Es einfach nicht zu tun ist eben keine Option. Religiöses Dogma gegen jede Vernunft. Das ist der Grund, warum man ganz klar machen muss, dass bereits die Eklärung einer Zwangsoperation zur religiösen Pflicht eine inakzeptable Unanständigkeit ist, die nicht zu tolerieren ist.
Beiträge von R2D2
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http://meyerhuber.info/aufklaerung-be…nlichen-kindes/
ZitatGerade bei medizinisch nicht notwendigen Beschneidungseingriffen ist im Hinblick auch auf psychische Belastungen, das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Würde zu berücksichtigen.
Rechtssicherheit? Natürlich nicht:
ZitatAuf das Risiko der durchführenden Ärzte, eine strafrechtlich relevante rechtswidrige Körperverletzung zu begehen, insbesondere bei medizinisch nicht notwendigen Behandlungen und unzureichender Aufklärung, wird nochmals hingewiesen.
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Rückendeckung bei den ÖR, die bei #AusnamslosImZugPassiertAufschrei bereits mit Veröffentlichung des ersten Tweets das ganze flächendeckend als "trending hot Topic" präsentieren, haben wir auch nicht. Nennt sich glaube ich Medienökonomie und kann man bestimmt toll studieren. Ich glaube schon fast eher, dass so eine Petition eher schadet als nutzt.
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Musst du Printausgabe lesen.
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Jetzt erst gesehen und geschnallt.
Ich könnte mir vorstellen, das Hering noch vergleichsweise angenehm riecht. -
Ein wenig kritischer Artikel im Spiegel über Frau Fuerst und ihre Abfaultechnik:
Gelangweilte Werbefrau findet endlich den Sinn des Lebens darin, viel Geld zu verdienen und Männer von ihrer Vorhaut zu befreien. Hinterfragt wird in dem Artikel aber gar nichts.
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Tanzverbot gehört nicht ins 21. Jahrhundert, Kindern Körperteile abschneiden aber sehr wohl. "Ich bin bei Sinnen und habe einen klaren Kopf" fällt einem da schon ein wenig schwer zu glauben.
http://www.deutschlandfunk.de/volker-beck-ni…ticle_id=353442
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"Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung de s Elternrechts und de r Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Denn der körperliche Eingriff wäre im Fall der erlaubten Beschneidung irreversibel, während das religiöse Gebot auch noch von dem religionsmündigen Kind befolgt werden kann. Die religiöse Beeinträchtigung ist dann allein zeitlicher Natur und erscheint als im Vergleich zur
dauerhaftenBeeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit milder"Es hat sie alle nicht interessiert. Unsere Politiker haben auf unserere Grundrechte einen großen Haufen gemacht.
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Zitat
In dem Streitfall wollte eine Pflegefamilie das aufgenommene Kind im katholischen Glauben erziehen und taufen lassen. Die Mutter hatte allerdings vor dem Entzug des Sorgerechts entschieden, dass ihre Tochter im muslimischen Glauben aufwachsen soll.
Beschneiden lassen dürften die Pflegeeltern das Kind aber trotzdem, wenn es ein Junge wäre. Deshalb: §1631d betrifft ein jedes männliche Kind. Auch deins und meins. -
Zitat
Nicht auf jede kulturelle Eigenheit oder „jeden Spleen“ müsse „mit der Gesetzesmaschinerie und gesellschaftlicher Verteufelung“ reagiert werden.
Und damit spielte Sie bestimmt nicht auf §1631d an. Kinder beschneiden ist für sie offenbar nicht mehr als ein Spleen, eine vielleicht etwas ungewöhnliche doch liebenswerte Eigenart.
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Gut, dass man das Urteil, dass man dann nicht fällen muss, ja sowieso nicht begründen muss.
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Du täuschst dich.
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Anzeige ist bereits gestellt. Mal abwarten, was bei rumkommt.
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Alles Rassisten:
https://diefreiheitsliebe.de/gesellschaft/r…-fuer-rassismus
Und dann wird nochmal nachgelegt: