@ Traubenzucker. (Jetzt pass ich auf wie ein Luchs
). Natürlich meinte ich auch Eid des "Hippokrates". - Hab wohl zu viel von der Vereinsbank gehört. ![]()
Beiträge von Descant
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Guy. Aber beachte das Redetempo des Gastes. Wenn wir Beschneidungsgegner z.B. auf der Strasse (am Stand irgendeiner Partei oder so) genauso eloquent unsere Gegenargumente vorbringen würden/könnten, wär - glaube ich - schon einiges zu gewinnen.
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Auf dem Heftumschlag steht u.a. "Probeheft".

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Auf Seite 3 des Artikels:
ZitatDer Vater führte sie früh ein. 1500 Leute schauten zu, als der Vater 1980 seinen Ältesten, Murat, beschnitt. Dann drückte er dem frisch Operierten das Skalpell in die Hand - und es war an Murat, seinen kleinen Bruder Levent zu beschneiden.
Dann kommt eine falsch stehende Überschrift
"Vom Vater zum Studium gedräng"
und schließlich der eigentliche Abschlusssatz des o.g.ZitatDa war Murat sieben Jahre alt.
Und dieser Mann läuft noch frei rum?

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Guy. Ich hab noch nicht aufgegeben und höre sie noch, da doch mal alle Argumente vorgebracht werden, auch Studien etc. Es ist schon was anderes, Argumente mal nicht nur zu lesen, sondern auch zu hören.
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Diverse Youtube - Sachen zum Thema. Vor allem der Hauptbeitrag (MTA - Presseschau) ist schon interessant. Die Moderatorin (auch Muslima) macht ihre Sache m.E. schon ganz gut und versucht neutral zu bleiben.
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Habe durch Zufall eines ihrer Foren gefunden.
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Professor Herzberg hat sich ja schon früher mit dem Thema befasst. Wer sich seinen Aufsatz von 2009 in der Juristen Zeitung (JZ) ansehen möchte, rufe dort die Seiten 332 - 339 auf. Interessant aber auch der Beitrag davor: Rechtskultur (Prof. Mankowski).
Leider schaffe ich es nicht, den Link zu setzen - er ist für das Eingabefeld zu lang. Daher nun hier:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j…-431MtjFtaiby3gAchtung: Sind 2.9 Mb
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(vielleicht kennt ja noch jemand, "Papa, Charly's Vater hat gesagt..")
... kleine Jungs müssen beschnitten werden, spätestens nach 8 Tagen? Ich lass mal die dichterische Phantasie walten:
M: Also Mosche, es gibt solche Rabbis und solche. Die einen sind orthodox und die anderen sind reformiert, so wie auch wir gläubige Juden. Nimm zum Beispiel mal den Schabbat. Was dürfen wir nach Freitagabend nicht mehr machen?
- ?
M: Arbeiten. All die 39 Tätigkeiten, die man in Salomons Zeiten machen musste, um den Tempel zu bauen. Dazu gehört auch Feuer machen. Wann brauchen wir Feuer?
- Zum Kochen.
M: Genau. Und wie bekommen wir trotzdem am Samstag unser warmes Essen?
- Weil die Mutti am Herd die Zeitschaltuhr eingestellt hat.
M: Genau. Und so ist es mit der Beschneidung. Wir versprechen die kleinen Jungen am 8. Tag nach ihrer Geburt zu beschneiden und warten aber bis 8 Tage vor der Bar Mitzwa. Dann wird der Junge religiös unabhängig und kann sich beschneiden lasse, falls er will.
- Aber Mosche, ist dann Jhw nicht böse auf uns, weil wir unsere Pflichten erst so spät erfüllen?
M: Nein. Dafür feiern wir ja Jom Kippur, wo wir alle uneingelösten Versprechen gegenüber Gott für ungültig erklären. -
Ich recherchiere grad noch ein bisschen weiter und stelle fest, dass da wohl Ungereimtheiten sind.
1. Ärzte können keine Heilpraktiker sein. Dazu gibt es im Internet diverse Darstellungen der Rechtsauffassung , z.B.
Ärztekammer NRW
Landesärztekammer Hessen usw. Am besten mal selbst googlen mit Suchbegriff "ärzte und heilpraktikergesetz".2. Muss man die Formulierung vom Deckblatt also lesen als "wegen Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz" oder "wegen Ärztesachen und wegen Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz"?
3. Hier mal zur Berufsordnung : Danach ist die Beschneidung in meinen Augen überhaupt nicht abgedeckt. Die Ärztekammern hätten hier schon längst einschreiten müssen, ohne das der Arzt seinen hypokratischen Eid interpretieren muss. By the way: Auch bei den Ärztekammern gibt es Ethikkommisionen was sagen denn die (also nicht bloss die Vorsitzenden)?
ZitatAlles anzeigenBerufsordnung § 1
Aufgaben des Arztes
..
(2) Aufgabe des Arztes ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken.Berufsordnung § 2
Allgemeine ärztliche Berufspflichten
(4) Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen.
(5) Der Arzt ist verpflichtet, sich stets über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften unterrichtet zu halten und sie zu beachten. -
Tut mir Leid. Irgendwie ist das jetzt alles durcheinander gekommen. Ich will jedenfalls ausdrücken, dass ich es nicht okay fände, wenn Eltern oder andere dem neuen Gesetzentwurf nach einer Beschneidung zustimmen dürften, auch wenn nur rein wirtschaftliche (oder meinetwegen auch gesellschaftliche) Interessen in dem Antrag dazu stünden.
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Allererstes Blatt (S.1) überhaupt:
ZitatAlles anzeigenIn der Strafsache
g e g e n Dr. K.,
geboren am…..,
wohnhaft: ……..,
….
w e g e n Ärztesachen und Straftaten nach dem
Heilpraktikergesetz -
Da man natürlich auch der Meinung sein kann, die Mehrheit in der demokratischen Gesellschaft müsse dieses Ritual tolerieren, auch wenn sie es für falsch hält, hier eine sehr interessante kurze Beleuchtung der Toleranzproblematik durch die Uni-Münster. Hilft sicher bei der eigenen Meinungsfindung.
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Zitat
Muss eine moderne Gesellschaft die religiös motivierte Beschneidung tolerieren?
Ja. „Unsere Gesellschaft ist in all ihrer Unterschiedlichkeit auf ein hohes Maß an Toleranz ihrer Mitglieder angewiesen. In einem strikt philosophischen Sinne heißt Toleranz: Ich dulde etwas, was ich aus meiner eigenen Perspektive mit guten Gründen für falsch halte. Das heißt, auch Menschen,die den Ritus der Beschneidung für falsch oder rückständig halten, müssen sich fragen, ob ihre Gründe so schwerwiegend sind, dass sie es nicht dulden können, wenn andere Leute bei diesen Bräuchen bleiben. Niemand verlangt von jemandem, der Beschneidung nicht gut findet, seine Meinung zu ändern. Es geht nur um die Frage der Duldung“, so Professor Dr. Michael Bongardt, Theologe, Philosoph und Leiter des Instituts für Vergleichende Ethik. Man sollte nicht vergessen, dass in der Geschichte der Kampf gegen die Beschneidung eine Vorgehensweise war, um Juden und jüdische Bräuche zu unterdrücken, denn mit der Beschneidung wird eingrundlegendes Gebot des Judentums angegriffen, deren Verbot die Existenz des Judentums gefährdet und in Frage stellt.Diese Antwort am Ende des o.g. Dokuments lässt mich fassungslos den Kopf schütteln. Nicht zuletzt auch über den Professor Bongardt, es sei denn, er wäre sinnentstellend zitiert worden. Ethik und Duldung verträgt sich ja nun gar nicht. Der Herr Professor hat da wohl was mit Toleranz verwechselt.
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Recht hast du, dann lass ich das mal so stehen.

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Hallo. Auf dich habe ich mich doch gar nicht bezogen, sondern auf den Beitrag von Werner, der über dem deinen steht?
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Auf dem Deckblatt des Urteils.
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Hier ist die Zusatzinformation vielleicht interessant, die ich dem Buch von Karin H. Grimme: Judentum (Parragon Books Ltd.), S. 91 entnehme:
ZitatDa die Orthodoxen kein höheres Gesetz als die Tora anerkennen, gibt es in Israel bisher keine Verfassung; stattdessen wurden in den letzten 50 Jahren elf Einzelbereiche der Gesellschaft betreffende grundlegende Gesetze verabschiedet.
Ferner lese ich dort auch, dass für Familien- und Erbrechtsfragen die Religionszugehörigkeit ausschlaggebend ist. Daher gibt es z.B. auch keine Ziviltrauung sondern nur nach regligionsüblichen Brauch und Juden dürfen nur Juden heiraten.
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Ich habe mich ja erst gescheut, diesen Beitrag hier zu schreiben, aber Tatsache ist, dass wir über einen Aspekt bisher - glaube ich - noch gar nicht diskutiert haben. Das Kölner Landgericht hat den Fall nach dem Heilpraktiker-Gesetz verhandelt, so ist es dem vollständigen Urteil zu entnehmen. Dieses Gesetz ist 2001 nur "bereinigt wurden", stammt aber ansonsten vom 17.02.1939.
Hier das Original und hier die bereinigte Fassung . Eine Synopsis kann ich momentan leider nicht beifügen. -
Die Jüdische Gemeinde Chemnitz hat einen mehrseitigen Artikel zu Beschneidung verfasst um damit auf viele Fragen eine Antwort zu geben. Interessant daran finde ich, dass auch Behauptungen, die sachlich falsch sind, herangezogen werden, sobald sie die eigene Position stützen. Die Aussage im folgenden Zitat ist schlechtweg falsch, was das "Jude werden" angeht, denn nach jüdischer Standardauffassung ist ein Kind Jude, wenn die Mutter Jüdin ist. Die Beschneidung des Kindes ist dazu nicht erforderlich.
ZitatDer Tübinger Strafrechtswissenschaftler Edward Schramm bringt es auf den Punkt: „Würde die Beschneidung ihrer Kinder […] strafrechtlich untersagt werden […], würde sie wegen ihres Glaubens rechtlich diskriminiert und in einem zentralen Moment ihrer Glaubensausübung kriminalisiert werden. Das (straf)rechtliche Beschneidungsverbot für jüdische oder muslimische Eltern eines Knaben würde dann sogar lauten: Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.“ (Edward Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, Tübingen, 2011, S. 229).