- Das ist zumindest meine Ansicht. Was denkt ihr? Hat die AAP-Erklärung einen wirklichen Einfluss auf den Gesetzgeber gehabt oder nicht?
Diese Frage könnten 434 MdBs am besten beantworten. Ich sage mal so: Schuld an dem deutschen Beschneidungsgesetz hat die böse AAP. Weshalb das so ist, ist eigentlich relativ einfach:
Hätte die AAP schon immer zugegeben, dass Routinebeschneidungen medizinisch nicht vertretbar sind, würden diese in den USA doch überhaupt nicht durchgeführt. Das Haftungsrisiko wäre viel zu groß, da habe ich in einem anderen Thread schon ein simples Zahlenspiel gebracht.
Wie die Religionsfreiheit unter diesen Bedingungen bei Beschneidungen in den USA ausgelegt und gehandhabt würde, wäre dann natürlich die große Frage. Wahrscheinlich gäbe es dort ein Sondergesetz. Daran hätte man sich in Deutschland letztes Jahr wahrscheinlich orientiert. Ein Sondergesetz wäre allerdings auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da es gegen das Diskriminierungsverbot gem. Art. 3 GG verstoßen würde. Der Gesetzgeber würde in diesem Falle das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2 (2) aufgrund von Religionszugehörigkeiten unterschiedlich definieren. Dagegen könnten dann religiöse Beschneidungsgegner Diskriminierungsrügen gem. Art. 3 GG erheben. Ich behaupte mal, das wusste man in Berlin und hat sich deshalb von der Resolution vom 19.07.2012, die eine religiöse Sonderregelung vorsah, schnell wieder entfernt.
Da der deutsche Gesetzgeber in der Beurteilung der AAP offensichtlich einen Freibrief für willkürbeschneidungen gesehen hatte, meinte er, das Gesetz so formulieren zu können. Dabei hätte man sich allerdings darüber im klaren sein müssen, dass es in den USA ein entsprechendes Gesetz nicht gibt.
Deshalb ist das alles gesetzgeberischer Wahnsinn von historischem Ausmaß. Chirurgische Eingriffe in den Körper dürften niemals direkt per Gesetz pauschal geregelt werden. Ärzteverbände können Empfehlungen für medizinische Maßnahmen herausgeben, die regelmäßig zu überprüfen, zu hinterfragen und ggfs. neu zu definieren sind. Bei jedem Patienten sollte dann der Arzt im Einzelfall entscheiden, was er tut und was er lässt.