sind dafür Gutachten erforderlich.

    LG,
    BoB

    Die Verschiebung der Diskussionsinhalte auf sekundäre Belange beobachte ich seit längerer Zeit mit steigendem Widerwillen.

    So werden immer wieder charismatische Begriffe wie "Toleranz" und "Vielfalt" in den Ring geworfen, die Diskussion über den Sachverhalt - d. h. was denn toleriert werden soll bzw. wovon wir eine Vielfalt wollen - gerät dabei zunehmend in den Hintergrund.

    Interessieren würde mich das auch (auch die Frage der Haftpflicht des Mohels) aber öffentlich argumentieren in die Richtung würde ich nicht. Da macht man ein riesen Fass auf, z. B. was ist mit Folgekosten bei Schönheits-OPs, Freizeitsportarten mit hohem Verletzungungsrisiko usw., usw..

    Ich habe heute von der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung eine Klarstellung erhalten.

    Herr Hilgers bezieht sich auf eine andere Organisation, nämlich den "Verband der Deutschen Psychotherapeuten". Von deren Stellungnahme distanziert man sich ausdrücklich. Die im oben verlinkten PDF http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/fileadmin/main…eschneidung.pdf wiedergegeben Meinung hat nach wie vor Gültigkeit.

    Eine Woche benötigt das Neugeborene,um den Geburtsvorgang abzuschließen
    und sich auf die Bedingungen außerhalb des Mutterleibes einzustellen.
    Dann erst beginnt im eigentlichen Sinn sein Leben in dieser Welt.


    Der Urfehler ist, dass Sätze wie der letzte das Lektorat einer Redaktion passieren, ohne dass jemand dem Autor diesen Schwachsinn um die Ohren schlägt.

    Das ist ja wohl die Höhe. Ich habe an Herrn Hilgers geschrieben:

    Sehr geehrter Herr Hilgers,
    in einem Interview mit dem Deutschlandbund zum Thema "Beschneidung" sagen Sie zum Punkt "Traumatisierung":

    "Dafür gibt es keinen Beleg. Dazu hat sich auch geäußert der Verband der Deutschen Psychotherapeuten, und der sagt ganz klar, dass es keinen Beleg für eine solche Traumatisierung gebe."

    In einer ans Bundesjustizministerium gerichteten Stellungnahme der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung heißt es hingegen:

    "Eine vorläufige Übersicht über die Forschungsergebnisse (s. Anlage) zeigt uns, dass es deutliche Hinweise auf langfristig ne-gative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidung gibt. Auch finden sich in der Literatur Belege für langfristige sexuelle Funktionsstörungen und reduzierte sexuelle Zufriedenheit bei Männern, die als Kinder beschnitten wurden."

    Wie erklären SIe diesen Widerspruch?

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Und an den DPTV:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Herr Hilgers vom Deutschen Kinderschutzbund bezieht sich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema Beschneidung auf Sie:

    "Wir wollen den Eltern nicht mit dem Strafrecht drohen" - Kinderschutzbund "bedingt" zufrieden mit | Interview | Deutschlandfunk

    Stichwort Traumatisierung:
    Hilgers: Dafür gibt es keinen Beleg. Dazu hat sich auch geäußert der Verband der Deutschen Psychotherapeuten, und der sagt ganz klar, dass es keinen Beleg für eine solche Traumatisierung gebe.

    Demgegenüber liegt mir folgende Stellungnahme von Ihnen vor:

    http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/fileadmin/main…eschneidung.pdf

    "Eine vorläufige Übersicht über die Forschungsergebnisse (s. Anlage) zeigt uns, dass es deutliche Hinweise auf langfristig ne-gative psychische Auswirkungen der aus religiösen Gründen durchgeführten Beschneidung gibt..."

    Meine Frage wäre, haben Sie Ihre Meinung geändert oder irrt sich Herr Hilgers?

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Man braucht nicht über den großen Teich zu sehen, der Hartmannbund hat sich auch gegen das Beschneidungsverbot ausgesprochen.

    Debatte - Rabbiner: Beschneidungsurteil ist Angriff auf Religionsfreiheit - Politik - Hamburger Abendblatt


    Unterstützung erhielten die Rabbiner am Donnerstag vom niedersächsischen Hartmannbund der Ärzte. Der Verband setzt sich dafür ein, Beschneidungen an jüdischen und muslimischen Jungen weiterhin zuzulassen. Er forderte die Ärztekammer Niedersachsen auf, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung klarzustellen, dass Ärzte nicht berufsunwürdig handeln, wenn sie Beschneidungen aus religiösen Gründen vornehmen, wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.

    "Eine bisher allgemein akzeptierte religiöse Handlung von Minderheiten unter Strafe zu stellen, stellt das Maximum an Ausgrenzung dar, das denkbar ist", sagte der Chef des Hartmannbundes Niedersachsen, Bernd Lücke. Deshalb müsse die Ärztekammer den Gesetzgeber auffordern, hier schnellstmöglich Klarheit zu schaffen. Der Hartmannbund vertritt etwa 9.000 Ärzte in Niedersachsen – ein Viertel der Ärzteschaft in dem Bundesland.

    Ein erneuer Beweis, dass das Niveau des Feuilleton-Geschwafels nach unten offen ist.

    "Das kann all denen, die im Namen des Kindeswohls oder der Aufklärung
    einen Keil zwischen Eltern und Söhne treiben wollten, nicht gefallen."

    Ja sicher nicht, nur sind "all diese" ein reines Hirngespinst (oder sollte ich sagen: eine Phobie) von Frau Lau.

    "Längst ist aber auch die Taufe des Neugeborenen in Verdacht geraten, eine Übergriffigkeit zu sein."

    Ja längst. Wie lang genau? Die gute Frau lebt auf einem anderen Stern. Meiner Erfahrung nach ist es "längst" so, dass an sich zur Konfessionslosigkeit tendierende Paare nur deshalb nicht aus der Kirche austreten, um ihre Kinder taufen zu können, weil das eben ein schönes Fest ist.

    Hallo R(h)einwein,

    hier muss ich dir widersprechen, d. h. ich finde dass weglassen der "religösen gründe" überhaupt nicht grotesk. andernfalls wäre nämlich zu offensichtlich, dass es sich hier um religöses sonderrecht, d. h. eine extrawurst handelt und das würde wohl jeden auf die palme bringen, egal ob pro oder kontra beschneidung. hinzu kommt natürlich die schwierigkeit, die religionszugehörigkeit zu kontrollieren, bekanntlich ist jeder moslem, der das glaubensbekenntnis vor zeugen zwei mal spricht (anna möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt).

    grüsse,
    BOB

    Egal, ob man nun die Beschneidung von Jungen befürwortet oder nicht, es gibt auch ohne Verabschiedung eines derart fatalen Gesetzes praktikable Mittel und Wege, dass in Zukunft in Deutschland die jüdische Beschneidung an Minderjährigen straffrei vorgenommen werden kann – wohl in Form einer die Praxis de facto duldenden Ausnahmeregelung. Für die muslimische Beschneidung, die eben keine strikte Altersgrenze kennt, käme etwa ein Optionsmodell in Betracht, das es, eventuell nach einem Beratungsgespräch, einem Jungen ab 14 oder 16 Jahren ermöglichen würde, sich für oder gegen die Beschneidung zu entscheiden.

    Bedeutet diese "praktikable Ausnahmeregelung" nicht, dass Juden einen "Judennachweis" bringen müssen, wenn sie die Beschneidung straffrei am 8. Lebenstag vornehmen wollen?

    Man kann religiös sein und dennoch gegen Beschneidung.

    Gut, dann muß mn das nur noch Frau Özoguz erklären. Es ist ja bekannt, dass Politiker manchmal rückwärts rudern (sh. Ausstieg aus dem Wiedereinstieg in der Frage der Atomenergie), aber ob das auch hier der Fall sein wird?

    Özoguz: Jüdische und muslimische Eltern brauchen Rechtssicherheit

    (BPP) Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Hierzu erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz:

    Das Urteil des Kölner Landgerichtes hat in der jüdischen und islamischen Gemeinde in Deutschland große Verunsicherung hervorgerufen. Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und die derzeitige Verunsicherung muss ausgeräumt werden. Deshalb ist eine Klärung der Rechtslage unbedingt nötig und wird von der SPD unterstützt. Dazu gehört auch, über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen nachzudenken.

    Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich sein muss. Das Ritual der männlichen Beschneidung ist für Judentum und Islam ein wesentliches Element ihrer religiösen Lehre und ihrer Glaubenspraxis. Insbesondere für Juden ist die Beschneidung ein Zeichen für die Aufnahme in die jüdische Gemeinschaft.
    Der Staat darf einem jüdischen oder muslimischen Kind seine religiöse Identität, zu der wesentlich die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft gehört, nicht verweigern.

    Das Urteil des Kölner Landgerichts darf auch nicht zum Anlass für abwertende Urteile gegenüber der jüdischen und der islamischen Religion werden. Die Stellungnahme der laizistischen Sozialdemokraten zum Urteil des Kölner Landgerichtes weise ich deshalb entschieden zurück. Sie ist inakzeptabel und stellt keine offizielle Position der SPD dar.

    Zum Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Ein Verbot der
    Beschneidung bei Jungen zöge massive Konsequenzen nach sich.

    Es kann nicht im Sinne unserer Verfassungsväter und –mütter sein, dass Juden und Muslime das Ritual im Ausland durchführen lassen müssen, um nach den Lehren ihrer Religion leben zu können.

    Wohlgemerkt, "sein gesamtes Verhalten". Von einer Vision von "Religion light", wie sie hier wohl einigen vorschwebt, kann ich da beim besten Willen nichts entdecken.

    Das ist nun wirklich schon ganz EXTREMER Unfug.

    Dann ließ dir mal das durch:

    Von den Juden und ihren Luegen

    Die Vorschläge des großen Reformators, was man mit den Juden machen solle, sind nichts anderes als eine Blaupause für die Pogrome im 3. Reich.