Beiträge von Manfred

    Ich sehe das auch so. manche Leute wie diese areligiöse aus Persien geflüchtete hoffentlich nie einen Sohn habende Medizinstudentin, die meinte es sei so eine einfache Operation, und daher unbedenklich, sind einfach lernresistent. Man musste nur zuhören um zu vernehmen, dass viele Männer - unvorhersehbar – ein lebenslanges Problem damit haben.

    Wir wissen aber, was für Motive es gibt, wie Du ja auch beschreibst. Soll sich das Kind dagegen überhaupt nicht wehren können?

    Es war zwar in einem Abänderungsantrag zum Gesetz die Rede davon, dass der Kindeswille berücksichtigt werden muss, der wurde aber niedergestimmt. Schließlich sollten die lieben Eltern doch bei Ihrer "Religionsausübung!!!" durch aufsässige Kinder nicht gestört werden ...

    werner: Der Arzt darf nach dem neuen Gesetz den Grund der Beschneidung gar nicht fragen. Und in den 26 Seiten Beitext zum Gesetz werden alle möglichen Gründe genannt:

    Ines würde also sagen können zur Hygiene (steht im Beiblatt; sie meint aber Sexualhygiene) und aus gesundheitlichen Gründen (damit sind die im Begleittext aufgelisteten dubiosen amerikanischen Studien gemeint). Und somit dient die Genitalverstümmelung dem Kindeswohl auch wenn sich anstatt des Sohnes nur Ines dabei wohl fühlt.

    Zu dieser Vorhautgeschichte muss man wissen, dass das nur mit Babyvorhäuten möglich ist. Deswegen Pränatale Zirkumzision. Und da in den USA die Beschneidungswilligkeit immer weiter zurückgeht, versucht man jetzt diesen Wahn nach Afrika zu exportieren.

    Da steht im Text:

    “Damit ist die freie Entscheidung der Eltern die Regel. Zu diesem Schluss kommt auch der Ethikrat. Dieser Argumentation folgend ist der körperliche Eingriff einer Vorhautbeschneidung bei Jungen mit Einwilligung und vorliegender Einvernehmlichkeit der Eltern bei Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards keine Straftat. Die Weibliche Genitalverstümmelung dagegen ist eine schwere nicht zu rechtfertigende Körperverletzung von der Art und der Begründung des Eingriffs mit der Beschneidung von Jungen nicht zu vergleichen und ist daher in jedem Fall strafbar.“

    Das Abschneiden einer Klitorisvorhaut ist mit dem Amputieren der gesamten Penisvorhaut nicht vergleichbar. Klar: Die gesamte Klitoris einschließlich Vorhaut hat nur 8000 Nervenenden, die männliche Vorhaut allein aber 20000. Daher ist das nicht vergleichbar. Schon verwirrend.

    Anstatt Tierversuchen Babys die Vorhaut anzuschneiden!!!! Weit sind wir gekommen. Und natürlich ist das in den USA längst ein Geschäft. Babyvorhäute werden in Amerika für Antiage Produkte verwendet. Angeblich werden ja die Vorhäute dafür "gespendet". Wer's glaubt wird selig. Und sicher nicht vom Eigentümer!

    Die Stellung von Jungen ist durch das Gesetz um Klassen schlechter geworden. Denn früher war es gegen das Gesetz aus religiösen Gründen geduldet aber nicht erlaubt, jetzt wird aber ganz offiziell den Eltern ein Genitalverstümmelungsrecht aus jedem beliebigen Grund zugesprochen. Eine Beschneidung zur Masturbationsbehinderung braucht ja nur als Gesundheitsprävention dargestellt zu werden, schließlich wird ja im Gesetzesbeitext auf die dubiosen amerikanischen Studien hingewiesen. Und schon hat man etwas für das Kindeswohl getan. Jungen haben keine Lobby und deswegen kann man ihnen eine Genitalverstümmelung zumuten. Denn alles was nicht tötet macht sie nur härter. Dass Frauen jetzt mehr für Jungen täten, möchte ich auch bezweifeln. Sie sind zwar in der Minderheit im Bundestag, ihre Propagandareden für die Beschneidung waren teilweise nicht von schlechten Eltern. Auch wenn einige Frauen mit guten Argumenten dagegen gesprochen haben, die best Rede fand ich doch die von Rolf Schwanitz, in der er darstellt welch schlechter Dienst der Demokratie mit diesem Gesetz geleistet wurde. Wir alle zusammen, Männer und Frauen werden uns bemühen müssen, dieses gegen das Grundgesetz und die Kinderrechtskonvention stehende Gesetz wieder zu Fall zu bringen.

    Übrigens: Es geht nicht nur um Kinderrechte: Sie sind auch als Männer lebenslang betroffen!!!!

    Ich habe jedenfalls in einem anonymen Posting einer beschneidungswütigen Mutter gelesen, dass es bei ihrem Sohn ein Doktor Geisler in Wien im Keller seines Privathauses um 50 Euro gemacht hätte. Da frage ich mich, ob der nicht bald etwas bezahlt, damit er es machen darf.

    Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt.

    In der Folge ein Brief den mir Dr. Manquet der Leiter der Strafrechtsabteilung im Wiener Justizministerium auf meine Beschwerde bzgl. Beschneidungspraxis 2009 geschrieben hat: Im wesentlichen das Gleiche, was das deutsche Justizministerum vor der Beschneidungsdebatte von sich gab. Die übliche Lüge habe ich fett dargestellt:

    Ihr Schreiben vom 18. Mai 2009 an das Bundesministerium für Justiz wurde an mich als Leiter der für Fragen des materiellen Strafrechts zuständigen Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet.
    Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang, dass der Schutz von Kindern ein zentrales Anliegen der Frau Bundesministerin Maga. Claudia Bandion-Ortner ist.
    Zur rechtlichen Einordnung des von Ihnen konkret aufgezeigten Problembereiches wäre zunächst Folgendes festzuhalten:
    Der durch die Beschneidung erfolgende Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines minderjährigen Buben stellt eine Körperverletzung nach § 83 StGB dar. Von mangelnder Tatbildlichkeit infolge Sozialadäquanz und Unerheblichkeit ist daher nicht auszugehen. Geprüft werden muss jedoch in jedem einzelnen Fall, ob der operative Eingriff nicht nach den Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung des Verletzten gerechtfertigt ist. Nach § 90 Abs. 1 StGB ist eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt. § 90 Abs. 3 StGB zufolge kann jedoch in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, nicht eingewilligt werden. Diese als klarstellende Ausnahmebestimmung zur Einwilligungsfähigkeit von Körperverletzungen gedachte Regelung wurde – so RV 754 BlgNR XXI. GP 12 – unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses geschlechtsneutral formuliert, jedoch ändere sich an der Rechtslage bezüglich der weit verbreiteten männlichen Beschneidung durch die neu vorgeschlagene Bestimmung nichts. Allfälligen Bedenken, dass auf Grund dieser Bestimmung die männliche Beschneidung nunmehr jedenfalls gerichtlich strafbar wäre, sei laut Regierungsvorlage bereits entgegenzuhalten, dass es sich in diesem Fall nur um eine leichte Körperverletzung handle, die auch nicht geeignet sei, das sexuelle Empfinden zu beeinträchtigen. Dem Anwendungsbereich unterliegen damit nur Verstümmelungen und andere Verletzungen des Penises, soweit sie geeignet sind, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen.
    Einfache männliche Beschneidungen der Penisvorhaut durch deren Einschneiden oder deren teilweise oder gänzliche Entfernung sind vom Anwendungsbereich des generellen Einwilligungsausschlusses nach Abs. 3 ausgenommen. Derartige Eingriffe unterliegen den allgemeinen Einwilligungsregeln
    (Burgstaller/Schütz in WK2 § 90 Rz 198).
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Christian Manquet
    Elektronisch

    Nein, sie wird aber wegen Religionsfreiheit nicht verfolgt

    Da wird immer über die Abwägung der Religionsfreiheit gegen die körperliche Unversehrtheit gelabert:

    Aber Artikel 136 GG (übernommen aus der Weimarer Verfassung) sagt:

    Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.


    Das heißt die Religionsfreiheit ist allen anderen Verfassungsparagraphen untergeordnet. Das wird in dem Gesetz insoferne umgangen, dass eben eine Beschneidung als Maßnahme elterlicher Willkür (Erziehungsrecht??) „zum Wohle des männlichen Kindes“ generell erlaubt wird. Es wird immer von religiöser Beschneidung geplappert aber im Gesetz kommt die Religion nicht vor.

    Ich war bei Thomas Etzensperger und habe ein paar Fotos von
    seinem kleinen Atelier und das von Ihm mit seinen Bildern zur Beschneidung okkupierte
    Treppenhaus gemacht.

    Obwohl Tomé auf das Thema erst durch die jetzige Diskussion aufmerksam wurde,
    ist er erstaunlich gut informiert. Das zeigt mir, dass die derzeitige
    Diskussion schon dazu beiträgt, das Problem sichtbar werden zu lassen.
    Allerdings gibt es doch einen Haufen Lernresistente die noch dazu im Bundestag
    sitzen, und von einer Oberlehrerin zu Komikerstatements verleitet werden. Die
    lauten: Genitalverstümmelung von Jungen ist nichts weiter als gesund. Und die
    Gesundheitsvorsorge liegt doch im elterlichen Erziehungsrecht. Gell?


    So einfach ist das Problem gelöst

    Frau Göring-Eckhardt

    abgeordnetenwatch.de: Katrin Göring-Eckardt

    Wie üblich wird auf das eigentlich Gefragte - Verminderung des sexuellen Empfindens - nicht eingegangen, sie findet aber, dass die umstrittenen Studien der angeblichen medizinischen Vorteile den Eingriff rechtfertigen und negative psychische Folgen gäbe es nur in Einzelfällen vielmehr seien die Zwangsbeschittenen stolz und froh beschnitten worden zu sein. Die Studie

    http://epublications.bond.edu.au/cgi/viewconten…ontext=hss_pubs

    die immerhin angibt dass 50% der mit Betäubung beschnittenen Jungen eine posttraumatische Belastungsstörung davontragen, - und das in einem Land wo man als Unbeschnittener nicht als vollwertiger Mann gilt - will offensichtlich von den Abgeordneten niemand kennen.

    Die Leitlinie ist insofern falsch, als mit 3-5 Jahren der Großteil der Kinder noch keine zurückziehbare Vorhaut hat. Und es ist bis zur Pubertät auch überhaupt nicht nötig. Durch das Einsetzten der Hormone in der Pubertät löst sich das Problem üblicherweise ganz von selbst. Leider können dann die Ärzte nichts mehr dran verdienen …