Beiträge von Manfred

    Rechtsanwältin Dr. Marion Rosenke aus Halle hat ihre Doktorarbeit über Genitalverstümmelung bei Mädchen geschrieben. Jetzt befasst sie sich in einem Rechtsstreit erstmals mit der Beschneidung von Jungen.Von Christian Althoff

    Bielefeld (WB). Ein Bielefelder fordert 80 000 Euro Schmerzensgeld von einem Krankenhaus. Dort war ihm vor 29 Jahren die Vorhaut abgeschnitten worden - nach Ansicht von Rechtsanwältin Dr. Marion Rosenke »ohne jeden medizinischen Grund«.
    Bei dem Bielefelder, der keiner Glaubensrichtung angehört, war bei der Schuleingangsuntersuchung von einer Ärztin eine Vorhautverengung festgestellt worden. Ein Jahr später wurde der Junge im Bielefelder Johannesstift beschnitten. Dr. Rosenke, Fachanwältin für Medizinrecht aus Halle (Kreis Gütersloh): »Mein Mandant empfindet die Beschneidung als Verstümmelung, unter der er seit annähernd 30 Jahren leidet. Dass der Eingriff offenbar völlig überflüssig war, weiß er aber erst seit kurzem. Deshalb führen wir den Rechtsstreit erst jetzt. «Der Bielefelder, der sich für das Aussehen seines Geschlechtsteils schämt und dessen Funktion erheblich eingeschränkt sieht, ist seit einem Jahr bei einer Psychologin in Therapie. Die Expertin riet ihm, sich die Krankenakte von 1983 zu besorgen, um das Trauma aufzuarbeiten. Doch der Inhalt der Patientenakte bewirkte das Gegenteil. Dr. Rosenke: »Aus den Aufzeichnungen ergibt sich, dass der Junge im Alter von sieben Jahren beschnitten wurde, obwohl er überhaupt keine Beschwerden hatte.«

    Erwähnt sei lediglich, dass er als Vierjähriger einmal eine Entzündung gehabt habe - mehr nicht. Die Operation selbst wird in den Unterlagen des Krankenhauses an mehreren Stellen als »Palliative Beschneidung« bezeichnet.
    »So etwas gibt es aber überhaupt nicht«, sagt Dr. Wolfgang Bühmann aus Westerland, der Sprecher des Berufsverbandes der Deutschen Urologen. Rechtsanwältin Dr. Rosenke: »Ich habe die Klinik gefragt, was mit palliativer Beschneidung gemeint gewesen sein könnte, aber keine Antwort erhalten.«

    Heute werden kleine Jungen, die eine Vorhautverengung (Phimose) haben, überhaupt nicht mehr operiert - »es sei denn, sie haben Beschwerden, wie etwa Schmerzen beim Wasserlassen oder eine Entzündung«, sagt Dr. Bühmann. Bei vielen Jungen wachse sich die Vorhautverengung bis zur Pubertät aus, Salben und Dehnversuche könnten in vielen Fällen helfen. Wenn irgendwann doch operiert werden müsse, könne das meistens vorhauterhaltend geschehen. Dr. Marion Rosenke »Natürlich gibt es Millionen beschnittener Juden und Moslems, die überhaupt keine Probleme haben. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass sie in entsprechenden Kulturen großgeworden sind.« Ihr Mandant leide jedoch massiv. Die Anwältin, die ihre Doktorabeit über rechtliche Probleme der weiblichen Genitalverstümmelung geschrieben hat, hat sich jetzt in wissenschaftliche Texte zum Thema Jungenbeschneidung eingelesen und begründet die Schmerzensgeldforderung mit dem, was sie erfahren hat: »Der Eingriff führt zu einer Verhornung der Eichel, die ihre Sensibilität verliert und ihr Aussehen verändert. Das Entfernen der Vorhaut bedeutet den Verlust von mindestens 10.000 erogenen Nervenenden.« Der Chirurg habe wissen müssen, dass es kein feststehendes Alter gebe, ab welchem die Vorhaut verschiebbar sein müsse. Die Anwältin sagt, für sie sei die Beschneidung »ein verstümmelnder Eingriff, so etwas wie eine Amputation«.
    Ihr Mandant meint, der Chirurg habe damals seine Grundrechte irreparabel verletzt. »Mein Recht auf Unversehrtheit, mein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - das hat damals offenbar niemanden interessiert.« Er habe Zeit seines Lebens Schwierigkeiten gehabt, Freundschaften mit Frauen zu schließen. »Ich hatte Angst vor Intimitäten.« In den letzten Jahren merke er einen gravierenden Rückgang der Restsensibilität seines Penis'.
    Die Versicherung des Krankenhauses bestreitet, dass eine Beschneidung dauerhafte negative Folgen hat. Sie lehnt jedes Schmerzensgeld ab. »Deshalb werden wir klagen«, sagt Dr. Rosenke. Das Johannesstift will sich zu dem Rechtsstreit vorläufig nicht äußern. Man habe noch nicht alle Unterlagen vorliegen, sagte eine Sprecherin.

    Quelle:
    Westfalenblatt, 28./29.07.2012

    Soweit so gut. Das Problem hier ist, dass die Rechtsanwaltkosten in der ersten Instanz 11600 Euro und für die zweite Instanz 12700 Euro betragen. Der Klagewillige diese Summen aber nicht aufzubringen vermag. Die Frage an alle hier, ob wir dabei helfen können ??

    Ich vermute einmal, dass die erste Triebfeder für Beschneidungen die Geldgier mancher schwarzen Schafe ist, die sich Ärzte nennen. Klar kann man mit dem Thema nicht befasste Eltern überrumpeln, und eine Beschneidung als gesundheitsfördernd und dringend darstellen. 90% der medizinisch nötigen Beschneidungen sind in Wirklichkeit unnötig. Und dann gibt es auch Eltern, die unbedingt die Todsünde der Masturbation bei ihren Söhnen behindern wollen … Ich hoffe zumindest das sind nicht all zu viele. Aber allein zu diesem Zweck wurde in den USA die Beschneidung eingeführt galt doch die Masturbation als Auslöser aller tödlichen Krankheiten, und erst später wurde behauptet die Beschneidung selbst wirke gegen die gerade kursierenden tödlichen Krankheiten, und da ist heute eben Aids an der Reihe.

    Mir ist die Zahl seit langem geläufig. Dass die Juden das nicht glauben wollen ist nicht anders zu erwarten. Als ein Kind in London am 8. Tage ein viertel Stunde nach der Beschneidung starb, wurde als Todesursache plötzlicher Kindstod angegeben … Normalerweise stirbt aber ein Kind nicht am Tag der Beschneidung, sondern an den Folgen…

    Im Koran steht weder etwas von männlicher noch weiblicher Beschneidung. Der Prophet soll zu Frauenbeschneidung gesagt haben, schneidet aber schneidet nicht zu viel. Jedenfalls sehen die indonesischen Muslime auch die Beschneidung der Mädchen als religiöse Pflicht, und so wie in Deutschland für Jungen wurde diese in Indonesien für Mädchen extra per Gesetz erlaubt. Sind wahrscheinlich die beiden einzigen Länder die Genitalverstümmelung extra per Gesetz erlauben.

    später eignete sich das christliche Amerika den sadistischen Brauch ohne religiöse Erklärung, unter dem Vorwand der ›Hygiene‹ an.

    Das ist nicht richtig: Die Beschneidung wurde in den USA zur Masturbationsbehinderung eingeführt, da man Masturbation für den Auslöser aller tödlichen Krankheiten hielt. Erst mit der sexuellen Befreiung wurde die sexuelle Hygiene auf die körperliche verschoben und nicht die durch die Beschneidung verhinderte Masturbation sollte dann vor den tödlichen Krankheiten wie Krebs und Aids schützen, sondern die Beschneidung selbst. Es wurden daher entsprechende Studien (mit bereits vorher festgelegtem Ergebnis) in Auftrag gegeben und gleichzeitig behauptet, die Beschneidung hätte überhaupt keine sexuellen Auswirkungen, wie man es bei netdoktor.de/at noch heute lesen kann.

    Auch Foltern ist laut Verfassung verboten, aber das Gesetz verstößt generell gegen die verfassungsmäßig garantierte Unversehrtheit und gegen die Gleichbehandlung der Geschlechter. Und da nach deutschem Recht nur selbst von einem verfassungswidrigen Gesetz Betroffene und das nur innerhalb eines Jahres klagen können, ist ein langes Leben von verfassungswidrigen Gesetzen die Unmündige betreffen garantiert. Welches Kleinkind kann denn schon gegen Vorenthalten der verfassungsmäßigen Rechte protestieren???

    §1631d (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

    Babyfoltern ist ganz offiziell erlaubt. Nichtärzte dürfen gar nicht betäuben. Und wie will man einem Arzt nachweisen, dass er keine lokale Betäubung verabreicht hat? Er kann ja auch behaupten das Kleinkind hätte nur wegen der Fesselung geschrien.

    Da hat die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz gehandelt. Wenn eine Straftat plötzlich zu keiner mehr wird, ist es so, dass laut Gesetz das mildere Gesetz (Straffreiheit) angewendet werden muss.


    Zum Beispiel mussten beim Entfallen des Verbotes der Homosexualität diesbezügliche Strafverfahren eingestellt werden. Wir sind uns einig, dass die Beschneidung von Kleinkindern eine Kindesmisshandlung ist. Da aber das neue Gesetz § 1631d dies ausdrücklich zulässt, ist nur der Beweis das Recht mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat.

    Auf die Anfrage von Herrn Schuster gibt Herr Wiefelspütz von sich: Die Gesetze unseres Landes gelten auch für Sie. Sollte Herr Schuster gar beschnitten werden?

    Der ist doch schon aus der Personenfürsorge der Eltern entlassen, das Gesetz auf ihn daher gar nicht anwendbar!! Zu den gestellten Fragen wird dagegen überhaupt nicht Stellung genommen, sondern ganz einfach stereotyp behauptet, was auf der ganzen Welt erlaubt ist, müsse auch in Deutschland erlaubt sein. Für einen Richter a.D. schon eine kuriose Rechtsauffassung.

    Zitat

    Josc: Mich würde interessieren, ob man seitens des Finanzamts (die Aussage scheint von 1995 zu sein) immer noch dieser Auffassung ist

    Ich glaube heute würden die das noch zielstrebiger machen. Das würde ja heißen einen Verein gegen etwas Gründen zu wollen, was ein bestehendes Gesetz ausdrücklich erlaubt. Immerhin ist Deutschland wahrscheinlich der einzige Staat in Europa der die Jungenbeschneidung aus jedwedem erdenklichem Grund per Gesetz erlaubt

    Christa Müller hat mir gesagt, der Verein Intact musste aus seinen Satzungen streichen , dass dieser auch für die genitale Unversehrtheit von Jungen eintritt, da er sonst nicht als gemeinnützig anerkannt würde, und die Steuervorteile verlöre. Und wenn die Zeitungen schön brav die Regierungsmeinung verbreiten, bekommen sie ja auch weiterhin Inserate und Presseförderung. Das ist eben wahre Demokratie.


    Danke für die ausführliche Mitteilung und herzlich willkommen im Forum.

    Wir beschreiben auf unserer Seite http://www.beschneidung-von-jungen.de/ alle Probleme die mit einer Beschneidung auftreten können. Leider ist es so, dass viele Ärzte meinen wenn ¼ derMänner weltweit beschnitten sind, kann eine Beschneidung kein Problem sein, und ein paar hundert Euro sind bei einer Operation im Handumdrehen dazuverdient.


    Wir wollen aber mit unserer Seite keine Angst machen, denn nicht jeder hat ob seiner Beschneidung gleich sexuelle Probleme. Und wenn ihr Sohn schon meint, da unten ist alles in Ordnung, dann ist es ja schon ein gutes Zeichen. Sie sollten sich jetzt auch keine Sorgen machen oder gar Schuldgefühle haben, denn eigentlich sollte man den Ärzten vertrauen können. Klar werden mit der Vorhautentfernung 70% der Empfindungsnerven entfernt, wenn man aber bereits in der Kindheit beschnitten wurde, kann man das nicht qualifizieren, da die verbliebenen Nerven ausreichen um einen Orgasmus zu erlangen. Probleme kann es mit der Verhornung der Eichel geben, wenn sei vollkommen frei liegt, aber wenn man weiß warum man nichts mehr spürt, lässt sich auch da etwas machen. Allerdings dauert eine Vorhautverlängerung durch Dehnen Jahre, wohingegen das Amputieren derselben in einer Viertel bis halben Stunde erledigt ist. Vorhautdehnen funktioniert aber nur, wenn noch ein wenig Restvorhaut vorhanden ist.

    Sie sollten Ihren Sohn jetzt nicht weiter darauf ansprechen, es ist ja auch ein psychisches Problem. So wie viele Ihren Kindern nach der Beschneidung einreden, sie hätten nun ein veredeltes Genital, worauf die dann die Beschneidung sehr positiv sehen, kann man einem Beschnittenen auch einreden, er sei jetzt verstümmelt. Auch wenn ich das so sehe, darf man das Betroffenen nicht sagen. Für eine erfüllte Sexualität ist es in erster Linie wichtig, dass man mit seinem Genital zufrieden ist. Und wie bereits oben gesagt, wenn wirkliche Probleme auftreten muss man sich eben drum kümmern.


    Was die Verjährung betrifft ist die Frist dreißig Jahre. Ich kenne nämlich einen Fall, in dem nach gut 29 Jahren Klage eingereicht wurde. Jetzt wäre eine solche sowieso aussichtslos, denn ihr Sohn hat durch die Beschneidung (jedenfalls noch) keine Beschwerden.

    Also Kopf hoch, und vor allem keine Selbstvorwürfe. Sie können am allerwenigsten dafür.


    Herr Jerzy sagt es schon richtig: Es gibt jede Menge Gründe einen Jungen beschneiden zu lassen: Und alle möglichen sind nun durch das Gesetz legalisiert. Manche Eltern wollen ganz bewusst, dass die Kinder zum Beispiel nicht masturbieren können. Für streng katholische ist ja die Sünde der Selbstbefleckung eine Todsünde. Und es gibt nun einmal ganz brutale, Lust behindernde Beschneidungsmethoden die allerdings das ganze Leben wirken. Es ist alles erlaubt, in dieser Hinsicht keine Beschränkung im Gesetz! Deutschland dürfte wohl das einzige Land in Europa sein, in dem Beschneidungen per Gesetz erlaubt sind. Und die Beschneidung war vorher nicht erlaubt, sondern nur gegen das Gesetz geduldet wie in anderen Ländern heute noch, auch wenn alle Zeitungen schrieben „Beschneidung von Jungen weiterhin erlaubt …“

    and all were circumcised at the age of ≥ 20 years. "

    alle wurden im Alter ab 20 Jahren beschnitten ....

    Auch hier geht es anscheinend häufig um freiwillige Beschneidungen, was das Ergebnis der Studie sicher verfälscht. Ich halte derartige Befragungsstudien generell für höchst zweifelhaft. Fakt ist, dass die Vorhaut 20000 Nervenenden hat und die Eichel nur 4000. Das lässt sich unbestreitbar nachprüfen. Daher ist auch die Reduktion der Empfindung bei einer Radikalbeschneidung um 70 % nachvollziehbar . Zusätzlich ist belegt, dass die Eichel in den meisten Fällen nach der Beschneidung verhornt. Alles andere sind subjektive Empfindungen. Ich kann die Leute nur beglückwünschen die mit ihrer Beschneidung zufrieden sind. Als Kinder zwangsbeschnittene können ja nur beurteilen ob sie mit dem Rest an Empfindungsfähigkeit zufrieden sind oder nicht. Selbst da spielt es auch eine wesentliche Rolle ob er sein Glied durch die als Kind erfolgte Misshandlung veredelt oder verstümmelt sieht. Wenn er glaubt sein Genital sei nun toll gestylt, er sei so hygienisch, könne länger, stecke Frauen nicht mit Geschlechtskrankheiten an ... der Glaube kann Berge versetzten. Anders, derjenige der sich mit den Narben und Verwachsungen an seinem Penis nicht abfinden kann: Dort geht die Empfindungsfähigkeit wahrscheinlich auf 0.

    Derartige Studien geben aber nicht die Wirklichkeit wieder. Wenn sich jemand über 20 beschneiden lässt, dann ist er doch oft ein Beschneidungsfetischist. Denn zum Unterschied bei Kindern, denen man das Recht auf körperliche Unversehrtheit einfach abspricht, kann bei Erwachsenen keine Zwangsbeschneidung stattfinden. Und Sexualität entsteht ja auch im Kopf: Wenn der seinen geschälten Pimmel reiben kann, wird er schon vom Anblick des durch Verstümmelung veredelten Genitales erregt: Und wenn er zugibt, dass nach der erfolgten Beschneidung nur alles schlechter geworden ist, könnte er genau so gut sagen, ich war ein schöner Depp. Und all zu viele wollen sich nicht als solche sehen …