Beiträge von E.H.M.

    Was ist denn daran so schlimm, dass der Jugendliche (das genaue Alter wäre natürlich interessant) die Gelegenheit hatte, sich selbst für den Eingriff zu entscheiden? Ist er vielleicht durch die intakten Kinderjahre irgendwie traumatisiert worden?
    Da blitzt wieder die Sorge durch: Würden sich alle erst im Jugendalter dafür entscheiden können, gebe es vielleicht doch zu viele, die lieber intakt blieben...

    Nicht nur das. Mit 18 hätte man ja schon höchstwahrscheinlich einige Erfahrungen gemacht. Und könnte Vorher und Nachher vergleichen.

    3sat

    Im Fall des WDR wusste man wenigstens, dass es eine Doku ist. Aber ehrlich gesagt wird wohl kaum jemand von uns von RTL etwas anderes erwarten. Aber der Vollständigkeit halber sollte man keinen auslassen.

    Man hätte einen Link setzen und einen Bezug herstellen können.
    Bis dato ist das Thema für mich schleierhaft.
    Es könnte söch z.B. ümm den Film gehen "die ins Gras beissen" -
    überraschender Weise eine Produktion über Schottische Hochland-Schafe.
    Wer, Hand auffet Kleine Herzchen, käme DADRAUF?! xD :P

    Tut mir leid hab das wichtigste
    vergessen. Den Film um den es eigentlich geht. Ache auf mein Haupt.


    Es ging hier explizit um „It´s a Boy“

    Es kommen noch welche.

    Aber interessante wird es erst wenn anderer ebenfalls Anfragen stellen und man die Antworten vergleichen kann.
    Vielleicht sind Sender offen wenn es nur genug Nachfrage gibt.

    Natürlich möchte ich euch nicht die
    Antworten vorenthalten.

    Prof. Putzke vertritt Ansicht, dass nur ein beschnittener Minderjähriger eine zulässige Verfassungsbeschwerde einlegen könne. Dies entspricht wohl auch der Meinung des Bundesverfassungsgericht: "Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur
    erheben, wer durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig
    und unmittelbar in Grundrechten betroffen ist. Ergibt sich die Betroffenheit erst aus der Anwendung des
    Gesetzes, so können Verfassungsbeschwerden nicht gegen das Gesetz,
    sondern nur gegen den Vollzugsakt gerichtet werden.
    (vgl. BVerfGE 100,313 <354>)"

    Gruss
    Tobias

    Würde
    also bedeuten ein 12 jähriger Junge könnte das Recht zugesprochen
    bekommen über sein Körper selbst zu bestimmen, aber das Recht dass
    dies ihm streitig macht würde davon unberührt belieben?


    Und
    Männer die vor dem Gesetz beschnitten wurde waren von diesem ja
    nicht betroffen. Oder sehe ich das falsch?

    Nun muss ich auch meine Idee ein bringen.

    Wenn ich mir recht in sinne ist das Vetorecht nicht mit eingeflossen.
    Dass heißt doch formal darf man seinen Sohn beschneiden lassen darf gegen dessen Willen.
    Bis in welches Alter reicht das?
    Denn so könnte man vielleicht Jemanden finden bei dem die Eltern ihn zwingen wollen er es aber nicht will und klagt.
    Zu so einen Fall muss niemand Tatsachen schaffen.

    Wie seht ihr das?

    http://www.migrazentrum-freiburg.de/resources/TDF-Stellungnahme+Jungenbeschneidung+mit+Unterstu$CC$88tzerInnen.pdf