Beiträge von werner
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"Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Männer, die nach einem Alter von 7 Jahren beschnitten wurden, häufiger unter vorzeitigem Samenerguss leiden als Frühbeschnittene. Die Autoren empfehlen den Familien eine Beschneidung ihrer Kinder möglichst in den ersten drei Lebensjahren."
Warum dann der folgende Satz in dem Artikel steht, ist mir unerfindlich.
"There is yet no definitive proof that circumcision causes PE"
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Ich teile R()heinweins Meinung, dass sich Gewalt aus den Religionen heraus begründen lässt, und auch - vor allem von den orthodoxen "Priesterkasten" - so begründet wurde und wird. (Andererseits sollte man nicht vergessen, dass Religionen viele Beiträge zum Frieden und einem gedeihlichen Zusammenleben geleistet haben und leisten.)
Wenn man der hier von Benni vertretenen "pluralistischen Theologie" folgt, liegt religiöser Gewalt vor allem ein absoluter Wahrheitsbegriff zugrunde, der andere Wahrheiten grundsätzlich ausschliesst. Die jeweiligen Religionen müssten also ihren eigenen Wahrheitsbegriff als eine von vielen/mehreren Möglichkeiten (Gott zu erkennen) relativieren. Ich bin leider nicht allzu optimistisch, dass Religionen dazu bereit bzw. in der Lage sind. Ausserdem frage ich mich, ob wir dann nicht auch die Beschneidung als zwar "relative" aber doch "Wahrheit" - in diesem Fall der jüdischen und muslimischen Religionen - akzeptieren bzw. tolerieren müssten. -
Danke, Benni, für Deine Antwort. Auch ich bin in' s Nachdenken gekommen...
Die Muslime begründen die Beschneidung ja nicht nur dadurch, dass sie "dem Beispiel des Propheten folgen", sondern dass der Prophet sie ihnen (in dem bekannten " schwachen" Hadithen) aufgetragen habe. Ähnlich "argumentieren" die Juden: es sei Gottes Wille gewesen, einen Bund mit ihnen einzugehen, der durch die Beschneidung zu vollziehen sei. In beiden Fällen ist die "Ehrfurcht vor der Schöpfung", wie sie bei der Geburt vorzufinden ist, nicht vorhanden. Im Gegenteil: Gott selbst gibt den Auftrag, ihm - salopp gesagt - " in' s Handwerk zu pfuschen."
Auch wenn man diese Auffassungen als "bloss" menschlichen Versuch, sich Gottes letztlich unerforschlicher Transzendenz zu nähern, versteht, sollte man doch nach dem Selbstverständnis der pluralistischen Theologie diese Auffassungen als gleichberechtigt ansehen bzw. sie tolerieren, insbesondere dann, wenn sie - wie nach jüdischem Selbstverständnis - geradezu konstitutiv für den Glauben sind. Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?Du kennst ja sicher das Beispiel mit dem Elephanten. Wir können - theologisch gesehen - immer nur Teile davon erfahren. Wie können wir dann sicher sein, dass es sich tatsächlich um einen Elephanten handelt? In anderen Worten: dass Ehrfurcht vor der Schöpfung wirklich Gottes Wille ist?
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"Ob die verabschiedete Gesetzesänderung, mit der dieEntscheidung über eine Genitalverstümmelung von Knaben ohne jede Kontroll- oder Schutzinstanz in das willkürliche Ermessen der Eltern gelegt wird, verfassungsgemäß ist, darf allerdings angezweifelt werden Das BVerfG hat in seiner Begründung über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz, die im Zusammenhang mit dem Massenmord ("Amoklauf") von Winnenden eingereicht wurden (2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10, 2 BvR 1677/10), festgestellt:
ZitatIn seinem klassischen Gehalt schütztArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170<214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95<98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl.BVerfGE 56,54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>;Beschneidungsgesetz beschlossen - eine faire Anerkennung religiöser Tradition? | beck-community
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Was sagt Ihr zu der o.g. Behauptung, wahr oder falsch?????
Wahr.
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"In Turkey, circumcision has quite positive connotations. Circumcision is usually carried out when the child enters latency and is interpreted as a passage from childhood to adulthood. It was stated that in Turkish society, not being circumcised is unacceptable and that boys feel ashamed of being uncircumcised and believe themselves defective (Ozturk 1973). In addition, the age of circumcision in Turkey is 7 or higher unlike Jews and western societies. The child is informed about his circumcision weeks before and receives information beforehand on the procedure he will undergo. Positive image of the circumcision in Turkey and the fact that children are prepared for this procedure with this positive perception and partial information decrease the anxiety of children regarding circumcision and increase their enthusiasm for it. In Turkey, such factors may limit the adverse effects of circumcision."
Merwürdigerweise fehlt hier jede Anspielung auf den religiösen Hintergrund.
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Ich selbst bin ein Anhänger einer pluralistischen, universellen Theologie, wie sie seit etwa 40 Jahren entwickelt wird und jeden anderen Glauben als gleichberechtigt achtet. Das innere Movens kommt hierbei auch aus dem Bereich des Religiösen selbst, z.B. aus dem unbedingten Ernstnehmen der Transzendenz (Gott ist größer als meine Religion und mein Denken über ihn) und der Ehrfurcht für die Schöpfung (vgl. z.B. Perry Schmidt-Leukel: Gott ohne Grenzen. Eine christliche und pluralistischen Theologie der Religionen, 2005). Hierhin gehört auch das Weltethos-Projekt von Hans Küng.
Basiert diese Theologie nicht auf einem (stark verkürzt ausgedrückt) "positiven" Gottesbild, dass von allen aggressiven, kriegerischen Grausamkeiten, die wir in der Bibel (und auch im Koran) finden, quasi "gereinigt" ist? Wo bleibt da der Gott, der gleichsam "gnadenlos" , um beim Thema zu bleiben, die Beschneidung fordert?
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"Nasco has developed the first infant circumcision trainer! With assistance from the University of Wisconsin, the Life/form Infant Circumcision Trainer has been developed to offer realistic training of this delicate procedure. Now medical students and physicians can practice and improve their skills on the surgical removal of the foreskin on the glans penis, without the worry of learning on a live infant. This trainer may also be used to practice aftercare skills by the nursing staff and parents, and could be used to demonstrate the procedure to parents and family members. The skin is made from our Life/like material and is delicate and realistic to the touch. The trainerÆs foreskin is inexpensive and simple to replace. Includes infant body, six foreskins, instructions, and storage box. Three-year warranty."
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Ich würde NoCut insofern Recht geben, als dass nach Assmann sich das "Entweder-Oder-Denken" zumindest innerhalb der Religionen durchaus an Personen heftet: nämlich an die jeweilige Orthodoxie. Diese "missbraucht" jedoch die "an sich gute Religion" nicht, sondern leitet sich aus der Religion selbst ab. Darin besteht eine Gefahr.
Bemerkenswert finde ich, dass die Forderung nach einem toleranten "Sowohl-als-auch" zwischen den Religionen offensichtlich nicht aus den Religionen selbst heraus gestellt werden kann, sondern nur aus einer externen Begründung wie z.B. aus den Menschenrechten. Diese benennen jedoch nicht nur die Freiheiten wie z.B. die Religionsfreiheit, sondern auch deren Grenzen wie z.B. den Schutz der körperlichen Unversehrtheit.
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Im letzten auf Deiner Liste stehenden Buch von Tilmann Moser beschreibt dieser in höchst eindrucksvoller Weise einen Workshop, den er mit christlichen Pfarrern abgehalten hat. Er beschreibt deren Glaubenszweifel und die Art, wie sie untereinander und mit ihm als Psychoanalytiker darüber kommunizieren. Diese Beschreibungen haben mich sehr beeindruckt.
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Man vergleiche die Berichterstattung des Gießener Anzeige mit dem Wortlaut des Vortrages, den Prof. Kreutzer dort gehalten hat. Das ergibt zwar kein gegenteiliges, aber ein wesentlich differenzierteres Bild.
http://www.arthur-kreuzer.de/ESG_1_2013_Vor…eschneidung.pdf
Darin schreibt Prof. Kreutzer u.a.
"Weiterer Regelungsbedarf besteht im Blick auf nötige Aufklärung betroffener Eltern
und Verständigungen zwischen Religionsvertretern, erfahrenen Ärzten und
Rechtsexperten zu Begleitumständen von Beschneidungen neugeborener Jungen.
Ergebnisse solcher Verständigungen sollten in Merkblättern festgehalten werden, die
betroffenen Eltern auszuhändigen und von ihnen vor einer Beschneidung für das
Einverständnis zu unterschreiben sind. Die Aufklärung muss alle relevanten Risiken
eines Eingriffs angeben, die Art und Wirkung der vor und nach dem Eingriff
erfolgenden Schmerzbehandlung – namentlich der von nicht-ärztlichen Beschneidern
vorzunehmenden – beschreiben, den Eingriff bei bekannten oder erkennbaren
Gegenanzeigen ganz (z. B. Bluter) oder vorübergehend (z. B. Hepatitis, Fieber,
Infektion) ausschließen oder ihn bei vorliegenden medizinischen Indikationen (z.B.
Phimose) Ärzten vorbehalten, Vorsorge treffen für eine Kooperation mit einer Klinik im
Falle einer schweren Komplikation und für die Kooperation mit zu benennenden Ärzten
bei leichteren Komplikationen (Nachblutungen, Entzündungen), Ratschläge zur
Nachbehandlung der Wunde durch die Eltern geben und die Standards steriler
Durchführung des Eingriffs gewährleisten. Sie sollte zugleich Hinweise auf mögliche
Kostenerstattung durch Kassen enthalten. Nach Durchführung des Eingriffs ist ein
Protokoll über die Aufklärung und wesentliche Umstände der Durchführung zu
erstellen und eine Kopie den Eltern zu übergeben." -
In der Konsequenz führt die Beschneidungsempfehlung bei gleichzeitigem Kondomverbot zu einer Zunahme tödlicher HIV-Fälle. Ist das nun Dummheit oder Zynismus?
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Eine interessante Debatte über das Thema "Religion und Gewalt" hat kürzlich der " Perlentaucher" angestossen.
"Wer die letzten 35 Jahre Revue passieren lässt – von der iranischen Revolution über die religionsamtliche Morddrohung gegen Salman Rushdie, den 11. September und zahllose Selbstmordattentate – wird kaum bestreiten, dass es eine Gewalt im Namen Gottes gibt. Viel unheimlicher ist allerdings die Frage, ob diese Gewalt Religionen inhärent ist, ob sie womöglich ein Kennzeichen monotheistischer Religionen ist, und wo die Ursprünge dieser Gewalt liegen."
Bei dieser Debatte spielt auch die abrahamitische Beschneidung als "Gründungsakt" des Monotheismus eine nicht unwesentliche Rolle.
Im Ententeich - Die Monotheismusdebatte - EditorialJan Assman bemerkt zur Frage gegenseitiger Toleranz der Religionen:
"Da es Religion nun einmal nur im Plural gibt und geben wird, ist diese Form des 'Sowohl-Als auch' - sowohl Treue zum Eigenen als auch Respekt vor dem Anderen - eine vernünftige Lösung. Diese Form schafft die Differenz nicht ab, sondern respektiert sie im Hinblick auf etwas Übergreifendes, das man im 18. Jahrhundert "natürliche Religion" nannte und das sich heute in erster Linie mit dem Begriff der Menschenrechte verbindet.[21]
In der "Welt" betont Hannes Stein die Friedfertigkeit des Monotheismus.
"Die Zicklein und Lämmer wurden am achten Tag nach der Geburt geopfert. Der achte Tag nach der Geburt steht im jüdischen Kalender aber auch noch für ein anderes Fest: die Beschneidung. Sie ist das sichtbare Zeichen, dass ein jüdischer Knabe in den Bund Abrahams aufgenommen ist, jenes Mannes, der seinen Sohn am Leben ließ. Das Judentum ist also nicht nur implizit, sondern ganz explizit gegen das Menschenopfer gegründet worden."
In einem Artikel im " Spiegel" kommt Matthias Schulz zum gegenteiligen Ergebnis.
"Es war eine Vaterreligion, die viele Zeichen von Schrecken und Gewalt trägt.
Nun erst setzten die Priester auch jenes blutige Werk in Szene, das die jüdische Seele bis heute prägt. Die Beschneidung der Säuglinge wurde zum Bundeszeichen mit Gott erhoben: "Da machte sich Josua Steinmesser, und er beschnitt die Israeliten auf dem 'Hügel die Vorhäute'", erzählt die Bibel. Erst danach dürfen sie das Gelobte Land betreten. Mit diesem Zeichen, dieser Wunde am Körper, war die "Ehe" mit Jahwe gleichsam unumkehrbar gemacht. Pharao Echnaton, der Vorgänger, hielt nur 17 Jahre durch - die Söhne Gottes aber blieben gefeit gegen Abfall und Ketzerei. Sie brauchten nur ihre Mannbarkeit zu beschauen, um zu ahnen, mit welch furchtbaren Schnitten der Herr die Abtrünnigen bestrafen würde."
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Der EGMR formuliert jedoch anschliessend:
" What is more important, by contrast with the provision that penalised the mere act of encouraging the refusal of medical assistance, the accusation of causing damage to the health of citizens required proof of actual harm to health as defined by law. However, the domestic judgments did not identify any member of the applicant community whose health had been harmed or cite any forensic study assessing the extent of the harm and establishing a causal link between that harm and the activities of the applicant community. The medical outcomes in the reported cases of refusals of blood transfusions were not specified and those reports were not accompanied by medical studies capable of demonstrating that a blood transfusion would have actually benefited the patient. Furthermore, as the Court has found above, the refusal of blood transfusion was an expression of the free will of the individual community members who exercised their right to personal autonomy in the sphere of health care protected both under the Convention and in Russian law."
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Danke für die Übermittlung dieser Mail.
Dieser Text spricht wirklich Bände, nicht nur für die " Kunst", Textbausteine zu verwenden, sondern für die Rolle der Verbände in der Beschneidungsdebatte.
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"Zugleich ist es richtig, dass der Gerichtshof den Fall der Krankenschwester anders beurteilt hat. Auch sie ist natürlich in der Ausübung ihrer Religion frei. Hier ist aber die negative Religionsfreiheit der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Diese Menschen haben das Recht, nicht dauerhaft mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden."
Volker Beck - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Gute und richtige Rechtsprechung
Was für diese "Menschen" gilt, gilt nicht für beschnittene Kinder. Sie brauchen nur an sich herunter zu sehen, um für den Rest ihren Lebens "dauerhaft mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden."
Wem verdankt dieser Mensch eigentlich sein Bundestagsmandat?
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Ich finde es gut, dass wir uns hier auch mal "streiten".

Benni, den Skandal, dass sich der Gesetzgeber um die Meinung von Fachgesellschaften kein kleines bisschen gekümmert hat, haben wir ja schon damals angeprangert.
Aus meiner Sicht ist das Gesetz nicht widersprüchlich. "Ärztliche Kunst" ist ein dehnbarer Begriff und kann vor Gericht nur im Einzelfall geklärt werden. Dass es dazu erst gar nicht kommt, dafür sorgen offensichtlich die Staatsanwaltschaften.