Beiträge von werner

    Zitat von Isensee

    "Wenn das Gesetz auch verfassungsrechtlich gescheitert ist, so waltet in seinem Vorhaben doch ein Stück politische Weisheit. Im Konflikt zwischen rechtsstaatlicher Konsequenz und Wahrung des religiösen wie des gesellschaftlichen Friedens entscheidet es sich für den Frieden.Ein Kampf der Kulturen soll in Deutschland nicht ausbrechen,am allerwenigsten ein Kampf mit der jüdischen Kultur.

    Dazu schreibt Jörg Scheinfeld:


    Zitat

    "Isensee teilt die skizzierte Sicht auf die Verfassungsfragen weitgehend und erklärt das Erlaubnisgesetz des § BGB für "verfassungsrechtlich gescheitert".Er will am Ende aber doch einen Weg gefunden haben, eine enge Beschneidungserlaubnis gelten zu lassen: Der Gesetzgeber dürfe die Beschneidung erlauben, um in Deutschland einen "Kulturkampf" zu verhindern.So verständlich das politisch ist, so wenig plausibel ist es empirisch und verfassungsrechtlich. In aller Kürze nur dies: Schon das jetzt geltende Beschneidungsgesetz begrenzt die Kultur mancher Moslems und Juden. So wird etwa den Juden auferlegt, die Beschneidung unter Anwendung effektiver Schmerzbehandlung zu vollziehen (§ 1631d I BGB),was viele Strenggläubige aus religiösen Gründen ablehnen.Davor musste der Gesetzgeber weder empirisch noch verfassungsrechtlich zurückschrecken. Auch mit Teilen des Islam wird der "Kulturkampf" durchaus aufgenommen, wenn, wie behandelt, den Schafi’iten leichtere Eingriffe bei weiblichen Kindern untersagt werden. Schließlich ist weder von der Mehrheit der Moslems noch von der Mehrheit der Juden zu erwarten, dass sie ein letztlich fundamentalistisches Verständnis im Verhältnis von Religion und Staat einnehmen. Auch enthält Isensees Idee den unheimlichen Satz, der Gesetzgeber habe sich "im Konflikt zwischen rechtsstaatlicher Konsequenz und Wahrung des religiösen wie gesellschaftlichen Friedens" zulässiger Weise für den Frieden entschieden.Er sagt damit, der Gesetzgeber dürfe in utilitaristischer Verrechnung Grundrechte der Kinder opfern, um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Es ist aber gerade der Sinn eines Kerngrundrechts wie Art. 2 II 1 GG, einen solchen Utilitarismus zu verhindern. Droht vor diesem Hintergrund nicht vielleicht auch von der anderen Seite ein Kulturkampf, weil das Beschneidungsgesetz die Verfassungskultur antiutilitaristischer Kerngrundrechte preisgibt?"

    Zitat

    "Die Stanford School of Medicine nennt in einem 2012 veröffentlichten Papier folgende Komplikationen: (1) lokale Blutungen, (2) lokale und systemische Infektionen, (3) unzureichende Vorhautverkürzung – mit der Folge einer Re-Zirkumzision aus ästhetischen Gründen oder wegen einer sekundären Phimose, (4) zu starke Vorhautverkürzung, (5) Verwachsungen der verbleibenden Penishaut mit der Glans, (6) Blasenbildung unter der verbleibenden Penishaut, (7) abnormale Wundheilung, (8 )Meatitis (Entzündung der Harnröhrenöffnung, (9) Harnsperre – wegen des Verbands, (10) sekundäre Phimose, (11) Chordee – abnormale Kurvenhaltung des (eregierten) Penis, (12) Hypospadias – zu weite und an der Unterseite des Penis mündende Öffnung des Harnwegs, (13) Epispadias – an der Oberseite des Penis mündende Harnöffnung, (14) Fistelbildung zwischen Harnröhre und Penishaut, (15) Nekrotisierung des Penis, (16) Amputation des Penis, (17) Tod des Beschnittenen.
    Der Aufklärungsbogen eines Urologen nennt zusätzlich: Schmerzen in den ersten Tagen nach dem Eingriff; allergische Reaktionen gegen Medikamente; (schmerzende) Narben an Vorhautresten; Krampfaderknoten; Kastratationsängste bei vier- oder fünfjährigen Jungen. – Hinzuweisen ist auch auf die Möglichkeit eines "handwerklichen" Fehlers. Allein in Deutschland sind in den Jahren 2010 und 2012 zwei Fälle aufgetreten, wo die Ärzte mit verheerenden Folgen ein Drittel des Penis bzw. ein Stück der Eichel weggeschnitten haben."


    Zu diesen Aufklärungen müsste eigentlich auch die Aufklärung über die Folgen einer, wie Prof. Graf bestätigt hat, möglicherweise ausbleibenden Anästhesie gehören, wie z.B. Wundheilungsstörungen als Folge von gesteigertem Proteinabbau und Steigerung adrenerger Transmitter und kortikosteroidaler Hormone, erhöhte Rate Metabolischer und kardiozirkulatorischer Probleme, streßassoziierte Hirnblutungen und Hirninfarkte, intraventrikuläre Hämorrhagien und periventrikuläre Leukomalazie als häufigste Ursache für eine gestörte neurologische Entwicklung von Früh- und Neugeborenen, langdauernde Verminderung der Schmerzschwelle und Erhöhung des Schmerzmittelbedarfes, Veränderung der psychischen Stabilität und Streßlatenz. Beim von Prof. Graf propagierten Off-label-use von EMLA zur postoperativen Schmerztherapie auf der offenen Wunde kommt noch die hohe Wahrscheinlichkeit toxischer Methämoglobinämien dazu.

    Wer dann noch in die Beschneidung einwilligt, muss wissen, auf was er sich einlässt.

    Ganz genau genommen hast Du recht. Dem Sinn nach kommt es auf das Gleiche raus.

    O-Ton Metzger:

    Zitat

    "Die Brit Mila, die Beschneidung, das ist ein Bund, ein Abkommen, das jeder Jude hat mit seinem Gott", sagt Metzger. Sie sei ein "Stempel, ein Siegel auf dem Körper eines Juden. Ein Siegel, von dem man sich nie verabschieden kann." Damit soll der jüdische Mann "selbst an dem verlorensten Ort der Welt daran erinnert werden, dass er Jude ist".

    Du hast es auf den Punkt gebracht!


    Es war diese Aussage, und Metzgers Hinweis, dass jegliche Anästhesie gegen das Religionsgesetz verstosse, die den ZDJ dazu veranlasst hat, den Besuch von Metzger als "nicht hilfreich" zu bezeichnen, war man doch diesbezüglich schon auf Verschleierungstaktik abgefahren.

    Stephan Kramer lehnte bekanntlich vor dem Rechtsausschuss den Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

    Zitat

    "Die Änderung umfasst den Zusatz, dass das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt werden solle, Details durch Rechtsverordnung zu regeln.
    Es besteht u. A. die Gefahr, dass die Beschneidung durch einen Mohel durch die Hintertür doch verunmöglicht wird."

    Worin besteht nun diese "Hintertür"?

    Zitat

    "Zudem wird gefordert, „altersangepasste Standards (...) hinsichtlich einer adäquaten Schmerzbehandlung und Nachsorge einzuführen“.
    Dieser Punkt ist zu unbestimmt, da es unterschiedliche Auffassungen gibt. Nicht nur kann die Betäubung beispielsweise am Peniswurzelblock nur von einem Arzt durchgeführt werden, sie ist mindestens, wenn nicht sogar schmerzhafter als die eigentliche Beschneidung selbst. Auch muss bedacht werden, dass aufgrund einer mangelnden Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten (ein Ärzteverband hat dies bereits angekündigt) die Beschneidung, quasi durch die Hintertür unmöglich gemacht wird, wenn hier restriktivere Standards ohne sachliche Begründung angewendet werden müssen. Außerdem sind wir der Auffassung, dass die Schmerzlinderung, wie sie bisher vorgenommen wird, völlig ausreicht (EMLA-Salbe, Zäpfchen)".

    Es liegt also an der "mangelnden Mitwirkungsbereitschaft von Ärzten", wenn diese nicht bereit sind, Salbe, Zäpfchen und Zuckerwasser als "ärztliche Kunst" einzustufen. Werden hier nicht die Ärzte implizit dazu aufgerufen, gegen wissenschaftliche Standards und ihr Berufsethos zu verstossen?

    Zitat

    "In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie. Insofern präferiere ich eine Durchführung durch Ärzte. Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten.[align=-webkit-auto]Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben."

    An der Teichtal-Beschneidung hat man gesehen, wohin die "Zuversicht", "Religionsgemeinschaften aufzufordern", führt: nämlich dazu, "ärztliche Standards" zu unter-schreiten. Und: mit "ärztliche Standardads" meint er doch wohl hoffentlich nicht die Graf'sche Zufallsmethode!

    Einige Mohelins wie Goldberg und Fleischmann haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt und eine Anästhesie als überflüssig und vor allem dem theologischen Ziel hinderlich dargestellt oder bestenfalls nützlich genannt,, um die Eltern zu beruhigen.


    Die genannten Mohelim, übrigens auch Oberrabbi Metzger, versuchen hier einen Spagat. Nach ultraorthodoxer Lesart verstösst die Betäubung gegen das jüdische Religionsgesetz. Weit verbreiteter ist jedoch im Judentum die Ansicht, dass dies keineswegs der Fall ist. Goldberg versuchte die Ultraorthodoxen zu beruhigen:"Ein Restschmerz bleibt immer". Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass Betäubung religiös gesehen "legal" ist.

    Die religiös begründete Ablehnung der Betäubung durch die Ultraorthodoxen müsste eigentlich reichen, um Mohel Fleischmann vor Gericht zu bringen.