Beiträge von R2D2

    Ja, sie sagen mal wieder etwas, was sie nicht so meinen. Kinderrechte ins Grundgesetz heißt, dass Jungen das Recht gesichert wird, ihre Vorhaut loszuwerden. Tierrechte im Grundgesetz sagt ja auch nicht, dass nicht geschächtet werden darf.

    Apropos "respektvoller Dialog": Erst gestern auf Twitter erlebt, dass dieser lautstark eingefordert wird und dieser dann abgebrochen wird, indem man geblockt wird. "Respektvoller Dialog" ist gut und daran mangelt es vielleicht tatsächlich zu oft, dieser "respektvolle Dialog" wird aber allzuoft missbraucht und bedeutet eigentlich "sag mir nichts, was ich nicht hören will und was nicht meiner Meinung entspricht".

    Die Aussage mit den Nebenwirkungen bezieht sich ja schlicht und ergreifend darauf, dass die Beschneidung an sich bereits eine Folge hat, eine Änderung ist und somit eine "Wirkung" hat, wohingegen ja stets postuliert wird, dass sie bei optimaler Durchführung ja gar keine irgendwie relevante Änderung darstelle. Man kann nun sagen, diese "Wirkung" ist einem nicht so wichtig, egal oder man findet sie sogar gut. Aber zu sagen, dass sie keine (Neben-)Wirkung hat ist schlicht falsch. Wer das sagt lügt sich selber in die Tasche.

    Wieso beleidigend von meiner Seite? Schliesslich wurde mit ja mehr oder weniger nahe gelegt, dass ich unter diesem Problem leide?

    Nein, das wurde dir nicht nahegelegt. Die genannten psychologisch pathologischen Indikationen bezogen sich auf den Wunsch, sich freiwillig ohne sonstigen pathologischen Befund oder irgendwelcher Probleme eines Körperteils entledigen zu wollen. Das war auch klar und deutlich. Nie würde ich von jemandem, dem z. B. der Unterschenkel amputiert wurde, weil er dort eine nicht aufhaltbare Infektion hatte, und der sich mit seinem Zustand arrangiert oder gar versucht auch positive Aspekte darin zu sehen, sagen, er litte an BIID. Wer sich diesen hingegen ohne Vorliegen eines Problems zu amputieren wünscht, der leidet sehr sicher daran.

    Es gibt auch Leute, denen eine Beschneidung (aus medizinischen Gründen) durchaus geholfen hat und nicht von "Nebenwirkungen" sprechen würden.

    Es gibt auch Leute, denen die Amputation von Gliedmaßen medizinisch geholfen hat und Menschen die sich solche selber amputieren und sich damit besser fühlen. Nennt sich Dysmorphophobie, Body Integrity Identity Disorder oder Körperintegritätsidentitätsstörung, ggf. auch Apotemnophilie (ICD Code F65.8). Jeder normale Mann ohne pathologisches Problem wird das grundsätzlich anders sehen.

    das Flugsicherheits, bzw. -unsicherheitsgesetz


    Apropos Luftsicherheitsgesetz, dazu schrieb das BVerfG damals:


    Zitat

    Auch die unmittelbare Betroffenheit der Beschwerdeführer ist unter diesen Umständen gegeben. Es kann ihnen nicht zugemutet werden abzuwarten, bis sie selbst Opfer einer Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG werden.

    Für mich ist weiterhin völlig klar, dass die Betroffenheit bei einer Verfassungsbeschwerden die Betroffenheit von einem Grundrechtseingriff und nicht von der Verwirklichung der Tat ausgeht Es darf nur nicht nahezu unmöglich und praktisch völlig ausgeschlossen sein, dass sie verwirklicht wird. Und das ist für jeden Jungen klar gegeben, denn zwischen der Willensentscheidung seiner Eltern und der Umsetzung steht rein gar nichts, was dieses verhindern könnte und §1631d BGB wurde ja auch gerade dafür geschaffen, dass dies geschieht bzw. geschehen kann.

    Das ist so in der Literatur beschrieben, das wurde beim LuftSiG auch so gehandhabt. Nur bei §1631d, da soll es das plötzlich nicht gelten, da soll man erst betroffen sein, wenn man nach §1631d BGB beschnitten wurde? Nein, für mich ist das sonnenklar, dass hier nur ein unlauterer Exit gesucht wurde, um das politisch gewollte irgendwie zurechtzubiegen und Angriffe dagegen abzuwehren.

    Begründungen dagegen zu klagen gibt es reichlich, wenn das BVerfG aber ein politisches Eigeninteresse hat, diese nicht anzunehmen, werden alle ins Leere laufen. Ich werde nie verstehen, wie man soetwas wie §93d (3) BVerfGG ("Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.") mit einem Rechtsstaat in Übereinstimmung kriegen will.

    Mein Argument damals war vor allem aber auch, dass sich die Betroffenenheit auf den Grundrechtseingriff und nicht den Vollzug der Tat bezieht und dass es unzumutbar sei, erst den Vollzug abwarten zu müssen, um zu klagen. Der Grundrechtseingriff geht von dem Gesetz selber aus und er greift in die Grundrechte eines jeden Jungen ein. Wenn der BT ein Gesetz erließe, dass es erlaubte, Männern einen Fuss zu amputieren, würde man auch nicht davon ausgehen, daß das erst vor das BVerfG kommen könnte, wenn jemanden tatsächlich ein Fuss amputiert worden ist. §1613d BGB greift in ein elementares Grundrecht ein und stellt somit bereits alleine und an sich einen Grundrechtseingriff dar. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß das BVerfG hier unlauter agiert hat, um nicht in die Bedrouille zu geraten, hier entscheiden zu müssen. Jeder Begründungsversuch dafür hätte weitreichende Folgen auf andere grundrechtliche Entscheidungen und Kinderrechte allgemein, zB in Bezug auch auf FGM. Das BVerfG hat die Entscheidung schlicht nicht treffen wollen und das mit seinem weitreichendem Recht zur begründungslosen Ablehnung vermieden.

    Die gesundheitspolitische Sprecherin der Dansk Folkepartei Liselott Blixt (DF) hat das wohl im Fernsehen aufgebracht. Was sie da genau gesagt hat, vermag ich mangels Dänischkenntnisse nicht zu sagen, es muss aber wohl so in die Richtung gegangen sein, dass Dänemark ja schon Erfahrung mit Mohammed-Karrikaturen habe und ein Verbot würde Dänemark erneut in den Fokus islamistischer Angriffe stellen. Es gibt bei Morten Frisch auch einen Facebook Thread dazu.