Sagen wir mal so, man muss zwischen Theorie und praktischen Möglichkeiten unterscheiden. Deshalb ruht die Verjährung bei Verstümmelung von Mädchen auch bis zum 30. Lebensjahr (wurde am am 21.01.2015 noch mal vom 21. Lebensjahr auf 30 angehoben). Und läuft dann noch mal zwanzig Jahre. Wenn Frau also z.B. mit sechs verstümmelt wurde, kann sie mit 50 immer noch gegen die Eltern und den Verstümmler Strafanzeige stellen. Allerdings ist das ein "Soda-Gesetz", es steht nur so da - bekannte Fälle gibt es in D nicht, aber zigtausend Jungen werden in D jedes Jahr verstümmelt
Männer gucken selbstverständlich in die Röhre.
dejure.org/gesetze/StGB/78b.html
Nun, Verfahrensbeistände werden öfter mal Kinder/Jugendlichen zur Seite gestellt. Mir ist allerdings jetzt auch kein Fall bekannt, dass der Grund einer solchen Beiordnung eine Beschneidung war. Unter 14 machen sich die Jungs keine richtigen Gedanken darüber, über 14 eher schon mal, geben dem Druck der Eltern aber im Regelfall nach. Welcher Junge traut sich letztlich gegen die eignen Eltern in diesem Alter vorzugehen? Das passiert dann eher erst im Erwachsenenalter und da ist die Sache im Regelfall bereits verjährt. Wie gesagt, die rechtliche Möglichkeit sich als Junge zu wehren besteht in Deutschland. Nur welcher Minderjährige weiß das? So gut wie keiner. Die wenigsten Erwachsenen wissen, dass es möglich ist, dass ein Kind/Jugendlicher sich bereits jur. zur Wehr setzen kann.