Beiträge von Pöser Pürger

    ja, beim Masturbieren kann ich "irgendwie" zum Orgasmus kommen, aber das irgenwie drückt es schon ziemlich gut aus. Meine Freundin schafft es nicht mich mit der Hand zum kommen zu bringen und ich selber habe auch ziemliche Probleme damit also es dauert ziemlich lange und benötigt einen gewissen Druck sonst passiert gar nichts. Das Ergebnis ist kaum den Aufwand wert.


    Also ist eine gewisse Orgasmusfähigkeit bei dir noch vorhanden. Da war ich bei deinem ersten Posting nicht so ganz sicher. Darauf kannst du aufbauen. Neben den anatomischen Maßnahmen, zu denen ich nicht so viel sagen kann, möchte ich dich ermutigen, eine Therapie ins Auge zu fassen. Ein guter Therapeut - oder warum auch nicht eine Therapeutin - zeigt dir, wie du selbst deinen individuellen mentalen Weg findest. Deine Partnerin sollte da mit einbezogen werden. So wie du dein Problem geschildert hast, müsste die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Was auch immer du machst, ich wünsche dir dabei viel Erfolg!

    Wenn du dich als Betroffener gegen Zwangsbeschneidung aktiv einsetzen würdest, könntest du einen wichtigen Beitrag leisten, die Gesellschaft im 21. Jahrhundert voranzubringen. Das "Voranbringen" besteht allerdings z.Zt. darin, kleine Jungs aus dem Mittelalter heraus zu holen. Umso wichtiger ist es.

    Die wirkliche Schuld für diesen Todesfall liegt daher meiner Meinung nach subjektiv betrachtet beim Gesetzgeber, welcher Kinder der Willkür von Ärzten oder den verblendeten Eltern Preis gibt. Hätte sich der Fall in Deutschland ereignet, hätte man die Justizministerin, die Kanzlerin sowie den Bundespräsidenten stellvertretend und in allen drei Fällen auch persönlich für einen solchen Todesfalls moralisch betrachtet verantwortlich machen können.


    Kann ja sein, dass so ein Fall noch kommt, so sehr ich das nicht wünsche. Ich fürchte aber, es ist nur eine Frage der Zeit. Der Gesetzgeber hat daran auch schon gedacht, der Gesetzestext verrät das nämlich schon durch den Hinweis auf die potenzielle Gefährdung des Kindeswohls:

    "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird."

    Damit wird man sich als Gesetzgeber aus der Verantwortung ziehen wollen. Darüber wird dann aber zu streiten sein. Im Gesetzestext wird der Sachverhalt in unzulässiger Weise verharmlost, indem lediglich die Gefährdung des Kindeswohls, nicht aber die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens des Kindes in Betracht gezogen wird. Auch die Zulassung medizinischer Laien dient der Verharmlosung des Eingriffs. Ich hoffe nur, dass dann ggfs. die Unterzeichner des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden und wenigstens ihre Ämter verlieren.

    Wenn der Junge aber vorher schon krank war, hätten der Beschneider und die Eltern die Beschneidung verschieben müssen. Das ist ja selbst nach jüdischem "Recht" so vorgesehen.


    So ist es. Ob es sich überhaupt um eine jüdische rituelle Beschneidung gehandelt hat, kann ich nirgendwo im Blog feststellen. Da aber der achte Tag ohnehin versäumt worden ist, hätte man die Beschneidung leicht verschieben können.

    Der Vorwurf des Intaktivisten Joseph richtet sich gegen die Unterschätzung der Risiken seitens der Ärzte und das Fehlverhalten der Familie durch Unterlassen rechtlicher Aufarbeitung wie z.B. eine Strafanzeige. Der Großvater bestätigt ihm weitgehend das, was er im Blog vorweg genommen hatte.

    Genauso könnte sich so eine Tragödie jetzt auch in Deutschland abspielen. Weil man in bestimmten Kreisen nicht bereit ist, über seinen Horizont zu blicken. Deshalb ist es wichtig, dass diese Ereignisse auch bei uns möglichst vorher zur Kenntnis genommen werden.

    Bei fremdsprachigen Links kopiere ich immer die komplette Linkadresse in die Google Suchzeile und wähle bei Treffer "Diese Seite übersetzten". Natürlich sind diese automatischen Übersetzungen oft sehr fehlerhaft, aber man kann mit der Mouse auch die entsprechenden Sätze wieder anklicken und sieht dann den Originaltext.


    Da kommt dann halt eine Sprache raus, wie man sie aus den Anleitungen chinesischer Billigimporte kennt.

    Josephs Amerikanisch ist nicht so einfach zu übersetzen. Wortwörtlich ist nicht immer möglich bzw. sinnvoll. Wer's besser kann - nur zu.

    Von amerikanischen Freunden wurde diese Frage auf Facebook gestellt.
    Kann jemand diesen von Weguer gefundenen Text komplett ins Deutsche übersetzen?
    Joseph4GI: CIRCUMCISION DEATH: Yet Another One (I Hate Writing These)


    Hier meine Übersetzung des ersten Textblocks:

    Das Update folgt morgen, oder möchte sonst noch jemand übersetzen?

    Ich weiß nicht warum es so einen Unterschied für mich macht es zu wissen, im Moment wünschte ich mir ich hätte mich nicht informiert, das tut mir innerlich richtig weh und ich habe keine Ahnung wie ich mit diesem Gefühl umgehen soll.


    Hallo Kira, ich kann dich gut verstehen mit deinem Schmerz. Der Schritt, den du unternimmst, indem du dir Informationen einholst und das Thema anpackst ist dennoch genau richtig. Nur so kommst du im Leben weiter.

    Tipps werden dir andere beschnittene Leidensgenossen aus dem Forum besser geben können als ich.

    Was mich interessieren würde: wie sieht es mit Masturbation aus? Kannst du dabei irgendwie zum Orgasmus kommen?

    Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass man die mechanische Reizung durch "Kopfarbeit" in Form von erotischen Phantasien teilweise ersetzen kann. Das ist aber nicht ganz einfach und geht schon garnicht unter Erfolgsdruck. Vielleicht würde dir eine Sexualtherapie helfen.

    Auch von mir vielen Dank lieber Pizzaro für deine Präsenz vor Ort.

    Als Herr Geis meinte, Jungen seien vor VAs aus "unmoralischen Gründen" wie zB "ästethischen" geschützt...

    Die Behauptung von Herrn Geis trifft grundsätzlich nicht zu. Diesen Schutz gibt es nicht, denn das Gesetz sieht eine Prüfung von Gründen überhaupt nicht vor. Gäbe es Gründe, müssten sie voraussetzend und nicht lediglich ausschließend geregelt sein. Davon abgesehen klingt der vermeintliche Schutz vor "ästethischen" Gründen ja fast schon so, als ob dann von Beschneidern auf Ästhetik nicht mehr geachtet werden müsse. Darf ja keine Rolle spielen.

    Herr Geis gehört zu der Sorte Bundestagsabgeordneter, die sich daran gewöhnt haben, dass Rechtssicherheit nicht durch Gesetzesbeschlüsse selbst, sondern erst durch das Bundesverfassungsgericht hergestellt werden müsse. Wenn dann die Entscheidungen nicht passen, wie neulich mit der Sukzessivadoption, wettert die CSU und greift die Karlsruher Richter an. Das ist ein ziemlich verächtlicher Umgang mit dem Grundgesetz.

    War jemand aus dem Forum dort? Ich leider nicht, erlaube mir aber den Artikel darüber auszugsweise zu kommentieren. Offensichtlich wurde altbekannter pseudowissenschaftlicher Unfug in entspannter bildungsbürgerlicher Atmosphäre breit geklopft:

    Presse

    Zitat

    "Der Jurist PD Dr. Edward Schramm (Universität Tübingen) zeigte einleitend die Bandbreite der juristischen Positionen zum Thema Beschneidung auf. Er verdeutlichte zugleich, dass die Beschneidung von Knaben mit Einwilligung der Eltern weltweit straflos ist (ev-akademie-baden.de)..."

    Aus der Tatsache, dass es weltweit praktiziert wird, strafrechtlich jedoch nicht verfolgt wird, kommt er zu dem Schluss, es sei weltweit straflos. Dazu kann ich nur sagen, dass dies eine etwas schlichte rechtswissenschaftliche Herangehensweise an die Problematik darstellt, dafür dass er Jurist an der Uni Tübingen ist. Nach dieser Logik müsste der deutsche Rechtsstaat alle seine Gesetze auf weltweite Verwendung prüfen. Jede gesetzliche Regelung, die in Deutschland einzigartig wäre und nirgendwo in der Welt verwendet würde, müsste dann schleunigst abgeschafft werden. Würde das im Umkehrschluss zu einem längst überfälligen Tempolimit auf deutschen Autobahnen führen, hätte es meiner Ansicht nach sogar einen positiven Effekt.

    Zitat

    "...Das Beschneidungsgesetz vom Dezember bedeute daher einen Rückkehr zur Normalität: Jungen dürfen in Deutschland weiter beschnitten werden, allerdings müssen die Ärzte den Eingriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" vornehmen."

    Jetzt bin ich aber beeindruckt: es müssen (oder dürfen?) also auch Ärzte den Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen. Gut, dass das mal jemand gesagt hat. Hoffentlich wissen die Ärzte das alle.

    Zitat

    "Mit den Auswirkungen von Beschneidungen auf das seelische Wohl von Kindern setzte sich PD Dr. Martina Pitzer, Leiterin der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Städtischen Klinikum Karlsruhe, auseinander. Entscheidend sei unter anderem, ob man durch die Beschneidung gerade eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit bzw. Identität erlange oder aus einer Gruppe ausgegrenzt werde. Letztlich sei die Bewertung der Beschneidung eine vor allem sehr subjektive Angelegenheit, die aus ihrem Kontext nicht herausgerissen werden dürfe."

    Wenn ich das richtig verstehe, soll nach Ansicht der Psychiaterin das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegenüber der Intoleranz der Straße zurücktreten, weil in bestimmten sozialen Gruppen Jungs nichts besseres zu tun hätten, als sich gegenseitig auf den Pimmel zu schauen? Mit ihrer Auffassung würde sie außerdem der Förderung von Gruppenbildung durch körperliche Merkmale positiv gegenüber stehen. Das heißt, die Ausgrenzung wegen Haut-, Haarfarbe, Gesichtszügen etc. müsste nach Auffassung von Dr. Martina Pitzer konsequenterweise ebenso ein Sozialverhalten darstellen, das nicht nur hinzunehmen, sondern sogar ausdrücklich in seiner Korrektheit zu bestätigen wäre, so wie dies mit ihrer Auslegung des Beschneidungsgesetzes offensichtlich der Fall zu sein scheint. Oder spielt für sie am Ende doch nur die Faszination durch den Anblick der freiliegenden Eichel eine Rolle? Ich frage mich manchmal, was in manchen Köpfen eigentlich vorgeht.

    Mir wurde vor ca 15 Jahren gesagt, daß die einzige Konsequenz einer Durchtrennung (also einer Frenulotomie) die bessere Retrahierbarkeit der Vorhaut wäre (was im Endeffekt auch stimmte).

    Wobei ich mir heute nicht mehr sicher bin, ob nun tatsächlich eine Frenulotomie oder doch eine Frenulektomie (also eine Entfernung) gemacht wurde.


    Wenn es vollständig durchtrennt wurde, so wie ich das auf einem Video des Ärztehauses Kornwestheim gesehen habe, dann müssten die Nervenstränge auch durch sein, selbst wenn es wieder zusammenwächst.

    Ich bin allerdings kein Experte, befürchte aber, dass viele Ärzte auch keine richtigen sind. Wenn das Frenulum zu straff ist, müsste der Arzt erstmal eine regelmäßige Masturbation mit zurückgezogenener Vorhaut verordnen. Das macht natürlich keiner und greift stattdessen zum Skalpell.

    Das Frenulum beim Mann ist das Pendant zur weiblichen Klitoris. Wer es beim Jungen durchtrennt, wie z.B. die Ärzte des Ärztehauses Kornwestheim, der kann bei Mädchen genauso die Klitoris raus schneiden. Das wäre dasselbe.

    Das Problem des neuen Gesetzes ist, dass nicht im geringsten geregelt ist, was und wieviel vom Penis überhaupt "beschnitten" oder abgeschnitten werden darf. Man hätte ja wenigstens statt des Begriffes Beschneidung den Begriff Vorhautbeschneidung wählen können. Nach den Regeln der ärztlichen Kunst kann man auch einen Fuß amputieren. Dem Beschneider sind so in seiner Kreativität keine Grenzen gesetzt. Der Beschnittene muss sich dann für den Rest seines Lebens damit abfinden.

    Quelle? Datum?

    Staatsrechtler kritisiert Kölner Richter : „Elternrecht gilt auch für Beschneidung“ - Sendenhorst - Westfälische Nachrichten

    Zitat

    "...Im Übrigen griffen Eltern, die ihre Kinder in Ballett unterwiesen oder Leistungssport in frühen Jahren treiben ließen, womöglich sehr viel mehr in deren Wohl ein,...

    Immer wieder dieselbe platte Argumentationsstrategie: ein Übel soll zur Rechtfertigung eines anderen Übels herhalten.

    Zitat

    ...als durch den Akt der einmaligen Beschneidung, der allerdings
    fachgerecht ausgeführt werden müsse. Das sei im Kölner Fall nicht
    geschehen."

    ein einmalig doofes Argument. Die Beschneidung ist einmalig, das stimmt. Die Beschnittenheit ist jedoch lebenslänglich und irreversibel. Welchen IQ braucht man eigentlich, um in Deutschland Professor zu werden?

    Meiner Ansicht nach gäbe es auch noch diese Variante:
    Solange ein Kind nicht einsichts- und urteilsfähig ist, übernehmen die Eltern wichtige Entscheidungen. Das bedeutet, wenn ein Elternteil den Jungen beschneiden lassen möchte, das andere aber nicht, hätten wir eine geeignete Ausgangsposition.
    Das Kind soll beschnitten werden (so argumentiert Elternteil 1 mit Verweis auf das neue Gesetz, da es die Beschneidung als mit dem Kindeswohl vereinbar hält), das Kind (in Vertretung durch Elternteil 2, das die Rechte des Kindes verletzt sieht) klagt dagegen.

    Das wäre die naheliegendste Konstellation. Die führt allerdings auch nicht am Familiengericht vorbei, da erst von § 1628 BGB Gebrauch gemacht werden müsste.

    Zitat

    § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
    Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

    In diese Richtung und darüber hinaus bis zum Sorgerechtsentzug gab es auch schon Fälle vor der Beschneidungsdebatte, die aber nicht beim BGH oder BVG gelandet sind. Allerdings gab es vor dem Beschneidungsgesetz auch nicht die Möglichkeit eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens. Die gibt es jetzt und so bleibt zu hoffen, dass das erste Gericht, das nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Beschneidungsstreit vorgelegt bekommt, das Gesetz zur Überprüfung nach Karlsruhe übergibt. Wer weiß, vielleicht läuft da ja schon was.

    Für mich stellt sich immer eine Frage. Können wir selber so einen Fall konstruieren? Damit meine ich nicht ein Kind zu beschneiden, es reicht ja anscheinend schon wenn sich die Eltern uneins sind. Oder vielleicht kann es ja doch auch sein das ein z.B. 16 Jähriger sich juristisch währen kann.


    Ein 16-jähriger, wenn unbeschnitten, könnte sich durchaus wehren, ist aber bereits einsichtsfähig und vom Gesetz nicht mehr betroffen. Der § 1631d BGB schließt ihn aus:

    Zitat

    "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen,..."

    Wer aber gem. § 1631d BGB nicht einsichts- und urteilsfähig ist kann auch vom BVG leider nicht angehört werden. Eine gehörige Portion Perfidie und Verschlagenheit waren bei dieser Gesetzgebung am Werk.

    Denkbar wäre jedoch m.E. eine Verfassungsbeschwerde eines Jungen, der gem. § 1613d BGB beschnitten wurde und danach Einsichtsfähigkeit erlangt hat. Dazu muss er nicht einmal 14 Jahre alt sein. Er müsste zunächst die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz durch alle Instanzen verklagen. Da entweder er oder die BRD Revision einlegen würde, müsste der Fall beim BVG landen. Die BRD müsste nach jeder Instanz Revision einlegen, da sie nicht ein Gesetz aufrecht erhalten kann, dass systematisch Schadensersatzansprüche generiert. Also mit Vergleichsangebot und Rausdealen würde da nichts laufen. Ob und vorallem wann so etwas stattfindet, ist fraglich.

    Es gibt auch noch ein anderes Konstrukt für eine Verfassungsbeschwerde. Ich werde mich noch dazu äußern.

    Lieber Pöser Pürger,
    du meinst wahrscheinlich: Besser ein "erschreckender religiöser Analphabetismus" und "Vulgärrationalismus" als ein erschreckender Schriftgehorsam und abergläubige Vulgärtheologie :) Da stimme ich dir zu.


    Zu später Stunde habe ich mich unpräzise ausgedrückt. Die Betonung sollte auf "erschreckend" und "latent" liegen. Das wollte ich einander gegenüberstellen. Ein offener Vulgärrationalismus, was soll's - der eine hat ihn, der andere nicht.

    Mich fasziniert der Begriff "religiöser Analphabetismus". Da fehlen mir tatsächlich die Worte...

    Zitat

    "In nicht wenigen Debattenbeiträgen nach dem Urteil des Kölner Landgerichts im vergangenen Jahr habe sich eine tiefe Entfremdung eines Teils der Gesellschaft von religiösen Lebensformen und ein erschreckender "religiöser Analphabetismus" gezeigt, stimmten die jüdischen und christlichen Gesprächsteilnehmer überein." (aktuell.evangelisch.de)


    Immer noch besser ein erschreckender "religiöser Analphabetismus", als ein latenter Vulgärrationalismus!!

    Zitat

    "Da es sich bei der Beschneidung, ..., um die Beschneidung eines
    männlichen Säuglings durch einen dafür ausgebildeten Rabbiner handelt,
    ist die von den personensorgeberechtigten Eltern erteilte Einwilligung
    rechtmäßig, so dass ein strafbares Verhalten der beteiligten Personen
    nicht vorliegt." (Staatsanwaltschaft Oldenburg)

    Die StA Oldenburg geht also davon aus, dass ein Rabbiner dadurch dass er Rabbiner ist, von Haus aus für Beschneidungen gem. § 1631d BGB ausgebildet ist. Interessant!

    Das erinnert mich an die aufgesetzte Naivität des Redners Stephan Thomae im Bundestag am 12.12.12:

    "...In Deutschland sind, Herr Kollege Kilic, fünf Beschneider jüdischer Konfession tätig, die alle eine medizinische Qualifikation besitzen, die es ihnen erlaubt, diesen Eingriff medizinisch qualifiziert vorzunehmen; zudem haben sie eine lange berufliche Erfahrung..." (Stephan Thomae)

    Hm - "medizinische Qualifikation", was ist das eigentlich, woher weiß er das, der Herr Thomae? Reicht da schon der Satz "Wir machen das seit 3000 Jahren"? Anscheinend schon. Wer der richtigen Religionsgesellschaft angehört, bei dem reicht offensichtlich die Selbstauskunft.