Beiträge von seppel

    Sagen wir mal so, man muss zwischen Theorie und praktischen Möglichkeiten unterscheiden. Deshalb ruht die Verjährung bei Verstümmelung von Mädchen auch bis zum 30. Lebensjahr (wurde am am 21.01.2015 noch mal vom 21. Lebensjahr auf 30 angehoben). Und läuft dann noch mal zwanzig Jahre. Wenn Frau also z.B. mit sechs verstümmelt wurde, kann sie mit 50 immer noch gegen die Eltern und den Verstümmler Strafanzeige stellen. Allerdings ist das ein "Soda-Gesetz", es steht nur so da - bekannte Fälle gibt es in D nicht, aber zigtausend Jungen werden in D jedes Jahr verstümmelt

    Männer gucken selbstverständlich in die Röhre.

    dejure.org/gesetze/StGB/78b.html

    Nun, Verfahrensbeistände werden öfter mal Kinder/Jugendlichen zur Seite gestellt. Mir ist allerdings jetzt auch kein Fall bekannt, dass der Grund einer solchen Beiordnung eine Beschneidung war. Unter 14 machen sich die Jungs keine richtigen Gedanken darüber, über 14 eher schon mal, geben dem Druck der Eltern aber im Regelfall nach. Welcher Junge traut sich letztlich gegen die eignen Eltern in diesem Alter vorzugehen? Das passiert dann eher erst im Erwachsenenalter und da ist die Sache im Regelfall bereits verjährt. Wie gesagt, die rechtliche Möglichkeit sich als Junge zu wehren besteht in Deutschland. Nur welcher Minderjährige weiß das? So gut wie keiner. Die wenigsten Erwachsenen wissen, dass es möglich ist, dass ein Kind/Jugendlicher sich bereits jur. zur Wehr setzen kann.

    Wenn der Junge klagen kann, ist es verjährt.

    Also, auch ein Minderjähriger kann bereits jur. gegen seine Eltern vorgehen. Er selbst kann das noch nicht, wenn er unter 14 Jahre alt ist, hierzu muss ein Verfahrensbeistand vom Familiengericht bestellt werden, der dann die Interessen vom Kind vertritt. Hierzu kann das Kind notfalls auch selbst beim Familiengericht vorstellig werden und muss nicht zwingend vorher zum Jugendamt damit dieses eine Beiordnung beim Familiengericht beantragt.

    Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Minderjähriger sogar selbst einen Anwalt beauftragen, der seine Interessen vertritt ( § 158 Abs. 5 FamFG, § 50b Abs. 2 FGG ). Der Anwalt holt sich dann die Bestellung vom Familiengericht. Bezahlt wird der Anwalt bzw. Verfahrensbeistand dann über die Prozeßkostenhilfe.

    Stellt sich noch die Frage, ob ein Arzt mit dem Begriff "high and tight" überhaupt etwas anfangen kann. Das sind ja keine offiziellen medizinischen Bezeichnungen. M. W. gibt es für Beschneidungsstile auch gar keine solchen. Nicht, dass es hinterher heißt: "Ach, ich dachte, das war, was Sie damit meinten..."

    Damit wird kein Arzt mit durchkommen. Die Beschneidungsstile sind den Medizinern bestens bekannt und in der Arztausbildung, sprich Studium, wird explizit der Stil " low & tight " gelehrt, wie mir inzwischen schon verschiedene Ärzte bestätigt haben. Auch die anderen Beschneidungsstile werden in der Ausbildung angesprochen, aber nicht explizit gelehrt.

    Um Missverständnissen vorzubeugen sollte man daher in der Einverständniserklärung immer explizit den besprochenen und gewünschten Beschneidungsstil schriftlich fixieren.


    Zitat von Jupidu

    Ich möchte den Termin in HD nicht absagen, schon weil ich wissen will wes Geistes Kind die da sind.


    Das kann ich dir sagen, weil ich auch aus der Region komme und im Dezember 2016 dort war. Sie werden dir zur radikalen Entfernung der Vorhaut raten, so wie es in Deutschland gelehrt wird, sprich low & tight. Sie werden sicher, wie es bei mir auch war, sämtlichen anderen Stile, einschl. triple inzesion, schlecht reden. Gehe aber trotzdem hin und höre dir das an. Musst es ja dort nicht machen lassen. Ansonsten einen anderen Arzt aufsuchen.

    Dazu gehört, dass - solltest Deine Vorhaut tatsächlich amputiert werden müssen - soviel innere Vorhaut wie möglich erhalten bleibt.

    Genau, daher ist der Beschneidungsstil high & tight zu empfehlen. Bei diesem Stil bleibt ein größerer Rest der empfindlichen inneren Vorhaut noch übrig. Du muss eine Einverständniserklärung beim Arzt bzw. Krankenhaus unterschreiben. Trage da unbedingt dann ein, dass es ein high & tight Stil werden soll, ansonsten wirst du low & tight beschnitten, wo radikal alles abgeschnitten wird. Gerade in Lehrkrankenhäuser, wie die Uni Klinik in Heidelberg, wird der deutsche Stil low & tight beschnitten. Da muss man schon ausdrücklich schriftlich fixieren, dass es high & tight werden soll. Lass dich vorher beraten, ob high & tight bei dir möglich ist. high & tight ist eigentlich fast immer möglich, nur in wenigen Ausnahmen nicht. Da die deutschen Ärzte auf low & tight eingeschossen sind, werden die anderen Stile ( hier insbesondere der high & tight ) schlecht geredet. Im Zweifel eben nochmal zu einem anderen Urologen gehen. Bevor überhaupt beschnitten wird, sollte mal geklärt werden, ob die Beschneidung überhaupt notwendig ist, wobei ich bei deiner Schilderung fast schon davon ausgehe, dass eine Beschneidung notwendig ist. Scheue dich nicht noch einen weiteren Arzt aufzusuchen, bevor das Skalpell zum Einsatz kommt. Schaue mal nach Urologen die aus dem arabischen oder türkischen Raum kommen. In deren Kulturkreis ist nämlich high & tight eigentlich standard und die haben im Regelfall ( insofern nicht wirklich medizinische Gründe dem entgegen stehen ) kein Problem high & tight zu beschneiden.

    Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

    - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
    - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
    - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
    - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.

    Wurde die Klage eingereicht?

    Nun, amazon wirft zuweilen aus den unmöglichsten Gründen Artikel aus dem Programm. Teilweise wurden sogar schon normale Rettungswesten für die Schiffahrt aus dem Programm genommen. Das läuft bei amazon alles automatisiert. Wenn dann der Hersteller oder ein Händler Beschwerde einlegt, wird der Artikel dann irgendwann wieder freigeschaltet, bis das Programm den Artikel wieder automatisch sperrt. Teils eine unendliche Geschichte. Nur weil man mit dem Gerät die Beschneidung an einem Kinderpenis üben kann, hat amazon den Artikel mit Sicherheit nicht rausgeworfen.

    Die falsche Abrechnung werde ich definitiv hinterfragen. Das lasse ich nicht stehen, dass auf dem Rücken meines Kindes Geld verdient wurde. Im neuen Jahr setze ich mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung. abrechnungsbetrug werde ich in keinem Fall tolerieren. Er ist komplett beschnitten, präputioplastik sowie frenulumplastik wurden aber definitiv abgerechnet.

    Nun, du kannst hier direkt gegen die Ärztin vorgehen. Deine Private Versicherung hat da nichts mit zu tun. Nicht deine Private Versicherung war der Kostenschuldner des Arztes, sondern du.

    Wenn deine PKV feststellt, dass vom Arzt falsch abgerechnet wurde, wird sie den zuviel bezahlten Betrag von dir und nicht vom Arzt zurückfordern. Du musst dann entsprechende zivilrechtliche Ansprüche gegen den Arzt stellen um das Geld wieder zurück zu bekommen. Wichtig hier: Verjährung berücksichtigen
    Eine Strafanzeige wegen Betrug kannst du jederzeit gegen den Arzt stellen. Wenn du Strafanzeige stellst, solltest du auch gleichzeitig das Adhäsionsverfahren mit in der Strafanzeige beantragen.

    Nachfolgend ein Link zu einer Seite, wo erklärt wird, wie die PKV bei Falschabrechnung vorgeht:
    http://www.iww.de/aaa/archiv/fal…icherten-f38556

    Du kannst die Summe nur dann per Mahnbescheid geltend machen, wenn diese fällig ist. Bisher ist nicht einmal festgestellt ob deine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sollte deine Klage Erfolg haben, legt die Summe das Gericht fest. Mit dem Urteil hast du dann einen Titel und brauchst den Mahnbescheid nicht. Der Mahnbescheid ist grundsätzlich nicht dafür geeignet ( und auch nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ) irgendwelche Forderungen geltend zu machen, welche nicht festgestellt oder noch nicht fällig sind.

    Dein Schuldner ( Arzt, Krankenhaus bzw. deren Versicherung ) werden die per Mahnbescheid angemeldete Forderung bestreiten. Nur eine Anerkennung der Forderung durch deinen Schuldner würde die Verjährung unterbrechen. Insofern bringt der Mahnbescheid nichts, du musst den Klageweg gehen.

    Im Übrigen ist der Missbrauch eines Mahnbescheides eine strafbare Handlung ( BGH Urteil aus 2014 ), ferner wird bei Missbrauch des Mahnbescheides auch die Verjährung nicht gehemmt, wie der BGH 2015 entschieden hat.

    Mai 2003, da war ich fünf Jahe alt.

    Ich kenne jetzt deine Geschichte nicht, daher frage ich mal kurz hier nach. Was ist der Grund für das Schmerzensgeld ? Kunstfehler oder weil ohne Einwilligung beschnitten wurde?
    Bei einem Kunstfehler ist es nämlich so, dass die Verjährungszeit 3 Jahre ab dem Jahr des bekanntwerden des Kunstfehlers ( z.B. duch ein Gutachten oder duch Feststellung eines anderes Arztes ) beginnt zu laufen.
    Wann wurde festgestellt dass die Beschneidung fehlerhaft durchgeführt wurde?

    Nachfolgend die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid:

    Zitat

    Bevor der gerichtliche Mahnbescheid
    beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
    Bedingungen erfüllt sein:

    • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
    • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
    • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
      [Blockierte Grafik: http://www.mahnung-online.de/bilder/pict55.gif] Erfolgreiche Forderungseintreibung
    • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.


    Quelle: http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

    Grundsätzlich kann eine Klage auch ohne ein ärztliches Gutachten eingereicht werden. Die Gegenseite wird vermutlich sowieso dein in Auftrag gegebenes Gutachten anzweifeln. In diesem Fall ordnen die Gerichte meistens ein neues Gutachten an und bestellen einen Gutachter. Bevor man jedoch Geld ausgibt für die Einreichung der Klage und Privatgutachten sollte man erst einmal abklären ob nicht schon die Verjährung eingetreten ist. Denn es bringt nicht viel hier unnötig Geld auszugeben, wenn dann das Gericht feststellt, dass die Sache bereits verjährt ist.

    Mein alter Hausarzt ist inzwischen 85 Jahre alt und natürlich schon in Rente. Manchmal trifft man ihn noch in der Stadt. Er läßt zuweilen kein gutes Haar an seine Kollegen. Als er damals studierte, stand der Patient und die Heilung im Vordergrund. Heute ist das nur noch zweitrangig. Heute steht die Wirtschaftlichkeit an erster Stelle. Was wirtschaftlich ist und was nicht, bestimmen immer weniger Ärzte, sondern immer mehr Kaufleute die dann der Ärztschaft oderntlich Druck machen. Heraus kommt dann u.a. das, wie in dem Artikel beschrieben.

    Mit welchen Beschneidungsstil wurdest du beschnitten ( low & tight, high & tight, low & loose oder high & loose ) ?
    Die Empfindlichkeit wird sicher um Laufe der Zeit etwas nachlassen. Die OP scheint ja noch recht frisch zu sein, da ist es noch entsprechend empfindlich.

    Ich drücke dir die Daumen, dass die Empfindlichkeit im Laufe der Zeit nicht so stark nachlässt, dass du nichts mehr oder nicht mehr viel spürst.

    Also wurdest du vermutlich low & tight beschnitten und nicht high & tight.
    low & tight ist natürlich die ungünstigste Variante die es gibt, da dass äußere sowie die empfindliche innere Vorhaut komplett entfernt wird. Weg ist da eben weg, da nützt auch Restoring nicht viel, außer dass durch das Restoring die Eichel selbst wieder ein bisschen empfindlicher wird.
    Die Version high & tight ist da schon viel besser, da hier noch recht viel von der empfindlichen inneren Vorhaut vorhanden ist.
    Die meisten die Probleme nach einer Beschneidung haben ( ich schätze mal bestimmt 80% ), sind low & tight beschnitten ( eben weil da alles entfernt wird ), von Leuten die high & tight beschnitten wurden und danach Probleme haben liest man relativ wenig. Am wenigsten liest man von Problemen die low & loose oder high & loose beschnitten wurden.

    Warum wurdest du genau beschnitten, aus medizinischen Gründen oder eher aus hygienischen Gründen ? Wie ist dein Beschneidungsstil ?

    Ganz wichtig ist, dass du dir nicht irgendetwas negatives einredest und somit dein Selbstwertgefühl kaputt geht und deine Psyche massiv darunter leidet.
    Warte mal ab, bis du deine ersten sexuellen Erfahrungen gemacht hast. Beim ersten Mal ist es auch wichtig, dass du da ganz locker an die Sache rangehst und nicht immer die Beschneidung dabei im Hinterkopf hast. Sex macht so richtig Spaß, wenn man den Kopf frei hat und sich einfach gehen lässt und nicht irgendwelche anderen Dinge dabei im Kopf herum schwirren.