Ich habe soeben an das Urologenportal geschrieben und die Überarbeitung der folgenden Seite angeregt: Urologenportal: Beschneidung beim Mann
Dem Urologenverband passt das Kölner Urteil allerdings überhaupt nicht: http://www.urologenportal.de/fileadmin/MDB/…hroederedit.pdf
Die Strafbarkeit wird auch in diesem Verband seit 2009 diskutiert: http://www.urologenportal.de/fileadmin/MDB/…_Schramm_ua.pdf. Es soll bitte niemand mehr sagen, dass das Kölner Urteil völlig überraschend gekommen wäre.