Hallo Leute - die Frage mögen viele als weithergeholt, störend, provozierend oder gar verletzend empfinden, trotzdem: Gibt es irgendeine Untersuchung, die sich mal darum gekümmert hat, ob ein Zusammenhang zwischen frühkindlicher Beschneidung und Gewalt oder Gewaltbereitschaft besteht? - Das die Beschneidung von Kindern ein Akt der Gewalt ist, darüber werden wir hier im Forum kaum streiten. Aber wie steht es mit den Folgen? Wir wissen, dass in vielen (nicht allen) Fällen Sexualstraftäter selbst sexuelle Gewalt erfahren haben, wir wissen, dass vernachlässigte Kinder oft (nicht immer) zu vernachlässigenden Eltern werden usw. Und der Zusammenhang ist ja auch klar - wenn mir großes Unrecht angetan wird, werde ich mich entweder mit Händen und Füßen gegen dieses Unrecht und seine Täter wehren, sobald ich es kann - oder später selbst Täter/in, als - wenn auch scheintern müssenden Versuch - es dadurch zu bewältigen, indem ich es selbst tue und quasi akzeptiere. Das sind natürlich die Extrempositionen, die größere Menge der Menschen mit diesem Background wird sich irgendwo dazwischen bewegen. Nun aber wissen wir, dass die frühkindliche Beschneidung Traumata auslösen kann, dazu gehören dann weitere Gewohnheiten der nicht mehr vom Erziehungsrecht wohl aber der Religion gedeckten Unterdrückungen des heranwachsenden Kindes und Störungen der Persönlichkeitsentwickling zugunsten der Zwangsstrukturen in einer Gesellschaft - liegt es da nicht nahe, einen Zusammenhang zwischen Beschnittensein - und Gewaltbereitschaft zu vermuten? Das Trauma der Beschneidung (B) als auslösender Faktor, die gesellschaftliche Struktur (S) als bewahrender - und daraus die resultierende Gewaltbereitschaft (G), also G = S x B (Formel analog zum Drehmoment M = r x F in der Mechanik).
Beiträge von Descant
-
-
ein Kommentar auf hpd (Humanistischer Pressedienst).
-
Die in der Reihe "Gott und die Welt" produzierte Sendung "Streitfall Beschneidung" kann über die Mediathek von das Erste angesehen werden.
-
Es wäre schon viel gewonnen, wenn sich der Begriff "Zwangsbeschneidung" durchsetzen würde. - Gegen die freiwillige sind ja gar nicht alle.
-
Wissen ist Macht, also ist Gewissen gemacht. - Aber Gewissenlos ist leider nicht machtlos. [Drängte sich mir so spontan auf. ]
-
Es fehlt an wenigstens einem prominenten Juden oder Mohammedaner, der sich hinstellt und Gegenteiliges behauptet. Zumindest die Juden, die das tun würden, sind leider schon tot: Paulus, vielleicht sogar Jesus. - Sollten das wirklich schon alle gewesen sein? Einige - islamische - Propheten könnten da erst recht nicht mitreden, denn die kamen ja angeblich "ohne Vorhaut" zur Welt. Ich verkneife mir weitere Kommentare.
Halt - eben noch mal den Bearbeiten-Button gedrückt: Frau Knobloch, dann sagen Sie doch gleich, der Antisemitismus gehört zu Deutschland. Und wenn wir schon mal dabei sind: der Antiislamismus, der Antihinduismus, der Antibuddhismus. Das einzige, was wirklich dazu gehört, und in dieser Aufzählung fehlt: die Antibabypille.
-
Beitrag selbst gelöscht. Falsch platziert.
-
Kompliment an Herrn Paul. Lasst uns den Mann, wo es geht, unterstützen!
-
Ich würde mich freuen, könnte ich deinen Optimismus zur Gänze teilen - aber ich fürchte, es wird wie mit anderen Studien laufen, die sich gegen eine bestimmte Entwicklung aussprechen: Sie bekommen den Vermerk vertraulich und verschwinden in irgendeiner Schublade. (NIcht nur Bands können etwas "covern"). Von industriellen Innovationen kennen wir das ja auch: Da wird eine durchaus brauchbare Erfindung gemacht und patentiert, aber bevor die auf den Markt kommt und das laufende Geschäft einbricht, kauft man das Patent lieber auf und schließt es weg. Beispiel: Entwicklungen im Bereich der Elektroautos.
Dua hast natürlich Recht, wenn du sagst, der Staat seien wir alle, aber das hindert nicht gewahr zu werden, dass wir von Jahr zu Jahr - zumindest was die normalen Wege der Einflussnahme auf den Staat angeht - ohnmächtiger werden. Nicht umsonst kennen wir Schlagzeilen wie "Der Staat als Beute" oder "Die Patin", um nur zwei von vielen zu nennen. Heute abend kann man auf WDR III, 22 Uhr "Die Story - der Euroschwindel" ein weiteres Beispiel fafür sehen, wie gewissenlos führende Politiker mit den Bürgern umgehen, teilweise aus Ignoranz, teilweise aus Inkompetenz, teilweise aus Machtgier. -
Vielleicht kennt der/die Eine oder Andere noch das 50- Pf-Stück der alten DDR ("Aluchip"), da waren Hammer, Sichel und Zirkel drauf. Mein Onkel mit seiner Ostberliner-Schnauze erklärte mir das so: Der Hammer steht für die Arbeiter in den Fabriken, die Sichel für die Bauern, der Zirkel für die Adademiker und die Niete hier im Zirkel für die Partei, die alles zusammen hält. - Sollte man über die Rückseiten unserer 50-Cent-Stücke auch neu nachdenken?
-
Hallo Leute,
ich habe ja diesen thread mit meiner eigenen Empfehlung für den Bundesrat eröffnet, und diese auch noch rechtzeitig an Herrn Kretschmann als neuen Bundesratspräsidenten gemailt, hier die Antwort einer zuständigen MitarbeiterinZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Descant,
der Bundesrat hat sich in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 mit der Vorlage befasst.
Damit Ihre Stellungnahme noch vor Beschlussfassung des Plenums Berücksichtigung finden konnte, habe ich Ihr Schreiben den Vertretungen der Länder zur Kenntnisnahme zugesandt. Damit hatten die Mitglieder des Bundesrates die Möglichkeit, von Ihrem Anliegen Kenntnis zu nehmen.
Den Beschluss des Bundesrates habe ich Ihnen zu Ihrer Information beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
[Descant: Name wurde von mir gelöscht]
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
Besucherdienst, Eingaben
11055 Berlin
Telefon: 030 189100174
Telefax: 030 189100196
Den beigefügten Entschluss könnt ihr hier lesen (Datei TOPO18...) . Ist noch kürzer als in der Original-Ausschussempfehlung (Datei: Bundesrat1.pdf) vorgeschlagen.
-
werner - wenn du schon mal Billy Joel ansprichst (hab auch einige Platten - nicht CD´s - von ihm):
ZitatDurch die Übernahme eines weiteren im jüdischen Besitz befindlichen Unternehmens, der Wäschemanufaktur Karl Joel, entstand 1937 die Wäsche- und Kleiderfabrik Josef Neckermann. Das von Karl Amson Joel (dem Großvater des Pianisten und Sängers Billy Joel) 1928 in Nürnberg gegründete und seit 1934 mit einem Versandzentrum auch in Berlin ansässige Unternehmen war seinerzeit der viertgrößte Textil-Versandhandel Deutschlands. Das NSDAP-Mitglied Neckermann verweigerte jedoch die Zahlung des für die Übernahme vereinbarten Kaufpreises über 2,3 Millionen Reichsmark. Joel musste seinerseits, von Gestapo und SS verfolgt, über die Schweiz in die USA fliehen und wurde erst 1957 nach einem langwierigen Wiedergutmachungsverfahren mit 2 Millionen DM entschädigt. Der „Kauf“ beinhaltete auch den Mietvertrag der Berliner Villa von Karl Joel, die Neckermann 1938 gemeinsam mit seiner Frau Annemarie bezog.
[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Neckermann_%28Versandhandel%29] -
"Sieh mal einer guck"
, es gibt ein Pressportal , über die eine Menge aktueller Berichte zu unserem Thema gefunden werden können. (Der Aufruf dauert ein bisschen, wegen der Kompilierung.) -
werner. - Ah, verstanden.
-
Hallo Ava, ich sehe, ich habe meine Satz nicht ganz zu Ende gebracht,
Zitatsicher war, dass Gäfgen, der Entführer des Kindes ist (also kein "Geständnis" erpresst werden sollte,
er sollte eigentlich weiter gehen in dem Sinn, "sondern der wahre Aufenthaltsort des entführten Kindes, um dessen Leben zu retten.'" - Konkrete Umstände, konkrete Gefahr, konkrete Bezeichnung worum es geht - keine "Carte blanche". Ähnlich auch wenn es einen Unfall gibt, das Opfer nicht ansprechbar ist und auch sonst niemand gefragt werden kann, dann wird der Arzt es natürlich behandeln und ggf. auch operieren. Weiter: Ausnahmen, die definiert werden, hören auf Ausnahmen zu sein. Sie gestalten vielmehr den Anwendungsrahmen des Gesetzes. Man wird auch nicht das Gesetz selbst einschränken, sondern, das ist ja jetzt auch schon die Praxis, gegensteuernde Gesetze machen, die alle zusammen aber unter übergeordneten und sich nicht widersprechenden Normen stehen.
Nicht zu vergessen: Ohne gilt, nicht allles was Recht ist ist auch rechtens ("Nürnberger Gesetze"). Ich glaube, es wird sich immer etwas finden lassen, was konkurriert, und dann ist es die ganz persönliche, in diesem Moment und in der jeweiligen Postion geforderte Verantwortung, eine Entscheidung zu treffen. Denken wir an das Bundesverfassungsgericht, wo es mittlerweile auch genug Urteile mit "Minderheitsvotum" gibt, bzw. Plenarentscheidungen des Gerichts, mit dem selbst frühere Urteile revidiert werden. -
@Awa: Wow, diese Vermutung dürfte aber einer Reihe von Leuten gar nicht passen, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen.
Zitat"Lassen wir sie gewähren.....mit IHREN Kindern können sie machen, was
sie wollen, Klagemöglichkeiten schließen wir aus, denn wenn die das so
wollen, sind sie selber schuld wenn etwas passiert. Was gehen uns deren
Kinder an?!"werner: Ich glaube wir sind uns alle hier einig, das die körperliche Unversehrheit weitaus mehr wiegt als das Recht der Eltern auf Beschlagnahme ihrer Kinder für ihre Religionsgemeinschaft. Trotzdem muss ich eines berichtigen, was ich immer wieder lese, gerade während der Wüstenwanderung des Volkes Israel wurde nicht beschnitten (40 Jahre lang). Erst Josua machte sich mit seinem Steinmesser wieder an die Arbeit: Josua 5, 2 -9.
-
Traditionen sind letztendlich nichts anderes als kollektive Gewohnheiten.
susanna: Hallo Susanna, willkommen. Ich würde deine sSatz sogar in dem Sinn erweitern "die den Menschen ein Zuhause geben und Sicherheit in der Fremde/Masse". (Von daher wachsen sie auch nach). Daher gilt es aber auch, sie zu verändern, sie anzupassen oder sich anpassen zu lassen an eine gegenüber früher veränderte Mit- und Umwelt. Ein Ring, ein Kettchen, ein Haarschnitt würden es auch tun (und wären damit sichtbarer als das Taufwasser im Christentum, das ruckzuck getrocknet ist - oder die Armbanduhr vom Patenonkel (früher beliebtes Geschenk zur Erskommunion, heute wahrscheinlich durch ein neues "Smartphone" ersetzt).In dem Zusammenhang mache ich nochmals auf den Artikel "Bräuche rechtfertigen keine Beschneidung' " auf der hpd-Seite aufmerksam, (schon mal früher von Guy benannt).
-
Ava - Hi, der Herr Daschner war der leitenden Beamte im Fall Gäfgen - und hat meine volle Sympathie. Ich sehe sein Verhalten als Nostand an, der sich vielleicht kein zweites Mal wiederholen darf (dass mag man noch ausführlicher diskutieren, als es in der Zeit nach dem Urteil bis heute geschehen ist), aber doch Grenzen aufzeigt, wo die Gesetzgebung verbesserungswürdig und -fähig ist.
Die Besonderheit im Fall Gäfgen war ja, dass- sicher war, dass Gäfgen, der Entführer des Kindes ist (also kein "Geständnis" erpresst werden sollte,
- das Leben des Kindes bedroht war (nicht nur angenommene sondern wirkliche Todesgefahr), das von Gäfgen aber nicht - und fraglich war, ob die Drohung wirklich in die Tat umgesetzt worden wäre, denn wenn man im letzten Moment von einer Straftat zurücktritt, kann man auch nicht wegen ihr bestraft werden, allenfalls wegen der Vorbereitung/Verabredung zu ihr, was ein ganz anderes Strafmaß beinhaltet.
Ich halte es jedenfalls für falsch, dass Gäfgen Entschädigung zugesprochen wurde, aus moralischen Gründen verdient er sie nicht, da er sich selbst ja außerhalb moralischer Werte gestellt hat. Vergleichbar mit meiner Position sehe ich da unseren GG-Artikel 18 (Verwirklichung von Grundrechten], Satz 1.
Das Abschussverbot von Passagiermaschinen hätte ich auch nicht erlassen, sondern das Problem (logisch gesehen das "Dilemma") anders gelöst: Gesetzt der Fall das Flugzeug nimmt Kurs auf ein Gebäude, in dem sich engste Angehörige oder höchst geliebte Menschen eines Passagiers befinden, so würde dieser doch versuchen jene zu retten, zumal er ohnehin höchstwahrscheinlich beim Absturz das eigene Leben verliert. Er wird alles begrüßen, was in dieser Richtung läuft, mithin auch den Abschuss der Maschine, in der er selbst sitzt. Dieses Recht zum Selbstopfer, das er für sich in Anspruch nimmt, muss er natürlich auch allen anderen an Bord zugestehen, mithin wird er vernünftigerweise einstimmen, dass die Maschine abgeschossen wird, selbst wenn zufälligerweise keiner der Passagiere Verwandte vor Ort hat (was man nicht wissen kann). Aus dem gleichen Grund ziehen ja Soldaten ggf. auch in den Verteidigungskrieg, nicht etwa weil sie die "Heimat verteidigen wollen" (sei es am Hindukusch oder sonstwo), sondern weil sie ihre Familie beschützen wollen und die Umstände das nur indirekt erlauben in dem ich auch Orte verteidige, an denen sich meine Famlie nicht befindet - wohl aber vielleicht die des Kameraden.
Wäre ich Richter gewesen, ich hätte in beiden Fällen also anders geurteilt. (Abgesehen davon: Ich glaube schon, dass ggf. die Bundeswehr eine Passagiermaschine abschießen würde, wenn sicher ist, das sie über bestimmten Bauwerken (vollbesetzte Stadien, ungesicherte Kernkraftwerke, Staudämme etc. ) zum Absturz gebracht werden soll und das der eine oder andere Militärpilot sich wahrscheinlich weigern würde den entsprechenden Befehl auszuführen, ein anderer sich aber finden lässt.
Nochmal. In meinen Augen wird beim Abschuss einer zum Zweck eines Terroranschlags entführten Passagiermaschine nicht die Menschenwürde der Passagiere verletzt, weil das sich für andere Menschen opfern auch zur Menschlickeit, zu seiner Würde (mit der er sich sonst auch vom Tier unterscheiden will) gehört.
Bei der Beschneidung aber liegt der Fall anders, da ich nicht folgern kann, dass das Kind - hätte es die Freiheit - sich beschneiden lassen will oder überhaupt auch nur die Religion der Eltern fortführen will, sobald es deren Aufsicht und Einflussnahme entzogen ist. Relgionsfreiheit der Eltern als Erziehungsberechtigte kann eigentlich nur heißen: die Kinder gemäß der eigenen Religion erziehen und ihnen diese Relgion beispielhaft durch eigenes Tun und Lassen nahebringen, aber eben nur als Angebot und nicht als Pflicht. Kant hat da mal die feine Unterscheidung für ein "pflichtgemäßes Handeln" und einem "Handeln aus Pflicht" herausgearbeitet.
An einer anderen Stelle (die ich momentan leider nicht wiederfinde) habe ich zum Thema "Was ist Vernunft" das Beispiel von der Straßenbahn gebracht, die spielende fremde Kinder gefährdet, und das auf die Frage zuläuft, ob der eine Beobachter den anderen von der Brück stoßen darf, damit der mit seinem schweren Körper das Unglück verhütet. - Hier wäre meine Antwort: Nein, denn ich kann nicht unterstellen, dass der Mann auch auf meinem hohes Opferniveau ist und also sich selbst opfern würde, so wie ich es täte. [ich - als der Beobachter in dem Beispiel].
Wieweit es ein jeder von uns - nun wir hier im Forum, mich eingeschlossen - es mit dem Opfer für andere hält, muss ja schon jeder entscheiden, wenn demnächst die Organspendeausweise eintreffen.
-
Der für die liberalen Grundwerte stets und nach wie vor engagierte Ex-Bundesinnenminister Gerhard Baum wird am 7. November "betalkt": Ich hoffe, er wird sich auch zur Frage der Beschneidung äußern - jedenfalls habe ich ihm am Samstag in einer Mail darum gebeten.
-
Hab grad mal geschaut, was denn damals (2009) dem Bundesrat als Vorlage zur Beratung über ein Gesetz gegen die Beschneidung von Frauen zugeleite wurde, besonders interessant darin der Verweis auf Österreich
ZitatDas österreichische Strafrecht enthält eine spezielle Regelung zur (Un-) Wirksam-keit der Einwilligung. § 90 Absatz 3 öStGB lautet: „In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchti-gung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.“
-
B.O.Bachter - dann ist ja mal gut, dass es immer wieder Gläubige gibt, die auch der Religion widersprechen.