Beiträge von Selbstbestimmung

    The Court emphatically did not outlaw the practice. Instead, Lady Justice May, Mr Justice Saini and His Honour Judge Picton reaffirmed that religious male circumcision continues to be recognised as a lawful exception to the general criminal prohibition on intentionally inflicting bodily harm....

    The judges acknowledged that English law has long recognised religious circumcision as lawful, despite the absence of a statutory regulatory framework governing non-medical practitioners.

    Na, dann ist ja alles in Butter! Man darf Jungen ruhig Schaden (harm) zufügen, ist halt eine Ausnahme!

    Penisverstümmler können also ruhig weiterverstümmeln, nur dürfen sie nicht behaupten sie wären Ärzte und das Lokalanästhetikum müssen sie auch weg lassen, weil das dürfen sie nicht.

    Dann tut es halt noch mehr weh, aber die Richter sind wohl "schmerzbefreit".

    Mal wieder die bekannte, verlogene Schwarz-Weiß-Malerei:


    Zitat

    ...als die jüdische Beschneidung für die Männer nicht mit Spätfolgen für das restliche Leben einhergingen...

    Was soll das sein, die "jüdische Beschneidung"?. Die Genitalverstümmelung von männlichen Babys? Machen das nicht viele Araber und US-Amerikaner auch?

    Schwere Körperverletzung |§| Definition & Strafmaß
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    Mal wieder ein Anwalt, an den man sich gegebenenfalls gar nicht erst zu wenden braucht...

    Staatlich auferlegte Pflichten über die sich manche erregen gibt es zahllose: Schulpflicht, Helmpflicht, Anschnallpflicht, Steuerpflicht, Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr, Pflicht zur Hilfeleistung, Versicherungspflicht...

    Die "Wehrpflicht" ist seit 2011 "ausgesetzt". Eigentlich war sie schon lange keine Wehr-pflicht mehr sondern eine Dienst-pflicht. Jeder hatte die freie Wahl zwischen Wehr- und Ersatzdienst. Diese Pflicht betraf Erwachsene, nicht Kinder. Die einzige Parallele, die ich zwischen Art. 12a GG und §1631d BGB sehe ist das beide eine krasse geschlechtliche Diskriminierung zum Nachteil des männlichen Geschlechts (eine zum Nachteil des weibliche Geschlechts wäre heutzutage unvorstellbar) darstellen.

    Aber es gibt keine Pflicht für erwachsene Männer, sich beschneiden zu lassen und es gibt keine Pflicht für Eltern ihre Kinder verstümmeln zu lassen (auch wenn der Circumfetischist Brian Morris so etwas gefordert hat). Der Gesetzgeber hat aber 2012 Eltern eben das erlaubt. Das entspricht eher der Situation von Frauen in der BW einige Jahre vor 2011: Sie konnten, wenn sie wollten (was ihnen lange verwehrt war) "Dienst an der Waffe leisten" - aber sie mussten nicht Dienst leisten (im Ggs. zu Männern). Eben so können seit 2012 Eltern... aber sie müssen nicht. Und hierzulande macht gottlob die Mehrheit der Eltern von dieser unverlangten Ermächtigung keinen Gebrauch.

    Das es grundsätzlich staatliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gibt, ja geben muss ist doch selbstverständlich. Gibt es in jedem Staat. Aber bitte nicht zum Schaden von Kindern, geschlechtlich diskriminierend und gegen etliche Grundrechte verstoßend!

    The judge observed that the appellant had not only deceived parents into thinking that he was a specialist surgeon, but he had also lied to the pharmacy in order to obtain the medication, signing for drugs as ‘Dr Alazawi

    Zitat

    The judge said that this deception had gone on ‘for years’ and that although the jury had heard from only a few families at trial, the appellant’s diaries showed he had performed ‘hundreds of circumcisions each year

    Zitat

    She also said that the circumcisions were performed “for religious reasons rather than any medical need” and were often done without proper sanitation and with an untrained assistant who was “often a teenager”.

    Und dann hat er auch als er auf Kaution frei war versucht seinen Arzneimittelbestand wieder aufzufüllen (wollte wohl weiter verstümmeln/verpfuschen?) und auch noch versucht sich dünne zu machen.

    Aber trotz und alledem hatte er in der Berufung eine verständnisvolle Richterin und bekam seine Strafe um drei Jahre reduziert.

    Ich finde, man sollte die Corona-Impfung und einen Täter-Opferkreislauf wie die Genitalverstümmelung von Jungen überhaupt nicht in Beziehung setzen.

    Corona und die Impfungen sind hier (off topic)

    Ich muss mich aber gegen die Bezeichnung "Giftspritzen" wehren (ich habe vier dieser Spritzen bekommen - ohne irgendwelche bleibenden Folgen, so wie viele Milliarden Menschen weltweit auch). Jede Impfung, jedes Medikament, jede Heilbehandlung kann Menschen schädigen - das entscheidende ist das Verhältnis Nutzen/Schaden.

    Der Fall von Selin ist bedrückend und traurig. Aber Myasthenia gravis durch die Covid mRNA- Impfung ist extrem selten, weltweit soll es nur wenige Fälle gegeben haben. Selin hat extremes Pech gehabt. Viel häufiger wird Mg durch eine Covid-Infektion ausgelöst.

    Man kann nicht aus Angst vor schweren Nebenwirkungen die gesamte moderne Medizin abschaffen.

    Ich habe in der Familie und im Freundeskreis auch die furchtbaren Wirkungen schwerer Covid-Infektionen erlebt. Long Covid, und sogar den Tod. Das passierte während der ersten Wellen viel, viel häufiger als Impfschäden. Diese angeblichen "Giftspritzen" haben vielen Menschen das Leben gerettet bzw vor lang anhaltender, schwerer Krankheit bewahrt. Solche, viel zahlreicheren Fälle wurden in dem Nano-Bericht nicht gezeigt. Zeitweise wusste man ja mancherorts nicht mehr wo hin mit den Leichen. Da mussten Kühllaster requiriert werden.

    Wofür man logischerweise nicht entschädigt werden kann sind Schäden aus Risiken in die man selbst per Unterschrift eingewilligt hat. Das ist dann eben extremes Pech. (Es sei denn, das Risiko wäre untertrieben worden).

    Ansonsten sind die Hürden für eine Entschädigung inzwischen gesenkt worden, was zu begrüßen ist.

    Und "Regierende" bezahlen Entschädigungen für Impfschäden nicht aus ihren Privatschatullen. Die bezahlt ggf. der Steuerzahler. Hat mit "Privatjachten und Luxusautos anschaffen" nichts zu tun. Ärzte könne für vom RKI oder vom Staat empfohlene Impfungen eh nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es hätte Fehler z.B. bei der Aufklärung oder Kontraindikationen gegeben. Ansonsten würde sich wohl auch niemand mehr finden, der Arzt werden wollte - und das wäre eine Katastrophe. Wir alle brauchen Ärzte, sie werden eh immer knapper!


    Was die Entschädigungen für nicht oder falsch indizierte Zirkumzisionen im Kindesalter angeht: die wird es nicht geben solange der Gesetzgeber die Penis-Vorhaut (im Gegensatz zur Klitoris-Vorhaut) und das Frenulum als nutzlose und problemlos disponible Körperteile bezeichnet und das Recht auf Eigentum bezogen auf den Körper des Jungen bestreitet.

    Und solange eine wirkmächtige Lobby dafür sorgt, dass in Schulen Genitalverstümmelung von Jungen als eine Selbstverständlichkeit dargestellt wird und die Mehrheitsgesellschaft, die BGM ablehnt den Arsch nicht hochkriegt.

    Und die Wehrpflicht ist noch mal ein ganz anderes Thema. Hat mit BGM rein gar nichts zu tun.

    Und jetzt bitte, bitte: (zurück zum Thema)

    Ist Bill White wie sein Idol Donald Trump vom Schlag "Dealmaker"?

    Lautet der nächste Deal: Lizenz zum Waffenbau gegen Einstellung des Strafverfahrens gegen die beiden Kinderverstümmler?

    Bei der Kooperation geht es um die Frage, ob möglicherweise das wallonische Unternehmen FN Herstal eine Lizenz für die Produktion im limburgischen Zutendaal erhält.

    Natürlich nutze der Botschafter das Gespräch mit König Philippe auch dazu, sein derzeitiges Lieblingsthema anzusprechen: Die Klage gegen zwei jüdische Beschneider (Mohels) in Antwerpen.


    Zitat

    Wie beide belgischen Blätter – HLN und Nieuwsblad – berichten, erklärte der Botschafter am Mittwoch gegenüber Journalisten, dass er davon ausgehe, dass diese Frage auf gesetzgeberischem Wege gelöst werde. Laut White werde es eine Regelung geben wie in Israel und Deutschland, wo Mohels eine Genehmigung erhielten, ähnlich wie Tätowierer.

    Bullshit. Tätowierung von nicht zustimmungsfähigen Kindern kann als gefährliche Körperverletzung geahndet werden. Genau so sollte es bei Genitalverstümmungen (geschlechtsunabhängig) gehandhabt werden, je nach Eingriff auch als schwere Körperverletzung. Seriöse Studios tätowieren nicht unter einem Alter von 16 Jahren.

    Nicht Mohels haben in D eine Genehmigung erhalten sondern (unter sechs Monaten) alle, die von irgend einer Religionsgesellschaft (z.B. auch christlicher) dafür "vorgesehen" sind.

    Mit dem Zusatz, dass sie für den Eingriff wie ein Arzt qualifiziert sein sollen. Was ein offensichtlicher Widerspruch in sich ist. Sie dürfen, wenn sie kein Arzt sind nicht mal eine Betäubungsspritze setzen.

    Zitat

    Anscheinend hat sich der US-Botschafter vorher nicht sachkundig gemacht. Denn dann hätte er gewusst, dass die von dem Antwerpener Oberrabbiner Moshe Friedman angestoßenen Klagen gegen die beiden Mohels nach den in Israel geltenden Standards für Beschneidungen berechtigt sind

    Da hat sich eher belgieninfo nicht sachkundig gemacht. Metzitzah b’peh, das Absaugen mit dem Mund des Verstümmlers am Penis des wehrlosen Jungen ist in Israel keineswegs illegal und wird praktiziert. Wurde sogar vom Oberrabbinat empfohlen.


    Zitat

    Dem entsprechend geht auch in Israel die Staatsanwaltschaft gegen Mohels vor, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, wie zuletzt im Frühjahr 2026 nach einem Todesfall infolge einer Beschneidung. Der für den Todesfall verantwortliche Mohel wurde verhaftet, wie die The Jerusalem Post am 1. April vermeldete („Mohel arrested for death of baby linked to circumcision“).

    Oha! Offenbar geht es um Moshe Deri.

    Aber erst, wenn das x-te Kind "in die Grube gefallen ist" und dieses mal besonders tief. Erst mal lässt man den Mann 40 Jahre lang pfuschen, obwohl längst bekannt ist, dass es immer wieder zu gravierenden Komplikationen kam. Ein Land wie Belgien kann den Schutz der Kinder im Land nicht an ein anderes Land delegieren!

    Leider, leider, gehe ich jede Wette ein, dass, man in Belgien schließlich einknicken wird. Da wird von Seiten der USA mit Zuckerbrot und Peitsche gearbeitet werden.

    Vor 17 Jahren - das war lange vor der Änderung der S2k-Leitlinien Phimose.

    Das ist das Problem. Wenn man dem Arzt nicht nachweisen kann, dass er entgegen den Leitlinien gehandelt hat.

    Es gibt einen Präzedenzfall, den Fall Florian. Schau dir die (hervorragende) arte-Doku von Insa Onken an:

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    Was für eine ekelhafte, sexistische Verharmlosung und Relativierung:

    Viel Lärm um drei Millimeter Haut | Was ist der Streit-Wert?

    Und viel Bullshit:


    Und wer fragt nach dem Gebärmutterhalskrebs der Frauen? Die HPV-Viren werden durch direkten Haut- oder Schleimhautkontakt, meist beim Geschlechtsverkehr übertragen. In den USA ist die Mehrheit der Männer beschnitten. Dort erkranken deutlich weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs.

    Dort erkranken deutlich weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs ... was ist das für eine Aussage? ...als Männer an Prostatakrebs? Als in Taka-Tuka-Land? Geht das jetzt wieder los mit den Klapperstörchen und den Babys?

    Dann schaun mer mal:

    USA Cervixkarzinom Inzidenz 7,7 Zirkumzisionsrate 70-80%

    Finnland Cervixkarzinom Inzidenz 3,6 Zirkumzisionsrate 1-2%

    Und - was beweist das jetzt? Nichts!

    Gegen Cervixkarzinom durch HPV gibt es eine wirksame Impfung - für Männer und Frauen. Tausendmal sinnvoller als die Zerstörung von funktionalem Genitalgewebe an nicht Zustimmungsfähigen. Aber mit KREBS!!! lässt sich ja so schön bange machen "The Power of Nightmares" *Brech*

    The result is uneven protection of physical integrity that sits uneasily with the absolute character of Article 3 and the Court's recognition of a positive duty to protect vulnerable people from foreseeable harm.

    Zitat von Abstract

    The European Convention on Human Rights is generally understood to rest on a single, unified conception of physical harm, applied consistently regardless of context. This paper tests that assumption by examining how the European Court of Human Rights, the Court of Justice of the European Union, and European legislatures have treated four physically invasive practices affecting non-consenting minors or animals: child marriage, female genital mutilation, non-therapeutic male circumcision, and non-stun ritual slaughter. Child marriage is being phased out across Europe as a safeguarding harm. FGM is criminalised as a violation of bodily integrity with no accepted justification. Non-therapeutic circumcision of male minors remains lawful across the Council of Europe where performed with parental consent. Non-stun ritual slaughter has had a more complex trajectory: long accommodated under Article 9, it was restricted by domestic bans that the ECtHR upheld in 2024. The paper argues that these outcomes reflect three different operative conceptions of harm in the Court's case law: biological suffering, structural vulnerability, and irreversible status change. The result is uneven protection of physical integrity that sits uneasily with the absolute character of Article 3 and the Court's recognition of a positive duty to protect vulnerable people from foreseeable harm. The paper does not evaluate the cultural or religious validity of any practice; it assesses the internal consistency of the Court's legal reasoning and proposes a more principled framework.

    Drei Millimeter (Anna Adam)? Nur "ein paar Millimeter" (Jan Shapiro), "Häutchen", "ein paar Millimeter" (Josef Joffe), "Hautfetzen" (Hannes Stein)?

    Bei einem Baby ist alles klein. Nach dem Motto könnte man von einem Baby etliches abschneiden (nicht nur von Jungen). Aber all das wächst und gedeiht, wenn man es nicht kaputt macht!


    Die Penis-Vorhaut hat im Durchschnitt eine Fläche von 80 Quadratzentimetern, was z.B. einer Fläche von 8x10 cm entspricht. Das ist keine Bagatelle, das ist ein wichtiger Teil des männlichen Erregungssystems.

    Das ist das Ergebnis einer Studie von Guido Hegazy, Manasseh Seidenberg, Holger Erb und Joerg Syllwasschy, die bei Springer Nature im IJIR: Your Sexual Medicine Journal erschienen ist. Vielen Dank dafür!:thumbup:

    In Brandenburg legte ein heute 65 Jahre alter Mann im Oktober 2022 beschneidungskritische Flyer aus. Mit Fotos von schreienden Kindern, abgeschnittenen Vorhäuten und blutenden Penissen.

    Ja, ja, so etwas passiert. Was auf den Fotos zu sehen ist. Passiert leider laufend. Man sagt: ein Bild sagt mehr als tausende Worte.

    Der Mann wurde vom Gericht wegen "Volksverhetzung" zu einer Geldstrafe von 13.600€ verurteilt bzw ver-urteilt.

    Der Mann legte aber Revision ein. Der Fall landete jetzt beim Richter Thomas Melzer, der in der was BGM angeht einschlägig berüchtigten ZEIT über "Meine Urteile" schwadroniert. Auf den Artikel "Sein Kampf für die Vorhaut" in dieser Serie beziehe ich mich.

    Die absurde "Volksverhetzung" war vom Tisch. Das Verfahren wird eingestellt "wegen geringer Schuld".

    Der Beschneidungsgegner trägt gute Argumente vor. Die Kinder- und Jugendärzte, Matthias Franz, die geschlechtliche Diskriminierung, die UN-Kinderrrechtskonvention... all das prallt aber an Thomas Melzer ancheinend ab. Melzer meint offenbar, diesen Beschneidungsgegner doch irgendwie bestrafen zu müssen.

    Melzer geht auf die vorige Instanz ein. Der Richter hätte ins Trudeln geraten können - aber er hatte sich mit dem Aufsatz "Religionsfreiheit und Strafrecht" des Professors Bernhard Kretschmer (der fehlt offenbar noch in unserer Juristen Hall of Shame) vorbereitet! Kretschmer leiert da nämlich das altbekannte, falsche Lied "Die unterschiedliche gesetzliche Behandlung der Genitaleingriffe bei Mädchen und Knaben ist berechtigt" runter.

    Mädchenverstümmelung wäre nämlich viel, viel schwerwiegender als die Jungenverstümmelung und würde die Menschenwürde verletzen und diskriminieren. Und wäre auch kaum religiös sondern Tradition. Also längst überholtes dummes Zeug. Diese pauschale Rote Linie zwischen BGM und GGM ist nicht gerechtfertigt.

    Die Knabenbeschneidung hat im Judentum und im Islam eine fundamentale Bedeutung. Im Judentum ist sie ein verpflichtendes religiöses Gebot und Zeichen des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel.

    Das wischt offenbar für Melzer alle vorgetragenen Argumente weg. "Verpflichtend"! Punkt, aus Ende! Da muss man doch Respekt vor haben! Dass Kindern ein Teil ihre Körpers geraubt wird...

    Und so wird der Beschneidungsgegner nach dem hoch umstrittenen Blasphemieparagraphen (der in vielen anderen europäischen Ländern längst abgeschafft ist) 166 StGB zu einer Geldbuße verknackt, zu zahlen ausgerechnet an das örtliche Frauenhaus. Eine Zahlung an intaktiv e. V. hätte wenigstens Sinn gemacht, aber nee...

    Weil er - man halte sich fest - die Bedeutung der Jungenverstümmelung "böse herabgewürdigt" und sich "des Frevels am öffentlichen Frieden" schuldig gemacht habe. Wegen eines DÖNERSPIESSES!

    Wie lächerlich ist das denn? Melzer sieht das Messer am Dönerspieß als "Gleichnis". Mein Güte, dieses zusammengepresste Hackfleisch "variabler Qualität" wurde bereits durch den Wolf gedreht und verspürt keinerlei Schmerz mehr - wie kann das ein "Gleichnis" für Genitalverstümmelung sein? (BTW, ich bin von Döner kuriert, weil ich mehrfach heftigen Durchfall danach hatte und ziehe das köstliche Gyros von meinem Lieblings-Griechen *schmatz* hundert mal vor :))

    Tja, wenn das so ist- das war's dann wohl mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Was ja angeblich sehr weit reicht. Aber halt: mal so, mal so.

    Gegen Christen - immer feste druff! Eine Zeichnung vom ans Kreuz genagelten Heiland dem ein Priester einen Blowjob verpasst - kein Problem! Das mag zwar viele Christen tief in ihren religiösen Gefühlen verletzen, aber ist legal, das ist halt Meinungsfreiheit Auch Mohammed-Karikaturen dürften von vielen Muslimen als verletzend und beleidigend empfunden werden - aber -sind von der hohen freien Meinungsäußerung gedeckt. "Nous sommes Charlie" haben die Medien damals im Chor gesungen.


    Der §166 StGB gehört längst ersatzlos gestrichen. Wir sind mal wieder rückständig.


    Zitat

    Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    Ist Blasphemie ein notwendiger Straftatbestand?


    Der Dönerspieß könnte den öffentlichen Frieden stören - echt jetzt? Und Mohammed-Karikaturen und Jesus-Obszönitäten nicht? Hm...:/

    Richter Melzer hat sich, was wohl selten ist einige Zeit nach dem Verfahren mit dem Beschneidungsgegner (den er im Artikel "Täter" nennt (nicht etwa die professionellen Kinderverstümmler) in einem Cafe getroffen und ist bemüht ihn als schrägen Sonderling, irgendwie gaga hinzustellen. Sonderbar und schräg ist es, gesunde Kinder zu verletzen. Daran Anstoß zu nehmen sollte dagegen normal sein.


    Die Kommentare in der ZEIT fast alle BGM-ablehnend. :thumbup:Und das will was heißen in der ZEIT, wo BGM-Kritik schärfstens zensiert wird.

    Oder wie soll man das interpretieren?

    "Brit mila hört sich ja auch viel besser an - wer denkt da schon an ein Baby, das mit hochrotem Kopf seinen Schmerz herausbrüllt?

    Na, dann braucht es ja auch gar kein Bundesverfassungsgericht mehr. Die Bundesregierung definiert das einfach so. Komisch, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte 2012 noch eine ganz andere Auffassung: eine üble, unangemessene Behandlung die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, eine körperliche Misshandlung, eine Substanzverletzung, eine Gesundheitsschädigung.


    Zitat

    Wie alle Menschen in Deutschland haben Jüdinnen
    und Juden ein verfassungsrechtlich geschütztes
    Recht darauf, sich entsprechend ihren kulturel­len und religiösen Identitäten frei zu entfalten

    Wirklich? Alle Menschen? Auch die Zwölf Stämme, die gemäß ihrer heiligen Schrift ihre Kinder züchtigen, damit sie gottesfürchtige Christen werden? Oder nimmt man denen ihre Kinder weg? Auch die Zeugen Jehovas? Auch Männer, die sich auf den Koran berufen wenn sie ihre Frauen schlagen? Oder werden die bestraft oder erhalten Kontaktverbot? Und wie ist das, wenn Eltern meinen ihre Religion gebiete nicht nur die "Beschneidung" von Jungen, sondern auch die von Mädchen? I'm circumcised because it is required by Islam

    Durch die Genitalverstümmelung wird doch gerade verhindert, dass sich die Jungen "frei entfalten". Wie soll sich die Vorhaut, ein elementarer Bestandteil des männlichen Erregungssystems mit etlichen sinnvollen Funktionen frei entfalten wenn sie ungefragt kaputt gemacht wird und irgendwo verrottet? Zur "freien Entfaltung" gehört auch die freie Entfaltung des Genitals, in Gänze!


    Und das lugt verklausuliert auch aus dem Artikel wieder hervor, dass den Schülern in den Schulen beigebogen werden soll, dass Genitalverstümmelung völlig OK ist, wenn sie "nur" Jungen betrifft.


    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/BMI22029-nasas.pdf?__blob=publicationFile&v=9

    Die Carabinieri des Nas von Brescia haben einen 63-jährigen Kardiologen wegen fahrlässiger Körperverletzung am Ende einer Untersuchung über eine privat durchgeführte Beschneidung an einem neugeborenen Jungen pakistanischer Herkunft angezeigt.

    Aber war doch immerhin durch einen Arzt! Nicht mal das ist in Deutschland vorgeschrieben.

    Zitat

    Der Eingriff, der von der Familie aus religiösen Gründen gewünscht wurde, soll auf dem Küchentisch der elterlichen Wohnung und nicht in einer autorisierten Gesundheitseinrichtung durchgeführt worden sein.

    Wäre in Deutschland kein Problem. Küchentisch, Wohnzimmertisch, Hinterhof - der 1631d macht da keine räumlichen Auflagen.

    Zitat

    Der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, sieht religiöse Praktiken wie das Schächten oder die Beschneidung europaweit zunehmend unter Druck.

    Das sind doch gute Nachrichten! :):):) Je mehr Druck, desto weniger Leid für kleine Jungen!

    Legitime Anliegen wie Tierschutz und Kindeswohl....

    Richtig! Das sind legitime Anliegen! Und kein Kind fühlt sich wohl wenn seine Genitalien mit einem Messer bearbeitet werden.


    Zitat von Goldschmidt

    Legitime Anliegen wie Tierschutz und Kindeswohl würden dabei gegen Religionsgemeinschaften ausgespielt, ohne dass diesen genügend Gehör gegeben werde,

    Also die Pro-BGM-Lobby findet doch laufend Gehör, in allen Medien. Kinderschützer haben es weitaus schwerer.


    Zitat von Goldschmidt

    Im Gegenzug für ihren staatlichen Schutz müssten sich Religionen uneingeschränkt zum staatlichen Gewaltenmonopol oder der Gleichberechtigung von Mann und Frau bekennen.

    Dieser Witzbold! :FP01 Gleichberechtigung von Mann und Frau bedeutet gleiches Recht auf einen vollständigen Körper, auf vollständige Genitalien. Soll man lachen oder weinen ob so viel kognitiver Dissonanz?

    Und der einschlägig bekannte Bundesverfassungsrichter Henning Radtke ist natürlich auch mittenmang dabei...