Beiträge von NoCut

    Hans-Jürgen Papier war lange Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings ist Herr Papier im Gegensatz zu seinem Nachfolger Andreas Voßkuhle Mitglied der CSU. Herr Voßkuhle gehört nach eigenen Angaben keiner Partei an und sieht sich offenbar im Bereich liberal bzw. sozial aufgestellt.

    Natürlich herrscht in Deutschland "Kraft Gesetz" Gewaltenteilung und natürlich muss man "grundsätzlich" davon ausgehen, dass ein Verfassungsrechtler wie Herr Papier objektiv urteilt(e). Es stellt sich aber dennoch die Frage, welchen Wert Aussagen eines ehemaligen BVG-Präsidenten haben, wenn sie die Meinung der Regierung wiedergeben, bei der Herr Papier auch politisch zuhause ist.

    Mich persönlich würde es brennend interessieren, wie Herr Voßkuhle die Situation einschätzt. Allerdings halte ich ihn für sehr klug, weshalb ich nicht erwarte, dass er sich hierzu äußern wird, bevor er hierüber "offiziell" befragt wird ;)

    Fazit: Wenn ein ehemaliger BVG-Präsident öffentlich seine Meinung äußert, die opportunistische, populistische oder gar parteipolitische Nuancen nicht ausschließen lässt, sollte man dem aus meiner Sicht besser keinerlei Bedeutung schenken. Abseits ist abseits und dies ändert sich auch nicht durch heftige Diskussionen nach dem Spiel.

    @ Steffen Wassmund

    Hier geht die Fortsetzung der Diskussion in die richtige Richtung. Die Abwägung der Grundrechte scheint mir eine schlüssige Notwendigkeit zu sein, wenn man einen gesellschaftlichen Rechtsfrieden und keine Diktatur gegen den Willen der Mehrheit zum Ergebnis haben möchte.

    Der Schutz von Minderheiten ist auch in einer Demokratie Pflicht, aber meines Wissens gibt es weniger männliche Kinder mit Eltern, die einer Religion angehören, wo zwangsbeschnitten wird, als Erwachsene, die eine solche Religion praktizieren. Auch muss ein Staat aus meiner Sicht immer die schützen, welche sich selbst am wenigsten selbst schützen können.

    Eigentlich würde dieser Thread mehr in den Bereich "Recht" oder "Rechtsprechung" passen. Da aber beim § 1631d BGB sogar von der Ausformulierung her ein klarer Bezug auf die Religionsfreiheit jüdischer Mitbürger genommen wird, sehe ich diesen Thread genau hier richtig verortet.

    Aus meiner Sicht herrscht ein Konsens, dass Mord oder auch eine Körperverletzung nicht durch die Religionsfreiheit entschuldbar sind. Eine Zwangsbeschneidung, welche keiner medizinischen Notwendigkeit dient, stellt jedoch eine Körperverletzung dar, die nicht im Interesse des Kindes liegen kann. Die Erlaubnis (=§1631d BGB), in diese Körperverletzung einzuwilligen, kann diese daher auch nicht dahingehend rechtfertigen, weil sie im religiösen Interesse der Eltern und nicht im Interesse des Kindes erfolgt bzw. der Straftatbestand aus meiner Sicht somit nicht geheilt werden kann.

    Das häufig an anderer Stelle gehörte Argument der religiösen Erziehung ist natürlich gerade in Bezug auf diesen Thread so richtig daneben. Ein Säugling im Alter von 8 Tagen ist wohl nachweislich nicht in der Lage religiöse Gefühle oder Gedanken zu entwickeln. Man kann somit einem Säugling mit einer Zwangsbeschneidung wohl furchtbare Schmerzen zufügen, aber ihn damit bestimmt nicht bekehren. Ob ein unmündiges Kind vor der Pubertät bereits in der Lage ist abzuwägen, was er sich von einer Religion erhofft bzw. ob er dafür seine Vorhaut zu opfern bereit ist, gehört nicht hier her.

    Der § 1631d BGB oder auch die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland, Israel, USA oder anderen Ländern zeigt deutlich, dass es im Bereich Kinderschutz noch viel Potential gibt, welches es im Sinne einer friedlicheren Gesellschaft auszuschöpfen gilt, denn "Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man Dir das nicht erklärt?"*

    (* aus Schunder-Song von den Ärzten)

    Die Frage, ob "beschnittene" Männer besser im Bett sind ist in Bezug auf Kinder etwa so relevant wie die Frage, ob "beschnittene" Frauen besser im Bett sind.


    Kinder werden i.d.R. irgendwann erwachsen. Daher verstehe ich den Einwand jetzt nicht ;)

    Bei der Frage, ob beschnittene Männer schlechter erregbar sind, bricht aus meiner Sicht das dünne Eis komplett ein.

    Es wird behauptet, dass die Empfindlichkeit nicht messbar sei, was wohl als Unsinn bezeichnet werden kann. Schließlich gibt es ja die Studie der Universität in Gent, die genau dieser Fragestellung auf den Grund ging.

    Auch das Thema Masturbation wurde seltsam verkürzt dargestellt. Man bekommt hier fast den Eindruck, dass nur die fehlende Vorhaut, welche somit nicht mehr als "Stimmulationsmittel" vorhanden wäre, das einzige Problem sei. Dass etliche tausende Nerven fehlen und andere unter einer Art Hornhaut nicht mehr stimmulieren können oder gar verkümmert sind, wird nicht bedacht.

    Und da es um einen Artikel für Frauen als Zielgruppe geht, fehlt mir auch der Hinweis, dass fehlende Nervenzellen dazu führen können, dass ein Mann im Zweifel "härter" oder gar unerträglich lange zustoßen muss, um selbst zum Orgasmus zu kommen. Auch der Gebrauch von Kondomen, welche Frauen vor Krankheiten schützen können, können aufgrund verminderter Sensibilität nicht mehr verwendet werden.

    Das Fazit müsste also eindeutig lauten:

    "Es gibt also keinen Grund, sich oder wehrlose Kinder* ohne kulturelle oder medizinische Notwendigkeit beschneiden zu lassen."

    (*kursiv von mir eingefügt.)

    ....womit wir wieder bei der Frage angelangt sind, ob man alles, was in alten Büchern steht glauben soll und muss, und ob der Gesetzgeber verpflichtet ist, das alles dann auch noch unter Religionsfreiheit per Grundgesetz zu schützen !!


    Nach vier Seiten Diskussion sehe ich für mich persönlich ein klares Ergebnis. Jeder darf glauben, was in alten Büchern steht (oder nicht) und dieser Glaube bzw. auch die daraus entstandenen Religionen sind per Gesetz in ihrer Freiheit zu schützen.

    Es ist aber nicht die Aufgabe oder das Rechts des Gesetzgebers den Religionsgemeinschaften eine Blankovollmacht für Körperverletzungen oder andere mit den Grundrechten nicht vereinbare zusätzlichen Rechte einzuräumen.

    War doch bereits verboten.


    Wenn man genau hinschaut, hat sich hier wirklich was verschoben. Wie mir jetzt selbst erst bewusst wurde, war damals für die Väter des Grundgesetzes der Konflikt zwischen körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit nicht offensichtlich. Ich würde sogar soweit gehen, dass damals selbst der Gleichheitsgrundsatz zwar ins Gesetz geschrieben, aber nicht zu Ende gedacht wurde.

    Wie lange hat es gedauert, bis Züchtigung oder sogar Vergewaltigung innerhalb der Ehe als Straftat erkannt wurde. Kinder wurden historisch meist als Mensch zweiter Klasse angesehen und die Forderung Kinder nach "freiem" Belieben zwangsbeschneiden zu dürfen ist ja ein Relikt aus diesen Urzeiten.

    Die Artikel des Grundgesetzes sind ja im Laufe vieler Jahrzehnte erst allmählich mit echtem Inhalt gefüllt worden und damit kam es wohl auch beim Thema Zwangsbeschneidung nun zum Eklat. Wir hängen hier mit einem Rockzipfel an der Vergangenheit fest und müssen diesen im Notfall abreißen, auch wenn wir damit unser Kleid ein Stück zerstören. Tun wir dies nicht, stehen alle positiven Entwicklungen ebenfalls in Frage (Emanzipation, Kinderschutz, sexuelle Selbstbestimmung, etc.).

    Das sehen entsprechend Religiöse eben gerade anders.

    Das dürfen die gerne "glauben", aber Tatsache ist und bleibt, dass ein Verbot von Zwangsbeschneidungen kein Eingriff in die Religionsfreiheit sein kann, weil eine Körperverletzung niemals durch die Religionsfreiheit geschützt sein kann. Außerdem legt die Zwangsbeschneidung Kinder physisch auf eine bestimmte Religion fest und läuft somit der Religionsfreiheit selbst massiv entgegen.

    In dem Zusammenhang völlig Wurst.

    Nicht ganz. Wenn ein Staat Religionsgemeinschaften sogar finanziell unterstützt, unterstreicht dies aus meiner Sicht den Willen des Gesetzgebers, Religionsfreiheit in Wort und Tat zu gewährleisten.

    Der Punkt Religionsfreiheit wurde ja nicht neu erfunden, sondern weitgehend aus der Weimarer Verfassung übernommen.Die wesentliche Reaktion auf die Schrecken der NS-Zeit waren meines Wissens Artikel 1 (Menschenwürde) und 20 (Widerstandsrecht).

    Man hat also wie schon zu früheren Zeiten nur die Glaubens- oder Religionsfreiheit sowie deren "ungestörte" Ausübung im Sinn gehabt. Gleichzeitig hat man aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit ins Grundgesetz aufgenommen. Somit wurde schon damals der Grundstein für den heutigen Konflikt zwischen Religionsfreiheit und körperlicher Unversehrtheit gelegt.

    Wenn es um Sekten geht, die ihre Kinder verprügeln, sind sich alle bewusst, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit über dem Recht einer "ungenau definierten" Religionsfreiheit steht bzw. dass die Religionsfreiheit immer dort enden muss, wo Menschen verletzt werden.

    Leider wurde bei den hitzigen Debatten im Jahr 2012 und auch noch heute verkannt, dass ein Zwangsbeschneidungsverbot lediglich eine Notwendigkeit zur Bewahrung der Grundrechte darstellt und somit eine unvermeindbare, aber dennoch im Grunde recht unerhebliche Einschränkung der Religionsfreiheit bedeutet, welche ja bei Erreichen der Volljährigkeit sofort nachgeholt werden dürfte.

    Religionsfreiheit in den wesentlichen und tatsächlich existenziellen Punkten ist und bleibt ja dennoch uneingeschränkt bestehen. Und neben der Errichtung oder dem Betreiben von religiösen Versammlungsstätten, wird ja sogar allen Religionsgemeinschaften von staatlicher Stelle Geld zur Verfügung gestellt:
    http://www.zentralratdjuden.de/de/article/248…inschaften.html

    Zwangsbeschneidung führt scheinbar zum rechtlichen Widerspruch zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und der Religionsfreiheit. Eine Freiheit, die aber zum Ziel hat anderen ihr Recht auf freie Entscheidung zu nehmen, ist keine Freiheit, sondern eine Diktatur. In dem Sinne ist es wichtig, dass die Religionsfreiheit unangefochten verteidigt wird und der Bereich, der sich hier zu unrecht dahinter verschanzt, endlich zum Schutze der Kinder verboten wird.

    Hier geht es nicht um Vielfickerei, sondern um Schnellfickerei.


    Ich hatte ja nur den Begriff aus dem Threadtitel in Anführungszeichen übernommen ;)

    Davon abgesehen macht es für mich keinen Unterschied, ob es um "viel" oder "schnell" geht. Einvernehmlicher Sex geht weder den Staat noch Religionsgemeinschaften oder Ideologen etwas an. Aber das werde ich wohl in meinem Leben nicht mehr begreifen, warum es hier immer wieder "Institutionen" gibt, die sich derart penetrant für das Sexualleben anderer interessieren bzw. wie im Fall der Zwangsbeschneidung sogar dort direkt "Einfluss" nehmen wollen. Mir schießen hier dann auch Begriffe wie "pervers" oder "abartig" durch den Kopf, weil mir eine solche Fixiertheit auf die Sexualität von anderen völlig fremd ist (siehe auch Homophobie).

    Jedenfalls können Scheinargumente, warum dies alles was schlecht ist, doch für irgendwas gut sei, nicht davon ablenken, um was es tatsächlich geht. Wir reden vom direkten Eingriff in die Sexualität eines anderen Menschen, der sich nicht selbst wehren kann.

    Die war den Nazis doch egal. Danach haben sie bei den Millionen Nicht-Juden (z.B. Slawen) , die sie aus "rassischen" Gründen ermordet haben auch nicht gefragt.

    Um was geht es Dir jetzt und diese Frage ist ernst gemeint?

    Dass von den Nazis nicht nur Juden ermordet wurden, weiß ich wohl am besten! Die Rassenideologie, die nichts mit wirklichen Rassen zu tun hatte, beinhaltete ja auch die "Rassenhygiene". Aber dieser Teilbereich hat jetzt überhaupt nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun und ist hier meiner Meinung nach völlig OT.

    Ich habe auch nicht behauptet, sechs Millionen Juden wären wegen ihres Glaubens ermordet worden.

    Ich auch nicht ;)

    Meine Frage war übrigens eine echte Frage bzw. nicht nur rhetorischer Natur. Ich stelle mir halt Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg vor und denke daran, dass rund 6 Mio. Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer vermeintlichen Glaubenszugehörigkeit ermordet wurden. Zu dieser Zeit wurde unser Grundgesetz verfasst.


    Der Sinn und Zweck war wie aus dem Kontext ersichtlich die Frage, wie die Religionsfreiheit wohl den Weg in unser Grundgesetz gefunden hat bzw. ob die tatsächlich damals definierte Religionsfreiheit schon das Recht auf Zwangsbeschneidung beinhaltet haben könnte. Man spricht hier übrigens auch von teleologische Reduktion.

    Die Frage bezüglich dem Grundgesetz ist daher für mich, was man damals "im Hinterkopf hatte" bzw. was man tatsächlich schützen wollte. Und ich gehe halt davon aus, dass man vorallem im Rückblick auf den Holocaust verhindern wollte, dass sowas nicht nochmals passieren kann, aber umgekehrt kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Religionsfreiheit auch gleichzeitig der Freibrief für Körperverletzungen verschiedener Art werden sollte (Züchtigung, Zwangsbeschneidung).

    In meinem Grundgesetz finde ich nichts dazu, dass "Vielfickerei" verboten oder unsittlich wäre. Auch würde ich im Gegensatz zu Glaubensgemeinschaften oder Ideologen keine Notwendigkeit sehen, warum man hier eingreifen müsste. Und die Zeiten der Prohibition sollten doch ebenfalls überwunden sein.

    Diese liberale Haltung ist jedenfalls meine Einstellung, obwohl ich selbst monogam lebe und mir nichts aus Alkohol mache. Vielleicht sollten diejenigen, welche sich hier so viele Gedanken gemacht haben, mal über ihre eigenen Probleme nachdenken, die sie den anderen offenbar ständig nachzuweisen versuchen ;)

    Das ist ganz klar rechtlich falsch. Die Religionsfreiheit umfasst nicht nur den Glauben (im Kopf), sondern auch religiöses Handeln. Dieses Handeln ist aber von den Rechten anderer begrenzt. Wenn diese verletzt werden, findet religiöses Handeln sein Ende.

    Meine Frage war übrigens eine echte Frage bzw. nicht nur rhetorischer Natur. Ich stelle mir halt Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg vor und denke daran, dass rund 6 Mio. Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer vermeintlichen Glaubenszugehörigkeit ermordet wurden. Zu dieser Zeit wurde unser Grundgesetz verfasst.

    Im 3. Reich waren Beschneidungen außerdem nicht verboten, weshalb man wohl auch nicht darüber nachgedacht hat, ob man diese erlauben oder verbieten müsste. Umgekehrt waren Kinderrechte damals kein Thema und man hatte sicherlich andere Sorgen als hier bereits Regelungen zu treffen, die auch einer noch weiter aufgeklärten Gesellschaft gerecht werden.

    Unser Grundgesetz ist ja aber auch nicht vom Himmel gefallen, sondern es beinhaltet viele Elemente dessen, was wir allgemein als Menschenrechte betrachten. Historisch gesehen wurden immer wieder Menschen aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Neben den jüdischen Mitbürgern wurden ja z.B. früher auch Hugenotten verfolgt. Hier gehe oder ging ich immer davon aus, dass nicht das Handeln der Grund für die Verfolgung war, sondern alleine deren Glauben.

    Daher meine vielleicht zu naive Einschätzung, dass die Religionsfreiheit so etwas ähnliches wie eine Gedankenfreiheit darstellt. Auch sehe ich persönlich keinen Grund, warum man Handlungen, die niemanden Schaden zufügen, explizit im Grundgesetz als erlaubt definieren muss. Auch dies ein Grund, warum ich nur davon ausging, dass es um die "Gedanken" in Form des Glaubens geht, der eben auch politisch teilweise Berge versetzen könnte und daher nicht in jedem Rechtssystem geduldet wird.

    Frage nicht beantwortet, ausgewichen

    Wenn Du die Antwort direkter willst, so gehe ich davon aus, dass dieser ominöse Text nicht zufällig öffentlich wurde. Auf der einen Seite verbreiten sich "geheime" Dokumente teilweise besser als offizielle Presseerklärungen und auf der anderen Seite kann man durch die Veröffentlichung von "geheimen" Dokumenten auch erreichen, dass sich eine Partei so präsentieren kann, dass sie zwei gegenseitige Lager von Wählern bedient.

    Da war doch die Partei der Humanisten oder so, die der gbs oder dem hpd nahe steht, wie heißen die?

    Die stehen oder standen heute leider nicht auf meinem Wahlzettel. Daher habe der Partei meine Stimme gegeben, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an der 5% Hürde scheitert und dennoch am 12.12.12 die wenigsten JA-Sager hatte.

    Afd ist unwählbar!

    Dies werden wohl rund 10% der Bevölkerung anders sehen, auch wenn ich Deine Überzeugung teile.

    Wenn ihre Religion Eltern aber vorschreibt an dem Körper ihres Sohnes, dann ist das eine Einschränkung der Religionsfreiheit der Eltern. Da beisst keine Kirchenmaus einen Faden von ab.


    Was bedeutet eigentlich "Religionsfreiheit"? Geht es hier nicht im Grunde um eine Form der Glaubensfreiheit. Bedeutet Religionsfreiheit nicht, dass man gemeinschaftlich das gleiche glauben darf?

    Der Glaube findet nach meinem Verständnis im Kopf statt und solange dieses Form des Denkens nicht die physische Grenze überschreitet, welche im Rahmen der Religionsfreiheit nicht gemeint sein kann, wird doch keiner verletzt. Und wenn sich ein Erwachsener beschneiden lässt, ist die ohnehin seine freie Entscheidung, für die er keine Religionsfreiheit bemühen muss.

    Also im Programm steht: [AfD zum Thema Beschneidung ...]

    Ein Parteiprogramm ist ein Pressetext und wer Lügenpresse schreit, könnte hier vielleicht auch von sich auf andere schließen ;)

    Ein Verbot von Zwangsbeschneidungen ist zwar mutmaßlich unser aller Hauptziel, aber in der Charta steht ja etwas von Wertepluralismus. Somit würde zwar eine Unterstützung aus dieser Ecke dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beipflichten, aber gleichzeitig eine Spaltung der Gesellschaft anstreben. Was nutzt uns aber der Sieg, wenn wir dabei für immer unsere Seele verlieren.

    Ich hatte ganz klar geschrieben: In der Bibel gibt es eine einzige Stelle, wo Gott Jahwe mit Abraham den Deal mit der Vorhaut macht.


    Hier in diesem Thread geht es ja mal wieder eigentlich um das Thema "Kann, darf oder muss Religionfreiheit beschränkt werden, wenn dabei Unbeteiligte zu Schaden kommen".

    Ob und warum die Beschneidung aus religiösen Gründen erfolgen "muss", geht uns im Grunde gar nichts an.
    Es ist und bleibt die freie Entscheidung der Religionsangehörigen, wie sie ihre Religion leben möchten.

    Das einzige was uns nicht nur etwas angeht, sondern wo wir sogar in der Pflicht stehen, ist die Verwirklichung der Menschenrechte, welche nicht eindeutig definiert sind. Was klar definiert ist, ist aber unser Grundgesetz und hier haben wir etwas in der Hand, was eine Richtschnur bilden kann. Bei dieser Richtschnur hat sich jetzt nur leider durch die Gesetzgebung eine Schlaufe gebildet, die entheddert werden muss.

    Was beim Thema Zwangsbeschneidung ein Hauptkonfliktpunkt darstellt ist der Zeitpunkt, wann nach religiösen Vorschriften eine Beschneidung erfolgen soll. Eine Zwangsbeschneidung stellt ja gleichzeitig eine physisch unumkehrbare Zwangsbekehrung dar und verstößt somit auch gegen die Religionsfreiheit selbst. Hier schrumpft dann aus meiner Sicht der Spielraum für Toleranz gegen Null.

    Mit anderen Worten darf die religiöse Beschneidung niemanden verboten werden, aber gleichzeitig muss jedem verboten sein andere oder gar Minderjährige zwangszubeschneiden. Eine einfache und banale Feststellung, die im Grunde derart logisch und offensichtlich ist, dass jegliche Diskussion darüber schon albern ist. Da aber eine Seite mehr fordert als ihr zusteht und die andere Seite nicht das verteidigt, was ihre Pflicht wäre, herrscht hier aktuell Anarchie. Dabei haben aus meiner Sicht beide Seiten gleichermaßen Schuld daran, dass hier nicht endlich eine Lösung gefunden wird, die einer aufgeklärten Gesellschaft gerecht wird.

    Wenn auch OT möchte ich noch erwähnen, dass Beschneidungen nicht ausschließlich aus religiösen Gründen erfolgen. Sowohl perverse Moralvorstellungen, wie auch falsche Diagnosen oder die Hoffnung auf eine vermeintlich bessere Sexualität führen dazu, dass Menschen zwangs- oder freiwillig beschnitten werden. Und natürlich gab und gibt es tatsächlich auch Fälle, wo Beschneidungen medizinisch notwendig sind.

    Korrekt müsste es heissen:

    "Wenn es darum geht, ob Juden oder Moslems straffrei sich selbst aus religiösen Gründen beschneiden lassen dürfen, geht es ausschließlich um die Religionsfreiheit von Erwachsenen."

    Die Diskussion, ob beispielsweise jüdisches Leben in Europa unmöglich würde, wenn Zwangsbeschneidungen verboten würden, geht in die von mir geschriebene Richtung. Man streitet offiziell nur darum, ob man auch weiterhin Kindern straffrei eine Körperverletzung zufügen darf und begründet diese Forderung mit der Religionsfreiheit.

    Wenn ein Erwachsener im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sich dazu entschließt seine Vorhaut mit oder ohne Betäubung (z.B. Elma-Salbe) amputieren zu lassen, braucht er dafür keine Rechtfertigung über die Religionsfreiheit zu bemühen.

    Es geht als bei dem Thema Religionsfreiheit und Beschneidung ausschließlich darum, ob und in welchem Ausmaß jemand einem Unbeteiligten Schmerzen und Schaden zufügen darf, der sich dagegen nicht selbst wehren kann.

    Bedenke du besser, dass es rechtlich überhaupt nicht um die Religionsfreiheit von Erwachsenen ...


    Wenn es darum geht, ob Juden oder Moslems straffrei ihre wehrlosen Kinder zwangsbeschneiden dürfen, geht es ausschließlich um die Religionsfreiheit von Erwachsenen. Ich kann mir kein Kind vorstellen, welches aus einem inneren Glauben heraus auf die Idee kommen würde, sich seine Vorhaut unter großen Schmerzen amputieren zu lassen. Sowas denken sich nur Erwachsene aus.

    Deshalb ist es auch unverständlich, warum Katholiken sich nicht beschneiden, oder ?

    Paulus hat die Beschneidung der Herzen propagandiert, weil die Beschneidung vermutlich der Missionsarbeit im Wege gestanden hätte (Wie viele Erwachsene würde sich schon freiwillig beschneiden lassen?!). Somit war das Christentum sowohl für jüdische Konvertiten (=Judenchristen) wie auch für Heiden offen.

    Es war kein göttlicher Befehl.

    Wenn jemand "bibelgläubig"(*) ist, dann ist jedes Wort aus einem heiligen Buch ein Befehl oder eine Regel, die man befolgen muss, wenn man keine Sünde begehen will.

    Leider sind aber sämtliche heilige Schriften Ansammlungen von Überlieferungen, die selbst nicht immer völlig authentisch tradiert wurden. Wer hier alles wörtlich glauben will, der ist durch die Religionsfreiheit geschützt.

    Das Problem der Religionsfreiheit ist aber immer wieder, dass gerne vergessen wird, dass auch die Religionsfreiheit keine unbegrenzte Gültigkeit über alle Gesetze hat. Nehmen wir doch mal als neutrales Beispiel die Versammlungsfreiheit, wo ebenfalls Grenzen bestehen. Jeder darf Vereine bilden oder sich gemeinsam mit anderen treffen. Sobald sich aber herausstellt, dass sich Menschen versammeln, die der Gesellschaft schaden, wird wie aktuell über ein Verbot solcher Gruppierungen nachgedacht.

    Die Religionsfreiheit dagegen genießt einen viel größeren Schutz als die Versammlungsfreiheit. Selbst wenn Religionen partiell gegen rechtsstaatliche Vorschriften verstoßen, wird nur darüber diskutiert, welche Bereiche nicht akzeptabel sind. Mit dem § 1631d BGB hat sich der Gesetzgeber von seiner Verantwortung weggestohlen bzw. hinter der Religionsfreiheit feige versteckt und damit Handlungsunfähigkeit demonstriert.

    Langfristig werden aber derart "befriedete" Konflikte immer wieder auflodern, bis man richtige Lösungen gefunden hat. Hier wird es wohl für alle Religionen bittere Pillen geben, wenn der Gleichheitsgrundsatz (Mann und Frau, Kind und Erwachsener) oder die sexuelle Selbstbestimmung (Zölibat), der Tierschutz oder wie hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit die Religionsfreiheit in ihre Schranken weisen muss.

    (*) Bibelgläubig ist für mich persönlich ein Synonym für ungläubig oder abergläubig. Menschen überliefen mündlich Geschichten, andere schreiben diese auf und wieder andere verändern diese Aufzeichnungen. Das meiste ging jedoch schon vor tausenden Jahren verloren. Und dennoch "glauben" dann einige, dass diese Aufzeichnungen Wort für Wort dem entsprechen, was der erste in der langen Kette durch eine Gottheit erfahren hat. Der zweite Denkfehler ist außerdem, dass dieses Beharren auf die Überlieferungen dazu führt, dass die Gläubigen ihrem Schöpfer damit verbieten (wollen), seine Meinung ändern zu dürfen. Ich empfinde dies sogar direkt als anmaßend. Diese Ausführungen betreffen jedoch alle drei Buchreligionen.