Ok, und das ist ganz eindeutig ein Fall für den Staatsanwalt. Diese Rabenmutter gehört angezeigt und eingesperrt, da kommt einem ja echt die Kotze hoch. Dem Scharlatan von Arzt gehört die Approbation auf Lebenszeit entzogen. Als ich mir die Geschichten von Anja144, Silke, Sabine usw zu Gemüte geführt habe, habe ich immer gebetet, dass das wirklich nur die Hirngespinste von einer einzigen extrem gestörten Person sind. Mittlerweile habe ich leider die traurige Gewissheit, dass solche Stories leider Teil der Realität sind. Das Netz ist voll davon und die Wahrscheinlichkeit, dass ein einziger Spinner diese Geschichten verbreitet, ist sehr gering. Das ist genau der Grund, weshalb ein knallhartes Beschneidungsverbot her muss und keine Phimosen mehr bei Minderjährigen diagnostiziert werden dürfen. Bitte nimm dir den Mut und zeige diese Unperson an, die grundlos ihren Sohn (für sie nur ein Lustobjekt) hat verstümmeln lassen. Solche "Eltern" leiden in meinen Augen an diversen Persönlichkeitsstörungen und sind absolut unzurechnungsfähig.
Natürlich stimmen viele dieser Berichte die im Netz stehen. Einige davon, wie die von der Anja144 oder aktuell von der Bella sind frei erfunden und stammen vermutlich aus der Feder einer einzelnen Person. Selbst zu meiner Kindheit in den 1970er Jahren gab es Ärzte, die Beschneidungen durchführten, wenn die Eltern das aus irgendwelchen Gründen wollten und med. Indikation vorlag. Also lange bevor es die Änderung im BGB gab. Bei meinem Bruder in den 80 Jahren war es auch nichts anders gewesen. Der Unterschied zu heute ist, dass Ärzte offener darüber sprechen, seit es die Änderung im BGB gab. Ärzte haben jetzt strafrechtlich so gut wie nichts zu befürchten. Jedoch gibt es für die betroffene Person immer noch die Möglichkeit, wenn die Volljährigkeit eingetreten ist vor dem Familiengericht die Eltern zu verklagen, wenn die Beschneidung nicht zum Wohle des Kindes war. Die strafrechtliche Komponente spielt ist diesem Verfahren dann keine Rolle, weil es ein reines Zivilverfahren ist und es hier nicht um die Frage geht, ob es eine Körperverletzung war, sondern eb es zum Wohle des Kindes war oder nicht bzw. ob Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. Solche Verfahren gibt es schon immer täglich bei den Familiengerichten, wobei es da im Regelfall meist um Schadenersatzansprüchen gegen die Eltern handelt, wenn z.B. Schadensersatzansprüche gegen Dritte für das Kind nicht durchgesetzt wurden oder wenn die Eltern das ersparte Geld des Kindes verjubelt haben oder zu riskant angelegt hatten und dann ein Totalverlust eingetreten war.