Ganz ehrlich, ich weiß da schon nicht mehr was ich noch zu sagen soll. Dass jemand, der soetwas von sich gibt, und wohlwissend plant, seinem Kind Schmerzen zuzufügen (für den "Familienfrieden"), nicht vollständig sozial geächtet wird, dass man ihm im Gegenteil noch eine Plattform gibt und das BGB danach umbaut. Ich verstehe es nicht. Jede Mutter die sagen würde, sie würde ihrem Kind einen Finger brechen und hoffen, dass es ihm nicht allzu doll weht tut, da wäre das Jugendamt sofort da.
Beiträge von R2D2
-
-
-
Zitat
Berlin Exhibit Explores Ritual Circumcision
-
Spielt eigentlich Metzitzah b'peh in der Ausstellung irgendeine Rolle? Wird es überhaupt irgendwie erwähnt oder geht der Besucher da raus, ohne etwas von der Existenz dieses Rituals erfahren zu haben? Für mich (habe die Ausstellung nicht gesehen) sieht es bisher so aus, also ob das keinerlei Erwähnung finden würde. Wie ist das zu erklären?
-
warum führen dann die vielen durch Zwangsbeschneidung zu Tode gekommen Kinder in Deutschland nicht zu einer Verbotsdebatte seitens unserer Politiker?
Das ist die Frage, die ich unseren Politikern schon lange stelle. Wenn es nur die richtigen fordern, wagt man in den USA ja nicht einmal dagegen vorzugehen, dass nach einer Beschneidung oral Blut abgesaugt wird. Was wäre hier in Deutschland los gewesen, wenn es nicht die Zeugen Jehovas gewesen wären, sondern evangelische oder katholische Christen, Muslime oder Juden, die aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion für ihre Kinder abgelehnt hätten? Unter dem Deckmantel von Religion und Kultur sind wir bereit noch so ziemlich jede Kindeswohlgefährdung und Unvernunft hinzunehmen, allerdings gibt es da die feine aber entscheidende Unterscheidung in systemrelevante und nicht systemrelevante Unvernunft. -
-
Warum dürfen dann die Zeugen dann keine Bluttransfusionen für ihre Kinder ablehnen?
ZitatDie Notwendigkeit für einen Zwang muss also im Zweifel wesentlich höher wiegen als die Grundrechte.
Ich halte es auch für ein Grundrecht eines jeden Kindes, Zugang zu allgemein verfügbaren lebenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen zu erhalten. Diesen Zugang können Eltern nicht einfach aus einer Laune heraus dem Kind verwehren. Dass Eltern eben stets das Kindeswohl objektiv im Blick haben, ist eben leider nicht so, sonst hätten wir die Beschneidungsdebatte ja gar nicht. Das Recht auf Leben muss ggf. eben auch gegen die Eltern durchgesetzt werden.
-
-
Nein, hier geht es doch um etwas ganz anderes. Die Eltern hatten immer schon das Recht, eine Imfpfung des Kindes zu veranlassen. Jetzt ist die Frage, ob sie auch eine Pflicht dazu haben sollten.
Tut es das? Aber nur wenn man die richtigen fragt. Komiker kommen auch schon mal zu der Ansicht: "circumcision should be mandatory".http://www.thedailybeast.com/articles/2014/…-mandatory.html
Es ist ja gerade das perfide, dass versucht wird, eine völlig zweckfreie, kulturelle und religiös begründete Tradition wie die Beschneidung auf eine Stufe mit rational begründbaren Impfen zu stellen und das macht vor einer Beschneidungspflicht eben leider nicht halt.
-
Tja, wenn das so off-topic ist, warum führt da bei den Kommentaren bei der Welt jeder dritte an, dass die Grünen bei der Jungenbeschneidung nicht von solchern Skrupeln geplagt sind? Ganz ohne Berührungspunkte und Parallelen ist es halt nicht.
-
-
Zitat
Do the benefits of male circumcision outweigh the risks? A critique of the proposed CDC guidelines
Brian D. Earphttp://journal.frontiersin.org/article/10.338….00018/abstract
-
Ich hatte das alles eher positiv aufgefasst und es deutet sich an, dass ich mich da nicht getäuscht habe:
https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…d&threadID=5496
-
Zitat
Ein kleiner Schnitt für die Großen!
Ein großer Schnitt für die Kleinen? -
Es gibt aber nirgendwo Pflicht-Amputationen.
In Afrika arbeitet man aber hart daran.
-
Zitat
Eine Impfung halte ich daher ethisch für gerechtfertigt, wenn die Eltern die Einwilligung ausschließlich mit Blick auf ihr Kind und dessen persönliche Vorteile aus einer Impfung erteilen.
Siehts du keine ethische Verpflichtung, sich gegen bestimmte Krankheiten impfen zu lassen, nicht wegen des persönlichen Vorteils sondern wegen des Vorteils für Andere, die sich im Gegenzug ebenfalls nicht für den eigenen Vorteil sondern für den deinen gleichfalls impfen lassen?
Mal hypothetisch angenommen es gäbe eine Impfung, die einem selber gar nichts brächte, die aber andere vor Ansteckung schützen würde, mit anderen Worten: der geimpfte könnte z. B. weiter erkranken aber die Krankheit nicht weitergeben. Die Impfung täte zwar vielleicht ein bischen weh, hätte aber überschaubare und seltene Nebenwirkungen. Eine Impfung wäre dann nach deinen Maßstäben nicht angeraten, da es dem Geimpften keinen Vorteil brächte. Hieltest du das für richtig? Erwächst nicht auch ein persönlicher Vorteil daraus, dass durch ein hohes Impfniveau anderer das eigene Risiko gesenkt wird? Kann man den kollektiven Vorteil tatsächlich einfach so vollständig beiseite schieben?
-
Zitat
Wenn es eng wird: aktuelle Leitlinie zur Behandlung der kindlichen Phimose
ZitatWir schließen den Nachmittag mit einem
Diskurs zur aktuellen Leitlinie der Kinderchirurgischen Gesellschaft
zur Behandlung der kindlichen Phimose. Ein kontroverses Thema,
denn ungeachtet des kindlichen Rechtes auf körperliche
Unversehrtheit ist die nicht-medizinisch indizierte Beschneidung
bei Jungen in Deutschland erlaubt. -
http://www.lvz-online.de/leipzig/cityne…s-a-275483.html
Was ich an der Debatte immer so erstaunlich finde ist, dass man als Gegner der Beschneidung von Kindern oft mit den Impfgegnern in einen Topf geworfen wird. Dabei ist es genau umgekehrt: Beschneidungsbefürworter, die auf ihr Elternrecht pochen, fahren auf derselben Schiene wie Impfgegner, die gleichfalls auf ihr Elternrecht pochen und darüber entscheiden wollen, dass ihre Kinder nicht geimpft werden und so für sich und andere zu einem Risiko werden. Wenn es nach mir ginge, sollte man für bestimmte Impfungen durchaus über eine Impfpflicht nachdenken.
-
Zitat
schon eine Woche später sah man nichts mehr.
Deutet ja eher auf eine Penis-Vollamputation hin.

-
Zitat
Das Amtsgericht hatte dagegen in seinem Urteil die Auffassung vertreten, dass §1631d BGB hier nicht anwendbar sei; außerdem beständen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieserNorm.
Frage ist, ob das Gericht diese Frage dann nicht vom BVerfG klären lassen müsste.