Beiträge von NoCut

    Aber von Gauck zu verlangen das Jungenverstümmelungsgesetz nicht zu unterschreiben war in etwa so blauäugig wie ein Nashorn zum Zitherspiel aufzufordern...

    Joachim Gauck ist ja protestantischer Pfarrer. Bei der evangelischen Kirche gibt es keinen Vatikan, der festlegen kann, wie die Bibel auszulegen sei. Daher glauben hier viele fast wörtlich an den Inhalt der Luther-Übersetzung. Im alten Testament steht die Beschneidung und im neuen Testament hält Paulus sie salopp gesagt dann für weniger wichtig, wenn sie bei der Missionierung von unbeschnittenen Heiden zum Problem werden könnte. In den Briefen an die Galater (römische Provinz mit keltischen Wurzeln) hat daher Paulus die Notwendigkeit dieses schmerzhaften Rituals gewissermaßen als entbehrlich betrachtet (symbolische Beschneidung der Herzen).

    Ist es daher verwunderlich, wenn dieser Theologe, der nun den Staat in weltlicher Sicht vertritt, mutmaßlich seine theologische Sichtweise durch eine Unterschrift bei einem Gesetz zur Zwangsbeschneidung dokumentiert. Wir leben in einer Art "Gottesstaat" bzw. haben wir es noch immer nicht geschafft Staat und Kirche zu trennen. Früher waren Geistliche auch weltliche Fürsten und jetzt im 21. Jahrhundert wurde wieder ein Geistlicher zum weltlichen Repräsentanten unsere Landes gewählt.

    Da aber die Zwangsbeschneidung auch in Frankreich nicht verboten ist, würde auch eine saubere Trennung die Probleme nicht automatisch lösen. Dennoch ist Deutschland vermutlich die einzige Komikernation der Welt, die Zwangsbeschneidungen offiziell erlaubt.

    Ich glaube, damit liegst du falsch, NoCut. Eine Verstümmelung nach 1631d wäre nicht rechtswidrig. Was gesetzlich zugesicherte Sorge ist kann keinen Schadensersatz begründen. Der §1631d besagt ja nichts anderes als dass eine Verstümmelung nach den Maßgaben dieses Paragraphen nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Mit einer Verstümmelung nach 1631d hat sich das Gericht überhaupt nicht beschäftigt.

    Ich glaube, ich liege eigentlich gar nicht so falsch mit meiner Annahme. Das Gericht hat den § 1631d BGB nicht abschließend prüfen müssen, weil die Mutter nicht eingewilligt hatte. Der 1631d BGB soll ja aber bekanntlich nur das Strafrecht in Sachen Körperverletzung besänftigen / ruhigstellen.

    Wichtiger ist hier wohl eher der § 1664 BGB, den das Gericht ins Spiel gebracht hat. Im Grunde schränkt dieser die "Entscheidungsfreiheit" der Eltern wohl dahingehend ein, dass diese ihren Kindern nichts zumuten dürfen, was sie selbst sich nicht antun lassen würden.

    Väter die selbst beschnitten sind, dürften daher problemlos nach § 1631d BGB einwilligen dürfen (Ausnahme: zwangsbeschnittene Väter). Mütter, die aber nicht mindestens nach Typ 1a beschnitten wurden und sich auch nicht in dieser Art selbst beschneiden lassen wollen, würden ihren Kindern etwas zumuten, was sie sich selbst so nicht antun lassen möchten.

    Die Richter haben festgestellt, dass das Kind selbst einen Schadensersatzanspruch besitzt. Natürlich haben hier die psychischen Folgen wohl auch eine Rolle gespielt, aber nach meiner persönlichen Erfahrung zählen z.B. bei Renten psychische Folgen oder Schmerzen weniger als physische "Verluste". Ich würde daher die 12.000 EUR schon sehr stark mit dem Verlust der Vorhaut in Verbindung bringen. Hätten psychische Faktoren eine stärkere Rolle gespielt, hatte man ja auch sexuelle Defizite thematisieren müssen.

    Der Schmerz und die psychischen Folgen würde ich daher eher als Indiz dafür sehen, dass der Vater auch nicht im Sinne seines Sohne gehandelt hat. Dass er nicht im Einklang mit der Mutter gehandelt hatte, stand ja im vorliegenden Fall außer Frage.

    Der Fall wurde ja ans Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen. So wie ich das aber lese, geht es hier im Grunde vorwiegend "nur" noch darum, ob der Junge 12.000 EUR Schadensersatz oder sogar mehr zugesprochen bekommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amtsgericht Freiburg nach dem Urteil des OLG Karlsruhe einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ablehnen wird. Würde dies dennoch geschehen, würde man sich ja kurze Zeit später wohl wieder in Karlsruhe die nächste "Watschen" abholen ;)

    Für Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen wollen und das Risiko einer Schadensersatzklage vermeiden wollen, müssten künftig wohl darauf achten, dass sowohl der Vater wie auch die Mutter beschnitten sein müsste. Somit gilt dann vorallem für die Mütter die Regel:

    Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füg auch keinem anderen zu.

    Zitat

    "Der Schmerzensgeldanspruch ergebe sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts aus § 1664 BGB. Zwar werde durch diese Vorschrift nur der Haftungsmaßstab für die elterliche Haftung bei der Schädigung des Kindes geregelt. Die Vorschrift enthalte aber auch eine selbstständige Anspruchsgrundlage des Kindes gegenüber seinen Eltern, wenn diese bei Ausübung der elterlichen Sorge eine Pflicht verletzen."

    Das ist für mich der schönste Passus aus diesem Bericht. Ein Kind hat also einen selbständigen Anspruch daraus, wenn die Eltern die elterliche Sorge pflichtwidrig verletzen. Falls ich hier nicht ganz daneben liege, bedeutet dies dann wohl, dass Eltern nach § 1631d BGB zwar einer Beschneidung einwilligen dürfen und sie sich somit nicht strafbar machen, aber dennoch postwendend von den eigenen Kinder auf 12.000 EUR Schmerzensgeld verklagt werden könnten.

    Das wäre doch schon mal ein Fortschritt, wenn die Zwangsbeschneidungskosten neben der Arztrechnung (oder Rechnung für nebenberuflichen Zwangsbeschneider) und der Beschneidungsfeier plötzlich so in die Höhe schnellen würden. Ich könnte mir dann sogar vorstellen, dass die religöse Bedeutung der Zwangsbeschneidungen hier plötzlich vor monetären Interessen völlig verdrängt werden würde ;)

    Und hier mal der § 1664 BGB:

    Zitat

    § 1664 Beschränkte Haftung der Eltern

    Zitat

    (1) Die Eltern haben bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.

    Zitat

    (2) Sind für einen Schaden beide Eltern verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.


    Wenn also der Vater beschnitten ist und die Mutter sich in "eigenen Angelegenheiten" gegen eine Beschneidung (FGM) entschieden hat, haftet die Mutter im Zweifel alleine. Da kommt richtig Stimmung in die Familien ;)

    Wieso muss man die gleich abschneiden?


    [Ironie on] Das haben wir immer so gemacht. Das habend tausende von Menschen schon immer so gemacht. Das hat noch keinem geschadet. Das wird seit Jahrtausenden so gemacht. Die Vorhaut filtert den Kontakt zu anderen?! *#§&%$ schwafel, blablabla ...[Ironie off]

    Religion ist dazu im Stande den Verstand zu hintergehen und die Logik mundtot zu machen. Daher sind "religöse" Analysen zur Begründung von Genitalverstümmelung an Minderjährigen die Zeit nicht wert, was das Lesen solcher sinnfreien Texte beansprucht.

    Schadet das Kopftuch dem Kindeswohl?


    Ja und nein. Es hängt davon ab, welche Grundeinstellung in Sachen Menschenrechte sich unter dem Kopftuch verbirgt.

    Ich persönlich finde diese Kopftücher nicht so toll, aber ich finde es dennoch richtig, dass sie jetzt offiziell erlaubt sind. Für mich wäre es nie in Frage gekommen, dass ich unser Kind in einen Kindergarten gegeben hätte, wo die Erzieherinnen mit Kopftuch rumlaufen (Pinguine bzw. Ordensschwestern). Ein Kopftuch ist ein Sinnbild für Traditionen. Das Tragen des Kopftuchs in der heutigen Zeit ist das bewusste Statement, dass man auch an überholten Traditionen festhalten will (Zölibat, Zwangsbeschneidung, etc.).

    Daher kann ein Kopftuch dem Kindeswohl sehr wohl schaden.


    BTW.: Hoffentlich war und ist allen bewusst, dass Kopftücher nicht nur bei einer Religion eine Tradition haben ;)

    Ist das krank! Jetzt wird mit modernster Technik versucht die schlimmsten Fälle einer Jahrtausenden alten dummen Tradition wieder in Ordnung zu bringen. Normale Menschen würden wohl einfach auf die Amputationen der Vorhäute verzichten und damit die Risiken komplett vermeiden.

    Das wäre so, wie wenn Autos keine Sicherheitsgurte und Airbags hätten und man durch medizinische Fortschritte versuchen würde, die Schwerverletzten "irgendwie" zu retten. "Irgendwie" deshalb, weil ich mir auch nicht vorstellen kann, dass alle Nerven tatsächlich wieder "normal" funktionieren.

    :FP01
    Was läuft in diesem Land nur falsch?

    Ganz einfach. Eine Frau soll festgenommen werden, weil sie die Körperverletzung an ihrem Sohn verhindern möchte.

    In einem Land, wo bald wieder Menschen standrechtlich erschossen werden sollen, eigentlich nichts Ungewöhnliches...

    Ich kann mich persönlich überhaupt nicht an irgendwelche Penis-Hänseleien im Umkleideraum oder unter der Dusche erinnern, und ich war in meiner Jugend vom Sport her in einigen Umkleideräumen/unter einigen Duschen. Ich erinnere mich daran, dass da ein Jugendlicher vorhautlos war, das war aber nie ein Thema.

    Ich kann mich an viele Hänseleien aus der Schulzeit erinnern. Wenn hier die Klamotten von der falschen Marke waren oder die Musikrichtung nicht dem Mainstream entsprach, konnte dies schon ein Grund sein. Wie bescheuert muss man daher sein, ein Kind die Vorhaut amputieren zu lassen, damit einer von zig möglichen Gründen für Hänseleien ausscheidet.

    Lieber Eltern, die Ihr Eure Kinder beschneiden lasst, damit diese nicht gehänselt werden. Sorgt bitte dafür, dass ihr immer über das entsprechende Einkommen verfügt, damit Eurer Nachwuchs später mal nicht gehänselt wird, weil er sich aufgrund Eurer finanziellen Möglichkeiten vielleicht nicht immer sofort das neueste Apfeltelefon, das schickeste Auto & Co. leisten kann. Alternativ könnt Ihr Eurem Nachwuchs aber auch in dem Bewusstsein erziehen, dass alle Menschen gleichwertig sind auch wenn sie in vielerlei Sicht nicht gleichartig sind. Im letzteren Fall könnt Ihr Eurem Nachwuchs dann auch mit gutem Gewissen die Zwangsbeschneidung ersparen.

    Falls du das Wort meinst, muss ich korrigieren: Das Wort Islam bedeutet "das Sich-Ergeben", Unterwerfung und nicht, wie so gerne oft behauptet, Frieden.

    Bedeuten "befriedete Völker" nicht auch, dass Völker sich unterwerfen müssen, damit endlich (falscher) Frieden herrscht.

    Danke für Deinen Hinweis. Wurden früher nicht teilweise die Menschen aus besiegten Völkern auch versklavt und beschnitten, um diese auch in sexueller Sicht zu demütigen / unterwerfen, ohne deren Fortpflanzungsfähigkeit komplett zu unterbinden. Die beiden im Artikel zitierten "Komiker" (Komiker = Umschreibung für Beschneidungsbefürworter; siehe auch Komikernation) haben wohl im Ansatz Recht. Man darf weder den Islam noch die Sunna wörtlich nehmen ;)

    Zitat

    Man kann den Koran nicht einfach wortwörtlich nehmen, er ist zu ganz anderen Zeiten entstanden.


    Wie nennt man nochmals Leute, die Wein saufen und Wasser predigen?

    Kinder zwangsbeschneiden und dann auf fortschrittlich weltoffen machen. Klar bedeutet Islam Frieden, aber dann sollte man auch die Vorhäute der Jungs in Frieden lassen!!!

    Zitat

    Nichtmuslime, die alten Klischees aufsitzen, Muslime, die zu wenig über ihre eigene Religion wissen...


    Das ist wohl der zentralste Punkt. Wüssten mehr Muslime über ihre Religion bescheid und würden diese ihren Glauben im aktuellen gesellschaftlichen Kontext leben, würden die ewig Gestrigen ähnlich negativ wahrgenommen wie heute auch die Zwölf Stämme, die zurecht erleben mussten, dass das Grundgesetz keine Altersgrenze für das Recht auf körperliche Unversehrtheit kennt.

    Wenn ich Leute wie die beiden höre, die auf weltoffen machen und in deren Köpfen noch Jahrtausende alte Spinnweben nisten, wird mir jedes Mal richtig schlecht  (würg) 

    Zitat
    Wem der Widerstand gegen sowas unangenehm vorkommt ("Antisemitismus") kann von mir aus gerne gehen. In Israel ist die Mehrheit bestimmt für das Rumschnippeln an Kinderpenissen...


    Israel ist wohl auch nicht mehr "nur" das gelobte Land bzw. gibt es dort schon seit 1998 den ersten Widerstand, der den Obersten Gerichtshof in Jerusalem dazu aufforderte "Beschneidung als "kriminellen und barbarischen Akt" [zu ] verurteilen." Der Grund, warum das Oberste Gericht diese Petition ablehnte war wohl weniger, dass das Gericht Beschneidungen als "harmlos" betrachtete, sondern eher der gleiche wie im Jahr 2012 in Deutschland: "Israel könne nicht das einzige Land sein, das dieses Ritual verbietet."

    Im übrigen halte ich es für einen Trugschluss davon auszugehen, dass die Mehrheit in Israel automatisch für Zwangsbeschneidungen sein könnte, nur weil diese ihre Kinder zwangsbeschneiden lässt. Feigheit gegenüber kulturellen Zwängen ist kein Ausdruck einer freien Meinungsäußerung.

    http://www.swp.de/ulm/nachrichte…art4306,1547227

    Freunde werden ich und diese Menschen nicht.

    Ich bin ehrlich gesagt auch mit Menschen befreundet, die Zwangsbeschneidungen als Teil ihrer Kultur betrachten. Natürlich ist hier das Thema Zwangsbeschneidung ein Punkt, wo wir uns niemals einig sein werden und wo wir uns auch entsprechende Diskussionen liefern, aber gehört es nicht auch zu einer Freundschaft, dass man es erträgt, wenn der andere etwas gut findet, was einem selbst völlig gegen den Strich geht.

    Augenblick mal. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.


    Auch ich möchte einen tätlichen Angriff nicht mit einer Zwangsbeschneidung gleichsetzen. Sehr wohl gilt jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder jegliche Gesundheitsschädigung als Körperverletzung. Daher ist ja z.B. selbst jede Zahnbehandlung eine Körperverletzung, die nur durch die entsprechende Einwilligung nicht rechtswidrig ist.

    Der Hauptunterschied im vorliegenden Fall ist aber wohl, dass antisemitisch motivierte "Schwachköpfe" aufgrund von Hass, Wut, Neid, mangelndem Selbstbewusstsein oder anderen negativen Persönlichkeitsausprägungen gegenüber Menschen mit jüdischem Glauben (oder auch anderen vermeintlichen Minderheiten) handgreiflich werden. Im Gegensatz dazu zielt eine Zwangsbeschneidung nicht vordergründig darauf ab, dem eigenen Kind Schmerzen und Leid zuzufügen. Wie der Umstand zu würdigen ist, dass dies dennoch billigend in Kauf genommen wird, ist die ethische Frage, welche aufgrund der verschiedenen Standpunkte im Jahr 2012 in der öffentlichen Beschneidungsdebatte mündete. Die Mehrheit der Gesellschaft sieht offenbar ethisch gesehen kein Spielraum für Zwangsbeschneidungen, weshalb Zwangsbeschneidungen zwar weiterhin noch erlaubt, aber eben gesellschaftlich nicht allgemein für ethisch vertretbar angesehen werden.*

    Dennoch darf man dabei nicht aus den Augen verlieren, dass die Bibel mehr Seiten besitzt als die wenigen, wo das Thema Beschneidung eine Rolle spielt. Es ist so eine Eigentümlichkeit, immer die Unterschiede herauszupicken, um sich abzugrenzen, statt die Gemeinsamkeiten zu betonen. Herr Hanspeter Heinz zeigt hier zwar Schulterschluss mit Mitmenschen jüdischen Glaubens, grenzt aber umgekehrt alle diejenigen aus, die sich aus humanitären Gründen mit Zwangsbeschneidungen nicht einverstanden erklären. Dafür hat er nun die eine Medaille überreicht bekommen und auf der Kehrseite der Medaille stehen diejenigen, die sie unter anderem dafür einsetzen, dass auch Minderjährigen das uneingeschränkte Recht auf körperliche Unversehrtheit gewährt werden sollte.

    * http://www.spiegel.de/politik/deutsc…73.html#ref=rss

    Als ich diesen Thread eröffnet habe, war mir selbst noch nicht bewusst, wo die Schnittmenge von einer Impfpflicht und der Zwangsbeschneidung liegt. Beide Themen sind im Grunde sehr unterschiedlich und haben dennoch einen gemeinsamen Kern. Sowohl bei einer Impfung wie bei einer Zwangsbeschneidung entscheiden Erwachsene über die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit eines Kindes.

    Wenn Eltern ihre Kinder impfen lassen, was auch aus meiner persönlichen Sicht i.d.R. mit wenigen Ausnahmen sinnvoll ist, dann tun sie dies ausschließlich zum Wohl des Kindes bzw. im Interesse von dessen Gesundheit. Daher verwehre ich mich auch ausdrücklich gegen Zwangsimpfungen, die nur mit dem Wohl der Allgemeinheit begründet werden, denn i.d.R. kann jeder sein Kind impfen und damit ohne die Notwendigkeit einer bestimmten Impfquote schützen.

    Die Schnittmenge zwischen Zwangsbeschneidung und Impfung sehe ich in der treuhänderischen Ausübung der Entscheidung für ein Kind. Treuhänderisch bedeutet nach meiner Definition, dass man alles dies für sein Kind entscheidet, was dieses aktuell nicht selbst entscheiden kann und was auch keinerlei Aufschub duldet. Es nutzt einem Kind nichts, wenn es z.B. mit 5 Jahren an einer Masernerkrankung verstirbt, dass es sich mit z.B. 18 Jahre aus freien Stücken hätte impfen lassen können.

    Bei der Beschneidung ist dies jedoch eine andere Situation. Es besteht keinerlei Notwendigkeit, diese Entscheidung zu einem Zeitpunkt zu treffen, wo das Kind noch unmündig ist. Der perfide Trick, Kinder just dann noch beschneiden zu wollen, bevor sie sich hier selbst wehren können, halte ich sogar für zynisch. Ein "Glaubensbekenntnis", dass unter Zwang ausgeübt wird und mit Schmerzen und lebenslangen sexuellen Einschränkungen daher geht, ist kein Bekenntnis, sondern in meinen Augen eine Vergewaltigung zu einem Glauben oder einem Kulturkreis. Damit widerspricht selbst das Recht auf Religionsfreiheit schon vom Grund auf der noch immer praktizierten Zwangsbeschneidung.

    Aktuell wird sich wohl eine ehemalige Ministerin aufgrund einer Alkoholfahrt schämen. Mich würde es aber nicht wundern, wenn sie sich rückblickend in ihrem Leben irgendwann für einen ganz anderen und gravierenderen Fehler noch mehr schämen müsste. Der Justiz und Gerechtigkeit hat sie jedenfalls trotz juristischer Ausbildung einen schweren Bärendienst erwiesen.

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/f…-a-1021682.html

    Zitat

    "In Frankreich hat man nicht das Recht, auf Tiere einzuprügeln, man darf aber Kinder schlagen", sagt Gilles Lazimi, Arzt und Kampagnenleiter der Stiftung für das Kind.


    Und bei uns darf man keine Hunde kupieren, aber das Kupieren von Kindern ist ausdrücklich erlaubt.

    Mir tun sich hier Abgründe auf. Mit der Aufklärung hätte der Gleichheitsgrundsatz allmählich den Einzug in die Rechtsysteme aller europäischer Länder finden müssen. Stattdessen gelten hier wie in Frankreich Kinder als Menschen zweiter Klasse.

    Zitat

    "Aufwachsen ohne Strafen ist verhängnisvoller als eine kleine physische Strafe zu erleiden." Schläge auf den Po sollten zwar kein Erziehungsprinzip sein, aber könnten, so Vidor, ausnahmsweise verabreicht, "ein Kind bisweilen zum Nachdenken über sein Verhalten bringen".


    Würde beispielsweise ein Steuerfahnder einen Steuersünder übers Knie legen, um ihn bezüglich seinem "Verhalten" "zum Nachdenken" zu bringen, wäre der Aufschrei groß. Daher die Betonung auf "Aufwachsen", womit dann eindeutig klar gestellt ist, dass Kinder unter 18 Jahren nur eingeschränkten Schutz vor physischer Gewalt gewährt wird.

    Wir leben im 21. Jahrhundert und noch immer wird Kinder wie vor Jahrtausenden üblich Gewalt zugefügt. Zwar ist die Gewalt in Sachen "Züchtigung" vermutlich zurückgegangen, aber dafür ist die Gewalt in Sachen Zwangsbeschneidung ja sogar im Gegensatz zum alten Testament noch verschärft worden (siehe Periah!).

    K. Peter Laskowsky: https://kpeterl.wordpress.com/2015/02/26/die…-1/#comment-984
    Die Linke: http://www.die-linke.de/politik/aktion…r-beschneidung/ (siehe Nachbarthread)

    KPL: "Hier sind sich konservative und liberale Jüdinnen, Juden, Muslima und Muslime einig."
    Linke: "Hier sind sich konservative und liberale Jüdinnen, Juden, Muslima und Muslime einig."

    KPL: "Für jüdische und muslimische Bürgerinnen und Bürger ist die Frage existentiell,..."
    Linke: "Für jüdische und muslimische Bürgerinnen und Bürger ist die Frage existentiell,"

    KPL: "Die Beschneidung von Jungen ist nicht vergleichbar mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen. Analogien verbieten sich deshalb."
    Linke: "Die Beschneidung von Jungen ist nicht vergleichbar mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen. Analogien verbieten sich deshalb."

    Ist KPL ein Internet-Troll?
    Ergo: Füttern verboten ;)

    Irgendwie kam mir der Text bei den Linken doch bekannt vor...

    Ups, jetzt sehe ich sogar den Hinweis:

    Zitat

    Aus gründen habe ich ihn hier Re-Bloggt. Er ist an einzelnen stellen geringfügig geändert worden.

    Rechtschreibfehler & Co. wurden also durch KPL an passenden und unpassenden Stellen hinzugefügt LOL

    Sorry, aber da habe ich ein Problem damit...

    Wenn man in Sachen Beschneidung auch auf die Medizin und Wissenschaft hören würde, wäre doch schon viel gewonnen. Eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung bedeutet doch nicht anderes, als dass man sich einen Teufel um die Medizin und Wissenschaft schert bzw. nur der Beschneidungslegende aus dem alten Testament nacheifert. Man folgt also der "Unwissenschaft" und begründet die Beschneidung daher gerne mit medizinischen Scheinargumenten, die genauso gut von einem Schamanen stammen könnten (Vorbeugung Peniskrebs, Hygiene trotz ausreichender Waschmöglichkeiten und ähnlicher Unsinn). 

    In Sachen Impfquote von 95% sehe ich dies tendenziell als positives Ziel, weil damit auch für diejenigen ein Schutz entstehen würde, die sich nicht impfen lassen können. Allerdings geht es hier um Kinder und wenn Eltern der Überzeugung sind, dass eine Impfung für ihre Kinder ein Risiko bedeuten könnte, sehe ich hier kein Raum für Zwangsimpfungen. Kein Mensch kann garantieren, dass ein Unterlassen gefährlicher ist als ein Handeln. Da ein Handeln ein aktiver Eingriff ist, muss selbst dieser Eingriff von allen Eltern aus meiner Sicht gewissenhaft geprüft werden. Schließlich übernehmen hier die Eltern aus meiner Sicht auch die volle Verantwortung für Impfschäden, weil sie der Impfung zustimmen.

    Auf Zwangsbeschneidungen angewendet bedeutet dies für mich wiederum umgekehrt, dass alle Eltern für die sexuellen Einschränkungen ihrer Kinder so wie deren sinnlosen Schmerzen uneingeschränkt und persönlich verantwortlich sind. Sich hier hinter einer Religion zu verstecken ist genauso feige, wie den sozialen Druck des Kulturkreises als Ausrede zu nutzen. Wenn ein Mensch sich schuldig macht, dann ist dessen Schuld nicht dadurch gerechtfertigt, wenn der nächste die gleiche Schuld auf sich lädt.