Weitere Zitate:
Zitat„Heute dürfen weder diagnostische noch therapeutische Maßnahmen begonnen werden, ohne dass zuvor eine Indikation gestellt wurde. Nicht indizierte oder gar kontraindizierte ärztliche Maßnahmen scheiden von vornherein aus dem Bereich rationaler, verantwortungsvoller Medizin aus.“
ZitatVon Seiten des Patienten bedeutet der Punkt „Autonomie“ vor allem aber auch ein Abwehrrecht: Der Arzt darf eine Behandlung – wie immer medizinisch sinnvoll – nicht durchführen, wenn der Patient damit nicht einverstanden ist. Was heißt dies alles für die Beschneidung? Die Punkte im Einzelnen.
ZitatAutonomie: Bei Minderjährigen, zumal Säuglingen, ist eine Einwilligung des Betreffenden nicht möglich. Auch Eltern können diese Zustimmung nicht ohne weiteres erteilen. Dazu die Medizinrechtler Kern und Richter (2009)
Zitat„Grundsätzlich müssen die Betroffenen in Heileingriffe selbst einwilligen. Bei nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen, aber auch Volljährigen darf und muss das ihr gesetzlicher Vertreter tun, allerdings nur, wenn es notwendig ist. Notwendig ist die Fremdbestimmung indessen lediglich bei indizierten Eingriffen. Das bedeutet für nichteinwilligungsfähige Minderjährige zweierlei: Die gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen, wenn der Eingriff indiziert ist und sie dürfen es nicht, wenn es an der Indikation fehlt.“ (Kern/Richter 2009)