Man sollte die Dinge schon sachlich korrekt und differenziert darstellen:
Es war nicht der Bundesgerichtshof sondern ein Landgericht, das Landgericht Köln. Dieses Urteil war meines Erachtens nach juristisch richtig, konsequent und entsprach der damaligen Gesetzeslage und war nur insofern überraschend, weil man bislang über die Gesetzeslage einfach hinweggesehen und ignoriert hat, dass jüdische und muslimische Beschneidungen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.
Es gibt auch kein "Gesetz für Religionsfreiheit", dass die Beschneidung unterstützt, sondern nur Art. 4 des GG, in dem die "Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" geschützt wird und die "ungestörte Religionsausübung" gewährleistet wird. Diese Regelung wird je nach Interessenslage mal weiter und mal weniger weit ausgelegt. Im Grunde besagt sie, dass man seine Religion innerhalb der geltenden Gesetze ungestört ausüben können muss und nicht, dass die allgemeinen Gesetze der Religionsausübung weichen müssen.
Die Religionsfreiheit kann und darf eigentlich nur Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit sein, d. h. etwas zu tun muss mit oder ohne religiöse Begründung gleichermaßen erlaubt oder verboten sein. Wovor die Religionsfreiheit im Grundgesetz aber schützen soll, ist dass man Gesetze erlässt, um religiöse Minderheiten zu gängeln. Eine als religiös deklarierte Handlung zu verbieten, weil man die religiöse Minderheit treffen möchte, das ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Umgekehrt ergibt sich aber auch aus dem GG keine Pflicht, alles zu erlauben, was religiös begründet wird.
Bei einem Beschneidungsverbot geht es aber auch überhaupt nicht darum, die religiösen Minderheiten zu treffen. Die Forderung zur Abschaffung von §1631d BGB speist sich aus der Forderung nach elementaren Menschenrechten, nach rechtlicher Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen und aus der allgemeinen Erkenntnis, dass Körperverletzungen ohne medizinische Indikation an Kindern ethisch nicht zu vertreten sind. Diese Position wird von unseren Gegnern aber nicht akzeptiert und so ist es Wasser auf deren Mühlen, wenn die AfD da undifferenziert und derart blödsinnig daherkommt. Schaut her, Beschneidungsgegner sind xenophob, religionsfeindlich und aus der rechten muslimen- und judenfeindlichen Ecke, heißt es dann und das ist ein gefundenes Fressen für die Freunde der Genitalverstümmelung.