Beiträge von Pöser Pürger

    Körperverletzung?
    Tatbestandsmäßigkeit: ja, Amputation = tatbestandsmäßige Körperverletzung.
    Rechtfertigung: Einwilligung durch Kind? Nein, nicht möglich, weil nicht einwilligungsfähig.
    Einwilligung der Eltern? ja
    Einwilligung WIRKSAM? ja, wegen § 1631d BGB.


    Und an dieser Stelle kommt mein "Ja aber". Wir widersprechen uns im Prinzip nicht. Es geht mir nur darum zu zeigen, dass die geschaffene Möglichkeit der Eltern, in eine willkürliche Körperverletzung einzuwilligen über die Grenzen des BGBs hinausgeht. Befürworter kommen dann zwar gerne mit Impfungen oder sogar Herz-OPs. Das sind aber keine willkürlichen Körperverletzungen. Wird eine Herz-OP aufgrund einer Fehldiagnose durchgeführt, ermittelt der Staatsanwalt, egal ob die Eltern eingewilligt haben oder nicht.

    Der Mitbegründer der israelischen Gesellschaft für Medizinethik, Mordechai Halperin, hat übrigens herausgefunden, dass das Weglassen (!) des Blutabsaugens geradezu gesundheitsgefährdend ist.

    "Metzitza… How? After the incision and splitting the membrane, one immediately brings the penis into his mouth and sucks out blood with all one’s strength, because if he does not suck, the blood will clot in the top of the penis and this is dangerous.It is similarly said in chapter Rabbi Eliezer [the 19th chapter of Masechet Shabbat]: ‘Rav Pappa said: A mohel who does not perform Metzitzaendangers the baby and is dismissed’ because the blood will clot within the penis and this is dangerous.”


    An Hammer-Statements mangelt es nicht. Wer gerne amerikanische Realsatire liest, für den hab ich eine Stellungnahme des Arztes Daniel S. Berman herausgesucht:

    Metzitzah B'peh: Daniel S. Berman, M.D.: Circumcision’s Third Step, The Drawing of Blood

    Er schreibt, dass manche Mohalim erst dann Handschuhe und Glasröhrchen benutzen, wenn sie befürchten, sie könnten sich vom Baby Krankheiten einfangen, dessen Eltern in ihrer Jugend möglicherweise unachtsam waren und einer modernen Lebensweise nachgehen.

    Er ist Leiter der Abteilung für Infektionskrankheiten am New York Westchester Square Hospital.

    ...Man denke nur an die Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität im Jahre 1994. Alle laufenden Verfahren gegen homosexuelle Männer wurden mit dem Zeitpunkt der Abschaffung dieses irren § 175 StGB eingestellt und das war auch gut so.


    Dieses unselige Gesetz und sein Zustandekommen sind ein einziger Skandal, aber mit Vorwürfen wie "Eingriff in die Gewaltenteilung" wäre ich arg vorsichtig.

    Mit der Abschaffung des § 175 StGB lässt sich der § 1631d BGB nicht so ohne weiteres vergleichen. Beim 175er wurde der Straftatbestand als solcher aufgehoben. Beim Beschneidungsgesetz ist das nicht der Fall. Im strafrechtlichen Sinne steht die Körperverletzung nach wie vor im Raum und wäre auch weiterhin justiziabel.

    Wie wäre z.B. ein Fall zu beurteilen, in dem ein Arzt ohne Einwilligung der Eltern eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung durchgeführt hat? Kann der dann noch wegen Körperverletzung belangt werden? Ich hoffe schon.

    Der § 1631d bietet nun den Eltern des Jungen die Möglichkeit, durch eine bloße Willenserklärung ohne Gerichtsbeschluss die Strafverfolgung außer Kraft zu setzen. Hingegen können Eltern wohl nicht bestimmen, was Körperverletzung ist und was nicht. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers müssen Staatsanwälte und Richter die Wahrnehmung ihrer Amtspflicht von der willkürlichen Entscheidung der Eltern und nicht von einer Prüfung des Einzelfalles abhängig machen. Der Gesetzgeber stellt hier Eltern auf den gleichen Level wie Richter. Also wenn das kein Eingriff sein soll. Sorry für meine Hartnäckigkeit.

    Möglicherweise war der Zeitpunkt für die Öffentlichmachung der Anzeige dumm gewählt.


    Zweck der Anzeige ist ja auch kaum, Sympathie zu erzeugen. Falls es wegen des Zeitpunkts Beanstandungen gibt, würde ich zu einer überschwenglichen Entschuldigung raten. Wer vorhat, die Anzeige wie auch immer zu attackieren, sollte sich über den Barbra-Streisand-Effekt im klaren sein.

    Im übrigen: wer das Ritual Metzitzah B'Peh nach der Beschneidungsdebatte und dem Gesetzbeschluss in Deutschland praktiziert und meint, der Öffentlichkeit demonstrieren zu müssen, dass er das kann, braucht nicht einen auf feinfühlig zu machen.

    Soll doch nach der Beschneidungsdebatte noch eine Metzitzahdebatte folgen und noch ein § 1631e BGB - Vorschläge für den Inhalt werden noch angenommen - beschlossen werden. Ich freu mich schon auf die Reden im Bundestag.

    angeblich ja so auf Respekt Wert legenden Feministinnen rechtliche Schritte angedroht, wenn sie nicht Kommentare augenblicklich löschen, in denen andere Diskussionsteilnehmer mit meinem Namen angesprochen werden und über meine angeblichen Beschneidungsnarben gemutmaßt wurde.
    Die verantwortlichen Damen scheinen nicht nur auf dem Befürworterauge blind, sondern auch mit der Leitung einer solchen Online-Debatte komplett überfordert.
    Da lob ich mir unsere Admins hier, wie die verfahren, wenn Leute hier mal versuchten, unsachlich zu werden...


    ja bei so einigen dieser Kommentatoren hat man das Gefühl, dass nach ihrer Beschneidung vom verbleibenden Erziehungsrecht gem. Art. 6, Abs. 2 GG zu wenig Gebrauch gemacht worden ist.

    Sorry, Pöser Pürger, bei allem Ärger über dieses unfassbare Gesetz: die Legislative hat nur ein Gesetz verabschiedet und nicht in ein laufendes Verfahren eingegriffen. Ich kann Dir in Deiner Argumentation über die Verletzung der Gewaltenteilung nicht folgen.


    Es lagen Strafanzeigen, wie die von TobiasSP oder dem Arzt aus Gießen vor und es gab die Befürchtung des Gesetzgebers, andere Gerichte könnten sich am Urteil des LG Köln orientieren. Ermittlungen wurden nicht aufgenommen oder eingestellt. Für mich ist der § 1631d BGB nichts weiter als der Versuch einer Auslegung des § 223 StGB. Gewaltenteilung hin oder her, ich möchte nicht weiter darauf beharren. Vielleicht gibt es auch keine und das GG soll nur dazu dienen den Bürger ruhig zu stellen. So weit bin ich aber noch nicht.

    Wieso redet Ihr denn eigentlich über den Instanzenweg? Das Kölner Urteil war doch rechtskräftig. Ein Revisionsverfahren war damit nicht mehr möglich, der Gang zum BVerfG auch nicht.


    Das stimmt. Es sollte aber durch das Gesetzgebungsverfahren verhindert werden, dass sich so ein Verfahren dann ohne Verbotsirrtum wiederholt. Bei religiösen Beschneidern wäre es mit dem Verbotsirrtum ohnehin eng geworden, insbesondere für nichtreligiöse Beschneidungen. Das darauf folgende Gesetz amnestiert jede bisher durchgeführte Beschneidung rückwirkend und entzieht Gerichten jegliche Einzelfallprüfung. Potenzielle Opfer werden in den Regen gestellt. Das halte ich schon für einen Eingriff in die Gewaltenteilung.

    Frau Leutheusser-Schnarrenberger wusste am 13.10.2012 genau, was unter Gewaltenteilung zu verstehen ist:

    Justizministerin gegen Aufhebung der §175-Urteile

    Ob höhere Instanzen wie z.B. das Verfassungsgericht sich jetzt überhaupt noch an Putzkes Interpretation halten könnten, halte ich für mindestens zweifelhaft. Putzke ist zur Minderheitenmeinung geworden.


    Beim Bundesverfassungsgericht würden nur Grundrechtsverletzungen eine Rolle spielen. Die Einschränkung der Religionsfreiheit durch Strafbarkeit einer religiös motivierten Körperverletzung wäre dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde. Über die Strafbarkeit selbst hätte das Bundesverfassungsgericht nicht zu befinden, da es keine Revisionsinstanz für Strafsachen ist. Das müsste vorher der BGH geregelt haben.

    Die Religionsfreiheit wird niemals Straftaten zulassen - und seien es noch so geringe. Ich finde bestimmt irgendwo eine Passage in der heiligen Schrift, die mir erlaubt, bei Aldi Lebensmittel zu stehlen, nur um sie an Obdachlose zu verteilen. Wenn die Milliardärsfamilie nicht selbst auf den Gedanken kommt, dann muss ich es doch tun! Das wäre doch viel harmloser, als einem wehrlosen Kind die Vorhaut abzuscheiden. Niemals wäre ich mit einer Verfassungsbeschwerde mit dieser Begründung erfolgreich.

    Was unsere Bundeskanzlerin sagt, hat für mich überhaupt keinen Stellenwert. Sie weiß ganz genau, dass sie mit ihren spontanen Äußerungen den gesamten Axel-Springer-Verlag hinter sich hat. Deshalb hat sie einfach drauf los geredet ohne nachzudenken. Was dabei raus kam, war dann denkbar dümmlich.

    Sie hätte auch ganz gelassen sagen können, was in diesem Land strafbar ist und was nicht, ist Angelegenheit der Gerichtsbarkeit bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Und wem das nicht passt, für den gibt es dann noch den EGMR.

    Stattdessen hat sie sich zu einer massiven Verletzung der Gewaltenteilung entschlossen. Der Gesetzgeber hat die Position der Revisionsinstanzen des LG Köln eingenommen und dem Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Grundgesetzes aus der Hand genommen. Mir ist dabei nicht sehr wohl.

    wie Ventus schon angedeutet hat, gab es bis heute keine breitenwirksame Aufklärung in den Mainstream-Medien über den Grad der Verletzung am kindlichen Körper durch Zirkumzision. Stattdessen bekam eine Minderheit von Religionsvertretern und einigen beschneidungsbessesenen Ärzten eine Bühne, um die Verharmlosung und vermeintliche Vorteile dieser Praktik zu verbreiten. Dann kam auch noch in Bundestagsdebatten viel Unsinn rüber.

    Daher kommt es, dass Menschen, von denen man aufgrund ihrer Persönlichkeit eigentlich etwas anderes erwarten würde, vor dem Thema kapitulieren. Gegen ein Beschneidungsverbot zu sein ist auf den ersten Blick auch einfacher als dafür zu sein. Über die Konsequenzen der gesetzlichen Neuregelung sind sich auch die meisten Bürger nicht im klaren. Selbst von manchen Juristen wird der Gesetzestext in seiner vollen Wirkungsbreite nicht erfasst und fehlinterpretiert.

    Das Beschneidungsgesetz als Zugeständnis zugunsten deutscher geschichtlicher Aufarbeitung zu rechtfertigen, halte ich für völlig daneben. Ich kann da beim besten Willen keinen Zusammenhang erkennen. Weshalb sollten nicht einsichtsfähige Kinder, die im 21. Jahrhundert geboren sind, mit ihrem Körper für das herhalten, was mehrere Generationen zuvor geschah. An so einem Deal, der allenfalls in die Kategorie historischer Ablasshandel einzuordnen wäre, dürften nicht einmal Opfer interessiert sein.

    Die Verarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus setzt zuerst einmal voraus, dass sich jeder Mensch in Deutschland mit dieser Vergangenheit intensiv beschäftigt und sich um Empathie mit den Menschen bemüht, die damals als Opfer unmittelbar betroffen waren. Bei einigen jungen Menschen fallen in dem Zusammenhang jedoch Bildungslücken auf, die so nicht in Ordnung sind. Da müsste was getan werden.

    Für eine Debatte über das sich liebende Selbst ist es meiner Ansicht nach entscheidend, dieses als einen Materialisierungsprozess und in unhintergehbarer Verquicktheit mit sozialen, symbolisch-diskursiven und psychischen Prozessen der Vergeschlechtlichung zu verstehen. Im Hinblick auf queer-feministische Beiträge für eine kontroverse Diskussion in diesem Forum erscheint es mir interessant, die Aufmerksamkeit zunächst darauf zu lenken, dass das sich liebende Selbst in seiner kulturellen Gerahmtheit verstanden wird, oder?


    Wozu du fünf Zeilen brauchst, reichen bei mir fünf Finger.

    "Denn das Smegma hält die Eichel feucht, verhindert Verletzungen, tötet Bakterien ab und dient als Gleitmittel beim Geschlechtsverkehr."

    Jetzt muss ich herausfinden wie ich mit diesem Verein in Kontakt trete.
    Dieser Unsinn muss sofort geändert werden! Smegma braucht kein Mensch für irgendwas ja geht es noch???


    So völlig verkehrt ist das nicht. Smegma hat genauso wie Schweiß einen falschen Ruf. Wenn es frisch ist, ist es durchsichtig und erfüllt wichtige Funktionen. Erst wenn es alt ist, wird sog. Eichelkäse daraus.

    Für eine Debatte über Masturbation ist es meiner Ansicht nach entscheidend, diese als einen Materialisierungsprozess und in unhintergehbarer Verquicktheit mit sozialen, symbolisch-diskursiven und psychischen Prozessen der Vergeschlechtlichung zu verstehen. Im Hinblick auf queer-feministische Beiträge für eine kontroverse Diskussion in diesem Forum erscheint es mir interessant, die Aufmerksamkeit zunächst darauf zu lenken, dass die Masturbation als rituelle Form verstanden wird, mittels der Geschlechtsidentitäten geformt werden, oder?


    Sag nichts gegen Masturbation. Das ist Sex mit jemandem, den ich liebe.

    müssen wir darauf nicht reagieren?

    Das gehört zur Heinrich-Böll-Stiftung!!!

    Ist dieses Land denn verrückt geworden????


    Die beste Reaktion wäre natürlich selbst Beiträge zu schreiben und den Gegnern nicht das Feld zu überlassen. Man kann von der Heinrich-Böll-Stiftung schlecht erwarten, dass sie Beiträge zensiert, nur weil die einem nicht gefallen.

    Kommentieren ist auch nicht schlecht, obwohl das ziemlich zäh läuft und nicht alles reingestellt wird.

    Ich sehe aber keinen Grund zur Hektik. Sehr viel Publikum scheint auf den Seiten nicht unterwegs zu sein.