Beiträge von Sokrates

    Richtig, das macht die Sache ja eher noch schlimmer. Ich gehe davon aus, dass dieser Eingriff bei NikSerof etwa um das Jahr 2010 herum erfolgt ist. Das war bereits im Informationszeitalter und es gab zu diesem Zeitpunkt noch viele weitere Studien zu diesem Thema. Diese Ärztin hat den Stand der Wissenschaft offenbar ignoriert. Es kann natürlich sein, dass in diesem Fall wirklich eine Narbenphimose vorgelegen hat, was den Eingriff etwas stärker indiziert hätte. Eine Radikalbeschneidung mit Entfernung des Frenulums, so wie sie der TE beschreibt, hätte man sich aber sicher sparen können.


    Ja, aber was ich noch hätte schreiben wollen, aber es dann nicht getan habe: Østers Studie und seine Erkenntnisse gingen an englischsprachigen und erst recht der deutschsprachigen Sekundär-Literatur vollkommen vorbei.

    Außerdem hat Øster die Ergebnisse seiner Studie in einer etwas missverständlichen Art und Weise dargestellt. Obwohl man natürlich annehmen müsste, Leute, die ein Medizinstudium absolvierten, wären in der Lage, das zu entziffern. Øster unterschied in verschiedene Grade der Zurückziehbarkeit - "Tight Prepuce" (dt. Enge Vorhaut), "Adhesions" (dt. Verklebungen) sowie den schwersten Grad der kompletten Nicht-Zurückziehbarkeit, die er als "Phimosis" (dt. Phimosis) bezeichnete. Wenn man mal einen Blick auf den Originalartikel wirft, so sieht man, dass diese drei Grade in keiner Tabelle zusammengefasst wurden.


    Das, was Øster in seiner Studie als "Phimose" bezeichnete hat nichts mit dem zu tun, was heute in der Fachliteratur als Phimose bezeichnet wird -weder eine pathologische Phimose noch eine physiologische Phimose.

    Dies führte zu Fehldarstellungen in der Sekundärliteratur, dass lediglich 8% der 6-Jährigen und 3% der 12-Jährigen eine - irgendwie behandlungsbedürftige - "Phimose" aufweisen würden und entsprechend 92% der 6-Jährigen und 97% der 12-Jährigen eine vollständig zurückziehbare Vorhaut hätten. Dabei hatten laut Øster tatsächlich noch ganze 77% der 6-Jährigen und immerhin noch 40% der 12-Jährigen eine komplett oder teilweise nicht-zurückziehbare Vorhaut.

    Auch beschrieb Øster alle drei Grade der Nicht-Zurückziehbarkeit als physiologisch und nicht-behandlungswürdig.

    Innerhalb der indigenen Bevölkerung scheint der Eingriff zumindest hier in der Gegend ultraselten zu sein.


    Aus welcher Gegend kommst Du denn, wenn die Frage erlaubt ist. Du kannst mir diese Frage auch gerne per PM beantworten.


    Ganz einfach? Hattest Du abgesehen von der fehlenden Zurückziehbarkeit irgendwelche Beschwerden - Infektionen oder Entzündungen?
    Hattest Du einen weißlichen Ring aus erhärtetem Narbengewebe an der Vorhautspitze? Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass eine Lichen-sclerosus bedingte narbige Phimose sehr selten auftritt. Also die Grundwahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich eine pathologische Phimose war, ist nicht sehr hoch.

    Die Unterschied zwischen physiologischer Phimose und pathologischer Phimose erkennt man ziemlich eindeutig an der Vorhautöffnung.


    Die physiologische Phimose kennzeichnet sich durch einen gesunde, nicht-narbige Vorhautöffnung. Wenn man bei einer physiologischen Phimose die Vorhautöffnung leicht vorsichtig zurückzieht, stüplt sich das innere Vorhautblatt nach außen, was an eine Nelken-Blume erinnern soll und in der englischsprachigen Fachliteratur über die Diagnose und Therapie der Phimose daher sehr häufig als "flowering" bezeichnet wird. Die Vorhaut ist in der Regel "geschlossen", das heißt die die Eichel und die Harnröhrenöffnung sind überhaupt sichtbar.

    Die pathologische Phimose hingegen kennzeichnet sich durch einen weißlichen, Rarbenring entlang der Vorhautöffnung, der mehrheitlich durch eine Hauterkrankung namens Lichen sclerosus verursacht wird. Eichel und Harnröhrenöffnung sind häufig selbst ohne Versuch zur vorsichtigen Retraktion sichtbar, weil der Narbenring die Vorhaut offen hält.

    Hier sind zwei Bilder aus einer Fachzeitschrift von einer physiologischen Phimose und einer pathologischen Phimose. Der Unterschied ist augenfällig. https://www.cfp.ca/content/53/3/445#F1

    Darüber hinaus wird eine physiologische Phimose in der Fachliteratur als behandlungsbedürtig bezeichnet, wenn die physiologische Phimose mit wiederkehrenden Balanoposthitiden (Entzündungen von Eichel und Vorhaut) oder wiederkehrenden Harntraktinfektionen einhergeht.

    Zusammengefasst sind also "Urolüges" Worte, dass eine beschwerdefreie (ohne Narbendring, Entzündungen und Infektionen) Phimose NIE behandlungsbedürftig ist, vollkommen richtig.

    Ich glaube weniger, dass die Diagnose Phimose falsch war. Nur die Operation war vielleicht verfrüht oder hätte sich vermeiden lassen. Das ist ja aber nicht klar.Unterhalten kann ich mich natürlich mit ihr, ich habe da keine Angst. Nur was soll ich ihr sagen?


    Wenn wir hier von einer Fehldiagnose sprechen, dann meinen wir eine fehlerhafte Diagnose einer pathologischen, krankhaften Phimose, die dann einer Behandlung erfordert hätte. Dass Du damals, als 10-jähriger, eine nicht-zurückziehbare Vorhaut hattest, ist unbestritten. In der englischsprachigen Fachliteratur wird dieser Zustand heute in aller Regel physiologische Phimose bezeichnet. Aber genau das ist der springende Punkt: Eine nichtzurückziehbare Vorhaut ist noch lange kein Krankheit.

    Hallo NikSerof,

    willkommen hier im Forum.
    Weißt du, was mich schockiert? Es ist die Tatsache, dass sich hier in letzter Zeit Berichte von jungen Männern um die 20 häufen, die unter der Scheindiagnose "Phimose" im Kindesalter ihrer Vorhaut beraubt wurden. Ich habe bereits im Jahr 2000 sehr gut über die negativen Folgen einer Vorhaut-Amputation bescheid gewusst. Taylors Arbeit, die erstmals die nervale Ausstattung der Vorhaut unter die Lupe nahm, stammt aus dem Jahr 1997 und man konnte bereits um die Jahrtausendwende im Netz nachlesen, dass die Vorhaut sexuell äußerst wichtig ist und Beschneidungen im Kindesalter unnötig bzw. die meisten Vorhautverengungen vor Abschluss der Pubertät keiner Behandlung bedürfen.


    Dass die Entwicklung der Vorhaut zur vollständigen Retrahierbarkeit und bis zum Abschluss der Pubertät andauern kann, ist sogar schon seit 1968 bekannt, als Dr. Jakob Øster mit seiner Studie "Further Fate of the Foreskin" die ersten Daten über die Vorhautentwicklung bis zum Ende der Pubertät veröffentlichte.


    Schon vor einigen Jahren übersetzte ich einen Artikel Østers, erschienen 1976 in der Zeitschrift "Clinical Pediatrics", in welchem dieser die Ergebnisse seiner vorigen Studie nochmals in klaren Worten zusammenfasste.


    Ich gehe mal davon aus, dass sie heute anders handeln würde. Die Leitlinie sollte sie ja kennen. Meines Wissens ist es aber auch nicht verpflichtend, nach einer Leitlinie zu handeln. Ich weiß nicht ob das was bringt und fände es sogar etwas anmaßend, wenn ich als Laie einer studierten Ärztin sagen sollte, wie sie zu handeln hat. Ich meine, wie soll das denn bei ihr ankommen, wenn ich da mit der Leitlinie ankomme und ihr das gebe? Das sieht dann doch so aus als würde ich sagen wollen, dass sie keine Ahnung von ihrem Beruf hat. So stößt man doch garantiert nicht auf offene Ohren.


    Lieber NikSerof

    Ich will dich nicht zwingen oder nötigen etwas zu tun, was Du nicht tun möchtest. Ich kann mir vorstellen, einen Artz wegen einer Fehldiagnose zu konfrontieren, erfordert einiges an Mut und Überwindung, und ist für manchen auch ein in psychisch-seelischer Hinsicht schwieriges Unterfangen.

    Aber wenn es nur daran liegt, dass du glaubst, als Laie hättest Du kein Anrecht, eine studierte Ärtzin zu belehren, dann solltest Du Sie wirklich zu ihr gehen und mit ihr das Gespräch suchen. Also wenn das der einzige Hinderungsgrund ist, und du ansonsten keine Probleme hättest, zu deiner Kinderärtzin zu gehen und mit ihr das Gespräch zu suchen. Denn schließlich bist Du es, der mit den Folgen ihrer Diagnose leben muss - und das ein Leben lang.

    Dann bin ich offenbar nicht der einzige, dem bei Heinrich Hoffmanns Daumenlutscher-Konrad im Zusammenhang mit der Androhung, "vom Arzt meinen Schnibbel abschneiden zu lassen", ebenfalls diese Assoziation kam. Mein Vater fand den "Struwwelpeter" (von 1845, also aus dem Biedermeier!) nämlich auch ganz toll.


    Dabei sollte man anmerken, dass die massenhafte Beschneidung von Jungen zur "Masturbationsprophylaxe" erst nach 1850 begann. Hoffmann hat hier gewissermaßen schon einen zukünftigen Trend vorrausgesagt.

    Mir ging es in diesem Beitrag vor allem darum, die "Argumentationsstrategie" Radtkes zur Verteidigung einer vermeintlichen rechtlichen Zulässigkeit der Beschneidung herauszuarbeiten. Und diese Argumentationsstrategie ist tatsächlich wirklich extrem.

    Henning Radtke erklärt das Erziehungsrecht nach Artikel 6 (2) Grundgesetz zu einer Art "Super-Grundrecht", welches die Grundrechte der eigenen Kindern faktisch aushebelt. Das Erziehungsrecht überträgt die Grundrechte der Kinder in die vorläufige Verwaltung der Eltern, die über diese Grundrechte verfügen ("disponieren" wie Ratkes es nennt) können als wären die Kinder eine Erweiterung ihres eigenen Körpers.

    Statt Grundrechte hätte ich wohl besser Rechtsgüter schreiben soll. Rechtsgüter sind der Inhalt des Rechts. Sie sind das, was die Rechte dem Rechteinhaber garantieren.

    Radtkes Rechtaufassung ist wohl besser damit beschrieben, dass die Rechtsgüter der Kinder unter die freie Verwaltung des Eltern gestellt werden. Eine Verwaltung der Grundrechte kann nämlich auch anders, kinderfreundlicher, verstanden werden. Nämlich so, dass die Eltern die Grundrechte ihrer Kinder in deren besten Interesse verwalten, diese Rechte wahren und schützen sollen. Das ist aber nicht das, was Radkte meint. Nein, die Grundrechte des Kindes sind praktisch vollständig im Besitz der Eltern. Henning Radtke schreibt ja nicht von einer Berechtigung über das Grundrecht auf Körperliche Unversehrheit zu "disponieren", sondern von einer Berechtigung der Eltern, über die körperliche Unversehrheit zu disponieren. Die Eltern "disponieren" (d. h. verfügen) über die körperliche Unversehrtheit des Kindes an sich.

    Das mag zwar auf den ersten Blick nach einer Kleinigkeit aussehen, ist aber ein großer Unterschied. Das ist nämlich sogar noch extremer, oder anders ausgedrückt noch bösartiger. Die elterlicher Herrschaft über das eigene Kind ist damit sogar noch weitreichender. Die Eltern verfügen nicht einfach nur Grundrechte ihrer Kinder als Stellvertreter, sie besitzen diese Grundrechte und können damit über die Rechtsgüter, die diese Grundrechte garantieren – in diesem Fall den Körper ihrer Kinder– so beliebig und frei verfügen wie ihre eigenen Körper. Das einzige, was diese totale Herrschaft der Eltern über die Rechtsgüter des Kindes noch einschränkt, ist die Garantie des Kindeswohls.

    Mir ging es in diesem Beitrag vor allem darum, die "Argumentationsstrategie" Radtkes zur Verteidigung einer vermeintlichen rechtlichen Zulässigkeit der Beschneidung herauszuarbeiten. Und diese Argumentationsstrategie ist tatsächlich wirklich extrem.

    Henning Radtke erklärt das Erziehungsrecht nach Artikel 6 (2) Grundgesetz zu einer Art "Super-Grundrecht", welches die Grundrechte der eigenen Kindern faktisch aushebelt. Das Erziehungsrecht überträgt die Grundrechte der Kinder in die vorläufige Verwaltung der Eltern, die über diese Grundrechte verfügen ("disponieren" wie Ratkes es nennt) können als wären die Kinder eine Erweiterung ihres eigenen Körpers. In Radtkes Argumentation kommen Kinder als eigenständige Grundrechtsträger gar nicht mehr vor. So stellt sich auch gar nicht mehr die Frage, wie eine medizinisch nicht-indizierte Beschneidung eines nichteinwilligungsfähigen Jungen mit dessen Grundrecht auf körperlichen Unversehrheit des Jungen vereinbar sein soll. Eine Einwilligung des Vaters in die Beschneidung (oder jede andere objektive Körperverletzung) des Sohnes ist demnach juristisch grundsätzlich gleichbedeutend wie die Einwilligung des Vaters in seine eigene Beschneidung oder jeder andere Verletzung seines Körpers. Einzige Einschränkung ist das Kindeswohl.

    Eigentlich ist das Recht auf Kindeswohl als zusätzliches Rechtsgut des Kindes gedacht - um damit elterliche Pflichtverletzungen oder schädliche Verhaltensweisen zu sanktionieren, die noch nicht direkt die anderen Rechtsgüter des Grundgesetzes und die zu diesen Schutz geschaffenen Strafgesetze berühren. Aber aus Sicht Raktes ist es das einzige Recht, das das unmündige Kind noch selbst besitzt.

    Natürlich kann man sich fragen, ob Grundrechte, die durch Dritte nach Gutdünken "verwaltet" werden, überhaupt noch existieren - und sei es auch nur auf dem Papier.


    Ratkes Position lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Grundrechte des Grundgesetzes treten erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres in Kraft. Bis dahin können die Eltern nach Belieben über die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Grundrechte ihrer Kindern verfügen innerhalb der - unbestimmten - Grenzen des Kindeswohls.

    Hallo

    Das ist natürlich keine allzu leicht zu beantwortete Frage.

    Wequer hat dir schon einige gute Links/Quellen genannt. Ich mein "objektiver" als eine Leitlinie geht es praktisch nicht.

    Grundsätzlich gibt es zwei Argumentationsstrategien: 1. "Die Sachliche" und 2. "Die Moralische".

    Die 1. Argumentation besteht im wesentlichen darin, die Auswirkungen, Risiken und Negativfolgen der Beschneidung zu erklären.

    Die 2. Argumentation besteht darin, die Beschneidung moralisch zu verurteilen, das moralisches Unrecht und die Grausamkeit des Eingriffs an Wehrlosen herauszuarbeiten und so eine Position der moralischen Überlegenheit zu etablieren. Diese Argumentation kommt selbsterklärend nur infrage, wenn sich die Diskussion um die Beschneidung von Kindern behandelt.

    Natürlich können beide Argumentationsstrategien auch gemischt werden.

    Welche Argumentationsstrategie die erfolgsversprechende ist, hängt von der jeweiligen Diskussion ab. Es kommt auch darauf an, was dein Ziel dieser Diskussion ist. Geht es dir primär darum, die anderen Diskussionsteilnehmer zu überzeugen. Oder geht es dir darum, die Leser dieser Diskussion zu überzeugen?

    Eine zu sehr auf moralische Empörung abzielende Textbeiträge mag manche Leser abschrecken. Niemand mag gerne "geshamed" werden. Anderseits sind die Menschen zu 90% emotionale Wesen. "Moral" ist eine der stärksten Emotionen überhaupt. Und gerade eine moralische Argumentationsstrategie, die die Menschen emotional berührt, ihr moralisches Gerechtigkeitsgefühl triggert, kann sehr große Wirkung erzielen.

    Einen praktischen Tipp für dich: Vielleicht würde es dir helfen, wenn Du dir einen oder mehrere Standardtexte zurechtlegtst, Die du dann immer bei Bedarf - natürlich leicht überarbeitet und der jeweiligen Diskussion angepasst - ganz oder teilweise verwenden kannst. Dann ersparst Du dir Schreibarbeit und musst nicht immer alles von vorne schreiben.

    Von der Forums-Community wenig beachtet, wurde 2018 der Jurist Henning Radtke vom Bundesrat zum Richter im Bundesverfassungsgericht (1. Senat) gewählt.

    Hennig Radtke trat während der "Beschneidungsdebatte" 2012 als juristischer Verteidiger der zwangsweisen Beschneidung von Jungen auf.

    Ich bin hier auf einen älteren Blogeintrag von Antje Shrupp von 2012 gestoßen, in der sie von einer Podiumsdiskussion mit Radtke berichtet:


    Zitat

    Interessant fand ich vor allem den Hinweis von Richter Henning Radtke, dass es bei den Grundrechten, die hier gegeneinander abgewogen werden, nicht etwa um Kindeswohl versus Religionsfreiheit der Eltern geht (wie eigentlich ständig überall geschrieben steht, auch heute wieder in der taz – ) sondern um das Erziehungsrecht. Also um § 6 des Grundgesetzes, wo das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder festgeschrieben ist.Thema ist also nicht, ob Religionen irgendwelche Sonderrechte bekommen sollen, sondern es geht um die Frage (die eben auch in anderen, nicht-religiösen Kontexten aufkommen kann), in welchen Fällen der Staat in das elterliche Erziehungsrecht quasi hineinregieren darf. Laut Radtke ist diese Grenze ebenfalls klar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und liegt da, wo die Menschenwürde des Kindes missachtet wird und das Kindeswohl in Gefahr ist. Nach der bisherigen deutschen Rechtssprechung wird diese Grenze zum Beispiel überschritten bei Schlägen und körperlicher Züchtigung – weil Schläge immer die Würde des Kindes beschädigen, das ist ihr Zweck – oder etwa bei Sterilisationen. Dass eine Beschneidung auch problematische Begleitumstände haben können, sei nicht ausreichend, um hier von einer genenerellen Kindeswohlgefährdung auszugehen, jedenfalls nicht, wenn man die Maßstäbe an dieser Stelle nicht im Vergleich zur bisherigen Rechtssprechung völlig verschieben wolle, meinte Radtke.


    Merkt jemand was? Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit kommt in dieser Abwägung gar nicht vor.

    Radtke stellt den Rechtskonflikt rund um die Beschneidung minderjähriger Jungen einseitig als Abwägung zwischen dem Kindeswohl und dem Recht auf elterliche Erziehung dar.

    Radtke hat 2012 auch eine längere Stellungnahme zum "Beschneidungsgesetz" verfasst, in der die körperliche Unversehrtheit zumindest vorkommt.

    Um den Inhalt kurz zusammenfassen: Ratke "gelingt" hier eine – ausgesprochen perfide – Argumentation, die Jungen und letztendlich allen Kindern das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit abspricht.

    Wie "gelingt" ihm das? Der Schlüssel liegt im elterlichen Erziehungsrecht.

    Ratke erwähnt in seiner Stellungnahme das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit und erkennt sogar an, dass alle "ärztlichen Heileingriffe" zunächst einmal den "objektiven Tatbestand des 223 StGB" (Körperverletzung) erfüllen – auch die Beschneidung. Aber solche Körperverletzungen seien legal, wenn sie mit der Einwilligung der betroffenen Person erfolgen. Im Falle von nichteinwilligungsfähigen Kinder liege dieses Einwillgungsrecht als Teil des Erziehungsrechts bei den Eltern. Diese Berechtigung der Eltern, selbst in Körperverletzungen ihrer Kinder einzuwilligen, werde wiederum nur durch das Kindeswohl eingeschränkt.

    Radtkes Argumentation bedeutet in letzter Konsequenz, dass grundsätzlich alle von den Eltern bewilligten Körperverletzungen von Kindern legal sind, sofern diese mit dem – vergleichsweise beliebig definierbaren – Kindeswohl in Einklang stehen.

    Kinder sind nicht mehr durch das Grundrecht auf körperlichen Unversehrheit geschützt, sondern nur noch durch das deutlich schwammigere Recht auf Schutz durch Gefährdung ihres Kindeswohl.

    Ratkes Argumentation mag für uns sehr schwer zu verstehen sein. Sie ist auch unverständlich. Seine ganze Argumentation ist gekennzeichnet durch eine zynische Gleichgültigkeit gegenüber den Grundrechten von Kindern, die juristisch zu Willkürobjekten ihrer Eltern degradiert werden. Ratke selbst in einem mitleidslosen Juristendeutsch von der "der Berechtigung der Eltern, über die körperliche Unversehrheit ihrer Kinder zu disponieren".

    Sie beruht auf einer Rechtsauffassung, dass Kinder bis zum Erreichen der Volljährigkeit sozusagen juristische Sklaven ihrer Eltern sind. Dies war auch tatsächlich lange Zeit das vorherrschende Dogma in den Rechtssystemen der westlichen Welt. Es war auch der Grund, warum selbst grausamste Gewaltanwendungen gegen Kinder, die bei Erwachsenen schon längst als strafbare Körperverletzungen galten, lange Zeit als völlig legal angesehen wurden. Mittlerweile gilt diese Rechtsauffassung in den meisten Rechtsystemen allerdings als antiquiert, und gilt in Deutschland eigentlich seit langem unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach geurteilt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes im vollen Umfang auch für Kinder gelten.


    Und jetzt ist ausgerechnet dieser Mann, der unter Berufung auf das Erziehungsrecht der Eltern den Kindern Grundrechte abspricht, über die Einhaltung eben jener Grundrechten wachen?
    Wie bereits erwähnt hat Ratkes Argumentation, die weit über die Frage der Beschneidung männlicher Kinder oder die körperliche Unversehrheit hinaus. Wie viele andere Gewalttaten, Zwangsmassnahmen, Körperverletzungen an Kindern lassen sich nach dieser Argumentation noch rechtfertigen? Wieviele andere Grundrechte möchte Radtke Kindern mit dem Erziehungsrecht noch absprechen und den Eltern zur "

    Wie kann es passieren, dass Leute mit einem derartigen antiquierten Vorstellung über die Rechte der Kinder wie Ratke Bundesverfassungsrichter werden kann?

    Wie ist es möglich, dass ein Mann, der letztendlich Gewalt gegen Kindern, zumindest in gewissen Umfang rechtfertigt und allen Ernstes Eltern eine "Berechtigung, über die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu disponieren" zubilligt, Richter an Deutschlands obersten Gericht werden kann?

    Danke für diesen Video-Link.

    Genau diese Sendung hatte ich im Kopf als ich schrieb:

    Zitat

    Ich kann mich noch recht dunkel daran erinnern, dass die Beschneidung im

    Zuge der Beschneidungsdebatte auch mal kurz Thema bei "Domian" war, undwar Domian als eigentlich relativ beschneidungs-kritisch eingestellt in Erinnerung geblieben."


    Obwohl so dunkel war die Erinnerung wohl doch nicht. An diesen Anrufer kann ich mich noch sehr gut erinnern.

    Mit einem Satz zusammengefasst.

    Das Geschreibsel lohnt das Geld nicht. Das Machwerk ist voll von Fehl Informationen wie eine Morgenlatte kommt durch eine volle Blase und so einen Blödsinn. Und die Hygiene Keule schwingt er auch wieder :FP01

    Könntest Du das etwa genauer ausführen. Was meinst Du genau mit "Fehlinformationen" ? Und was meinst Du mit "Hygiene Keule"?

    PS: Danke im Vorraus für deine Mühen.

    Kennt jemand von euch zufällig dieses Buch oder hat es vielleicht selbst gelesen.
    Phimose Ratgeber: Das BESTE Buch zum Thema „Phimose“ klärt Sie ausführlich über die 20 wichtigsten Fragen auf die Sie über Phimose wissen sollten

    Es ist von einem gewissen Jürgen Wude. (Der Name sagt mir persönlich gar nichts)

    Ich bin durch Zufall auf dieses Buch gestoßen. Es ist auf Platz 11 der Amazon-Bestseller Liste im Berreich "Kinderbücher über Krankheiten" und auf Platz 23 in "Gesundheit für Kinder".

    Es hat auch 64 Kundenrezensionen.

    Das sind sehr hohe Platzierungen wenn man bedenkt, dass dieses Buch allem Anschein noch nicht mal in einem richtigen Verlag erschienen ist.

    Das alles überrascht mich, hielten sich die Zahl der Rezensionen und die Verkaufszahlen bei Büchern zu diesem Thema in der Vergangenheit doch eher in Grenzen. Es könnte sich möglicherweise um das meist gekauftete Buch zu diesem Thema Beschneidung/Vorhaut auf Amazon handeln.

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier unbeliebt mache. Aber für mich hat dieses Datum keine allzu große Bedeutung. Aus verschiedenen Gründen.

    Erstens weil für mich dieses Thema die letzten Jahre immer irgendwie im Hinterkopf präsent war.

    Zweitens hatte ich damals die Debatte und die Geschenisse die zum Beschneidungsgesetz von Anfang an intensiv verfolgt und auch, soweit es mir möglich war, begleitet. Das war eine sehr emotionale bewegende und aufwühlende Zeit für mich. Und ich erinnere mich, dass das Beschneidungsgesetz schon lange vor dem 12. 12. 2012 faktisch beschlossene Sache. Die Abstimmung vom 12. 12. 2012 war gewissermaßen nur noch der formale Abschluss eines längeren Prozesses, dessen finales Ergebnis schon Monate vorher unausweichlich feststand. Deshalb hat der 12. 12. für mich persönlich keine allzu große emotionale Bedeutung.

    Schrecklich. Also mich überrascht das ehrlich gesagt total.

    Ich kann mich noch recht dunkel daran erinnern, dass die Beschneidung im Zuge der Beschneidungsdebatte auch mal kurz Thema bei "Domian" war, und war Domian als eigentlich relativ beschneidungs-kritisch eingestellt in Erinnerung geblieben.

    Aber diese Diskussion ist der völlige Kontrast dazu. Domian reagiert erschreckend unsensibel auf den Anrufer und er verharmlost diesen Eingriff auch ziemlich.

    Kann sich noch jemand an Yael Adler erinnern? (Ihr Buch war vor einem Jahr Thema in diesem Forum) Frau Adler hat mittlerweile einen Medizin-Podcast mit dem Titel "Wir müssen reden Frau Doktor".

    In Folge 5 ihres Podacast interviewt Adler den Berliner Urologen Dr. Frank Christoph. Frau Adler befragt Christoph auch zum Thema Beschneidung, worauf dieser nicht nur Unsinn über die Beschneidung vom Stapel lässt sondern auch wissenschaftlich widerlegte Falschinformation zum Thema Vorhautentwicklung und Phimose vom Stapel lässt.

    Gleich zu Beginn erklärt er, dass die Vorhaut im Alter von 8, 9 Jahren zurückziehbar sein sollte. Das würde uns der "gesunde Menschenverstand" sagen.

    Zitat von Dr. Frank Christoph ( ab circa min 16:30)

    Irgendwann kommt der Punkt, wo auch der gesunde Menschenverstand uns sagt. Naja mit 8, 9 sollte da schon die Vorhaut zurückzuziehen sein.

    Dieser Altersgrenze von 8-9 Jahren hat natürlich keine wissenschaftliche Grundlage. Grundsätzlich sollte vollkommen klar sein, dass in Zeiten von evidenz-basierter Medizin die Diagnostik nicht auf einen beliebig definierbaren "gesunden Menschenverstand" basieren kann, sondern auf <b>klinischen Studien</b>.

    Studien zur Vorhautentwicklung zeigen, dass im Alter von 8 Jahren – je nach Studie – zwischen 21% bis 72% der Jungen ihre Vorhaut vollständig zurückziehen können. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass zwischen 79% bis 28% der Jungen in dieser Altersgruppe ihre Vorhaut nur ein Stück weit oder überhaupt nicht zurückziehen können. (1-9)

    Es gibt auch keine in den letzten Jahren in der internationalen Fachliteratur veröffentliche Übersichtsarbeit und auch keine aktuelle Leitlinie einer nationalen oder internationalen medizinischen Fachgesellschaft, die eine solche Altersgrenze nennt, oder überhaupt die Behandlungsbedürftigkeit einer nicht-zurückziehbaren Vorhaut am Alter festsetzt.

    (Davon abgesehen sollte uns der gesunde Menschenverstand eigentlich sagen, wenn man sich schon auf ihn statt auf wissenschaftliche Belege berufen muss, dass ein Junge, der in den ersten 8 Jahren seines Leben keine Probleme mit seiner nicht-zurückziehbaren Vorhaut hatte nicht auf einmal eine zurückziehbare Vorhaut braucht)

    Im weiteren Verlauf des Interviews charakterisiert Dr. Christoph die Beschneidung ganz generell als ziemlich harmlos.

    Als Beleg für die Harmlosigkeit doziert er über eine vermeintliche " Studie" von "Kollegen aus San Francisco" über die Penisempfindlichkeit, die mit einer "Feder" vorgenommen worden sei:

    Zitat von Dr. Christoph Frank (ab Minute 17:30)

    Es gab eine witzige oder interessante Studie, die die Kollogen aus San Francisco mal gemacht haben. Die haben beschnittene Männer mit 'ner Feder, also die Eichel dieser Männer mit 'ner Feder bestrichen. Und die mussten dann halt feststellen: Merk ich da was oder nicht.U nd die unbeschnittenen haben das Gleiche bekommen. Das waren etwa 100 pro Gruppe. Und ja, die unbeschnittenen waren empfindlicher. Die haben das eher bemerkt, wenn die Feder an der Eichel entlang rieb. So jetzt sagen wir also, dass der unbeschnittene Mann empfindlicher an der Eichel ist, das heißt aber nicht, dass der dann auch ein besseres Sexualempfinden oder ein befriedigenderes Sexualleben. Denn das hat man die Männer natürlich auch befragt und siehe an: Beide Gruppen waren gleich glücklich.

    Das Problem ist nur: Eine solche Studie gibt es nicht. Zumindest nicht mit der Versuchungsanordnung wie Dr. Christoph sie beschreibt.

    Es existiert nur eine einzige unter den wenigen Studie zur Penisempfindlichkeit, die jemals in San Francisco durchgeführt wurde: Die Studie von Sorell, Synder und Reiss et al. "Fine-Touch pressure thresholds in the adult penis".
    Diese wurde aber selbstverständlich nicht mit einer "Feder" durchgeführt sondern mithilfe sog. Monofilamenten nach Semmes-Weinstein - spezielle neurologische Untersuchungsinstrumente. Diese Studie umfasste aber, anders als von Christoph behauptet, keine Befragung der Studienteilnehmer nach ihrem subjektiv empfundenen Sexualleben. Dafür untersuchte die Studie nicht nur die Empfindlichkeit der Peniseichel sondern auch die Vorhaut an mehreren Stellen, und gelangte zu dem Ergebnis:

    Zitat von Sorells et al. (2007)

    Die Übergangsregion von der äußeren zur inneren Vorhaut ist der empfindlichste Berreich des unbeschnittenen Penios und ist empfindlicher als der empfindlichste Berreich des beschnittenen Penis. Die Beschneidung entfernt die empfindlichsten Teile des Penis.


    Diese beträchtliche Empfindlichkeit der Vorhaut unterschlägt Dr. Frank Christoph vollkommen. Offenbar ist es für ihn gar nicht vorstellbar, dass die Vorhaut selbst irgendeinen Wert hat.


    Einzelnachweise:

    1. Øster J. Further fate of the foreskin: incidence of preputial adhesions, phimosis, and smegma among Danish Schoolboys. Arch Dis Child 1968;43:200-3.
    2. Kayaba H, Tamura H, Kitajima S, et al. Analysis of shape and retractability of the prepuce in 603 Japanese boys. J Urol 1996;156(5):1813-5.
    3. Morales Concepcion JC, Cordies Jackson E, Guerra Rodriguez M, et al. Fimosis: ¿Son necesarias la circuncisión o la dilatación forzada?". Rev Cubana Pediatr 2001;73(4):206-11.
    4. Morales Concepción JC, Cordies Jackson E, Guerra Rodriguez M, et al. ¿Debe realizarse circuncisión en la infancia. Arch Esp Urol 2002;55(7):807-11.
    5. Ishikawa E, Kawakita M. [Preputial development in Japanese boys]. Hinyokika Kiyo 2004;50(5):305-8.
    6. Agawal A, Mohta A, Anand RK. Preputial retraction in children. J Indian Assoc Pediatr Surg 2005;10(2):89-91.
    7. Hsieh TF, Chang CH, Chang SS. Foreskin development before adolescence in 2149 schoolboys. Int J Urol. 2006 Jul;13(7):968-70.
    8. Ko MC, Lui CK, Lee WK, et al. Age-specific prevalence rates of phimosis and circumcision in Taiwanese boys. J Formos Med Assoc 2007;106(4):302–7.
    9. Yang C, Liu X, Wei GH.Foreskin development in 10 421 Chinese boys aged 0-18 years. World J Pediatr. 2009 Nov;5(4):312-5.