Man kann Preise auch ablehnen, oder, Frau Merkel?
Genau der Gedanke ging mir letztes Jahr schon durch den Kopf, als sie diesen Lord Dingensbumens Preis in Brüssel verliehen bekam.
Bei der Gelegenheit zitiere ich gern mal ein Statement des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Thema Beschneidung. Im Fall Jehovas gegen die Russland, wo es u.a. um die Wiederanerkennung der Rechtskörperschaft der Religionsgemeinschaft ging, findet sich eine bemerkenswerte Randbemerkung, die dort ohne zwingende Gründe platziert worden ist:
Zitat
"144. The Court observes, on a general note, that the rites and rituals of many religions may harm believers' well-being, such as, for example, the practice of fasting, which is particularly long and strict in Orthodox Christianity, or circumcision practised on Jewish or Muslim male babies. It does not appear that the teachings of Jehovah's Witnesses include any such contentious practices."
Aus der Formulierung werde ich zwar insofern nicht ganz schlau, was den Eindruck betrifft, Neugeborene würden bereits als Gläubige betrachtet, aber wie dem auch sei - die Haltung des EGMR zur religiösen Beschneidung dürfte unmissverständlich ablehnend sein.
Leider findet man zur MGM noch keinen eigenen Fall in der HUDOC-Datenbank. Die Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zum § 1631d BGB sind vor dem Hintergrund der oben zitierten Feststellung allerdings schon irgendwie dreist:
Zitat
Bislang liegt keine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu dieser Thematik vor. Es ist jedoch zu beachten, dass der EGMR den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Schutzpflichten oder Abwehrrechten aus Artikel 8 EMRK einen weiten Beurteilungsspielraum zubilligt, da auf nationaler Ebene besser eingeschätzt werden kann, wie die betroffenen Rechtspositionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen sind (Hokkanen gegen Finnland, Entscheidung vom 23. September 1994, Nr. 19823/92, Rn. 55). Bei der Beschneidung von Jungen ist ein solcher weiter Beurteilungsspielraum jedenfalls anzunehmen, da die Beschneidung eng mit grundlegenden Fragen des sozialen, familiären und oftmals auch des religiösen Zusammenlebens verbunden ist.