57 neue Infektionen pro Tag!
In Deutschland gab es 2023 angeblich im Jahr 2200, wobei ein unbekannter Teil im Ausland erfolgte.
Wären rd. 6 Infektionen am Tag. Also rund ein Zehntel.
Setzt man dass mit den Bevölkerungszahlen ins Verhältnis (114/83) wären es immer noch nur rund ein Siebentel der Fälle.
Die Vorhautlosigkeitsquote in Deutschland kennt man nicht genau, für die Altersgruppe 20-40 wird sie auf 10-15% geschätzt. auf den Philippinen soll sie bei 91% liegen.
Setzt man das ins Verhältnis, so käme man man eher auf eine starke Schutzwirkung der Vorhaut. Um den Faktor 42! Oder 4200% 
Seltsam, dabei haben doch die berüchtigten Studien der Herren Bailey, Moses, Krieger, Gray, Auvert, usw... (deren Genitalstatus man nur zu gerne wüsste) genau das Umgekehrte behauptet, eine Schutzwirkung des Vorhautverlustes von 60%!
60% in die eine oder 4200% in die andere Richtung oder Null, was macht das schon, wenn es doch nur um kleine Jungen geht?
Und die Studie in Ontario an 569,950 Männern... Schutzwirkung der Vorhautamputation? ¡Nada!
Jedenfalls hat sich die Bundesregierung 2012 via AAP auf diese drei bizarren Traditions- Rechtfertigungsstudien berufen um zu begründen, dass doch ruhig alle Eltern ihre Jungen genitalverstümmeln dürfen sollten.
Das war der Grund (Freedman hat das je selbst zugegeben)
Zitat von Andrew Freedman
Protecting this option was not an idle concern at a time when there are serious efforts in both the United States and Europe to ban the procedure outright
dass die geänderte AAP-Empfehlung noch vor der Debatte im Bundestag schnell rausgeschossen werden musste.
Und das war auch der Grund, warum die gegenteilige Meinung der europäischen Kinderärzte von der Fachzeitschrift Pediatrics lange zurückgehalten wurde.
Zitat von Aus der Begründung zum Verstümmelungsgesetz
In all diesen Fällen unterfällt die Beschneidung keiner der
nach § 1631 Absatz 2 BGB verbotenen Kategorien, da es
den Eltern nicht um eine (verbotene) Erziehungsmaßnahme
als Sanktion für ein Fehlverhalten des Kindes geht, sondern,
je nach Zielrichtung, um das körperliche (z. B. Gesundheits-
vorsorge) oder geistige (z. B. Aufnahme in eine Religions-
gesellschaft) Wohlbefinden des Kindes.
Die vorgeschlagene Regelung differenziert deshalb nicht
nach der Motivation der Eltern, insbesondere enthält sie
keine Sonderregelung für religiös motivierte Beschneidun-
gen, wenngleich diese in der Praxis die größte Fallgruppe
der nicht medizinisch indizierten Beschneidungen in
Deutschland bilden dürften. Ein „Sonderrecht“ allein für re-
ligiös motivierte Beschneidungen männlicher Kinder würde
den möglichen unterschiedlichen Zwecksetzungen von Be-
schneidungen nicht gerecht.
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In der verlogenen Gesetzesbegründung kommt sechsmal die Abkürzung HIV, sechsmal "WHO/UNAIDS" und einmal die "American Academy of Pediatrics" vor.
Gesundheitsvorsorge, so ein Schmarren! Die allermeisten Jungen sind gesund, aber manche werden durch die Vorhautamputation krank, manche sehr krank und manche sterben sogar dadurch.
Und vor lauter "Wohlbefinden" brüllen die Babys minutenlang mit hochrotem Kopf... 
Die Inversion des Begriffs "Wohlbefinden".