Beiträge von Sokrates

    Zitat von Urolüge

    Aber wenn ich mir den Umgang mit Sexualität in beschneidenden Kulturen, der Umgang dort mit Frauen/das dort herrschende Frauenbild ansehe...fantasier ich mir da nur was zusammen? (das Phänomen "Kölner Sylvesternacht", welches in den Heimatländern der Täter nicht unbekannt zu sein scheint...)


    Frau Necla Kelec hat - denke ich - sich mit dieser Frage beschäftigt.

    Der australische Medizinhistoriker Rober Darby hat speziell zu dieser Frage bereits mehrfach geschrieben:

    In dem 2003 im "Medical Journal of Australia" veröffentlichen Artikel "Medical history and medical practice: persistent myths about the foreskinsch" schreibt Darby:


    Und in einer überarbeiteten, ergänzten Version dieses Journal-Artikels, die er auf seiner Webseite veröffentlichte, ergänzte Darby noch dieses anschauliche Beispiel des britischen Forschungsreisende Wilfred Thesinger:

    Zitat

    Auch er [Atila Altun] identifiziert immer wieder die gleichen Themen, die zu Auseinandersetzungen führen.


    Beim Tagesspiegel seien das vor allem Beiträge...über Beschneidung...Hass und Wut

    Dabei hat er Atila Altun [Das ist der Name des Tagesspiegel-Moderators] selbst kein Problem mit Hass, wenn dieser Hass von ihm selbst ausgeht. Er selbst postet als Moderator Beiträge, die nur so voller Hass auf Andersdenkende strotzenden - einen Hass der so extrem ist, dass er sich in Beleidigungen und Entmenschlichungen zum Ausruck kommt.


    Ein Blog, der Atila Althun schon im Jahr 2015 spöttlend als "Hass-Manager" tituliert, hat einige Beiträge des "Hass"-Bekämpfers auflistet:


    @b.nutzer

    Was sich bei denen zerstreut, wenn sie sich erstmal in Quarantäne, sprich: in der totalen gesellschaftlichen Ächtung befinden, wo sie hingehören, ist mir sowas von schnuppe, lieber B.Nutzer.
    Meinetwegen können sie sich in ihrer Nervenheilanstalt dann Zucker über ihre Corn Flakes streuen oder Weed in den Tabak, um sich ´n Joint zu drehen, ganz egal. Hauptsache, sie, die Wirtstiere des Hasses, laufen nicht mehr als wandelnde Infektionsherde durch die Landschaft und gehen den Flüchtlingen, die den zivilisierten Demokraten willkommen sind, nicht länger auf den Zeiger.
    Vielleicht werden im Rahmen dieser Quarantänemaßnahmen ja auch ein paar Wohnungen frei, die könnte man gleich in Flüchtlingsunterkünfte
    umfunktionieren
    Merke: Refugees welcome, Racists pxxx off!

    Auch soll Althun Diskussionsteilnehmer als "Sub Proletarischer Auswurf" und "Krätze" tituliert haben.


    Menschen, auch wenn man deren Meinung noch so unerträglich findet, als "wandelnde Infektionsherde", "subproletarischer Auswurf" und "Krätze" zu bezeichnen, und in die Psychiatrie einweisen zu wollen – ist das kein "Hass"?


    Aber "Hass" ist -frei nach Rosa Luxemburg - wohl immer nur der "Hass der Anderen". Der eigene Hass ist vollkommen ok. ;)

    Interessant. Sehr interessant. Hast Du Sache näher erfolgt? Vom Widerstand zumindest einiger norwegischer Kliniken habe ich auch noch erfahren. Wie erfolgreich der war, habe ich jetzt nicht mehr verfolgt. Und dass Kliniken die Versorgung Kranker vorschieben, erfahre ich heute auch zum ersten Mal.

    Ich würde gerne mehr erfahren. Also wenn Du mehr weist, und auch noch einige Artikel hast, dann nur raus mit der Sprache!

    Zitat von Rolf

    "Lieber Sokrates,


    PKH oder VKH gibt es unter folgenden Vorraussetzungen, dazu muß man
    1. ein entsprechendes niedriges Einkommen und
    2. niedriges Vermögen d.h. unter 5000€ besitzen und
    3. die Beschwerde sollte Aussicht auf Erfolg haben."


    Das ist wirklich unfassbar.

    Hast Du es nicht wenigenstens Mal probiert? Vielleicht sind die Regelungen für PKH in der Praxis nicht so unbeugsam.

    Zu Punkt 3 fällt mir noch ein: Hier geht es ja nicht um eine Beschwerde, sondern um einen Familienrechtsstreit. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden.
    Wie kann der Staat bei der Bewilligung der PKH vorher wissen, dass die Beschwerde erfolgreich sein wird oder nicht. Ich meine, dass ist doch der Sinn und Zweck von Prozessen. Es fällt mir schwer verstehen, wie ein Sachbearbeiter die Aussicht auf Erfolg eines Gerichtsverfahrens bewerten solle.

    Offenbar gibt es doch Möglichkeiten, auch in zivilrechtlichen Prozessen, den Staat den Anwalt zahlen zu lassen.

    Zunächst kann nach § 114 ZPO jede Partei Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn diese weder aus ihrem Einkommen noch aus ihrem Vermögen ganz oder teilweise die Kosten für die Führung des Prozesses aufbringen kann. Dabei werden auch die Unterhaltspflichten berücksichtigt, damit nicht Unterhaltsberechtigte aufgrund der Anwalts- und Gerichtskosten darunter leiden müssen.

    In vielen Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden: Geregelt ist die Prozesskostenhilfe in den §§ 114 ff. ZPO. Die ZPO gilt für sämtliche allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten. Aber die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe besteht auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nach § 11a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nach § 166 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in Verfahren vor dem Finanzgericht nach § 142 Finanzgerichtsordnung (FGO), in Verfahren vor dem Familiengericht nach § 76 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und in Verfahren vor dem Sozialgericht nach § 73 a Sozialgerichtsgesetz (SGG).

    Zitat von Selbstbestimmung

    Blödsinn. Ablenkung von der wahren Ursache: eine völlig überflüssige

    Genitalverstümmelung. Ansonsten wären die drei Jungen noch putzmunter.
    Eine sinnlose Operation in einem Alter, in dem der Organismus am
    fragilsten ist. Ohne Zustimmung des Betroffenen. Aber nein, wenn es
    nicht an "preexisting conditions" liegt, dann liegt es halt an den
    Windeln, keine Ausrede ist zu dämlich.

    Der Artikel ist von "Dan Bollinger" von "Intact America". Der will ganz bestimmt nicht, von der wahre Ursache ablenken.

    Das geht überhaupt nicht, dass Du da alleine kämpfst.

    Davon halte ich (und wir alle hier in diesem Forum) überhaupt nichts. Du brauchst einen fähigen und engagierten Anwalt, der dich durch das Verfahren leitet, und eine Strategie erarbeitet.

    Du brauchst einen Anwälte und Ärzte, die deine Seite einehmen. Sonst geht das Ganze nach hinten los!

    Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass der Staat für deine Anwaltskosten aufkommt.

    Genau, man kann Jungen gar nicht früh genug verstümmeln.
    Am besten wäre schon im Uterus - da kann der Vater nicht widersprechen, denn "der Bauch" gehört ja bekanntlich der Frau.


    Auch wenn mir dein polemischer Stil überhaupt nicht gefällt, kommt die Realität dem doch tatsächlich nahe. Es gab tatsächlich US-amerikanische Ärzte, die mit der Praktik von sich reden machten, neugeborene Jungen direkt nach dem Verlassen des Mutterleibes noch Kreissaal zu bescheiden. Das ist in der medizinischen Literatur dokumentiert.

    Wer näheres dazu erfahren will, kann bei mir gerne nachfragen.

    Zitat

    Ich glaube kein Gericht wird da mit einer bloßen Stellungnahme ein Urteil fällen

    Hier geht es um die Verhinderung eines Gutachtens. Nicht um ein Urteil.


    Aber die Frage stellt sich schon, wie das Gericht ein Urteil fällen soll ohne Gutachten? Vielleicht wäre es die klügere Strategie auf ein anderes Gutachten durch einen anderen, vorhautfreundlicheren Arzt zu beharren.

    Ich denke, wenn die Anfechtung des gerichtlich angeordnetes Gutachten erfolgreich sein soll, du fachkundigen, medizinischen Beistand brauchst.

    Ich verstehe nicht, warum Du dich nicht an die Ärzte, die wir dir genannt haben, gewandt hast. Die müssen deinen Sohn doch gar nicht untersuchen, wenn deine Frau das nicht zulässt. Die müssen nur begründen, warum das Gutachten unnötig bzw. dessen Unterlassung keine Kindeswohlgefährdung ist.


    Zitat von Rolf

    Was ist eure Meinung dazu? Ihr seid die Experten, besteht eine Gefährdung des Kindeswohls, in dem das Kind ungestört wachsen gelassen wird oder muß dazu ein Pro Beschneidungsfreudiger Oberarzt abgesegnet mit staatlicher Hilfe darüber sehen, dass die Gefährdung des Kindeswohls aufgehoben wird.


    Aber keine Familienrechtsexperten. Und darum geht es hier: Ob die Nicht-Durchführung des Gutatchens im familienrechtlichen Kontext eine Kindeswohlgefährdung ist.

    Zitat von Rolf

    "Meine RAin macht nichts, weil das Budget ausgeschöpft ist. Ich kann Beschwerde einlegen mit der Begrüdung auf Verweis meiner Eingabe vom Dezember."

    Entschuldigung aber das geht doch nicht. Du brauchst einen Anwalt. Gibt es da keine Möglichkeit, dass der Staat dir einen Anwalt finanziert? Ähnlich wie einen Pflichtverteidiger bei einem Strafverfahren?

    Ich habe immer große Probleme mit solchen verallgemeinernden Vermutungen.
    Aber natürlich müssen auch diese Übergriffserfahrungen in der sozialwissenschaftlichen Forschung endlich grundsätzlich mit berücksichtigt werden.

    Es gibt auch andere Stellen in diesem Artikel, die ich für eher unglücklich und unnötig offensiv artikuliert halte.

    Die Empörung an sich ist natürlich gerechtfertigt.


    Ich halte die folgenden Aussagen auch für unzulässig und noch dazu für unbelegt:

    Zitat

    Wenn überhaupt, haben durch die Jahrtausende hindurch vor allem Frauen, Fürsten und Priester Interesse daran gehabt, Männer in Hierarchien zu zwingen und ihre Sexualität auch durch Desensibilisierung zu kontrollieren. Es sind ja überwiegend Frauen, die behaupten, ein beschnittenes Glied sei ästhetischer und beschnittene Männer würden nicht so schnell kommen. So wie es die Mütter sind, die am Glied ihrer Buben zwecks Phimoseprophylaxe manipulieren.


    Es sind solche pauschalisierenden und unbelegten Theorien, die denn ansonsten eigentlich gut gelungenen und wichtigen Text beinträchtigen. Dabei sind sie eigentlich unnötig und der Text käme gut ohne sie aus.

    Ich halte es für zutreffend, dass Gewalt gegen Männer und Jungen gesellschaftlich eher toleriert wird, was zweifellos auch einer der Gründe darstellt für die staatliche Tolerierung und die im Vergleich zur Mädchenbeschneidung relative Verharmlosung der Jungenbeschneidung selbst in traditionell nicht-beschneidenden Gesellschaften. Ebenfalls zutreffend ist meiner Meinung, dass diese Dichotomie vom "Mann als Unterdrücker und Profiteur" und "der Frau als Opfer" der gesellschaftlichen Geschlechterordnung eine grobe Vereinfachung ist, wie etwa der genannte Kriegsdienst und eben auch die Zwangsbeschneidung sowie deren Tolerierung belegt.

    Aber deshalb muss man nicht gleich "vor allem Frauen" für die Hierarchisierung und Sexualkontrolle von Männern oder für die Werbung der vermeintlichen "ästhestischen" Vorzüge der Beschneidung verantwortlich machen. Wie schon erwähnt, sind diese Aussagen auch unbelegt und dürften auch schwer zu belegen sein.

    Zitat von Kate

    Der örtliche, sehr junge Urologe, den ich aufgesucht hatte, war

    Schweizer und hat auch da studiert. Irgendwo im Netz hatte ich vorab
    gelesen, die Schweiz sei in vorhauterhaltenden Massnahmen weit vorn in
    der Medizin. Pustekuchen.


    Nein, das wäre mir vollkommen neu. Das höre ich heute zum ersten Mal.


    Zitat von Kate

    die eigentliche Kinderchirurgin hat auf mich einen sehr souveränen Eindruck gemacht, an einem grossen renommierten Klinikum. Sie nimmt auch rituelle Beschneidungen vor. Das erschien mir zunächst sehr sicher, weil ich davon ausgehen konnte, was sie tut, tut sie gut. Das Ergebnis ist ja an sich auch nicht zu bemängeln. Sie hat sogar meine Sorgen ernst genommen, in der ersten Sprechstunde habe ich geweint. Ergebnis war ein Jahr warten und cremen mit unterschiedlichsten Salben. Also zunächst nicht vorschnell.


    Ich möchte dir im Nachhinein keine Vorwürfe machen. Deshalb bekomme diese Aussagen nicht in den falschen Mund:

    Aber was ist von einer Kinderchirurgin zu halten, die derart morallos und mitleidslos ist, dass sie Beschneidungen gleich ohne medizinische Indikation oder medizinischen Grund durchführt. Hätte diese Person auch nur den geringsten Respekt vor den Regeln der Medizinethik würde so sich weigern, derartige Eingriffe durchzuführen.

    Ich bleibe bei meiner Empfehlung. Wenn es mein Kind wäre, und wenn ich die notwendige Zeit und Mittel dazu zur Verfügung hätte, würde ich diese Ärztin vor Gericht bringen.

    Soweit ich dich richtig verstanden habe, hatte dein Sohn überhaupt kein gesundheitliches Problem und keine Krankheit. Er hatte nur eine physiologische Phimose mit gelegentlich ballonierender Vorhaut. Dass die Ärztin vorher eine konservative Salbentherapie verordnet hat, reicht hier als Entschuldigung nicht aus. Den dein Sohn war gesund und hätte von vorneherein keinerlei Behandlung bedurft.
    Sie hätte dich und deinen Mann beruhigen sollen und deinen Sohn als gesund befinden müssen - das wäre die angemessene, medizinisch-korrekte Diagnose auf Grundlage der aktuellen Literatur und medizinwissenschaftlichen Kenntnisstand gewesen.

    Apropos Kinderchirurgin. Man stelle sich vor; ein männlicher Chirurg würde kleine Mädchen reihenweise aus rein rituellen bzw. religiösen Gründen einen Teil ihrer Genitalien entfernen. Was wäre da wohl los?

    Hallo Kate,
    Das hast du eine richtige Ärzte-Odysseehinter dir. Was dir und deinem Sohn angetan wurde an ärztlicher Desinformationund Falschbehandlung, stimmt traurig.

    Um deine bereits im Thread-Titel gestellte Frage zu beantworten: Ja, es wareine Fehlentscheidung. Nach allem was Du hier berichtet hat, war es das.

    Dein Sohn hatte deinen Schilderungen zu urteilen, eine normale entwicklungsbedingte,physiologische Phimose und hätte keiner Behandlung erfordert. Das Ballonierenbei der Vorhaut ist auch im Rahmen der normalen Entwicklung. Siehe diesenArtikel und die darin enthaltenen Information:http://flexikon.doccheck.com/de/Ballonieren…ign=DC%2BSearch

    Die medizinische Fehlbehandlung begann schon beim Kinderarzt: Es istüberhaupt nicht Sinn der Sache bei der U-Untersuchung das Kind auf die Präsenzirgendwelcher Phimosen zu untersuchen oder auf fehlende Zurückziehbarkeit zukontrollieren.

    Ich werde dir nun deine Fragen beantworten:


    "1. ich habemittlerweile alle Unterlagen zur OP angefordert. Abgerechnet wurde bei der KKeine Präputiumplastik und Frenulumplastik. Ist das richtig abgerechnet, wenndie Eichel immer komplett frei liegt?"

    – Definitiv Nein. Ganz sicher nein. Eine Präputiumsplastikbedeutet eine Operationstechnik, bei der die Vorhaut vollständig erhaltenbleibt und kein Stück der Vorhaut entfernt wird. Vor allem aber geht esüberhaupt nicht, dass am Ende eine ganz andere Operation durchgeführt wird alsdie, die der Patient und deinem Fall sein gesetzlicher Stellvertreter eingewilligthaben.

    "2. wie finde ichheraus, welcher Stil bei ihm angewandt wurde? Im entspannten Zustand liegt dieNarbe hinter der Eichel. Ich habe bereits morgens einen errigierten Zustandgesehen. Dann befindet sich die Narbe ca. auf der Hälfte des kleinen Schaftes.Bedeutet das, dass Teile des inneren vorhautblattes (das weiss ich erst dankeurer Seite) erhalten geblieben sind?"

    Das ist schwer zu sagen. Es gibt streng genommen überhaupt keine"Beschneidungsstile".
    Diese Stil-Bezeichnungen –"High-Tight, "Low-Loose" usw.– sind keine medizinischenBegrifflichkeiten sondern Begriffe aus der Fetischisten-Szene. Es gibtverschiedene Beschneidungstechniken und dazu noch individuelle Unterschiedezwischen den Operateuren, die dann dazu führen, dass die Vorhautentfernungradikaler oder weniger radikal ausfällt oder mehr vom inneren als vom äußerenVorhautblatt erhalten bleibt. Die Unterschiede werden dann von Fetischistennachträglich in "Stile" unterteilt.
    Aber kein Operateur geht hin und sagt"Ich mache jetzt eine "High-Tight"-Beschneidung" -zumindest kein normaler Operateur.

    3. wie gehe ich weiter damitum? Soll ich weiter offen mit ihm sprechen, in wenigen Jahren wird er mitseiner Mutter nicht mehr über seinen penis reden wollen? Was habt ihr euch voneuren Eltern diesbezüglich gewünscht?
    - Ja, ich denke auch, dass es besserwäre, offen und unverkrampft über diese Themen reden würdet.

    4. soll ich ihn weiter (sowie wir jeden Abend Zähne putzen) zum „reinstecken“ ( zurvorhautwiederherstellung) so nennen wir es- animieren oder soll ich es lassenund ihm die Entscheidung selbst überlassen? Konsequenzen versteht er ja jetztnoch nicht.


    – Ich verstehe ehrlich gesagt nicht,was du darunter verstehst. Eines musst Du aber wissen: Eine Vorhautwiederherstellungist nur etwas für ausgewachsene Männer. Das ist keine leichte Angelegenheit,es lässt sich nicht so ohne weiteres und nicht ohne Hilfsmittel bewerkstelligen
    Dem würde ich mich anschließen.

    Zitat von Zipfelmuetze

    Was du aber machen kannst, ist, ihm behutsam zu erzählen, dass es da eine Methode gibt, mit der er später, wenn er die Konsequenzen versteht, seinen Zustand wieder so ähnlich wie vorher bekommen kann, wenn er das dann möchte (dabei könntest du ihm dann helfen bei der Beschaffung der nötigen Hilfsmittel, aber das ist jetzt erst mal Zukunftsmusik). Ich denke, dass ihm die Hoffnung psychisch helfen kann.


    5. ich habe der Chirurgin mitgeteilt,dass es psychische Probleme bei ihmgibt. Sie hat mir einen kinderpsychologen empfohlen. ich will aber diesmal meinunangenehmes Bauchgefühl nicht wieder ausschalten. Nicht, dass ich ihm mitsolch einem schritt das Gefühl gebe, er und sein penis sind völlig krank.

    – Das ist grundsätzlich keine verkehrte Idee. Erst recht, wenn es wie offenbar bei deinem Sohn erste Hinweise vorliegen, dass ihn die Beschneidung und deren körperliche Folgen psychisch ziemlich mitgenommen haben, wasleider eine "normale" Reaktion auf einen extremen Eingriff auf einen psychisch hoch-besetzten Körperteil ist. Es müsste dann in jedem Falle ein Kinderpsychologe sein, der für solche Fälle sensibiliert ist und den Eingriff und dessen psychologischen Folgen auch ernst nimmt. Ich würde an deiner Stelle aber erst einmal abwarten, und deinem Bauchgefühl vertrauen. Es eilt sicher nicht.

    *** **** ****

    "Ich wünschte, ich hätte solche Seiten wie diese vorher gefunden. Bitte verurteilt mich als Mutter nicht, die gedacht hat- sie handelt im Interesse ihres Kindes."


    Nein, wir werden dich ganz sicher nicht verurteilen. Du bist selbst Opfer. Man hat dich letztendlich betrogen. Man hat dich mit falschen, komplett veralteten und in jedem Falle – nach aktuellen nationalen wie internationalen Behandlungs- und Diagnosestandards – unsachgemäßen Informationen versorgt und dich so dazu gebracht einer Operation zuzustimmen, die du ansonsten niemals zugestimmt hättest. Ob dieser Betrug nun "nur" aus verantwortungslosen Unwissen der Ärzte erfolge oder aus Vorsatz müsste noch geklärt werden.

    Wenn es mein Kind wäre, und ich notwendige Zeit dafür aufbringen könnte, dann würde ich die verantwortlichen Mediziner verklagen - sowohl den Kinderarzt als auch die Kinderchirurgin.

    Das ist vermutlich in der jetzigen Zeit die einzige Möglichkeit, wie man solche Ärzte zu einem Einlenken bringen kann,indem man ihnen mal "ordentlich auf die Finger klopft".

    Diese Ärzte werden sonst sei es aufgrund der Verantwortungslosigkeit, sich über die zeitgemäßige Behandlung vonVorhautproblemen und der normalen Entwicklung der Vorhaut zu informieren, oderaus sonstigen Motiven immer weiter die Unwissenheit von Eltern ausnutzen undkleinen Jungen schaden.

    Mediziner sind ethisch und rechtlich verpflichtetsich auf dem neuesten medizinischen Stand zu halten, sich zu informieren überdie natürliche Entwicklungsgeschichte des Körperbereichs, den sie behandeln,über aktuelle Therapieverfahren, über die korrekte Diagnosestellungeinschließlich der Differenzierung zwischen pathologischen(krankhaften) undphysiologischen (normalen) Zuständen. Ganz besonders dann, wenn irreversibelund Gewebe-entfernende Behandlungen im Raume stehen. Die Therapiefreiheit von Ärzten hatauch Grenzen.

    Der Gesetzgeber hat zwar vor einiger Zeit dieBeschneidung von Jungen explizit straffrei gestellt, aber wenn die Einwilligung in den operativen Eingriff unter Vortäuschung falscher Tatsachen oder auf Grundlage falscher Informationen erfolgte, und zudem noch ein ganz andere Operation vorgenommenwurde als jene, der zuvor eingewilligt wurde, dann ist das immer noch ein krimineller Akt.